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Schlagwortarchiv für: Vollstreckung

Dr. Maximilian Schmidt

OVG Münster: Wartezeit vor dem Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern

Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Schon gelesen?, Startseite, Verwaltungsrecht

Das OVG Münster hat am 13.9.2016 – 5 A 470/14 eine wichtige Entscheidung zur Kostenlast beim Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern getroffen (sog. „Abschleppfall“). Im Kern ging es um die Frage, wie lange ein Verbotsschild aufgestellt sein muss, bis ein Abschleppen auf Kosten des Fahrzeughalters möglich ist. Da es sich um Grundlagen des Gefahrenabwehrrechts und des Vollstreckungsrechts handelt, wird Examenskandidaten dringend die Lektüre unserer Artikel sowie zum Testen des eigenen Wissens einer simulierten mündlichen Prüfung empfohlen. An dieser Stelle wird nur die wesentliche Aussage des OVG Münster besprochen.
I. Sachverhalt (der Pressemitteilung entnommen)

Die in Düsseldorf wohnhafte Klägerin hatte ihr Fahrzeug am 19.08.2013 in einer Straße in Düsseldorf geparkt, bevor sie am selben Tag in den Urlaub flog. Am Vormittag des 20.08.2013 wurde in dem Bereich, in dem das Auto abgestellt worden war, von einem Umzugsunternehmen durch Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern eine Halteverbotszone beginnend ab dem 23.08.2013, 7:00 Uhr, eingerichtet. Das Fahrzeug der Klägerin wurde am Nachmittag des 23.08.2013 abgeschleppt.

II. Lösung des OVG Münster
Das OVG Münster geht nun davon aus, dass der Umstand, dass Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs angebracht worden sind, der Verhältnismäßigkeit der Kostenbelastung des Fahrzeugverantwortlichen im Regelfall nicht entgegenstehen, wenn zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen eine Frist von 48 Stunden verstrichen sind.
Andere Gerichte gehen hingegen von einer Frist von vollen drei Tagen aus.

Zur Einordnung: An dieser Stelle geht es allein um die Frage der Verhältnismäßigkeit der Kostenlast des Fahrzeughalters, nicht um die Rechtmäßigkeit des als Ersatzvornahme einzuordnenden Abschleppens!

Welche Frist man für angemessen i.S.d. Verhältnismäßigkeit hält, hängt letztlich von den Obliegenheiten ab, die man von Fahrzeugverantwortlichen erwartet, ab.

  • Für eine kurze Frist von 48 Stunden kann etwa angeführt werden, dass im Stadtverkehr ein häufiges Bewegen des PKW üblich ist und im Sinne einer ordnungsgemäßen Gefahrenabwehr auch kurzfristige Abschleppvorgänge auf Kosten des Fahrzeugverantwortlichen möglich sein müssen.
  • Eine kurze Frist von 48 Stunden könnte jedoch unzumutbaren Aufwand für Verkehrsteilnehmer bedeuten. So müsste bei ortsabwesenden Verkehrsteilnehmern, etwa wenn diese sich im Urlaub befinden, eine Person mit der Kontrolle der Verkehrssituation alle zwei Tage beauftragt werden. Dies erscheint doch eine relativ kurze Frist.

Das OVG Münster hat die Revision zum BVerwG zugelassen und man darf gespannt sein, wie dieses entscheiden wird. Letztlich ist es eine offene Abwägungsfrage, für die es kaum rechtliche Leitplanken gibt. Umso mehr sollte an dieser Stelle in der Klausur der Sachverhalt ausgewertet werden und umfassend argumentiert werden.

20.09.2016/1 Kommentar/von Dr. Maximilian Schmidt
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Maximilian Schmidt https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Maximilian Schmidt2016-09-20 10:00:102016-09-20 10:00:10OVG Münster: Wartezeit vor dem Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern
Dr. Christoph Werkmeister

