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Schlagwortarchiv für: Vortrag

Dr. Maximilian Schmidt

Die Angst vor der mündlichen Prüfung

Examensvorbereitung, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Schon gelesen?, Verschiedenes

Nicht schon wieder Tipps zur mündlichen Prüfung – kennt man doch schon alles! Oder: Endlich mal Praxistipps für die Mündliche! Das Meinungsbild hinsichtlich Tipps für die mündliche Prüfung ist weit gestreut, manche sind genervt, andere freuen sich über jeden noch so fernliegenden oder schon 1000mal gehörten Hinweis.
Doch das zentrale Problem der mündlichen Prüfung bleibt häufig zu rudimentär behandelt. Egal wie viel Wissen über juristische Probleme, aktuelles Geschehen oder fernliegende Professorenmeinungen ihr angesammelt habt, die Angst vor der Prüfung bleibt. Doch, was ist es genau, was uns allen Angst macht oder gemacht hat? Es ist die Angst vor dem Ungewissen. Vor der Entblößung. Dazustehen und nichts sagen zu können. Und genau hier solltet ihr anpacken!
I. Die üblichen Methoden
Doch wie nun? Ein erster Schritt sind sicherlich AGs mit Freunden und Kollegen, in denen selbst juristisch formuliert werden muss. Besser noch ist es in Vorlesungen, AGs oder Kolloquien eines Professors sich regelmäßig zu Wort zu melden. Dies schult in – zumindest sozial fordernden Situationen – kühlen Kopf zu bewahren und steigert den eigenen Beliebtheitsgrad bei anderen Studenten je nach gegebener Antwort in ungeahnte Höhen. Zugleich ist der Lerneffekt durch die erhöhte Aufmerksamkeit nicht vergleichbar mit dem vor sich hin siechenden Warten auf das Ende der Stunde unter Missbrauch seines Smartphones. Ebenfalls empfehlenswert ist der Besuch einiger mündlichen Prüfungen. Hier solltet ihr euch nicht von den spannenden Portraits einzelner Paragraphen an der Wand (so bezeichnenderweise § 138 BGB im OLG Köln) ablenken lassen, sondern euch in die Prüfungssituation hineinversetzen und bei jeder Frage (JA BEI JEDER) euch überlegen, was ihr antworten würdet.
Ähnliche Methoden gibt es für das Einstudieren von Vorträgen. Neben privaten Vortragsstunden vor Freunden sind die von vielen Unis angebotenen „Vortrags-AGs“ sehr empfehlenswert, in denen vor einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder gar einem Professor ein juristischer Vortrag gehalten werden kann. Aber auch schon das Üben nur für sich (ja gerne auch ohne Spiegel) schult den fließenden Ausdruck und die Fallmethodik. Gleiches gilt für das Halten von Vorträgen vor juristischen Laien. Hierbei fällt häufig auf, wenn man zu schnell oder undeutlich spricht oder die Körpersprache eher einem Tangotänzer ähnelt. Ziel muss es sein, dass auch diese Laien am Ende ungefähr verstanden haben, wovon der Fall handelte. Am besten können diese aber häufig euren Stil und euer Auftreten bewerten. Als Überblick können auch die Artikel hier, hier, hier dienen. Selbst für die modebewussten Leser gibt es Hinweise (oder glaubt ernsthaft jemand, dass Bremen und Dortmund ihre letzten Meisterschaften nur zufällig mit Kappa geholt haben?)
Dies alles sind empfehlenswerte Wege, um sowohl Vorträge als auch die mündliche Prüfung einzustudieren. Ziel einer jeden Vorbereitung ist es, sich mental ernsthaft in die kommende Situation der mündlichen Prüfung hineinzuversetzen. Nehmt jeden Vortrag, jedes simulierte Gespräch, egal ob nur mit euch allein oder vor 20 Zuhörern so, als ob ihr im OLG im feinen Zwirn steht bzw. sitzt und euer Herzklopfen die Krawatte zum Beben bringt. Durch diese Routine werdet ihr euch im Moment der Prüfung voll auf die Inhalte konzentrieren können, da ihr das gesamte Drumherum ja schon kennt – oder dies zumindest fest glaubt.
II. Simulation der mündlichen Prüfung
Nicht zu überschätzen bei Vertreibung der Angst vor der Prüfung ist das Durchspielen von fiktiven mündlichen Prüfungen. Leider findet man hier nur sehr wenige. Daher soll nun mit diesem Beitrag als Startschuss in regelmäßigen Abständen eine fiktive mündliche Prüfung online gestellt werden. Ziel ist es nicht, diese einfach durchzulesen und gedanklich abzuhaken, sondern nach jeder Frage sich selbst die passende Antwort laut aufzusagen und somit auszuformulieren. Nur dann könnt ihr sicher sein, dass diese Prüfung – egal wie schwer oder einfach sie beim Durchlesen wirkte – für euch zu meistern gewesen wäre. Zudem ordne ich die Fragen einem gewissen Schema zu:
* = Grundwissen ** = Fortgeschritten *** = Angeberwissen
Sicherlich werdet ihr die ein oder andere Frage anders einordnen, aber denkt bitte daran: In der mündlichen Prüfung sind einfache Fragen aufgrund der „schwierigen Gesamtsituation“ schwerer und werden dementsprechend auch bewertet.  Los geht´s mit einem Prüfungsgespräch im Öffentlichen Recht.
 

