• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Strafrecht3 > Üppige Brüste als gefährliches Werkzeug?
Zaid Mansour

Üppige Brüste als gefährliches Werkzeug?

Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Strafrecht BT, Tagesgeschehen

1. Sachverhalt
Von einem äußerst kuriosen Fall berichtete jüngst die Westfälische Rundschau auf ihrer Internetpräsenz (s. hier). Das Liebesspiel zwischen einem Juristen und seiner mit üppiger Oberweite ausgestatteten und korpulent anmutenden Ex-Freundin hat dabei ein nicht minder pikantes gerichtliches Nachspiel zur Folge. Die Angeklagte Ex-Freundin sieht sich nunmehr mit dem von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung konfrontiert, weil sie beim Akt des Beischlafs versucht haben soll, ihren Liebespartner mit ihren Brüsten zu ersticken und mit ihren Händen zu erwürgen (eine ebenfalls in Betracht kommende Anklage wegen versuchter Tötung hat die Staatsanwaltschaft indes nicht erhoben). Der betroffene Anwalt hat vor dem AG Unna vorgetragen, er habe im Laufe des „Kampfes um Leben und Tod“ wahre Todesängste ausgestanden. Er konnte sich nach eigener Aussage mit letzter Kraft zu den Nachbarn retten, um sodann die Polizei herbeizurufen. „Sonst hatten wir nur zärtlichen Sex, das aber war planmäßig und zielgerichtet“, so der Geschädigte. Die gewichtige Gespielin des Juristen habe bei der ganzen Aktion einen „fremdartigen Blick“ gehabt (fraglich ist dabei allerdings, wie der Jurist diesen Blick  aufgrund der situationsspezifischen Umstände überhaupt wahrnehmen konnte).
2. Rechtliche Fragestellung
Im Rahmen der rechtlichen Prüfung wird das zuständige Gericht sich vor allem mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob das Verhalten der Rubensdame als Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs und/oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wurde (vgl. § 224 Abs. 1 StGB). Dabei dürfte allerdings schon fraglich sein, ob überhaupt ein die Erheblichkeitsschwelle überschreitender Verletzungserfolg i.S.d. Grundtatbestandes verwirklicht ist – ansonsten käme aber immerhin noch eine versuchte Körperverletzung in Betracht (vgl. §§ 223 Abs. 2, 224 Abs. 2 StGB).
a) Als „gefährliches Werkzeug“ i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB versteht die mittlerweile gefestigte h.M jeden Gegenstand, der – als Angriffs- oder Verteidigungsmittel eingesetzt – nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der konkreten Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen; dass eine solche Verletzung tatsächlich entsteht, wird demgegenüber nicht vorausgesetzt. Nach dieser Definition stellen menschliche Gliedmaßen wie Faust, Ellenbogen, Knie oder der unbeschuhte Fuß schon begrifflich keine Werkzeuge dar, auch wenn sie zu Angriffszwecken besonders trainiert oder besonders geeignet sind (bspw. Schneidezähne). Menschliche Körperteile können allenfalls durch eine stoffliche Verstärkung (namentlich: Schuhe) zu gefährlichen Werkzeugen werden, wobei es vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist, ob die stoffliche Verstärkung dazu geeignet erscheint, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Da in der vorliegenden speziellen Situation des Liebesspiels von einer solchen stofflichen Verstärkung kaum auszugehen ist, ist eine Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs in jedem Fall zu verneinen.
b) Daneben könnte die Körperverletzung auch mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB verursacht worden sein. Strittig ist dabei zunächst, ob die Behandlung zu einer lediglich abstrakten oder konkreten Gefahr führen muss, wobei der Streit nicht überbewertet werden sollte: Da auch bei der Frage einer abstrakten Eignung der Täterhandlung auf die Umstände des konkreten Einzelfalls abgestellt werden muss, kommen beide Ansichten regelmäßig zu gleichen Ergebnissen. Abweichungen ergeben sich demgegenüber v.a. dann, wenn das Opfer über eine besondere „Beschaffenheit“ bzw. besondere Fähigkeiten verfügt, die trotz genereller Eignung des Täterverhaltens eine konkrete Lebensgefahr ausnahmsweise ausschließen (etwa: besonders guter Schwimmer wird in kalten und tiefen Fluss gestoßen). Letzteres ist vorliegend aber nicht ersichtlich, so dass abzuwarten bleibt, zu welchen Tatsachenfeststellungen das entscheidende Gericht im Hinblick auf die Umstände des konkreten Einzelfalls gelangen wird.
c) Schließlich ist zu beachten: Kann das Gericht der Partnerin des Juristen keinen entsprechenden Verletzungsvorsatz nachweisen, kommt immerhin noch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB in Betracht – wobei dann allerdings wiederum die Erheblichkeit der tatsächlich erlittenen Beeinträchtigungen, die der Jurist beim Liebesspiel erlitten hat, eine maßgebliche Rolle spielen.
 

Print Friendly, PDF & Email
23.11.2012/3 Kommentare/von Zaid Mansour
Schlagworte: § 224 StGB, § 229 StGB, abstraktes Gefährdungsdelikt, Brüste als gefährliches Werkzeug, konkretes Gefährdungsdelikt, versuchte Tötung
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Zaid Mansour https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Zaid Mansour2012-11-23 09:46:092012-11-23 09:46:09Üppige Brüste als gefährliches Werkzeug?
Das könnte Dich auch interessieren
Die Behandlung der einverständlichen Fremdgefährdung in der Klausur
Tödliche Raserei: Was ihr jetzt wissen müsst!
LG Köln: Religiöse Beschneidung von Kindern und Jugendlichen verboten.
OLG Celle: (Nochmals) zur Erfolgszurechnung bei mittelbarer Verursachung einer fahrlässigen Tötung – 2 Fast 2 Furious
StGB: Die Körperverletzungsdelikte in der Klausur: Definitionen und Streitstrände
3 Kommentare
  1. Klaus
    Klaus sagte:
    23.11.2012 um 14:56

    Was ist denn mit operierten Brüsten? „Stoffliche Verstärkung“? xD

    Antworten
  2. Hans Kranz
    Hans Kranz sagte:
    02.12.2012 um 10:12

    … oder, wenn sie ihren BH anlässt. Unter Juristen regelmäßig als die „BHte Brust“ bezeichnet (vgl. BHGE 75 D, „Victorias‘-Geheimnis“ Fall).

    Antworten
    • Alexander
      Alexander sagte:
      28.12.2012 um 20:30

      Hans Kranz, leider war die von Ihnen genannte Quelle bei juris nicht zu finden; ebenfalls hat die Dame an der Beck-Online Heißlinie auch nur gekichert als ich sie ihr Zwecks Recherche nannte! Wollen Sie mich zum Narren halten?

      Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern
  • Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
  • Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern

Rechtsgebiete, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht, ZPO

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Darf der FC Bayern […]

Weiterlesen
06.02.2023/1 Kommentar/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-02-06 14:08:362023-02-06 14:09:39BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern
Gastautor

Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände

Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Strafrecht BT, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Sabrina Prem veröffentlichen zu können. Die Autorin ist Volljuristin. Ihr Studium und Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Ist das Betäubungsmittelstrafrecht – zumindest als Lehrmaterie – im […]

Weiterlesen
01.02.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-02-01 10:00:002023-01-25 11:49:57Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
Gastautor

Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Zivilrecht

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Ein nach §§ 823 […]

Weiterlesen
16.01.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-01-16 15:42:082023-01-25 11:42:19Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen