Vielen Dank an Stephan für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der heute gelaufenen, ersten Zivilrecht Examensklausur in Sachsen.
Sachverhalt
Teil I
OHG (AB). A will kürzertreten und bestimmt Angestellten P als Vertreter der OHG bis zur Deckungssumme 100.000 €
A kommt zurück in die Firma und zieht die Volmacht gegenüber P zurück.
Böse Rezession. Alle Angestellten werden entlassen bis auf 2 (P ist einer von ihnen)
Geschäftsbetrieb wird nahezu auf null runtergeschraubt, Eintragung im HR bleibt.
P reist auf eine Messe und schließt mit der G-GmbH einen Vertrag über eine Maschine ab Kostenpunkt 120.000 €. Vertrag wird per Handschlag besiegelt. G kennt die Situation der OHG.
G weißt auf die AGB hin, die auf der Internetseite zu finden sind. Liefeung 4 Wochen später.
Bei Lieferung sind A und B aus dem Häuschen.
Frage: Kann G von B Zahlung 120.000 € verlangen?
Teil II
Maschine wird in Betrieb genommen am xxx. Es tellt sich heraus, das sie schon 950 Stunden gelaufen ist, nämlich bei G als Ausstellungmaschine. Machine wurde von G absichtlich verpackt als wäre sie neu. O hätte jedoch bei einem Blick auf die Rückseite erkennen können das das nicht der Fall war.
In den AGB wird die Verjährung aus ein Jahr befristet + kein Rücktritt nur Nacherfüllung.
Nach 14 Monaten will O den Kaufpreis mindern.
Gutachten ergibt den Wert für eine neue Machine mit 140.000 € an.
Tatsächlichen Wert bei KV mit 105.000 €.
Frage: Kann O von G 30.000 € verlangen ?
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