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Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“

Alle Interviews, Für die ersten Semester, Interviewreihe, Lerntipps, Rezensionen, Startseite, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Maximilian Drews veröffentlichen zu können. Der Autor studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und berichtet über sein absolviertes Pflichtpraktikum in einer Bonner Großkanzlei.

Im Hauptstudium stehen die meisten Juristinnen und Juristen vor der Frage, wo man die Pflichtpraktika absolviert und wie man dieses gestalten möchte. Für welche Art Praktikum die Entscheidung ausfällt, ist oft typenabhängig und hängt unter anderem davon ab, wie man die eigene berufliche Zukunft gestalten möchte. Soll das Rechtspflegepraktikum am Gericht absolviert werden, um bereits einen Einblick in die Richtertätigkeit zu erhalten? Oder soll es doch eher die Staatsanwaltschaft sein? Womöglich kann man sich auch eine spätere Tätigkeit in einer Großkanzlei vorstellen, auch wenn viele die dortige Tätigkeit – zu Unrecht (?) – mit einem hohen Leistungsdruck, langen Arbeitszeiten und einer gewissen Anonymität verbinden. Um dem vorzubeugen, bieten viele Großkanzleien ein- bis zweimal jährlich ein ansprechendes sechswöchiges Praktikantenprogramm an, sodass Studierende sich dort selbst ein Bild machen können. Auch ich habe mir diese Gedanken und Sorgen gemacht, mich aber schlussendlich für ein solches Praktikum in einer Bonner Großkanzlei entschieden.

In diesem Beitrag möchte ich euch – die ihr vielleicht vor einer ähnlichen Entscheidung steht – meine eigenen Erfahrungen, die ich als Teilnehmer des Programms „Interns‘ 22“ der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg (FGS) gemacht habe, mitteilen und euch so die Entscheidung womöglich erleichtern.

I. Ein kurzer Blick auf Flick Gocke Schaumburg

FGS bietet Studierenden die Möglichkeit, sechs Wochen Teil eines Teams in einem Rechtsgebiet zu sein und dort aktiv praktische Erfahrungen machen zu können. Es handelt sich um eine 1972 in Bonn gegründete Kanzlei, die ihren Fokus insbesondere auf steuerzentrierte Rechtsberatung legt. Der steuerrechtliche Themenbereich wird durch unternehmensrelevante Gebiete des Wirtschaftsrechts ergänzt. Das umfasst Bereiche wie z.B. Gesellschaftsrecht, Kartellrecht und Arbeitsrecht. Bei FGS arbeiten daher neben Rechtsanwälten auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zusammen, es wird ein interdisziplinärer Ansatz bei der Bewältigung der Aufgaben verfolgt. Aufregend ist, dass FGS nicht nur die Möglichkeit bietet, sich für den Hauptstandort Bonn zu bewerben, sondern man auch an andere Standorte in Deutschland wechseln kann. Mit den Orten Berlin, München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg oder Düsseldorf erhält man hier eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten, um außerhalb der Arbeitszeit auch neue Städte in Deutschland zu erkundigen.

II. Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Das Bewerbungsverfahren beginnt ca. ein halbes Jahr vor dem Start des Programms. Die Bewerbung umfasst ein ordentliches Anschreiben, das eine Motivation für das Praktikum bei FGS beinhaltet und das Rechtsgebiet, indem man gerne aktiv werden will. Dazu müssen noch ein paar weitere Dokumente, wie Lebenslauf, Notenübersichten, Studienbescheinigung und Abiturzeugnis eingereicht werden. In einem weiteren Schritt wurde ich zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Jenes wird in der Regel mit Mitarbeitern aus der Personalabteilung geführt. Ziel ist vor allem, gegenseitiges Kennenlernen und zu schauen, ob ein Engagement als Praktikant für beide Seiten funktionieren würde. Auch wenn es sich um ein Auswahlgespräch handelt, habe ich von Anfang an gemerkt, dass FGS Interesse an dem Bewerber hat und es ihnen darauf ankommt, jungen Juristen, BWLern oder Law & Economic Studenten, eine Möglichkeit zu bieten, sich weiterentwickeln und eine gute Erfahrung machen zu können.

Das Bewerbungsgespräch war bei mir geprägt von einer entspannten Stimmung, sodass wir ungezwungen und locker über meinen eigenen Werdegang, meine bisherigen Entscheidung in meinem Leben, meine bisherigen Engagements und natürlich das Studium sprechen konnten. Zusätzlich durfte ich Fragen stellen, Vorstellungen äußern und es wurden auch individuelle Bedürfnisse berücksichtigt. Bei mir war es z.B. so, dass ich neben dem Praktikum weiterhin gerne einen Tag am Lehrstuhl arbeiten wollte. Ich konnte dies, ohne mir Sorgen machen zu müssen, erwähnen – die Anwälte und Anwältinnen waren selbst Studierende und kennen das, sodass sie für vieles Verständnis haben. Hier lässt sich für vieles eine Lösung finden.

Nachdem man das Auswahlgespräch erfolgreich hinter sich gebracht hat, muss man nur noch den Praktikumsvertrag unterschreiben und startet dann in die sechs Wochen.

III. Die Mitarbeit im Team

Am zweiten Tag des Praktikums trafen wir auf unsere Teams. Die Größe des Teams variiert je nach Bereich. Im Arbeitsrecht-Team, das von Herrn Dr. Tobias Nießen geleitet wird, gibt es z.Zt. insgesamt acht Anwältinnen und Anwälte. Zusätzlich gibt es noch die Assistenz, sowie Wissenschaftliche Mitarbeiter und Studentische Hilfskräfte. Nachdem ich von meiner Tutorin, Frau Dr. Siegfanz-Strauß, begrüßt wurde, stellte diese mich dem Team vor.

Danach startete auch direkt die aktive Mitarbeit. Die Aufgaben bekam ich nicht nur von meiner Tutorin, sondern auch von den anderen Anwälten und Anwältinnen. Dadurch, dass jeder mich mit in die Arbeit am Mandat einbezog, erhielt ich viele Einblicke in Frage- und Problemstellungen des individuellen Arbeitsrechts, des Tarif- und Betriebsverfassungsrechts. Zu meinen Aufgaben zählten neben Recherchen zu inhaltlichen Punkten und dem Übersetzen von Klageschriften auch das selbstständige Formulieren von Mandantenschreiben, insbesondere bzgl. rechtlicher Fragestellungen. Die vielen abwechslungsreichen und fordernden Aufgaben und die Herausforderung, sich immer wieder in neue Themengebiete einzuarbeiten, hat mir großen Spaß gemacht. Ich kam mit den Anwältinnen und Anwälten inhaltlich ins Gespräch, durfte selbst Lösungen erarbeiten und diese später präsentieren. Vor allem die aktive Beteiligung an Due Diligence- Prüfungen durch die Überprüfung von arbeitsvertraglichen Klauseln und die Verbindungen von Arbeits- und Gesellschaftsrecht hat mir besonders gefallen.

Weiterhin wurde mir durch die direkte Einbindung in die Kommunikation mit Mandanten der spannende, abwechslungsreiche und internationale Arbeitsalltag der Anwältinnen und Anwälte nähergebracht, denn nicht alle Mandanten befinden sich in Deutschland. Nichtsdestotrotz finden auch vor Ort immer wieder Gerichtstermine statt, so konnte ich etwa am Arbeitsgericht Koblenz an einer Güteverhandlung teilnehmen.