13.03.2014/1 Kommentar/von Dr. Maximilian Schmidt
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Maximilian Schmidt https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Maximilian Schmidt2014-03-13 08:45:442014-03-13 08:45:44Die Angst vor der mündlichen Prüfung
Redaktion

Die mündliche Prüfung- Wir fragen, Prüfer antworten

Examensvorbereitung, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Startseite, Verschiedenes

Die mündliche Prüfung ist für die Examensnote genauso wichtig wie das schriftliche Examen. Für viele Kanditaten stellt sie aber häufig Neuland dar, findet sie in der universitäten Ausbildung ja kaum statt. Umso größer sind die Fragen, die so manch einen vor der Prüfung plagen. Um euch einen Einblick zu geben, was für die mündliche Prüfung wichtig sein kann und welche Vorstellungen die Prüfer/innen eigentlich haben, möchten wir verschiedene Prüfer für euch interviewen.
 
Heute gibt uns Herr Prof. Dr. Martin Avenarius als regelmäßiger Prüfer einen Einblick.
Prof. Dr. Martin Avenarius ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Daneben ist er u.a. Mitglied der Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Köln und Düsseldorf und Vertrauensdozent der Hanns-Seidel-Stiftung.
 
1. Wie bereiten Sie sich auf die Kandidaten vor? Nehmen Sie Einsicht in die Prüfungsakte?
Über den Inhalt der Prüfungsakte berichtet der Kommissionsvorsitzende erst am Tag der mündlichen Prüfung. Die Ergebnisse der Klausuren kennen die Prüfer aber schon etwas länger. Dies ermöglicht es, sie bei der Vorbereitung des Prüfungsgesprächs zu berücksichtigen, um auf jeden Kandidaten angemessen eingehen zu können. Wer z.B. um das Bestehen ringt, muss fairerweise anders gefragt werden als jemand, der vielleicht Aussichten auf ein gutes Gesamtergebnis hat und zeigen möchte, dass er besonders qualifiziert ist. So kann man schwächeren Kandidaten mit zunächst einfacheren Aufgaben ihre Chance geben, um sie nicht von vornherein zu überfordern, während stärkere die Möglichkeit bekommen, mit anspruchsvolleren Gedanken zu glänzen. Im übrigen ergibt sich aus den Vornoten keineswegs eine Tendenz hinsichtlich des Erfolgs in der mündlichen Prüfung. Hier besteht also Raum für erfreuliche Überraschungen.
 
2. Welchen Einfluss hat das Vorgespräch auf die spätere mündliche Prüfung? Welchem Zweck dient es aus Ihrer Sicht?
Das Vorgespräch wird mit dem Vorsitzenden geführt, der darüber in der Kommission berichtet. Es vermittelt einen Eindruck von der Persönlichkeit des Kandidaten. Dieser kann sich hier zu seinen Zukunftsplänen oder Interessenschwerpunkten äußern und allfällige Probleme (etwa sprachliche Schwierigkeiten oder besondere Prüfungsangst) benennen. Auch kann er ggf. darauf hinweisen, wenn er meint, dass seine schriftlichen Arbeiten sein wirkliches Leistungsniveau nicht widerspiegeln; man kann dem dann in der mündlichen Prüfung durch geeignete Fragen nachgehen.
 
3. Welche Rolle spielen die erzielten Vornoten aus dem schriftlichen Examensteil?
Ihre Kenntnis ist wichtig, damit man das Prüfungsgespräch in angemessener Weise planen und durchführen kann (s.o. 1.). Auch können Klausuren, die dem Kandidaten ausnahmsweise misslungen sind, bewirken, dass das rechnerische Gesamtergebnis der Prüfung hinter einem günstigeren Eindruck zurückbleibt, den die Kommission vom Leistungsstand des Kandidaten gewinnt. In solchen Sonderfällen ist eine Korrektur der Gesamtnote möglich.
 
