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Schlagwortarchiv für: Zivilrecht Hamburg

Redaktion

Zivilrecht ZIII – April 2014 – 1. Staatsexamen Hamburg

Examensreport, Hamburg

Im Folgenden erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der dritten gelaufenen Zivilrechtsklausur des 1. Staatsexamens in Hamburg im April 2014. Vielen Dank für die Zusendung an Richard. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt

1.Teil:
E ist Eigentümer eines Grundstückes. E baut einen Öltank ein, um sein Haus mit Öl zu versorgen. 1975 trennt er sein Grundstück und veräußert den einen Teil an B und den anderen an K. Auf dem Teil des B befindet sich das Haus, auf dem Teil des K befindet sich der Öltank.
Mitte 2011 lässt sich B eine moderne Heizung einbauen und legt den Öltank still. K fühl sich in der freien Nutzung seines Eigentums gestört. Er will seinen Keller ausbauen, dies geht jedoch nicht, weil der Öltank an dieser Stelle ist.

K verlangt von B die Beseitigung des Öltanks. B weigert sich, zudem meint er, der Anspruch sei längst verjährt. M verweist in auf § 902 BGB.

Kann K von B die Beseitigung des Öltanks verlangen?
2.Teil:
V-GmbH (V) vermietet gewerbliche Grundstücke. Einer der Mieter ist die M-OHG (M). V hat P zum Prokuristen bestellt und dies ins Handelsregister eintragen und ordnungsgemäß bekanntmachen lassen.
M ist seit 2012 mit insgesamt vier Monatsraten in Rückstand. Er hat das Geld zurückbehalten wegen vermeintlichen Mängeln der Mietsache, denn in dem Mietobjekt hatte sich Schimmel gebildet. Der von M bestellte Bausachverständige S hat den Schimmel auf Feuchtigkeit zurückgeführt. Tatsächlich ist der Schimmel durch fehlerhaftes Lüften des Mieters entstanden, wie sich später herausstellte. S hatte dies fahrlässig verkannt.
P kündigt für die V den Mietvertrag mit M fristlos wegen Zahlungsverzugs. M verteidigt sich, er habe doch auf den Sachverständigen vertraut. Mehr könne von ihm doch nicht erwartet werden. Zudem erkenne er die Kündigung durch P nicht an, denn dieser habe keine Vollmachtsurkunde vorgelegt: „Da könnte ja jeder Hanswurst kommen“.
V verlangt von M die Räumung des Mietobjekts.
3.Teil:
V verkauft zudem ein Wohnobjekt an O im Mai 2013. Im November 2013 vermietet V die Wohnung an A (zulässigerweise) befristet für fünf Jahre. Im März 2014 wird O als Eigentümer eingetragen. Zuvor hatte V dem O im Juli 2013 eine Auflassungsvormerkung bewilligt und diese wurde ins Grundbuch eingetragen.
Nun verlangt O von A sofortige Räumung der Wohnung.

 

29.04.2014/2 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-04-29 13:00:442014-04-29 13:00:44Zivilrecht ZIII – April 2014 – 1. Staatsexamen Hamburg
Redaktion

Zivilrecht ZI – April 2014 – 1. Staatsexamen Hamburg

Examensreport, Hamburg

Vielen Dank an Richard für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der ersten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens in Hamburg im April 2014. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt

L ist Bauer und Eigentümer der Kuh Y. L entschließt sich Y zu schlachten. Kurz darauf läuft Y von der Weide weg und versteckt sich im Wald. Y bleibt über zwei Wochen spurlos verschwunden, weil sie sich hartnäckig versteckt.
Medien berichten darüber. Es wird befürchtet, dass Y auf die Straße läuft und den Straßenverkehr gefährdet. Darauf hin lässt die Behörde Y zum Abschuss freigeben.
Tierschützer T möchte dem L die Y abkaufen für 500,-. Sie einigen sich über den Übergang des Eigentums.
F findet Y (braun-weiß) und stellt sie in seinen Stall zu seinen anderen Kühen (allesamt Schwarz-weiß). Dabei erkennt F, dass es sich um die gesuchte Y handelt.
F lässt die völlig entkräftete Y tierärztlich behandeln und füttert sie. Die Kosten insgesamt betragen 300,-.
1.) Wer ist Eigentümer von Y?
2.) T verlangt von F Herausgabe der Kuh Y
Abwandlung:
L verkauft nicht an T. F findet Y und verkauft sie entsprechend ihrem objektiven Wert für 500,- an M. M verarbeitet Y zu Fleisch und Wurst im Wert von 1000,-.
3.) Ansprüche des L gegen M?
L hat ein gezähmtes Wildschwein (G), welches frei auf dem Hof lebt. G läuft weg und kehrt für über zwei Wochen nicht zurück. F findet G, nimmt es mit und steckt es in seinen Stall, wo es jederzeit eingefangen werden kann.
4.) Wer ist Eigentümer des G?

 
 

29.04.2014/4 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-04-29 10:00:562014-04-29 10:00:56Zivilrecht ZI – April 2014 – 1. Staatsexamen Hamburg

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