Neben der gelungenen Integration durch die vielen Aufgaben war aber auch die offene, direkte und freundliche Art und Weise, mit der ich aufgenommen wurde, ausschlaggebend dafür, dass ich mich direkt wohlfühlte. Meine Arbeit wurde immer wertgeschätzt, was ich unter anderem daran merkte, dass meine Meinungen und meine Sichtweisen den Anwältinnen und Anwälten wichtig waren und ich aktiv in Diskussionen mit eingebunden wurde. Zudem war jeder im Team stets offen für Fragen und nahm sich stets die Zeit, mir die Sachverhalte und Entwicklungen der unterschiedlichen Mandate zu erklären. Für das Studium und das Examen konnte ich im individuellen Arbeitsrecht einiges mitnehmen, z.B. zur Kündigung oder zur Gestaltung von arbeitsvertraglichen Klauseln. Weiterhin konnte ich im Bereich Argumentationsstruktur und Ausdrucksweise viel durch die Anwälte und Anwältinnen lernen und werde dies im weiteren Studium anwenden und mich verbessern können.

IV. Was wird noch vom Praktikantenprogramm umfasst?

Neben der Arbeit in den Teams zeichnet sich das Programm durch eine Vielzahl von Veranstaltungen und Events aus.

Am ersten Tag wurden zunächst alle Praktikanten aller Standort in Bonn empfangen und bekamen eine Führung durch das Bürogebäude. Danach durften wir uns auf einen Akademie-Vortrag von Herrn Graf von Hoyos freuen. Der Vortrag thematisierte richtige professionelle Umgangsformen, Networking und gute Kommunikation, sodass man eine Idee davon bekam, wie man sich z.B. gegenüber Geschäftspartnern, Mandanten und/ oder bei offiziellen Anlässen verhalten soll, wie man guten Smalltalk führt und sich ein gutes und weitreichendes Network aufbauen kann. Vor allem die lebendige und unterhaltenden Art und Weise des Vortrags, verbunden mit praktischen Anwendungsübungen, machten diesen zu einem Ereignis mit Mehrwert, von dem ich sowohl privat als auch für das spätere Berufsleben einiges mitnehmen werde.

Der Fokus der ersten beiden Tage lag allerdings darauf, dass alle gut ankommen und die Praktikanten sich untereinander kennenlernen. Nach einer Stadtrundfahrt in einem Cabrio-Bus endete der Tag mit einem gemeinsamen BBQ. Beide Veranstaltungen eröffneten uns Praktikanten die Chance untereinander ins Gespräch zu kommen. Schön war auch, dass beim BBQ neben dem herrlich sommerlichen Abendwetter und dem guten Essen zum Teil einige Tutoren und Tutorinnen hinzukamen, sodass man bei einer lockeren Atmosphäre und einem guten Glas Wein oder Kölsch in den gemeinsamen Austausch kam. Dadurch, dass das Programm am nächsten Tag erst um 10 Uhr fortgeführt wurde, konnten wir lange am Bonner Standort verweilen und es war genügend Zeit mit jedem in Kontakt treten zu können.

Auch in den darauffolgenden Wochen begleitete uns ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. Wöchentlich gab es Fachvorträge, z.B. zur Wirtschaftsprüfung, zum Arbeitsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Durch diese erhielt ich eine inhaltliche Vorstellung von und einen guten Überblick über die Bereiche in der Praxis. Beispielsweise wurde uns im Bereich „Steuern und M&A Transaktionen“ der Verkaufsprozesses eines Unternehmenskaufs von der Anbahnungsphase bis zum Vollzug (Closing) nähergebracht und wir lernten was einen „Asset Deal“ von einem „Share Deal“ unterscheidet und welcher wann sinnvoller ist.

Auch hier wurde immer ein steuerlicher Bezug hergestellt und die steuerlichen Vor- und Nachteile der Deals angesprochen. Außerdem gab es noch Schulungen zu Word, PowerPoint und Excel, bei denen man nicht ausschließlich Basiswissen, sondern auch tiefergehendes Knowhow vermittelt bekam. Abschließend wurde zu jedem Thema eine ausgiebige Q&A Session durchgeführt. Zudem konnten wir alle zwei Wochen in kleineren Gruppen einen Legal-English-Kurs teilnehmen, bei dem wir grammatikalisch und sprachlich gefördert und uns die Unterschiede zwischen „legal“ und „regular“ Englisch erklärt wurden. Hierbei kam es unserem muttersprachlichen Englischlehrer auf viel Kommunikation untereinander an, bei der ihm aber immer auch der Spaß wichtig war. Des Weiteren nahmen wir an einem Auftrittskompetenztraining teil. Letzteres schulte uns unter anderem zu den Themen freie Rede, Stegreifreden, Auftritte in virtuellen Veranstaltungen und Vorträge vor einem Publikum. Dabei wurde auch auf Besonderheiten im virtuellen Raum, in dem man z.B. die Wirkung nur durch Kopf und Oberkörper erzeugen kann, und auf das richtige Setting & Verhalten vor der Kamera eingegangen. So sollte man bei virtuellen Vorträgen unter anderem einen Raum mit Tiefe nutzen und auf den passenden Bildausschnitt achten. Durch interaktive Aufgaben und Übungen hatte man zudem die Möglichkeit das Gelernte bei kleinen Vorträgen umzusetzen und bekam dafür konstruktive Feedbacks. All das wird mir bei zukünftigen mündlichen Prüfungen und/oder Präsentationen eine Hilfe sein.

In besonderer Erinnerung bleiben mir der Bonner Firmenlauf mit anschließendem Ausklang, bei dem FGS mit über 80 Teilnehmern vertreten war, und die 50-jährige Jubiläumsfeier, zu der wir Praktikanten auch eingeladen wurden. Mit ca. 1000 Gästen startete dieser nachmittags im Atrium des FGS-Gebäudes. Alle Standorte wurden zudem durch lokale kulinarische Leckerbissen repräsentiert. So wurde unter anderem Weißwurst mit Brezeln für den Standort München und Currywurst für Berlin angeboten. Begleitet wurde die Veranstaltung durch Livemusik im Hintergrund. Zu meinem persönlichen Highlight zählt der weitere Ablauf des Abends. Nachdem Ausklang der Veranstaltung machten sich viele von uns auf den Weg in die Bonner Altstadt, wo wir zunächst noch eine Kneipe besuchten und später in einem Club endeten. Getragen wurde der gesamte Tag dabei von einer lustigen und gelösten Stimmung, großartigen Gesprächen und jeder Menge Spaß.

V. Ein Praktikums-Fazit

Das Praktikum bei FGS hat mir gezeigt, dass Großkanzlei zwar ein forderndes, motiviertes und anspruchsvolles, aber trotzdem angenehmes Umfeld sein kann, bei dem das Miteinander und die gute juristische Arbeit im Vordergrund steht. In positiver Erinnerung wird mir die professionelle und kommunikative sowie sehr kollegiale Zusammenarbeit zwischen den Anwälten bleiben. Teilweise bestätigten sich zwar längerer Arbeitszeiten (ca. 19-20 Uhr) und Stress, dennoch konnte man immer die Freude der Anwälte und Anwältinnen an der Juristerei erkennen.

