Diskussion: Wildtierverbot in Zirkussen
Auf Anregung des Bundestages wird derzeit in der Politik ein Wildtierverbot in Zirkussen diskutiert. Erfasst werden sollen vor allem große Wildtiere wie Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde, bei denen eine artgerechte Haltung besonders schwierig ist.
Verfassungsrechtliche Implikationen
- Eine solche Maßnahme würde einen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) darstellen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Eingriffsintensität recht niedrig wäre, da lediglich ein Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung vorläge. Eine (objektive oder subjektive) Zulassungsschranke wäre demgegenüber eine einschneidendere Maßnahme. Zur sog. Drei-Stufen-Theorie s. bereits unsere Besprechung des Apothekenurteils als Leitentscheidung zu Art. 12 GG.
- Zur Rechtfertigung könnte jedoch auf den Tierschutz als legitimen Eingriffszweck verwiesen werden. Dieser genießt gem. Art. 20a GG sogar Verfassungsrang. S. hierzu unseren ausführlichen Beitrag zu examensrelevanten Problemen der Staatszielbestimmung des Art. 20a GG.
Das Thema wird wieder aktuell. S. dazu hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA120501613