• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > AGB-Recht4 > Verbrauchereigenschaft einer WEG
Dr. David Saive

Verbrauchereigenschaft einer WEG

AGB-Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Zivilrecht

Mit seinem Urteil vom 24.03.2015 (Az. VIII ZR 243/13; VIII ZR 360/13; VIII ZR 109/4) hat der BGH nun die lange schwelende Diskussion um die Verbrauchereigenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beendet. Grund für uns, sich einmal näher mit der in § 13 BGB legaldefinierten Verbrauchereigenschaft und der Begründung des BGH auseinanderzusetzen.
I. Sachverhalt
In den streitigen Sachverhalten ging es um drei WEGs die sich gegen Preisanpassungsklauseln ihrer Gaslieferungsverträge wehrten. Ihrer Meinung nach hielten solche Klauseln bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Kontrolle nach § 307 I BGB nicht stand.
Der BGH ist dieser Auffassungen in früheren Urteilen auch gefolgt (siehe bspw. BGH NJW 2010, 2789), sodass es hier nur noch zu klären galt, ob der WEG die Verbrauchereigenschaft überhaupt zugesprochen werden kann. Besonderheit hier war auch, dass sich die WEG durch eine gewerbliche Hausverwaltung hat vertreten lassen.
II. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB
Seit der letzten Novelle des Verbraucherschutzrechts ist Verbraucher gem. § 13 BGB
jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
In Rede steht hier also, ob eine WEG als Personengemeinschaft noch dem Begriff der natürlichen Person zugeordnet werden kann und – im Anschluss daran – ob es sich bei dem Abschluss eines Gaslieferungsvertrags nicht um ein gewerbliches Rechtsgeschäft handelt, da sich die WEG dabei durch eine professionelle Hausverwaltung bei Vertragsschluss hat vertreten lassen.
III. Vorinstanzen
Die jeweiligen Vorinstanzen lehnten die Verbrauchereigenschaft noch ab und erklärten die Klauseln für wirksam. Demnach hätten die WEGs empfindliche Nachzahlungen an ihre Gaslieferanten zu zahlen bzw. die bereits geleisteten Beträge nicht rückerstattet bekommen.
IV. Das Urteil des BGH
In seinem Urteil hat der BGH die Verbrauchereigenschaft nun angenommen. An dieser Stelle zunächst ein kleiner Exkurs zur grundsätzlichen Verbrauchereigenschaft von Personengemeinschaften:
Grundsätzlich ist es für die Verbrauchereigenschaft unschädlich, wenn sich mehrere Personen zu einer Personengemeinschaft zusammenschließen (BeckOK, Bamberger, § 13, Rn.6, m.w.N.). Es kommt auch bei ihnen lediglich um die Zweckrichtung ihres Handelns an, also ob gewerbliche Zwecke verfolgt werden, oder ob es sich lediglich um die Bündelung privater Interessen handelt.
Vorliegend führt der BGH als erste Voraussetzung für die Verbrauchereigenschaft einer WEG auf, dass wenigstens eines ihrer Mitglieder ein Verbraucher sei und die WEG die entsprechenden Rechtsgeschäfte nicht zum Zwecke ihrer gewerblichen oder noch einer anderen selbstständigen beruflichen Tätigkeit diene.
Damit bestätigte der BGH eine Entwicklung hin zur Verbrauchereigenschaft, die sich seit dem Beschluss des BGH vom 2. 6. 2005 – V ZB 32/05 in Bewegung setzte. Die dort angenommene (Teil-) Rechtsfähigkeit einer WEG ebnete den Weg für das hier besprochene Urteil.
Zudem sah es der BGH vorliegend auch für unschädlich an, dass sich die WEG durch eine professionelle, gewerblich tätige Hausverwaltung hat vertreten lassen. Bei der Stellvertretung kommt es nämlich auch hinsichtlich der Verbraucherstellung gem. § 13 BGB nicht auf die Person des Vertreters, sondern auf die des Vertretenen an. Da dieser hier vorliegend nicht aus beruflichen Gründen handelte bzw. sich vertreten ließ, sondern lediglich zum Zwecke der privaten Vermögensverwaltung, handelt es sich bei ihm um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.
V. Anmerkungen
Das Urteil sollte noch als Anlass genommen werden, sich noch einmal näher mit dem Verbraucherschutzrecht auseinanderzusetzen. Zum einen sind die Novellierungen recht aktuell (13.06.2014), zum anderen kann in einem möglichen Sachverhalt nicht von vornherein die Verbrauchereigenschaft abgelehnt werden, nur weil eine Personengemeinschaft handelt. Hierbei sei insbesondere auf den Streitstand hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft einer GbR hingewiesen.

Print Friendly, PDF & Email
28.03.2015/0 Kommentare/von Dr. David Saive
Schlagworte: § 13 BGB, Preisanpassungsklausel, Verbraucher, VIII ZR 109/14, VIII ZR 243/13, VIII ZR 350/13, WEG
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. David Saive https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. David Saive2015-03-28 13:00:362015-03-28 13:00:36Verbrauchereigenschaft einer WEG
Das könnte Dich auch interessieren
BGH zum Verbraucherwiderruf bei Messeständen
Grundlagen des Verbraucherwiderrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
OLG Schleswig: Was ist, wenn der Nachbar während des Urlaubs streuen soll?
BGH: Wertersatzpflicht für übermäßige Prüfung der Sache bei Fernabsatzverträgen
EuGH: Ausbau mangelhafter und Neu-Einbau mangelfreier Fliesen von Nacherfüllung erfasst
BGH zur Videoüberwachung bei Gartenflächen – Gleichzeitig: Examenzrelevanz des WEG
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Zivilrecht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Strafrecht April 2025 NRW

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Monika Krizic

Sittenwidrig günstige Miete?

BGB AT, Mietrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

§§ 138, 166, 242 BGB – all dies sind Normen, welche Jurastudierende bereits in den ersten Semestern kennenlernen. Umso bedeutender sind sie, wenn sich der BGH (BGH, Urt. v. 26.03.2025 […]

Weiterlesen
29.04.2025/0 Kommentare/von Monika Krizic
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Monika Krizic https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Monika Krizic2025-04-29 13:42:562025-04-29 15:13:04Sittenwidrig günstige Miete?
Marie-Lou Merhi

Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag

Aktuelles, Baurecht, Karteikarten, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Polizei- und Ordnungsrecht, Uncategorized, Verschiedenes

Die Fortsetzungsfeststellungsklage gehört zu den Klassikern im öffentlichen Recht. Insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht hat sie große Relevanz, da polizeiliche Maßnahmen ihrer Natur nach auf kurze Zeit angelegt sind und […]

Weiterlesen
28.03.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-03-28 08:01:442025-05-12 13:52:59Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag
Gastautor

„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Aktuelles, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Die Frage nach dem Verwendungsersatz beim „Hausbau auf fremdem Grund“ ist ein Klassiker des EBV in der juristischen Ausbildung und bildet gemeinsam mit der diesbezüglichen Rechtsprechungsänderung des BGH (Urt. v. […]

Weiterlesen
18.03.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-03-18 09:00:002025-03-19 11:19:39„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen