• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Zivilrecht Brandenburg

Schlagwortarchiv für: Zivilrecht Brandenburg

Redaktion

Zivilrecht ZIII – April 2014 – 1. Staatsexamen Berlin/ Brandenburg

Berlin, Brandenburg, Examensreport

Vielen Dank nochmals an Jessica für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der dritten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens im April 2014 in Berlin/ Brandenburg. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Die V-GmbH vermietet Bundesweit Immobilien und ist im Handelsregister eingetragen. Die M-OHG, ebenfalls im Handelsregister eingetragen, mietet von der V-GmbH Objekte in Karlsruhe, Köln, FFM und Hamburg. Die M-OHG hat drei Gesellschafter: A,B und C und betätigt sich im Textileinzelhandel.
Die V-GmbH nutzt für die Vermietung in gängiger Praxis Formularmietverträge in denen u.a. die folgenden Klauseln enthalten sind:

§ 3 Minderung – Der Mieter ist nicht zur Minderung berechtigt bei Umständen (Strassenbauarbeiten, Sperrungen ect.), die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Daraus resultierende Folgen (Umsatzeinbußen ect.) berechtigen nicht zur Minderung.
§ 7 Der Mieter hat das erste Mal nach vier Jahren Mietzeit zu renovieren und danach alle drei Jahre. Die Renovierung umfasst das Streichen den Innenwände und Decken, der Innenrahmen der Fenster und Türen.
Die M-OHG mietet von der V-GmbH ein Objekt in Karlsruhe,der Mietvertrag wird im Januar 2008 geschlossen. Im Januar 2010 beginnen in der Stadt Karlsruhe die Bauarbeiten zu einer U-Bahn. Unvorhergesehener Weise ziehen sich die Bauarbeiten in die Länge, im April 2011 ist das von der M-OHG gemietete Objekt nur noch schwer von außen zugänglich und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kaum noch zu erreichen. Die M-OHG kürzt daraufhin die Miete um die Hälfte, sie führt an, nach ständiger Rechtsprechung würde der mangelnde Zugang zum Objekt einen Mangel begründen. Die V-GmbH hält dagegen, die Baumaßnahmen der Stadt seien zwar in der Tat unsinnig, aber für die daraus resultierenden Zugangsschwierigkeiten könne sie nichts.
Frage 1: Kann die V von der M die volle Zahlung der Miete verlangen? 
Für ein Objekt in FFM wurde im April 2010 der Mietvertrag geschlossen. Die V-GmbH verlangt von der M-OHG im April 2014 die nach dem Mietvertrag geschuldete Renovierung. Die M hält entgegen, dass eine Renovierung – was zutrifft – noch nicht notwendig ist, da die Räumlichkeiten top in Ordnung sind.
Frage 2: Kann die V von der M die Renovierung verlangen? 
Für das Objekt in Köln wurde der Mietvertrag im Juli 2010 geschlossen. Nach Schimmelbildung in den Räumlichkeiten hatte die M den Bausachverständigen S beauftragt. Dieser führte die Schimmelbildung auf ein undichtes Wasserrohr zurück. Am 25.04.14 wird ein ergänzendes Gutachten fertig, in dem festgestellt wird, dass der Schimmel einzig auf ein fehlerhaftes Lüftungsverhalten der M zurückzuführen ist. Dies ist zutreffend, da der S aus Fahrlässigkeit dieses nicht festgestellt hatte. Die M hatte die Miete gekürzt und nunmehr sind vier Monatsmieten aufgelaufen. Der Prokurist P der V-GmbH kündigt daraufhin in Bezugnahme auf die Mietrückstände den Mietvertrag mit der M fristlos und verlangt Räumung am 25.04.14. Die M reagiert sofort und widerspricht der Kündigung, da sie erstens nicht wisse, ob der P wirklich Prokurist der V ist, weil er keine Vollmacht vorgelegt hatte und zudem sie nichts weiter hätte tun können als den S zu beauftragen.
Die V erwidert daraufhin, dass der P bereits seit 2009 im Handelsregister eingetragen ist – was zutrifft – und die M sich zudem das fehlerhafte Gutachten des S zurechnen lassen müsse, sie habe ihn ja schließlich ausgesucht.
Frage 3a: Kann die V die sofortige Räumung der Mietsache verlangen? 
Der C war im Mai 2012 aus der M-OHG ausgeschieden, dies wurde im Juni 2012 im Handelsregister bekannt gemacht. Die V tritt im April 2014 an ihn heran und verlangt Zahlung der Mietrückstände von April 2013 bis April 2014. Der C entgegnet er müsse nicht dafür einstehen, er hätte die M-OHG bereits verlassen. Die V ist der Ansicht es gelte die Regel „„mitgefangen, mitgegangen““.
Frage 3b: Kann die V von C die Zahlung der Mietrückstände verlangen? 
Für das Objekt in Hamburg wurde der Mietvertrag im November 2013 mit einer festen Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen.
Der K hatte von der V mit notariellem Kaufvertrag und zugleich Auflassung im Mai 2013 das Objekt gekauft. Im Juli 2013 bewilligte die V die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den K im Grundbuch. Im Januar 2014 zahlte K den vollen Kaufpreis und wurde im März 2014 als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Der K verlangt von der M sofortige Räumung des Objekts. Die M hält dem entgegen, dass der Mietvertrag gegen ihn, den K, Geltung habe und sie die Mietsache nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit herausgibt. Der K ist der Ansicht der Mietvertrag zwischen V und M hätte gar nicht geschlossen werden dürfen und verlangt sofortige Räumung.
Frage 4: Kann der K die sofortige Herausgabe von M verlangen? 

28.04.2014/2 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-04-28 12:00:032014-04-28 12:00:03Zivilrecht ZIII – April 2014 – 1. Staatsexamen Berlin/ Brandenburg

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BGH zur Halterhaftung nach dem StVG
  • Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien
  • Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Redaktion

BGH zur Halterhaftung nach dem StVG

Rechtsprechung, Startseite

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. In einer kürzlich veröffentlichten […]

Weiterlesen
16.03.2023/1 Kommentar/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2023-03-16 08:30:022023-03-16 08:33:08BGH zur Halterhaftung nach dem StVG
Alexandra Ritter

Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen

Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht

Viele Jahre bereitet man sich durch Studium und Repetitorium darauf vor und irgendwann ist es soweit: man schreibt das erste Staatsexamen. Sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung (so zumindest in […]

Weiterlesen
06.03.2023/2 Kommentare/von Alexandra Ritter
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Ritter https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Ritter2023-03-06 09:00:002023-03-13 08:18:47Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen
Gastautor

Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien

Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Strafrecht AT, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Sabrina Prem veröffentlichen zu können. Die Autorin ist Volljuristin. Ihr Studium und Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff „Kriminologie“? […]

Weiterlesen
06.03.2023/1 Kommentar/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-03-06 09:00:002023-03-15 09:06:21Basiswissen Kriminologie – über Genese, bekannte Persönlichkeiten und die relativen Straftheorien

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Nach oben scrollen