Vielen Dank für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der ersten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamen im Juni 2015 in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
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Sachverhalt
Kaufmann V´s Gewerbe besteht darin Wohnungen zu vermieten. V vermietet hauptsächlich an Studenten, dabei geht er so vor, dass er die Mietverträge zunächst auf eine Laufzeit von einem Jahr begrenzt, zum Ende des dritten Quartals die Wohnungen besichtigt und eine Verlängerung der Mietzeit von seinem Eindruck der Wohnungen abhängig macht.
M muss für sein Jurastudium nach Bielefeld ziehen. Im Internet findet M von V angebotene Wohnungen. Er interessiert sich für eine Wohnung 40qm zu 400€ Kalt. Auf der Internetseite des V bietet dieser die Möglichkeit eines „virtuellen Rundgangs“ durch die Wohnung. Nach mehreren Telefonaten mit V schickt dieser dem M einen von V bereits unterschriebenen, vorformulierten Vertrag per Post zu. Darin wird auf die Mietvertragslaufzeit von einem Jahr hingewiesen, sowie dem Mieter ein Widerrufsrecht von 12 Tagen eingeräumt. Eine Belehrung über Widerrufsmöglichkeiten enthält der Vertrag nicht.
Am 16.09.2014 unterschreibt M die Verträge und schickt einen der Verträge an V zurück.
Wie vereinbart zieht M am 01.10.2014 in die Wohnung ein. So wirklich kann er sich für das Jurastudium jedoch nicht begeistern und beschließt im zweiten Semester, dass Studium abzubrechen und stattdessen an der RWTH Aachen Physik zu studieren. Da er sich nie wirklich für sein Studium begeistern konnte, hat er die Zeit mit Feiern in seinen vier Wänden verbracht. Dabei entstanden durch ausgetretene Zigaretten Brandlöcher im Parkett, eine Fliese in der Küche ist durch eine fallen gelassene Flasche zu Bruch gegangen, an allen eigentlich weißen Wänden finden sich große Rotweinflecken und das Badezimmerwaschbecken hängt gerade so nur noch an der Wand.
M fragt seine Freundin K, die ebenfalls Jura studiert, am 15. Mai ob er sich vom Vertrag lösen könne.
Frage 1:
a) Kann M sich mittels Kündigung vom Mietvertrag lösen und/oder
b) Kann M sich durch Widerruf vom Mietvertrag lösen?
Wenn ja, was muss er dafür unternehmen. Welche Rechte haben M und V, unterstellt die Kündigung/der Widerruf ist erfolgreich ? Auf die entstandenen Schäden der Mietwohnung ist dabei nicht einzugehen.
Frage 2:
a) Welche Rechte hat V in Bezug auf die Schäden der Mietwohnung, wenn die Kündigung erfolgreich ist?
b) Welche Rechte hat V in Bezug auf die Schäden der Mietwohnung, wenn der Widerruf erfolgreich ist? K meint, zumindest bei erfolgreichem Widerruf habe V keine Rechte.
Auf alle aufgeworfenen Fragen ist in einem umfangreichen Gutachten, notfalls mittels Hilfsgutachten einzugehen.
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