Rezension: Kornol/Wahlmann Zwangsvollstreckungsrecht, 1. Auflage 2012

Rezensionen, Verschiedenes

Kornol/Wahlmann Zwangsvollstreckungsrecht, 1. Auflage 2012, ISBN 978-3-8329-6390-3
Das Zwangsvollstreckungsrecht gehört zum absoluten Pflichtprogramm im zweiten Staatsexamen. Aus diesem Grund hatte ich mir zunächst das Werk von Lackmann zu Gemüte geführt (die Rezension zu diesem Werk gibt es hier). Das seinerzeit rezensierte Werk zum Zwangsvollstreckungsrecht hinterließ einen positiven Eindruck. Gleichwohl vermag auch das Konkurrenzprodukt von Kornol/Wahlmann zu überzeugen. Da sich beide Werke an die gleiche Zielgruppe – nämlich an Rechtsferendare – wenden, erfolgt die Rezension in Form einer Gegenüberstellung der Produkte.
1. Erscheinungsbild
Das Layout des Lehrbuchs wirkt im Gegensatz zum Werk von Lackmann etwas aufgeräumter und noch strukturierter. Komplizierte Abschnitte, wie etwa der Teil zur Pfändung von Forderungen, werden vielfach noch durch den Einsatz von Skizzen veranschaulicht.
2. Aufbau und Inhalt
Das Buch vermittelt auf den ersten 240 Seiten das absolute Standardwissen zum Zwangsvollstreckungsrecht. Dieses Wissen ist genauso – wenn auch in etwas anderer Reihenfolge – auch im Werk von Lackmann enthalten. Inhaltlich decken beide Bücher somit das Standardwissen ab, wobei beide Werke dabei durchaus sprachlich ansprechend wirken. Auch wenn sich das Werk von Kornol/Wahlmann noch in der ersten Auflage etablieren muss, sind mir beim Lesen keine inhaltlichen und auch nur äußerst wenige sprachliche Schnitzer aufgefallen.
Wenn ich in der Rezension zum Lackmann darauf hinwies, dass dieses Werk eine Vielzahl allgemeiner Grundsätze zum Thema Zwangsvollstreckung beinhaltet, so dass auch umfassendere Hintergrundinformationen geliefert werden, gilt das gleiche mindestens ebenso für das Werk von Kornol/Wahlmann. Insoweit muss man allerdings sagen, dass das hier besprochene Werk sogar über den Rahmen des Lackmann hinaus geht und noch deutlich mehr Facetten des Zwangsvollstreckungsrecht beleuchtet. Problemkreise wie die Vollstreckung von vertretbaren bzw. unvertretbaren Handlungen, das Verteilungsverfahren oder das Verfahren nach dem ZVG werden hier durchaus angesprochen. Auch wenn das in dem Werk vermittelte Wissen wohl in manchen Facetten über den examensrelevanten Stoff hinaus geht, so muss ich mir eingestehen, dass vielerlei Aspekte des Zwangsvollstreckungsrecht (das die meisten eher weniger aus der Praxisperspektive kennenlernen durften) nach der Lektüre des Werkes durchaus klarer wurden.
Der Umfang der rechtlichen Ausführungen des Buches umfasst 384 Seiten, womit es doch nochmal etwas umfangreicher als das Werk von Lackmann ausfällt. Meiner Meinung nach macht sich dieses Plus an Umfang jedoch in puncto Verständlichkeit bemerkbar. Viele Aspekte, die im Lackmann lediglich in einem Satz umschrieben werden, sind im Werk von Kornol/Wahlmann oftmals verständlich erläutert (dies sind z.B. Fragen der Zuständigkeit), so dass ich Neulingen in diesem Rechtsgebiet wohl eher zur Lektüre des hier besprochenen Werkes raten würde.
Positiv fällt im Vergleich zum Werk von Lackmann weiterhin auf, dass dem Leser deutlich mehr Erklärungen zu den in der Klausur zu beachtenden Formalia und Aufbaumuster an die Hand gegeben werden. Wenn ich zum Lackmann darauf hinwies, dass man wohl noch ergänzend mit Skripten oder ähnlichen Lernen sollte, so kann man beim Heranziehen des hier besprochenen Werkes wohl durchaus auf Zusatzmaterial verzichten.
Erwähnt ist des Weiteren, dass am Ende eines jeden Abschnitts eine sog. Checkliste aufgestellt wird. Diese Liste stellt im Prinzip eine Zusammenfassung des vorangegangenen Kapitels in Stichpunkten dar. Ein solcher Einschub ist zwar nett, bei manchen kürzeren Abschnitten (insbesondere denen, die nicht ganz so examensrelevant sind) hätten sich die Autoren die Einschübe jedoch sparen können (die Checkliste zum Insolvenzrecht umfasst z.B. immerhin 5 Seiten).
3. Fazit
Alles in allem kann man mit dem Kauf dieses Werkes – ebenso wie mit dem Werk von Lackmann – nicht viel falsch machen. Im Ergebnis sind beide Werke zu empfehlen. Wer sich ein Buch zum Zwangsvollstreckungsrecht kaufen möchte, dem sei geraten, sich die beiden besprochenen Werke kurz anzuschauen und dann dasjenige zu wählen, das eher dem sprachlichen Geschmack entspricht. Beide Werke sollte man sich aber nun wirklich nicht anschaffen.