Teil eines großen Teams zu sein, täglich seinen Beitrag zu diversen spannenden Projekten zu leisten und die Atmosphäre einer Großkanzlei über diesen Zeitraum mitzuerleben, sind Erfahrungen, die mich auch in Zukunft begleiten und die mir Motivation für das weitere Studium geben werden. Dank der vielen Veranstaltungen, der gemeinsamen Mittagessen und Spaziergänge war das Praktikum ebenfalls wertvoll, um Freundschaften zu schließen und Studenten und Studentinnen aus anderen Semestern kennenzulernen

Insgesamt blicke ich auf eine abwechslungsreiche, aufregende und bereichernde Zeit zurück, die mich als Juristen und als Person weitergebracht hat und die ich jedem weiterempfehlen kann.

VI. Ein kurzes Interview

Meine Tutorin Frau Dr. Siegfanz-Strauß aus dem Arbeitsrecht-Team geht hier noch einmal auf einige Fragen rund um das Praktikantenprogramm ein:

  1. Was erhofft man sich, insbesondere im Bereich Arbeitsrecht von dem Praktikantenprogramm – ergeben sich dadurch Möglichkeiten?

Wir hoffen, den Praktikanten im Praktikantenprogramm einen möglichst umfassenden Einblick in unsere Arbeit – inhaltlich und „organisatorisch“ – zu ermöglichen und gestalten dabei die Zeit bei uns möglichst interessant und lehrreich. Dabei versuchen wir, den Praktikanten als Team-Mitglied vollständig zu integrieren. Auch ist es wichtig, Möglichkeiten zu gestalten, die im Programm und im Team gewonnenen Kontakte auszubauen und bereits in diesem frühen Stadium dabei zu unterstützen, ein persönliches Netzwerk zu schaffen.  Dieses soll ehemaligen Praktikanten insbesondere die Möglichkeit geben, einen/mehrere Ansprechpartner für persönliche oder „strategische“ Fragen in Bezug auf die weiteren Schritte der juristischen Ausbildung zu gewinnen.

  1. Welche Erwartungen werden an den Praktikanten im Team gestellt?

Wir hoffen, dass es den Praktikanten gelingt, sich gut in das Team zu integrieren und Aufgaben zu verstehen und bestmöglich umzusetzen. Dabei kommt es uns bei den Praktikanten noch nicht darauf an, dass wir das Ergebnis 1:1 verwerten können, sondern vielmehr darauf, dass wir sehen, dass der Praktikant Engagement und Interesse an unserem Rechtsgebiet zeigt sowie Problemfelder erkennt und lernt, mit diesen umzugehen. Dabei setzen wir auf einen engen Austausch mit den Anwälten/Anwältinnen und Feedback, damit auch in der kurzen Zeit Fortschritte erzielt werden, die zu weiteren Einblicken und Zufriedenheit des Praktikanten führen. 

  1. Welche Möglichkeiten bestehen über das Praktikantenprogramm hinaus in Kontakt zu bleiben?

Bei FGS schaffen wir den weiteren Kontakt insbesondere über das KIT-Programm (keep-in-touch). Mit diesem Programm möchten wir mit Teilnehmern das gegenseitige Kennenlernen vertiefen und im Idealfall künftig in gleicher oder anderer Funktion wieder zusammenkommen. Die Programmteilnehmer werden deswegen zu verschiedenen FGS-Veranstaltungen eingeladen, erhalten aktuelle Informationen zu Entwicklungen bei FGS und bleiben auch mit dem für sie zuständigen Partner in Kontakt.

Darüber hinaus besteht aber auch in den einzelnen Abteilungen die weitergehende Möglichkeit, persönlich in Kontakt zu bleiben. Es ist uns wichtig, unsere Praktikanten auch im Anschluss an das Praktikantenprogramm weiterhin auf ihrem Weg zu begleiten und freuen uns immer, wenn wir immer einmal wieder kontaktiert werden, wenn unser Rat gefragt ist oder sich die Möglichkeit ergibt, gemeinsam weitere Karriereschritte zu planen. Dies kann über das Telefon, per E-Mail aber auch über Plattformen wie LinkedIn erfolgen.

  1. Was ist dir persönlich besonders wichtig (bzgl. des Programms, des Praktikanten)?

Mir persönlich ist es wichtig zu sehen, dass es ein Praktikant schafft, sich ins Team zu integrieren und sich bemüht, Aufgaben zu lösen und dabei auch aus Feedback zu lernen. Unsere Aufgabe dabei ist es, dem Praktikanten diese Möglichkeiten zu eröffnen, indem wir ihn offen aufnehmen, für Rückfragen jederzeit zur Verfügung stehen und ihm Aufgabenstellungen erläutern und diese in den Kontext einordnen. Wir hoffen, in der Praktikumszeit einen so weitgehenden Einblick in unsere Arbeit liefern zu können, dass der Praktikant am Ende weiß, dass die Tätigkeit als Anwalt/Anwältin im Bereich Arbeitsrecht bei FGS eine sehr interessante Option für den späteren Karriereweg ist.

03.01.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-01-03 07:26:222023-01-04 10:57:01Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“
Dr. Matthias Denzer

Examensrelevante Rechtsprechung im Überblick – Zivilrecht (Oktober 2018 – März 2019) – Teil 1

Examensvorbereitung, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Rechtsgebiete, Rechtsprechungsübersicht, Referendariat, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Viele Examenskandidaten stehen unmittelbar vor dem Antritt ihres „Freischusses“ im nächsten Monat. Empfehlenswert ist es dabei stets, sich die Rechtsprechung der letzten Monate noch einmal vor Augen zu führen – angesichts des zumeist straffen Zeitplans aus Lernen, Wiederholen und der Teilnahme am Klausurenkurs kein leichtes Unterfangen. In unserem Rechtsprechungsüberblick sollen daher die – aus unserer Sicht – examensrelevanten Entscheidungen auf ihre wesentlichen Aussagen reduziert dargestellt werden. Teil 2 des Rechtsprechungsüberblicks im Zivilrecht erscheint nächsten Montag (15.4.2019).
Einen Rechtsprechungsüberblick für die Monate Juli – September 2019 findet ihr unter den folgenden Links:
            Rechtsprechungsüberblick Zivilrecht (Juli – September 2018)
            Rechtsprechungsüberblick Strafrecht (Juli – September 2018)
            Rechtsprechungsüberblick Öffentliches Recht (Juli – September 2018)
 
BGH, Beschluss v. 10.10.2018 – XII ZB 231/18
Kann die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau als Mit-Elternteil im Geburtenregister eingetragen werden?
Nach § 1592 Nr. 1 BGB ist Vater eines Kinders der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Der BGH verneinte die Frage, ob diese Regelung direkt oder analog auch auf die Ehefrau der in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebenden Mutter eines Kindes Anwendung finde:

„Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes. Die darin liegende unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken.“ (Leitsätze 1 und 2)

 
BGH, Urteil v. 16.10.2018 – XI ZR 69/18
Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen
Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist bei Verbraucherdarlehensverträgen 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB) ab Vertragsschluss und Aushändigung der Vertragsurkunde, die die nach § 492 Abs. 2 BGB erforderlichen Pflichtangaben enthalten muss (§ 356b Abs. 1, 2 BGB). Dazu gehört insbesondere auch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. (Gesetzesangaben entsprechen der Neufassung v. 13.06.2014.)
Im entschiedenen Fall schloss der Kläger mit der Beklagten im September 2005 einen Verbraucherdarlehensvertrag. Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthielt dieser nicht, die Widerrufsfrist begann damit nach § 356b Abs. 2 BGB nicht zu laufen. Im September 2011 einigte sich der Kläger mit der Beklagen auf eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags und zahlte an die Beklagte eine „Vorfälligkeitsentschädigung“. Die Beklagte gab daraufhin vom Kläger bestellte Sicherheiten frei. Im November 2014 widerrief der Kläger seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung.
Der BGH führte aus, dass das Widerrufsrecht des Klägers 9 Jahre nach Abschluss des Darlehnsvertrags und drei Jahre nach der vorzeitigen Beendigung verwirkt sei:

„Die Verwirkung als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung wegen der illoyal verspäteten Geltendmachung von Rechten setzt neben einem Zeitmoment ein Umstandsmoment voraus. Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt. Zeit- und Umstandsmoment können nicht voneinander unabhängig betrachtet werden, sondern stehen in einer Wechselwirkung. […] Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen.“

Solche Umstände hat der BGH in der Freigabe von Sicherheiten gesehen:

„Dem steht nicht entgegen, dass der Darlehensgeber nach Beendigung des Darlehensvertrags und vollständiger Erfüllung der aus dem unwiderrufenen Darlehensvertrag resultierenden Pflichten des Darlehensnehmers die Sicherheiten ohnehin freizugeben hätte. Vom Darlehensgeber bestellte Sicherheiten sichern regelmäßig auch Ansprüche aus einem Rückgewährschuldverhältnis nach § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der hier maßgeblichen, bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB. Dem Rückgewähranspruch des Darlehensnehmers aus der Sicherungsabrede haftet die für den Fall des Widerrufs auflösende Rechtsbedingung einer Revalutierung an. Beendet der Darlehensgeber trotz der Möglichkeit der Revalutierung durch Rückgewähr der Sicherheit den Sicherungsvertrag, kann darin die Ausübung beachtlichen Vertrauens im Sinne des § 242 BGB liegen.“ (Nachweise in Zitat ausgelassen)

 
BGH, Urteil v. 17.10.2018 – VIII ZR 212/17
Ausübung eines Gestaltungsrechts (hier: Widerruf gem. § 312b, 312g, 355 f. BGB) nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

„Der Vortrag einer Partei, dass ein Gestaltungsrecht erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung ausgeübt worden ist – vorliegend durch die Erklärung des Widerrufs gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB – ist grundsätzlich unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen. Denn die prozessrechtliche Präklusionsvorschrift in § 531 Abs. 2 ZPO soll die Parteien lediglich dazu anhalten, zu einem bereits vorliegenden und rechtlich relevanten Tatsachenstoff rechtzeitig vorzutragen (vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 102). Sie verfolgt hingegen nicht den Zweck, auf eine (beschleunigte) Veränderung der materiellen Rechtslage hinzuwirken.“

 
BGH, Urteil v. 24.10.2018 – VIII ZR 66/17
Zur Sachmängelhaftung eines mit einem Softwarefehler behafteten Neufahrzeugs

„Ein Fahrzeug ist nicht frei von Sachmängeln, wenn die Software der Kupplungsüberhitzungsanzeige eine Warnmeldung einblendet, die den Fahrer zum Anhalten auffordert, um die Kupplung abkühlen zu lassen, obwohl dies auch bei Fortsetzung der Fahrt möglich ist.
An der Beurteilung als Sachmangel ändert es nichts, wenn der Verkäufer dem Käufer mitteilt, es sei nicht notwendig, die irreführende Warnmeldung zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer zugleich der Hersteller des Fahrzeugs ist.“ (Leitsatz 1a und b)
 

BGH, Urteil v. 07.11.2018 – XII ZR 109/17
Werbung auf einem Kraftfahrzeug gegen Entgelt – Qualifizierung des Vertragstyps

„In der Zurverfügungstellung einer konkreten Werbefläche auf dem der Klägerin gehörenden Fahrzeug liegt eine Gebrauchsüberlassung gemäß § 535 BGB, bei der es einer Besitzverschaffung ausnahmsweise nicht bedarf. Die Überlassung einer Werbefläche auf einem in Benutzung der Bildungseinrichtung stehenden Kraftfahrzeug unterscheidet sich rechtlich nicht von der Reklame an Straßenbahnen, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Mietverhältnis qualifiziert worden ist. Soweit der Senat ähnlich gelagerte Werbegestattungen als Rechtspacht eingestuft hat, führt dies gemäß § 581 Abs. 2 BGB ebenfalls zur Anwendung von Mietrecht.
Dem steht auch nicht das Urteil des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 1984 (X ZR 93/83 – NJW 1984, 2406, 2407) entgegen. In jenem Fall lag der Schwerpunkt – anders als im vorliegenden Fall – ersichtlich auf werksvertragstypischen Leistungen.“ (Nachweise in Zitat ausgelassen)

 
BGH, Urteil v. 07.11.2018 – IX ZA 16/17
Zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Nach § 42 Abs. 1 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

„Die Kläger meinen zu Recht, eine Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden Richters ergebe sich daraus, dass dieser als Mitverfasser eines Geleitworts zu einer Festschrift anlässlich des 70. Geburtstags des Beklagten dessen Person und Lebenswerk in heraushebender Weise gewürdigt hat. In dem Geleitwort bezeichnet der abgelehnte Richter den Beklagten als einen Mann, „der sich wie kein zweiter in vielfältiger Weise um das Insolvenzrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete verdient gemacht“ habe; der „zu der seltenen Spezies Insolvenzverwalter gehört, die unternehmerisches Denken mit scharfsinniger juristischer Analyse verbinden können“, der „unternehmerisch mit dem bestmöglichen Bemühen um die Sanierung als die ökonomisch vorzugswürdige Lösung“ vorgehe, „mit seinen Publikationen seine Qualifikation als Vordenker für die Praxis“ beweise und „den Acker «Insolvenz und Sanierung» in sehr unterschiedlichen, einander aber immer wieder befruchtenden Funktionen bestellt und daraus reiche Ernte hervorgebracht“ habe.
Die damit verlautbarte Hochachtung nicht nur von Person und Lebenswerk des Beklagten, sondern auch seiner besonderen insolvenzrechtlichen Treffsicherheit und seiner Vorbildfunktion für Insolvenzverwalter, kann bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, in einem Rechtsstreit, in dem der Beklagte wegen angeblicher Pflichtverletzung bei der Ausübung seines Amtes als Insolvenzverwalter auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.“

 
BGH, Urteil v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18
Zur Auslegung einer Patientenverfügung

„Urkunden über formbedürftige Willenserklärungen sind nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen. Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen dabei aber nur berücksichtigt werden, wenn der einschlägige rechtsgeschäftliche Wille des Erklärenden in der formgerechten Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat.“ (2. Leitsatz)

 
BGH, Urteil v. 05.12.2018 – VIII ZR 271/17
Gefahr einer Schimmelpilzbildung aufgrund von Wärmebrücken in den Außenwänden als Mangel der Mietsache bei Altbauwohnung

„Wärmebrücken in den Außenwänden einer Mietwohnung und eine deshalb – bei unzureichender Lüftung und Heizung – bestehende Gefahr einer Schimmelpilzbildung sind, sofern die Vertragsparteien Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Mietsache nicht getroffen haben, nicht als Sachmangel der Wohnung anzusehen, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht.
Welche Beheizung und Lüftung einer Wohnung dem Mieter zumutbar ist, kann nicht abstrakt-generell und unabhängig insbesondere von dem Alter und der Ausstattung des Gebäudes sowie dem Nutzungsverhalten des Mieters, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmt werden“ (Leitsätze, Nachweise in Zitat ausgelassen)

 
BGH, Urteil v. 06.12.2018 – VII ZR 71/15
Zur Bemessung des Schadens nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bei Nichtbeseitigung der Mängel im Rahmen eines Werkvertrags

„Die Ermittlung der Höhe des Vermögensschadens der Klägerin durch das Berufungsgericht beruht auf der Annahme, er lasse sich nach den erforderlichen, tatsächlich jedoch nicht angefallenen (Netto-)Mängelbeseitigungskosten […] bemessen, wenn der Besteller den Mangel eines Werks […] nicht beseitigt hat. Diese im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Senats stehende Auffassung trifft nicht zu. Der Senat hat […] unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass ein Besteller, der den Mangel nicht beseitigen lässt, seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen kann.“ (Nachweise in Zitat ausgelassen)

 
BGH, Urteil v. 19.12.2018 – XII ZR 5/18
Zur Verjährung des Anspruchs des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache
Der Beklagte mietete Räumlichkeiten des Vermieters zum Betrieb eines Rechtsanwaltsbüros an. Teile dieser Räumlichkeiten nutze der Beklagte zu Wohnzwecken. Der Vermieter machte gegen den Mieter einen Anspruch auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache nach § 541 BGB geltend. Dem wendet der Beklagte die Einrede der Verjährung entgegen.

