In strafrechtlichen Assessorklausuren hat man in der Regel mit zumindest einer Klausur zu rechnen, bei der eine Entschließung der Staatsanwaltschaft zu entwerfen ist. Die zweite Strafrechtsklausur im Assessorexamen kann hingegen entweder in einem revisionsrechtlichen Gutachten oder aber einem Strafurteil bestehen. Ersteres wird regelmäßig deutlich häufiger als das Strafurteil abgeprüft, so dass die Examensvorbereitung hierauf einen entsprechenden Fokus legen sollte. Das Werk von Russack kann man wohl als eines DER Standardwerke zu diesem Thema bezeichnen. Die Pressestimmen sprechen in dieser Hinsicht jedenfalls eine deutliche Sprache.
Pressestimmen
- Auch wenn dieses Buch erstmals im Jahre 2005 erschien, kann es schon jetzt vollkommen zu Recht als „Klassiker“ für die Referendarausbildung bezeichnet werden. Es gibt wohl kaum ein Lehrbuch, welches so auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Referendare zugeschnitten ist wie dieses Werk von Marc Russack. … Ein Muss für jeden Referendar. Für 19,90 € erhält man ein absolut gelungenes Buch und Hilfsmittel auf dem Weg zum erfolgreichen Assessorexamen. (RA Sebastian Gutt in:StudJur-Online.de 2/2011)
- Ein sehr nützliches und hilfreiches Buch, das man sich als Referendar unbedingt zulegen sollte. (Studium SS 2009)
- Ein notwendiger und hilfreicher Begleiter auf dem Weg zum Examen…. Kauf und Durcharbeit des Buches sind unbedingt empfehlenswert! (RA Roman G. Weber in: ZJS 5/2008)
- Russack hat verstanden, wie Lehrbücher für Referendare beschaffen sein müssen. … Wenn es nicht so pathetisch klänge, müsste man von einem Meisterwerk sprechen! (JuS Magazin 2/2007)
- Das Buch verblüfft durch seine kompakte, schwerpunktbezogene Darstellung von tatsächlich klausurrelevanten Problemen der Zulässigkeit und Begründetheit sowie der Antragstellung in der strafrechtlichen Revision … Kurz: eine wirkliche Bereicherung für die Vorbereitung auf die strafrechtliche Revisionsklausur im Assessorexamen! (Sina Renner in: studjur-online.de 06.11.2006)
- Ein wichtiges Buch, das für die Vorbereitung zum zweiten Examen ganz entscheidende Hilfe leisten kann. (Justuf / Zeitschrift für Referendare Dezember 2005)
- Eine bessere Vorbereitung für das erfolgreiche Bestehen einer Assessorklausur in Strafsachen gibt es wohl nicht. (www.jurasmus.de 08.07.2005)
Zum Inhalt
Das Werk von Russack folgt einem einfachen Aufbau. Es wird zunächst die Zulässigkeit der Revision abgehandelt und sodann wird in logischer Abfolge eine Vielzahl an möglichen Anknüpfungspunkten für die Begründetheit der Revision besprochen. Ein kurzer Abschnitt zu Zweckmäßigkeitsüberlegungen rundet das Werk ab. So weit klingt das Prinzip noch nicht zu außergewöhnlich. Russack, der selbst als Prüfer im Assessorexamen tätig ist, hat allerdings mehr als ein Jahrzehnt an Examensklausuren analysiert und dementsprechend die Schwerpunkte in seinem Werk gesetzt. Das Ergebnis ist eine extrem klausurnahe Darstellung an examensrelevanten Problemen. In beinahe jedem Subabschnitt geht Russack auf Konstellationen ein, die so bereits in Examina abgeprüft wurden. Alles in allem ein wirklich großartiges Konzept, dass m.E. sprachlich auch konzis umgesetzt wurde.
Die Optik
Einziger Kritikpunk an diesem Werk ist für mich die Optik. Der umfassende Stoff ist auf gut 160 Seiten präsentiert. Die Darstellung ist allerdings an vielen Stellen sehr unübersichtlich und wirkt gedrungen. Die Abschnitte zu den Originalklausuren sind stets eingerückt in äußerst kleiner Schrift abgedruckt. Hier ist für eine nächste Auflage, die es sicherlich geben wird, noch einiges an Verbesserungspotential gegeben.
Klare Kaufempfehlung
Auch wenn die Optik des Buches etwas altbacken und unübersichtlich wirken mag. Dem Inhalt tut dies keinen Abbruch. Selten (oder vielleicht noch nie) habe ich ein juristisches Lehrbuch gelesen, das den Fokus so sehr auf die Prüfungssituation und mögliche abfragbare Konstellationen legt. Aus diesem Grund kann ich mich den zuvor genannten Pressestimmen vorbehaltlos anschließen. Das Werk von Russack ist für die Vorbereitung auf die strafrechtliche Revisionsklausur beinahe unumgänglich.