4. Viele Prüflinge sind unsicher, was Sie anziehen sollen. Wie sollte man sich am besten kleiden?
Förmlich und zurückhaltend. Kandidaten sollten dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie die Prüfung ernst nehmen. Die Prüfer tun es ebenso.
 
5. Wie bereiten Sie sich selbst auf eine mündliche Prüfung vor?
Ich konzipiere normalerweise einen oder zwei kurze Fälle, die im Gespräch gelöst werden sollen, und notiere mir, welche Gegenstände dabei möglichst erörtert werden sollten. Gerne wähle ich Themen, die kleine Exkurse zu den Grundlagen des Rechts erlauben. Auch für den Fall, dass am Ende der Teilprüfung noch Zeit bleibt, notiere ich mir einige Grundfragen. Ich nehme mir vor der Prüfung auch Zeit für die Auseinandersetzung mit der Aufgabe, die jeweils als Gegenstand des Kurzvortrags vorgesehen ist.
 
6. Was empfehlen Sie einem Kandidaten, um sich gut vorzubereiten?
Mit der Vorbereitung sollte man keinesfalls erst unmittelbar vor der Prüfung beginnen, man sollte sie vielmehr langfristig betreiben. Sehr wichtig ist es, das Fach mit seiner ganzen Schwierigkeit von Beginn des Studiums an ernst zu nehmen. Es genügt selbstverständlich nicht, im letzten Moment – z.B. mit Rücksicht auf die Zusammensetzung der Prüfungskommission – das Kurzzeitgedächtnis mit irgendwelchen Einzelheiten anzureichern. Entscheidend ist, ob der Prüfling über die Ausbildung hinaus, also über das bloße juristische Handwerk, das schwierig genug ist, auch als juristisch gebildete Persönlichkeit gereift ist, der man zutraut, dass er später gesellschaftliche Verantwortung übernehmen kann. Die mündliche Prüfung erlaubt in dieser Hinsicht klarere Eindrücke als schriftliche Leistungen. Erst wenn also die kritische Selbstvergewisserung zu dem Eindruck führt, dass die nötige Reife erreicht ist, dann sollte man ins Examen gehen, und keinesfalls allein deswegen, weil der Freiversuchs-Termin bevorsteht.
Natürlich kann man auch ganz konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Aussichten zu verbessern. Hierzu gehört etwa das Einüben von Kurzvorträgen, insbesondere mit Rücksicht auf das Zeitmanagement, oder die Orientierung über aktuell diskutierte Rechtsprobleme.
 
7. Wie sollte ein Prüfling reagieren, wenn er eine Frage nicht richtig verstanden hat?
Nachfragen. Soviel Zeit steht immer zur Verfügung, und Prüfer sind nach meiner Erfahrung immer geduldig und freundlich. Man versucht selbstverständlich zu vermeiden, dass das Prüfungsgespräch durch Mißverständnisse belastet wird.
 
8. Sollte man mit dem Prüfer diskutieren, wenn er der eigenen Rechtsansicht widerspricht?
Ich finde es geradezu erfreulich, wenn die Rechtskenntnis eines Kandidaten qualifiziert und sein Auftreten selbstbewußt genug ist, dass er seinen Standpunkt mit Gründen behaupten kann. Auch der fertige Jurist wird, um dem Recht verantwortlich dienen zu können, in der Lage sein müssen, im juristischen Streitgespräch kritisch zu argumentieren. Abwegige Vorstellungen oder methodisch unzulässig entwickelte Gedanken werden dadurch freilich nicht richtiger. Wenn der Prüfer also klar signalisiert, dass ein bestimmter Standpunkt falsch sei, sollte man nicht insistieren.
 
9. Was sind Ihrer Meinung nach die 3 Top-Fehler, die ein Kandidat begehen kann?
Unkritische Nutzung des Freiversuchs, Vernachlässigung der Grundlagen des Rechts, unsorgfältiger Umgang mit Gesetz, Sachverhalten und Methoden. Die Folgen sind nicht nur generell fatal, sondern können gerade in der mündlichen Prüfung unverschleiert zutage treten.
 
10. Haben Sie eine lustige oder kuriose Anekdote aus Ihrem bisherigen “Prüferleben”, die Sie uns preisgeben möchten?
Lieber nicht. Was auf der einen Seite des Tisches u.U. kurios wirken kann, mag für die andere Seite fatale Folgen haben. Man sollte nicht vergessen, dass das Staatsexamen eine ernste Angelegenheit ist. Nur scheinbar kurios, in Wahrheit aber besonders unangenehm kann es sein, wenn beide Seiten völlig unterschiedliche Vorstellungen vom wünschenswerten Niveau des juristischen Fachgesprächs haben.
 