„Der Bundesgerichtshof hat für den Bereich des Wohnungseigentumsrechts bereits entschieden, dass bei einer zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnraum der Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer aus § 1004 Abs. 1 BGB bzw. § 15 Abs. 3 WEG nicht verjährt, solange die Nutzung andauert. Zur Begründung wurde dabei im Wesentlichen darauf abgestellt, dass in diesem Fall der Schwerpunkt der Störung nicht vornehmlich in der Aufnahme der zweckwidrigen Nutzung liegt, sondern die übrigen Wohnungseigentümer in gleicher Weise dadurch beeinträchtigt werden, dass die zweckwidrige Nutzung dauerhaft aufrechterhalten wird“ (Nachweise in Zitat ausgelassen)

 
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10.04.2019/2 Kommentare/von Dr. Matthias Denzer
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Redaktion

Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anne-José Paulsen

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In unserer regelmäßigen Interviewserie “Meine 18 Punkte” stellen wir bekannten Juristinnen und Juristen und ehemaligen Jura-Studentinnen und Studenten 18 Fragen zu ihrem Studium und wie es danach weiterging.

Unsere heutige Gesprächspartnerin ist die aktuelle Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Frau Anne-José Paulsen.
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Quelle: www.fotografie-wolf.com Bildrechte: Oberlandesgericht Düsseldorf
1. Name:
Anne-José Paulsen
2. Studiert von bis:
1971-1976

3. Studienort:
Regensburg

4. Beruf:
Richterin; Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf

5. Frau Paulsen, bitte ergänzen Sie folgenden Satz: Jura ist für mich…
eine unverzichtbare Grundlage meiner richterlichen Arbeit. Bei den Verwaltungsentscheidungen, die ich als Präsidentin des OLG für dieses Gericht und seinen Bezirk zu treffen habe, ist Jura hingegen zwar ebenfalls oft die Basis, aber nicht allein ausschlaggebend.

6. Was hat Sie dazu bewogen Jura zu studieren?
Zunächst der gute Rat meines Vaters, dann – nach der ersten Vorlesung – eine bis heute ungebrochene Begeisterung für dieses exzellente Handwerkszeug zur Erfassung, Durchdringung und Bewertung auch komplexer Sachverhalte.
7. Würden Sie ihren Studienort wieder wählen?
Ja!
8. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und was vielleicht nicht?
Mich haben im Studium – wie auch später in der Berufsausübung – immer besonders die Bereiche juristischen Arbeitens fasziniert, die Einblicke in andere Fachgebiete geben, sei es Geschichte, Wirtschaft, Technik …
9. Welche Vorurteile hatten Sie vor dem Studium über Jura und Juristen?
Sie erschienen mir als „formalistische Bedenkenträger“ – bei schlechten Juristen bin ich manchmal auch heute noch in der Gefahr, solchen Vorurteilen zu erliegen.
10. Was war Ihr größter Fehler während Ihres Studiums bzw. Ihrer Karriere und was können Sie einem Jurastudenten, der gerade mit dem 1. Semester begonnen hat, raten anders zu machen?
Jeder macht vermutlich seine eigenen Fehler und muss sie auch machen, um aus ihnen lernen zu können. Mein Rat ist, sich nicht derart in den (wichtigen) Kleinigkeiten zu verlieren, dass die Zusammenhänge aus dem Blick geraten.
11. Es gibt ja auch ein „Leben neben dem Jurastudium“: Was war Ihre wichtigste Erfahrung außerhalb des eigentlichen Studiums?
Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen; Begegnungen und Austausch mit vielseitig interessierten und gebildeten Menschen gerade auch außerhalb des eigenen Faches.
12. Und nun natürlich die Gretchenfrage: Wie halten Sie es mit dem Rep?
Ich hab es ohne geschafft – und halte deshalb viel von einer guten universitären Examensvorbereitung.
13. Was haben Sie als erstes nach den Staatsexamina getan?
Gefeiert!
14. War das Richteramt schon immer ihr Traumberuf?
Schon immer? Jedenfalls sehr früh schon während des Studiums.
15. Was zeichnet ihrer Meinung nach eine/n gute/n Richter/in aus?
Neben den unerlässlichen guten Fachkenntnissen, die Bereitschaft ständig dazuzulernen. Dazu Souveränität und Gelassenheit, Fleiß, Mut zu entscheiden, Empathiefähigkeit und genug Selbstkritik und Demut, um rechtzeitig eigene Festlegungen in Frage zu stellen.
16. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten?
In der Leitung eines Unternehmens.
17. Sie sind für einen Tag Justizministerin. Was würden Sie an der Juristenausbildung ändern?

Endlich mal für längere Zeit nichts!
18.  Bitte ergänzen Sie zum Schluss diesen Satz: Jura macht sexy, weil…
Interessante Verknüpfung! Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt…
Frau Paulsen, wir danken Ihnen für das Gespräch!
Die Fragen stellte Zaid Mansour
Anregungen für weitere Gesprächspartner nehmen wir gerne entgegen.

10.07.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-07-10 13:00:332013-07-10 13:00:33Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anne-José Paulsen
Redaktion

Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Ministerpräsident Erwin Sellering

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In unserer regelmäßigen Interviewserie “Meine 18 Punkte” stellen wir bekannten Juristen und ehemaligen Jurastudenten 18 Fragen zu ihrem Studium und wie es danach weiterging.