13.08.2012/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2012-08-13 19:16:072012-08-13 19:16:07Rezension: Kornol/Wahlmann Zwangsvollstreckungsrecht, 1. Auflage 2012
Dr. Christoph Werkmeister

Rezension: Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 9. Aufl. 2010

Rezensionen, Verschiedenes

Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts – Eine Einführung in Recht und Praxis, 9. Auflage 2010. ISBN 978-3-8006-3702-7
Das Zwangsvollstreckungsrecht gehört zum absoluten Pflichtprogramm im zweiten Staatsexamen. Aus diesem Grund habe ich mir das Werk von Lackmann einmal zu Gemüte geführt. Alles in allem hinterlässt das Werk einen durchaus positiven Eindruck.
1. Erscheinungsbild
Das Layout des Lehrbuchs ist zweckmäßig. Zwischenüberschriften und Untergliederungen sind maßvoll eingesetzt und sorgen für einen guten Lesefluss.
2. Aufbau und Inhalt
Das Buch vermittelt zu Beginn eine Vielzahl allgemeiner Grundsätze zum Thema Zwangsvollstreckung. Im Anschluss werden die jeweiligen Rechtsbehelfe besprochen. Im Gegensatz zu den meisten Skripten werden hier jedoch auch umfassendere Hintergrundinformationen geliefert. Zum Schluss enthält das Werk noch einige Übungsfälle sowie Kurzübersichten zu bestimmten Problemkreisen. Auch ein knapper Crashkurs zum examensrelevanten Insolvenzrecht ist enthalten.
Der Umfang des „rechtlichen“ Teils des Buchs umfasst damit knapp 280 Seiten. Die restlichen 100 Seiten sind somit lediglich „Bonusmaterial“. Im Vergleich zu Skripten zum Zwangsvollstreckungsrecht ist der Umfang des Buchs damit noch in einem sehr überschaubaren Bereich. Sofern ein wenig an Vorwissen vorhanden ist, kann man das Buch damit gut auch mal im Schnelldurchlauf an einem Wochenende durchlesen. In diesem Sinne umgesetzt wurde auch die sprachliche Ausarbeitung, denn die meisten Abschnitte können nicht zuletzt auch aufgrund der sehr einfach gehaltenen Sprache so schnell erfasst werden.
In inhaltlicher Hinsicht überzeugte mich der stellenweise Tiefgang mit rechtlichen Hintergrundinformationen zu bestimmten Konstellationen. Da das Zwangsvollstreckungsrecht im zweiten Examen durchaus vertieft beherrscht werden muss, bevorzuge ich dieses Werk deshalb in Relation zu kürzeren Abhandlungen. Obschon der etwas tiefer gehenden Darstellung ist das Buch dennoch erstaunlich kurz. Es besticht deshalb durch eine sauber abgestimmte Schwerpunktsetzung. Die weniger relevanten Problemkreise werden in gebotener Kürze abgehandelt bzw. oftmals offen gelassen. Andererseits werden besonders relevante Aspekte zu Beginn nur kurz angerissen und im Verlauf nochmals vertieft.
Für meinen Geschmack zu kurz kommen in dem Werk Formulierungsvorschläge und Vorgaben für zwangsvollstreckungsspezifische Formalia. Die Übungsfälle am Ende des Werkes gleichen diesen Mangel in meinen Augen nicht hinreichend aus. Zu diesem Zweck sollte sich der Examenskandidat wohl noch weiterführende Literatur beschaffen. Zu empfehlen ist hierfür etwa Kaiser, Die Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen.
3. Fazit
Alles in allem kann man mit dem Kauf dieses Werkes nicht viel falsch machen. Sofern man noch mehr Wert auf Formulierungsbeispiele und die entsprechenden Formalia legt und diese nicht bereits über die AG oder ein Repetitorium bezieht, muss hingegen darüber hinaus noch in zusätzliche Literatur investiert werden.

08.02.2012/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2012-02-08 12:06:312012-02-08 12:06:31Rezension: Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 9. Aufl. 2010

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