Wir bedanken uns herzlich für die Antworten.

04.11.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-11-04 09:00:042013-11-04 09:00:04Die mündliche Prüfung- Wir fragen, Prüfer antworten
Dr. Christoph Werkmeister

Das Prüfungsgespräch im juristischen Staatsexamen

Lerntipps, Mündliche Prüfung, Schon gelesen?, Verschiedenes

Worüber sich viele Studenten nach Absolvieren des schriftlichen Teils der juristischen Staatsexamina keine ausreichenden Gedanken machen, ist die veränderte Prüfungssituation im mündlichen Examen. Vielerlei Wissen, das für die schriftlichen Klausuren entweder gar nicht oder lediglich rudimentär vorhanden sein muss, kann nämlich für das mündliche Prüfungsgespräch plötzlich eine Rolle spielen.
Die veränderte Prüfungssituation
In der mündlichen Prüfung kann zwar grundsätzlich alles abgefragt werden, was auch für den schriftlichen Teil der Pflichtfachprüfung relevant ist. Es gibt jedoch eine Reihe von Problemkomplexen und Themengebieten, die sich besonders gut für die Situation im Prüfungsgespräch eignen. Zu diesen Besonderheiten zählen unter anderem abstrakte – also nicht an einen Fall geknüpfte – Rechtsfragen. So wird beispielsweise die Frage, was man unter einer Postpendenz zu verstehen hat, wahrscheinlich nicht in einer Klausur auftauchen. In der mündlichen Prüfung hingegen kann solches Hintergrundwissen jedoch ohne weiteres abgefragt werden. Ferner gibt es bestimmte prüfungsrelevante Wissensfelder, die nur wenig (oder gar keinen) Eingang in die Klausuraufgaben finden. Hierzu zählen insbesondere Fragen aus den Bereichen Rechtsgeschichte, Methodik, Prozessrecht sowie sonstige Wissensbausteine aus dem Bereich juristischer Allgemeinbildung.
Neben den angesprochenen Fragestellungen wird in der mündlichen Prüfung auch häufig über aktuelles Tagesgeschehen mit rechtlichem Bezug diskutiert. Insofern sollte sich der Kandidat eigenständig mit kürzlich ergangenen Urteilen, Reformen oder aktuellen gesellschaftspolitischen Debatten auseinandersetzen. Zu beachten ist in diesem Kontext, dass das Zeitfenster zwischen Erlass einer neuen Vorschrift oder Verkündung eines Urteils und dem erstmaligen Auftauchen in der Prüfung deutlich geringer ist als bei den schriftlichen Klausuren. Die Prüfer fragen mitunter im wahrsten Sinne des Wortes tagesaktuelles Geschehen ab. Es lohnt daher, sich stets auf den neuesten Nachrichtenstand zu bringen.
Vorbereitung auf die besonderen Anforderungen
Neben der Vorbereitung mittels Juraexamen.info ist es unerlässlich, weitere Quellen heranzuziehen, um optimal für die mündliche Prüfung vorbereitet zu sein. Hierbei ist zum einen auf eine prüfungsspezifische Vorbereitung auf die jeweilige Prüfungskommission (mittels der verfügbaren Gedächtnisprotokolle) hinzuweisen. Andererseits gilt es aber auch, das aktuelle Tagesgeschehen, umfassend zu bearbeiten und vor allem auch rechtlich zu hinterfragen.
Nicht zu vergessen ist derweil auch die Recherche in Bezug auf bedeutsame historische Ereignisse, die sich in zeitlicher Nähe zum Tag der mündlichen Prüfung jähren. So sollte beispielsweise bei einer Prüfung im Mai immer der Geburtstag des Grundgesetzes im Auge behalten werden und so ein besonderer Fokus auf die historischen Hintergründe und die Charakteristika unserer Verfassung gelegt werden.
Weiterführende Hinweise
Wir haben bereits eine Reihe von Leitfäden für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfungssituation erstellt. Aus diesem Grund sei an dieser Stelle zur weiterführenden Lektüre auf die einschlägigen Beiträge verwiesen:

  • Vorbereitung zwischen Klausuren und mündlicher Prüfung
  • Vorbereitung auf den Kurzvortrag im ersten jur. Staatsexamen
  • FAQ zur mündlichen Prüfung
  • Dresscode für die mündliche Prüfung, wobei Letzteres m.E. eine Typfrage ist und deshalb eigentlich keiner nennenswerten Erörterung bedarf.
18.01.2012/2 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2012-01-18 09:55:432012-01-18 09:55:43Das Prüfungsgespräch im juristischen Staatsexamen

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