Unser heutiger Gesprächspartner ist der aktuelle Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering. Der gebürtige Westfale trat nach seinem Jurastudium den Richterdienst als Verwaltungsrichter an. Nach mehr als 20-jähriger Tätigkeit als Richter begann er seine politische Karriere in der SPD in Mecklenburg-Vorpommern. Seit nunmehr knapp fünf Jahren ist er auch Ministerpräsident dieses Bundeslandes.
1. Name:
Erwin Sellering
2. Alter:
63
3. Studiert von bis:
1970 bis ’75
4. Studienort:
Heidelberg, Bochum, Münster
5. Beruf:
Richter, Ministerpräsident
6. Herr Sellering, bitte ergänzen Sie folgenden Satz: Jura ist für mich…
…ein gutes Handwerkszeug.
7. Was hat Sie dazu bewogen Jura zu studieren?
Ich war überzeugt, das kommt meinen Talenten entgegen: Strukturieren und Argumentieren.
8. Würden Sie ihren Studienort wieder wählen?
Ja, aber nicht wieder dreimal Deutschland, sondern ein Auslandssemester.
9. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und was vielleicht nicht?
Gefallen hat mir die Denkweise und die Art des Argumentierens. Nicht gefallen hat mir das abstrakte Lernen ohne Praxisbezug.
10. Welche Vorurteile hatten Sie vor dem Studium über Jura und Juristen?
Smart und cool – hat sich bestätigt.
11. Was war Ihr größter Fehler während Ihres Studiums bzw. Ihrer Karriere und was können Sie einem Jurastudenten, der gerade mit dem 1. Semester begonnen hat, raten anders zu machen?
Zu denken, das Examen ist weit weg, ist wohl der häufigste Fehler. Und raten würde ich jedem Erstsemester, schnell zu klären, ob eine Begabung für Jura besteht. Sonst kommt der Katzenjammer erst vor dem Examen.
12. Es gibt ja auch ein „Leben neben dem Jurastudium“: Was war Ihre wichtigste Erfahrung außerhalb des eigentlichen Studiums?
Das wunderbare Heidelberger Studentenleben.
13. Und nun natürlich die Gretchenfrage: Wie halten Sie es mit dem Rep?
Sicherheitshalber: Ja.
14. Was haben Sie als Erstes nach den Staatsexamina getan?
Gefeiert – und dann schnell in den Richterdienst, endlich echte Fälle lösen.
15. Sie sind jetzt Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern. War das schon immer ihr Traumberuf?
Nein. Ich bin erst 1994 in die SPD eingetreten. Damals waren die Verhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern so spannend, da wollte ich einfach mitgestalten. Dass ich einmal Ministerpräsident werde, habe ich mir aber nicht vorgestellt.
16. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten?
Das ist schwer zu sagen.
17. Sie sind für einen Tag Justizminister. Was würden Sie an der Juristenausbildung ändern?
Die Selbstkasteiung mit den Noten, so wenig „gute“ Leistungen gibt es in keinem anderen Studium; und – ewige Forderung – mehr Praxisbezug.
18. Bitte ergänzen Sie zum Schluss diesen Satz: Jura macht sexy, weil…
…Justitia blind ist.
Das Interview führte Tom Stiebert. 
Anregungen für weitere Gesprächspartner nehmen wir gerne entgegen.

15.05.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-05-15 15:00:382013-05-15 15:00:38Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Ministerpräsident Erwin Sellering
Redaktion

Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Frank-Walter Steinmeier, MdB

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In unserer regelmäßigen Interviewserie “Meine 18 Punkte” stellen wir bekannten Juristen und ehemaligen Jurastudenten 18 Fragen zu ihrem Studium und wie es danach weiterging.
Unser Gesprächspartner ist diesmal Dr. Frank-Walter Steinmeier. Der ehemalige Bundesaußenminister und Vizekanzler und aktuelle Fraktionsvorsitzende der SPD hat, wie viele andere Politiker auch, vor seiner politischen Karriere erfolgreich ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen und darin auch promoviert.
1. Name:
Frank-Walter Steinmeier
2. Alter:
57 Jahre
3. Studiert von bis:
1976 – 1982
4. Studienort:
Justus-Liebig-Universität Gießen
5. Beruf:
Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, MdB
6. Herr Steinmeier, bitte ergänzen Sie folgenden Satz: Jura ist für mich… 
…ein Handwerkszeug von unschätzbarem Wert in vielen beruflichen Herausforderungen.
7. Was hat Sie dazu bewogen Jura zu studieren?
Die Breite der Möglichkeiten nach dem Studium, die Offenheit des Studiums für verschiedene Berufsbilder.
8. Würden Sie Ihren Studienort wieder wählen?
Die Studienbedingungen für Juristen waren in Gießen vergleichsweise ideal. Der Fachbereich war neu wiedergegründet, gut ausgerüstet und hatte Ehrgeiz Ausbildungsqualität zu zeigen. Gießen und das ganze Land Hessen waren damals eine Art Experimentierzone für neue bildungspolitische Konzepte und das schuf viel Freiraum für Professoren und neugierige junge Studenten wie mich.
9. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und was vielleicht nicht?
Am meisten gefallen hat mir, dass so viel Zeit und Raum zum Lesen und Nachdenken war. Nie mehr in meinem Leben habe ich so intensiv und so viel gelesen wie während des Studiums- und das in einer Umgebung, in der wir alle politisiert waren und jede Lehrmeinung, alles Althergebrachte hinterfragt haben. Viele meiner politischen Grundüberzeugungen haben sich in der Zeit gebildet. Was mir nicht gefallen hat? Stures Büffeln für die Prüfungen – aber das geht wohl jedem Jurastudenten so!
10. Welche Vorurteile hatten Sie vor dem Studium über Jura und Juristen?
Das Gerede über das angeblich trockene Jurastudium war natürlich auch bei mir angekommen. Ob das so ist, hat man aber zu einem guten Stück selbst in der Hand, wie ich später merkte.
11. Was war Ihr größter Fehler während Ihres Studiums und was können Sie einem Jurastudenten, der gerade mit dem 1. Semester begonnen hat, raten anders zu machen?

Den Einstieg nicht zu leicht nehmen!
12. Es gibt ja auch ein „Leben neben dem Jurastudium“: Was war Ihre wichtigste Erfahrung außerhalb des eigentlichen Studiums?
Das WG-Leben! Vierzehn Jahre lang habe ich in Gießen in einer alten Zigarrenfabrik mit verschiedenen Leuten zusammengewohnt. Ein offenes Haus, ein politisches Haus! Ich erinnere mich an Lesegruppen mit Gästen, endlose Diskussionsabende – und an einen nie kleiner werdenden Abwaschberg.
13. Und nun natürlich die Gretchenfrage: Wie halten Sie es mit dem Rep?

Habe ich nie gemacht, nicht einmal eine Probestunde.
14. Was haben Sie als Erstes nach den Staatsexamina getan?

Als Mitarbeiter der Universität Klausuren und Hausarbeiten korrigiert.
15. Sie sind jetzt Politiker und Fraktionsvorsitzender der SPD. War das schon immer ihr Traumberuf?
Wenn wir von echten Träumen reden, dann war mein Traumberuf Architekt. Mit Blick auf die Arbeitsmarktentwicklung in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre habe ich mich damals dagegen entschieden. Ob zu Recht oder zu Unrecht, das ist fast 40 Jahre später schwierig zu beurteilen. Die Juristerei war jedenfalls eine gute Studienwahl!
16. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten?
Wahrscheinlich wäre ich auch ohne die juristische Ausbildung irgendwann in der Politik gelandet. Aber ich bin froh, dass ich auf meine juristischen Kenntnisse nicht verzichten muss, weil sie auch in Positionen mit politischer Entscheidungsverantwortung extrem nützlich sind.
17. Sie sind für einen Tag Justizminister. Was würden Sie an der Juristenausbildung ändern?
Ein Tag reicht nicht. Aber die frühzeitigere Integration von Praxisphasen ins Studium ist dringend erforderlich.
18. Bitte ergänzen Sie zum Schluss diesen Satz: Jura macht sexy, weil…
…Jura und sexy? Die ganze Welt hält das für einen Gegensatz. Wollen wir das wirklich korrigieren?
 
Herr Steinmeier, wir danken Ihnen für das Gespräch!
Das Interview führte Tom Stiebert.

30.01.2013/2 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-01-30 14:01:062013-01-30 14:01:06Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Frank-Walter Steinmeier, MdB
Redaktion

Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Renate Künast, MdB

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In unserer regelmäßigen Interviewserie “Meine 18 Punkte” stellen wir bekannten Juristen und ehemaligen Jurastudenten 18 Fragen zu ihrem Studium und wie es danach weiterging.

Unsere Gesprächspartnerin ist diesmal Renate Künast. Eine Vorstellung kann hier fast unterbleiben, sollte Frau Künast doch jedem als Bundesministerin a.D., Fraktionsvorsitzende der Grünen sowie als ehemalige Bundesvorsitzende der Grünen bekannt sein. Interessant ist, dass sie nach einem Studium der Sozialwissenschaft auch ein Jurastudium erfolgreich absolviert hat und zeitweise als Anwältin tätig war.

1. Name:

Renate Künast

2. Alter:

57

3. Studiert von bis:

1977-82 (1. Staatsexamen)

4. Studienort:

Freie Universität Berlin

5. Beruf:

Sozialarbeiterin, Anwältin

6. Frau Künast, bitte ergänzen Sie folgenden Satz: Jura ist für mich…

…Weg und Mittel, um einen gesellschaftlichen Wandel voranzutreiben.

7. Was hat Sie dazu bewogen Jura zu studieren?

Meine Arbeit als Sozialarbeiterin in Tegel hat meinen Blick auf die Welt geschärft. Wir haben damals Neues probiert, im Kleinen. Es war mir aber schnell klar, dass ich doch lieber an den größeren Rädern drehen wollte. Das große Rad hat mich auch bei all den Anti-AKW-Demos beschäftigt. Da habe ich mich entschlossen Jura zu studieren.

8. Würden Sie ihren Studienort wieder wählen?

Berlin ist und bleibt eine spannende und aufregende Stadt. Aber ein paar Auslandssemester sind auch sinnstiftend.

9. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und was vielleicht nicht?

Besonders das Strafrecht hat mich fasziniert. Ich habe dann auch als Anwältin in diesem Bereich gearbeitet. Das Verfassungsrecht hat mich wegen der politischen Komponente gereizt. Was ist (schon) gesellschaftlicher Konsens und wird verfassungspolitischer Auftrag durch das Grundgesetz…?

10. Welche Vorurteile hatten Sie vor dem Studium über Jura und Juristen?

Ich hatte keine.

11. Was war Ihr größter Fehler während Ihres Studiums bzw. Ihrer Karriere und was können Sie einem Jurastudenten, der gerade mit dem 1. Semester begonnen hat, raten anders zu machen?

Man glaubt es mir nicht, aber im Grunde bin ich ein schüchterner Mensch. Zu Beginn meines Studiums habe ich eine Weile gebraucht um zu erkennen, dass, wer am meisten redet, nicht unbedingt das Klügste sagt. Heute würde ich einer Jurastudentin raten: Du hast genauso viel auf dem Kasten wie die Jungs! Misch Dich ein!

12. Es gibt ja auch ein „Leben neben dem Jurastudium“: Was war Ihre wichtigste Erfahrung außerhalb des eigentlichen Studiums?

Meine Politisierung fand relativ zeitgleich statt. Ich hatte die Erfahrung gemacht, dass die Dinge eben nicht alternativlos sind. Ich bin dann nur folgerichtig der Alternativen Liste für Demokratie und Umweltschutz beigetreten. Ein großes Thema war damals auch Atomkraft. Noch vor Tschernobyl war uns klar, dass wir für den Ausstieg kämpfen müssen. Während ich meinen großen Zivilrechtschein gemacht habe, bin ich zwischen Berlin und der freien Republik Wendland hin- und hergependelt. Eine aufregende Zeit!

13. Und nun natürlich die Gretchenfrage: Wie halten Sie es mit dem Rep?

Ich habe das Examen in einer Zweiergruppe vorbereitet. 10 Monate lang, 5 Mal die Woche von 09:30 bis 19:00 Uhr. Mit langer Mittagspause und kleinem Spaziergang. So ging es gut. Frontal beim Rep hätte ich nicht ertragen.

14. Was haben Sie als Erstes nach den Staatsexamina getan?

Nach dem 1. Examen ging es in den Urlaub und das 2. Examen fand in den letzten Wochen des Berliner Wahlkampfes statt. Da ging es also gleich weiter.

15. Sie sind jetzt Politikerin. War das schon immer ihr Traumberuf?

Man kann ja nur von Dingen träumen, von denen man weiß. Als ich Kind war, habe ich von der Realschule geträumt. Und dann weiter Fachhochschule und dann Berlin. Ich habe immer geträumt – aber Träume sind mir nicht genug.

16. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten?

Ich bin mir sicher, dass ich trotzdem in der Politik arbeiten würde.

17. Sie sind für einen Tag Justizminister. Was würden Sie an der Juristenausbildung ändern?

Wenn ich nur einen Tag Zeit hätte, würde ich eine Kommission aus allen juristischen Tätigkeiten einsetzen, die Reformvorschläge für die Juristenausbildung erarbeiten soll.

18. Bitte ergänzen Sie zum Schluss diesen Satz: Jura macht sexy, weil…

… es einem das Wissen an die Hand gibt, die richtigen Fragen zu stellen.

Frau Künast, wir danken Ihnen für das Gespräch!

Das Gespräch führte Tom Stiebert. 

23.12.2012/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-12-23 10:00:292012-12-23 10:00:29Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Renate Künast, MdB
Redaktion

Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Edmund Stoiber

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In unserer regelmäßigen Interviewserie “Meine 18 Punkte” stellen wir bekannten Juristen und ehemaligen Jurastudenten 18 Fragen zu ihrem Studium und wie es danach weiterging.
Unser Gesprächspartner ist diesmal Dr. Edmund Stoiber. Vorzustellen brauchen wir ihn wahrscheinlich kaum: Der bayerische Ministerpräsident a.D. und langjährige CSU-Vorsitzende sollte jedem ein Begriff sein. Nach seinem Leben als Berufspolitiker ist er seit nunmehr fünf Jahren in Brüssel ehrenamtlicher Leiter einer EU-Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau. Startpunkt dieser eindrucksvollen Karriere war auch bei Herrn Dr. Stoiber ein Jurastudium.
1. Name:
Dr. Edmund Stoiber
 2. Alter:
71
3. Studiert von bis:
1962 – 1967
 4. Studienort: 
München
 5. Beruf: 
Ministerpräsident a.D., Rechtsanwalt
6. Herr Dr. Stoiber, bitte ergänzen Sie folgenden Satz: Jura ist für mich…
… die Durchdringung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
 7. Was hat Sie dazu bewogen Jura zu studieren?
Die exzellente Grundlage für berufliche Vielfalt und für berufliches Management.
 8. Würden Sie ihren Studienort wieder wählen?
Ja
 9. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und was vielleicht nicht?
Unsere Ausbildung war ganz hervorragend mit vielen interessanten und manchmal auch charismatischen Professoren. Ich habe viele gute Kontakte und Freundschaften geschlossen, die zum Teil bis heute halten. Weniger gefallen hat mir der Hochmut einzelner Professoren gegenüber den „Paukern“ in den Repetitorien.
 10.  Welche Vorurteile hatten Sie vor dem Studium über Jura und Juristen?
Eine sehr trockene Angelegenheit mit eher humorlosen Kommilitonen.
 11.  Was war Ihr größter Fehler während Ihres Studiums bzw. Ihrer Karriere und was können Sie einem Jurastudenten, der gerade mit dem 1. Semester begonnen hat, raten anders zu machen?
Man sollte sofort konsequent in das Studium einsteigen und es nicht zu langsam angehen lassen. Sonst kann es am Ende sehr anstrengend werden!
 12.  Es gibt ja auch ein „Leben neben dem Jurastudium“: Was war Ihre wichtigste Erfahrung außerhalb des eigentlichen Studiums?
Natürlich die Freiheiten des Studentenlebens nach einer harten und autoritären Bundeswehrzeit. Aber auch, dass ich plötzlich vieles im Alltag unter einem juristischen Blickwinkel gesehen habe.
13. Und nun natürlich die Gretchenfrage: Wie halten Sie es mit dem Rep?
Für mich war es damals eine große Hilfe.
14. Was haben Sie als Erstes nach den Staatsexamina getan?
Mit meiner Familie gefeiert!
15. Sie sind jetzt Ministerpräsident a.D. und zudem für die EU- Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau tätig. War das schon immer ihr Traumberuf?
Scherzhaft habe ich in früheren Jahren manchmal zu Uli Hoeneß gesagt: Mein Traumberuf wäre eigentlich seiner, Manager des FC Bayern München. Aber auch das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden kam – jedenfalls für mich – einem Traumberuf sehr nahe. Mein Brüsseler Engagement ist dagegen kein Beruf. Hier versuche ich ehrenamtlich einen kleinen Beitrag zu leisten, dass die Europäische Union bürgernäher und weniger bürokratisch agiert.
16. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten?
Das ist schwer zu sagen. Vielleicht tatsächlich in Richtung meines Traumberufs: als Manager eines Sportvereins.
17. Sie sind für einen Tag Justizminister. Was würden Sie an der Juristenausbildung ändern?
Ich würde noch mehr auf das achten, was sich im Vergleich zu meiner Studentenzeit schon sehr verbessert hat: Internationalität. Angesichts der Vernetzung der Welt wird dies immer wichtiger.
18.  Bitte ergänzen Sie zum Schluss diesen Satz: Jura macht sexy, weil…
…man den Durchblick haben muss.
 
