Der Fall Brender – ein Prüfstein für die RundfunkfreiheitDer Fall Brender – ein Prüfstein für die RundfunkfreiheitArt. 5 Abs. 1 Satz 2 GGgarantiert die Rundfunkfreiheit. Sie ist eine wichtige Säule unseres demokratischen Staatswesens. An dieser Säule wird gerade gesägt, und zwar von einigen Mitgliedern des Verwaltungsrats beim ZDF. Nikolaus Brender soll keine oder eine unüblich kurze Vertragsverlängerung als Chefredakteur erhalten, angeblich weil die Quoten im Informationssegment nicht stimmen.Um diese Frage aber geht es in Wahrheit nicht. Es geht schlicht darum, wer das Sagen, wer die Macht hat beim ZDF. Es handelt sich um den offenkundigen Versuch, einen unabhängigen Journalisten zu verdrängen und den Einfluss der Parteipolitik zu stärken. Damit wird die Angelegenheit zum Verfassungsrechtsfall und deshalb mischen wir uns ein.Art. 5 Abs. 1 GGgarantiert die Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch wenn das gebührenfinanzierte ZDF formal dem Bereich öffentlicher Institutionen zuzurechnen ist, bedeutet Staatsfreiheit, dass der Staat inhaltlich auf seine Arbeit keinen beherrschenden Einfluss ausüben darf. Was geschieht, wenn es die Garantie der Staatsfreiheit nicht gibt, wird uns derzeit am Beispiel anderer europäischer Staaten vor Augen geführt. Zur Garantie der Staatsfreiheit gehört auch eine Begrenzung der Stimmenanteile der staatlichen Vertreter in den Aufsichtsgremien, also auch im Verwaltungsrat. Nun diskutieren Rundfunkrechtler schon lange darüber, ob die im ZDF-Staatsvertrag vorgesehene Machtverteilung zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Vertretern mitArt. 5 Abs. 1 GGvereinbar ist. Insbesondere geht es um die Zuordnung der Parteienvertreter und der von den Ministerpräsidenten ausgewählten Vertreter zur staatlichen Ebene. Sollte sich herausstellen, dass letztlich ein Ministerpräsident als Meinungsführer stark genug ist, um einen bestimmten Chefredakteur zu verhindern, so würde dies einen praktischen Beleg dafür liefern, dass die zum Teil geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der Zusammensetzung des Gremiums nicht unbegründet sind. Der Eindruck läge nahe, dass über die Instrumente von staatlicher Einflussnahme und Parteizugehörigkeit politische Mehrheiten in den Aufsichtsgremien organisiert werden. Genau dies will der Grundsatz der Staatsfreiheit verhindern. Staatsfreiheit heißt, dass sich Mehrheiten im Sinne einer autonomen Ausübung der Rundfunkfreiheit nach Sachgesichtspunkten zusammenfinden.Wir appellieren dringend an die Vernunft und die Sachkompetenz aller Vertreter im Verwaltungsrat. Beteiligen Sie sich nicht an der beabsichtigten staatlichen Einflussnahme auf die Wahl des Chefredakteurs. Qualitätsvoller und unabhängiger Journalismus liegt im Interesse aller.Unterzeichnende (in alphabetischer Reihenfolge):Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften SpeyerProf. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Humboldt-Universität zu BerlinProf. Dr. Dieter Birk, Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. Pascale Cancik, Universität OsnabrückProf. Dr. Matthias Cornils, Johannes Gutenberg-Universität MainzProf. Dr. Dieter Dörr, Johannes Gutenberg-Universität MainzProf. Dr. Udo Fink, Johannes Gutenberg-Universität MainzProf. Dr. Andreas Fischer-Lescano, Universität BremenProf. Dr. Dr. Günter Frankenberg, Goethe-Universität Frankfurt am MainProf. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität RostockProf. Dr. Thomas Groß, Justus-Liebig-Universität GießenProf. Dr. Timo Hebeler, Universität PotsdamProf. Dr. Bernd Holznagel, Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. Friedhelm Hufen, Johannes Gutenberg-Universität MainzProf. Dr. Stefan Kadelbach, LL.M., Goethe-Universität Frankfurt am MainProf. Dr. Thorsten Kingreen, Universität RegensburgProf. Dr. Jürgen Kühling, LL.M., Universität RegensburgProf. Dr. Franz Mayer, LL.M. (Yale), Universität BielefeldProf. Dr. Andreas Musil, Universität PotsdamProf. Dr. Andreas L. Paulus, Georg-August-Universität GöttingenProf. Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine, Europa-Universität Viadrina Frankfurt/OderProf. Dr. Ulrich K. Preuß, Hertie School of Governance BerlinProf. Dr. Stephan Rixen, Universität KasselProf. Dr. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard), Goethe-Universität Frankfurt am MainProf. Dr. Arndt Schmehl, Universität HamburgProf. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schneider, Universität HannoverPD Dr. Wolfgang Schulz, Universität Hamburg, Hans-Bredow-InstitutProf. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, LL.M. (Georgetown), Universität KarlsruheProf. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, maitre en droit, Universität RegensburgProf. Dr. Thomas Vesting, Goethe-Universität Frankfurt am MainProf. Dr. Astrid Wallrabenstein, Universität BielefeldProf. Dr. Christian Walter, Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. Joachim Wieland, LL.M., Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften SpeyerProf. Dr. Hinnerk Wißmann, Universität BayreuthProf. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard), Universität Potsdam
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