Nachfolgend erhalte ihr ein Gedächtnisprotokoll der ersten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamen im September 2015 in Baden-Württemberg. Vielen Dank dafür an Munira. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
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Sachverhalt
Aufgabe 1
E erbt (von seiner Tante) eine Kette, ein silbernes Armband und einen goldenen Ring.
Die Kette übergibt er vorbehaltlos an eine Freundin M, die Musikerin ist und als Gegenleistung auf einem Fest des E an einem Samstagabend auftreten soll.
M fühlt sich am Freitag Abend nicht wohl und hat Fieber. Sie ist sich nicht sicher, ob sie morgen Abend bei E noch auftreten kann. Am Samstag morgen verkauft sie die Kette an K für 600 Euro, der sofort bezahlt und die Kette mitnimmt. Am Samstag Abend tritt sie nicht auf.
Für den Auftritt hätte M normalerweise 400 Euro bekommen. Der marküblicher Preis der Kette lag bei 500 Euro. E möchte „seine“ Kette zurück haben. K ist bereit die Kette für 1200 Euro zu verkaufen, M ist aber nicht bereit diesen Preis zu zahlen, sagt das auch dem E gegenüber.
Welche Ansprüche hat E gegen K und M?
Aufgabe 2
E leiht das Silberarmband dem B, der dieses sich näher anschauen möchte. Da der Geburtstag von B’s Freundin F sich nähert, beschließt er das Armband ihr zu schenken. Vorher bringt er es zu S, damit er dieses reinigt. An dem Geburtstag der F befindet sich das Armband noch bei S, weshalb sie einen Gutschein von B bekommt, wodurch er seinen Herausgabeanspruch gegenüber S der F abtritt. F ist überglücklich und sagt, sie holt es auf jeden Fall. Am nächsten Tag packt B die Reue und er beichtet F alles. F ist aber alles egal und sie will auf jeden Fall das Armband haben. So holt sie es vom S ab.
Bei einem Streit mit B wirft sie wütend das Armband in den Rhein, wo es unauffindbar verloren geht.
Ansprüche des E gegen F und B?
Nutzungs- und Verwendungsansprüche sind nicht zu prüfen.
Aufgabe 3.
Der goldene Ring (Wert 3000 €) wird dem E durch D gestohlen. Dieser verkauft den Ring dem A. Den Ring lässt A verschmelzen und macht daraus einen Kettenanhänger. Der Anhänger besitzt einen Wert von 6000 Euro. D wird kurz darauf gefasst und ist insolvent. E macht Ansprüche gegen A geltend. Dieser möchte den Anhänger nicht herausgeben und macht geltend, dass seine Bezahlung an D, nachdem er den Ring verschmolzen hat, bezahlte, auch mitberücksichtigt werden müsse.
Welche Ansprüche hat E gegen A?