• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Erbrecht4 > Voraussetzungen eines wirksamen Nottestaments gem. § 2250 Abs. 2 BGB
Redaktion

Voraussetzungen eines wirksamen Nottestaments gem. § 2250 Abs. 2 BGB

Erbrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Zivilrecht

Wir freuen uns sehr, heute einen Gastbeitrag von Julian Götz, derzeit Rechtsreferendar am Landgericht Köln, veröffentlichen zu können. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen der wirksamen Errichtung eines Nottestaments gem. § 2250 Abs. 2 BGB.
 
I. Einleitung
Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 10. Februar 2017 zum Aktenzeichen 15 W 587/15 entschieden, dass ein Nottestament vor drei Zeugen unwirksam ist, wenn entweder eine nahe Todesgefahr beim Testierenden objektiv nicht vorlag oder nicht alle Zeugen subjektiv vom Vorliegen einer nahen Todesgefahr überzeugt waren.
 
II. Sachverhalt
Die 1936 geborene Erblasserin hatte in einem im Jahre 2013 errichteten Testament ihren Sohn zum Alleinerben eingesetzt. Sie litt vor ihrem Tode an Krebs im Endstadium und wurde in einem Krankenhaus stationär behandelt. Im Februar 2014 verstarb die Erblasserin. Vier Tage vor ihrem Versterben errichtete sie im Krankenhaus in Gegenwart von drei Zeugen ein Nottestament, in welchem sie neben der Erbeinsetzung ihres Sohnes eine Testamentsvollstreckung anordnete. Nach dem Tode der Erblasserin haben ihr zum Erben bestimmter Sohn und die testamentarisch vorgesehene Testamentsvollstreckerin im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins darüber gestritten, ob die Testamentsvollstreckung durch das Nottestament wirksam angeordnet wurde.
 
III.  Voraussetzungen eines wirksamen Nottestaments gem. § 2250 Abs. 2 BGB
Dies ist der Fall, wenn das Nottestament wirksam errichtet worden wäre, denn das zeitlich später errichtete, wirksame Testament überlagert das frühere (§ 2258 Abs. 1 BGB). Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Nottestaments nach § 2250 Abs. 2 BGB führt das OLG Hamm aus:

„Ein wirksames Drei-Zeugen-Testament hat gem. § 2250 Abs. 2 BGB zur Voraussetzung, dass der Testierende sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich weder die Errichtung eines Testaments vor einem Notar noch vor einem Bürgermeister nach § 2249 BGB möglich ist. […] Die derart nahe Gefahr des Todes bzw. der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen […].“

Maßgeblicher Zeitpunkt in dem eine nahe Todesgefahr objektiv vorliegen muss, ist der Zeitpunkt der Testierung selbst. Dass die Erblasserin in diesem Fall schon einige Tage vor Errichtung ihres Nottestaments den Zeugen Bescheid gegeben hat und den ganzen Vorgang angestoßen hat, ist irrelevant. Sie hätte in dieser Zeit zwar auch einen Notar oder den Bürgermeister verständigen können, jedoch ist „der Erblasser […] befugt, mit der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung beliebig lange zuzuwarten. Er ist nicht gehalten, sich zu einer rechtzeitigen Testierung zu entschließen, um die Errichtung eines Testamentes vor einem Notar oder eines Nottestamentes vor einem Bürgermeister zu ermöglichen“, so das OLG Hamm.
Eine objektive Todesgefahr war in vorliegendem Fall am Tag der Errichtung des Nottestaments nicht festzustellen, sodass es auf die subjektive Seite, also auf die Vorstellung der Zeugen ankam. Hierzu wurde durch die Vorinstanz, das AG Essen als Nachlassgericht in einer Beweisaufnahme festgestellt, dass einer der drei Zeugen nicht davon überzeugt war, dass die Erblasserin in akuter Todesgefahr schwebe. Einer akuten Todesgefahr steht jedoch auch die Gefahr der jederzeit drohenden Testierunfähigkeit gleich. Allerdings habe der Zeuge auch hieran nicht gedacht. Tatsächlich verstarb die Erblasserin vier Tage später. Testierunfähigkeit setzte bei ihr 48 Stunden nach Errichtung des Nottestaments ein. Somit lag weder eine nahe Todesgefahr objektiv vor, noch waren alle drei Zeugen von einer solchen Gefahr überzeugt, sodass das Nottestament unwirksam war und es bei dem im Jahre 2013 errichteten Testament blieb.
 
IV. Fazit
Diese aktuelle Entscheidung des OLG Hamm sollte Grund genug sein, sich noch einmal allgemein mit den Themen Testierfähigkeit, Wirksamkeitsvoraussetzungen und Widerruf von Testamenten auseinanderzusetzen.

Print Friendly, PDF & Email
19.05.2017/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Erbrecht, Nottestament, Testament
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-05-19 10:00:142017-05-19 10:00:14Voraussetzungen eines wirksamen Nottestaments gem. § 2250 Abs. 2 BGB
Das könnte Dich auch interessieren
OLG Hamm: Testamentsauslegung: Bezeichnung als „Berliner Testament“ genügt nicht
OLG Frankfurt: Testament in Form eines Pfeildiagramms
Der Entschädigungsanspruch bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und seine Vererblichkeit
BGH: Erben haben Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto eines verstorbenen Nutzers
Europa – einfach erben
OLG Köln: Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Zivilrecht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Strafrecht April 2025 NRW

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Monika Krizic

Sittenwidrig günstige Miete?

BGB AT, Mietrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

§§ 138, 166, 242 BGB – all dies sind Normen, welche Jurastudierende bereits in den ersten Semestern kennenlernen. Umso bedeutender sind sie, wenn sich der BGH (BGH, Urt. v. 26.03.2025 […]

Weiterlesen
29.04.2025/0 Kommentare/von Monika Krizic
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Monika Krizic https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Monika Krizic2025-04-29 13:42:562025-04-29 15:13:04Sittenwidrig günstige Miete?
Marie-Lou Merhi

Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag

Aktuelles, Baurecht, Karteikarten, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Polizei- und Ordnungsrecht, Uncategorized, Verschiedenes

Die Fortsetzungsfeststellungsklage gehört zu den Klassikern im öffentlichen Recht. Insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht hat sie große Relevanz, da polizeiliche Maßnahmen ihrer Natur nach auf kurze Zeit angelegt sind und […]

Weiterlesen
28.03.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-03-28 08:01:442025-05-12 13:52:59Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag
Gastautor

„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Aktuelles, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Die Frage nach dem Verwendungsersatz beim „Hausbau auf fremdem Grund“ ist ein Klassiker des EBV in der juristischen Ausbildung und bildet gemeinsam mit der diesbezüglichen Rechtsprechungsänderung des BGH (Urt. v. […]

Weiterlesen
18.03.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-03-18 09:00:002025-03-19 11:19:39„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen