Wie einer aktuellen Meldung im Beck-Ticker zu entnehmen, hat der Bundesrat am 06.07.2012 das Gesetz zur Einführung des sogenannten Warnschussarrests für jugendliche Straftäter gebilligt.
Damit können in Zukunft Jugendliche, die eine Jugendstrafe auf Bewährung erhalten haben, zusätzlich für einen bestimmten Zeitraum in den Jugendstrafvollzug kommen. Dieses neue Instrument soll vor allem zur Abschreckung dienen, da Bewährungsstrafen gerade unter Jugendlichen und Heranwachsenden nicht selten als „Freifahrtschein“ aufgefasst werden. Der Erziehungseffekt tendiert häufig gegen Null. Durch den Warnschussarrest sollen die Täter angehalten werden, über ihr Verhalten intensiver nachzudenken.
Bisher war lediglich Jugendstrafe oder Arrest (Freizeitarrest, Dauerarrest) möglich. Der Beginn des Strafvollzugs muss innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft des Urteils erfolgen.
Die Thematik ist vor allem für Referendare in der Station für Strafsachen und für das 2. Staatsexamen relevant. Mit einem in Kraft treten der neuen Regelung ist in den kommenden Monaten zu rechnen.
Weiterführende Infos zum Thema Warnschussarrest gibt es hier.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Marie-Lou Merhi veröffentlichen zu können. Die Autorin studiert Rechtswissenschaften im siebten Semester an der Universität Bonn Examenskandidaten aufgepasst: Der BGH hat abermals zur […]
Dies ist Teil 2 zu den verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH, in dem das Vorabentscheidungsverfahren und die Schadensersatzklage dargestellt werden. In Teil 1 erfolgten bereits Darstellungen […]
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Klagen vor den europäischen Gerichten in der Form, wie sie im ersten Examen oder in Vorlesungen zum Europarecht geprüft werden können. Das Europarecht […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info