VGH Mannheim: Krypta im Industriegebiet nun rechtmäßig
Der VGH Mannheim hat mit Urteil v. 30.11.2016 – 3 S 1184/16 einen jahrelangen Rechtsstreit zugunsten der klagenden Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien entschieden. Diese darf nun im Untergeschoss ihrer in einem Industriegebiet stehenden Kirche eine Krypta errichten. Vorausgegangen war eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Kirche. Die wesentlichen Aussagen des BVerfG (1 BvR 2202/13), die wir bereits in einem Beitrag ausführlich dargestellt haben, sollten Examenskandidaten definitiv bekannt sein.
Das VGH Mannheim legte nun die Wertungen des BVerfG der eigenen Entscheidung zugrunde und erklärte folgerichtig das Bauvorhaben nunmehr für rechtmäßig (der Pressemitteilung des VGH entnommen, Markierung d. Verf.):
Maßgeblich sei dabei, dass die Krypta in einer bereits genehmigten und von der Klägerin als solche auch genutzten Kirche eingerichtet werden solle und dass das Vorhaben dem Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit unterfalle. Der für das Baugrundstück geltende Bebauungsplan der Gemeinde werde von der zusätzlichen Einrichtung der Krypta in der Kirchee nicht in seinen Grundzügn berührt. Von der in der Zwischenzeit erlassenen Veränderungssperre sei eine Ausnahme zu erteilen. Auch könnten der Glaubens- und Gewissensfreiheit der Klägerin nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 2016 nur das Eigentumsrecht und die Berufsausübungsfreiheit der Nachbarbetriebe, nicht aber das Pietätsempfinden der Nachbarn und der Allgemeinheit entgegen gehalten werden. Nennenswerte weitere Auswirkungen auf das Eigentum und die Berufsfreiheit der Nachbarbetriebe seien aber angesichts der bereits bestehenden Kirchennutzung durch die Einrichtung der Krypta nicht konkret zu erwarten.
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