Herr Dr. Stoiber, wir danken Ihnen für das Gespräch!
 
Das Gespräch führte Stephan Pötters.

19.11.2012/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-11-19 15:00:382012-11-19 15:00:38Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Edmund Stoiber
Redaktion

Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Alexander Bommes

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In der regelmäßigen Interviewserie “Meine 18 Punkte” stellen wir bekannten Juristen und ehemaligen Jurastudenten 18 Fragen zu ihrem Studium und wie es danach weiterging. 
Unser Gesprächspartner ist diesmal Alexander Bommes. Er ist das neue Gesicht in der ARD Sportschau und dürfte auch durch seine Berichterstattung von den Olympischen Spielen in London einem breiten Publikum bekannt sein. Daneben übernimmt er im nächsten Jahr die Moderation der Boxsendungen in der ARD. Vor seiner Karriere studierte er – was wohl weniger bekannt sein dürfte – Jura und legte auch das Erste Staatsexamen erfolgreich ab. Daneben spielte er auch sehr erfolgreich Handball in der Ersten und Zweiten Bundesliga und war dort sogar Torschützenkönig.



1. Name:
Alexander Bommes
2. Alter:
36 Jahre
3. Studiert von bis:
1997 – 2005
4. Studienort:
Kiel und Köln
5. Beruf:
Journalist / Moderator (ARD „Sportschau“/ ARD „Sportschau Live Boxen“/ NDR „Sportclub“/ NDR „Hamburg Journal“/ NDR „Gefragt-Gejagt“)
6. Herr Bommes, bitte ergänzen Sie folgenden Satz: Jura ist für mich…
… nach wie vor die ideale Grundlage für meine journalistische Tätigkeit. Ich habe gelernt, einer grenzenlosen Fülle an Quellen und Informationen die wirklich wichtigen Fakten zu entnehmen und mich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Dazu war das Examen die Eintrittskarte für das Volontariat beim NDR.
7. Was hat Sie dazu bewogen, Jura zu studieren?
Die Rechtsanwalts- und Notartätigkeit meines Vaters und dadurch die frühe Begegnung mit der Materie. Ich war als Kind sehr oft in seiner Kanzlei.
8. Würden Sie ihren Studienort wieder wählen?
Ich hatte zwei: Kiel und Köln. Köln entzieht sich meiner Beurteilung, da ich als Handballprofi nur sporadisch dort war. Kiel ist meine Heimat, ich würde wieder dort studieren, habe allerdings keine Vergleichspunkte. Denke aber, dass eine „klassische“ Unistadt in Deutschland oder im Ausland sehr reizvoll gewesen wäre.
9. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und was vielleicht nicht?
Wer Jura studiert, lernt Selbstständigkeit auf die harte Tour. Ich glaube, dass man in den wenigsten Studiengängen so schnell „nackt in den Erbsen“ steht, wenn man nicht strukturiert vorgeht und sich durch den Paragraphen-Dschungel vorwärts kämpft. Das kann gefallen, weil es Freiraum schafft. Gleichzeitig hat aber genau diese Eigenart des Jurastudiums bei mir auch regelmäßig das Magenziehen verursacht, ich könnte den Anschluss verpassen und gnadenlos untergehen. Ich habe es gerne etwas „verschult“…
10. Welche Vorurteile hatten Sie vor dem Studium über Jura und Juristen?
Alle negativen, aber auch die positiven Vorurteile haben sich irgendwie bestätigt – Klischees kommen ja auch nicht von ungefähr. Und nicht alle Studierenden tragen Barbourjacke und Einstecktuch…
11. Was war Ihr größter Fehler während Ihres Studiums bzw. Ihrer Karriere und was können Sie einem Jurastudenten, der gerade mit dem 1. Semester begonnen hat, raten anders zu machen?
Prüfungsrelevant zu lernen ist der Schlüssel, aber auch genau die Krux an der Sache – was ist denn nun relevant? Ich wünschte, ich hätte Skripten früher entdeckt und mir nicht 23 Lehrbücher gekauft – die habe ich (wenn überhaupt) erst nach dem Examen kapiert.
12. Es gibt ja auch ein „Leben neben dem Jurastudium“: Was war Ihre wichtigste Erfahrung außerhalb des eigentlichen Studiums?
Dass man nur als Teamplayer Erfolg haben kann. Ich bin ein riesengroßer Verfechter des Mannschaftssport-Gedankens.
13. Und nun natürlich die Gretchenfrage: Wie halten Sie es mit dem Rep?
Es ist schon bezeichnend, dass viele Examenskandidaten nach jahrelangem Studium eine prüfungsorientierte Zusammenfassung des Stoffes durch Repetitoren brauchen, um endlich den Wald zwischen den ganzen Bäumen zu sehen; Stichwort „was ist relevant“. Aber das ist der klassische Konflikt von Prüfungskultur und geisteswissenschaftlicher Forschung an Lehrstühlen. Mir hat das Rep damals sehr geholfen, den roten Faden in der Vorbereitung nicht zu verlieren und dranzubleiben.
14. Was haben Sie als Erstes nach den Staatsexamina getan?
Ich habe ja nur eins. Eins, dass nach dem Schriftlichen auf der Kippe stand. Dann habe ich aber 48 Punkte im Mündlichen geholt und anschließend ähnlich viele Biere getrunken.
15. Sie sind jetzt Journalist und Moderator. War das schon immer ihr Traumberuf?
Ja, als ich merkte, dass ich weder Fußballweltmeister noch Tom Cruise in „Eine Frage der Ehre“ werden würde…
16. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten?
Möglicherweise in Amerika – ich habe dort als Gast in einer Anwaltsfamilie gelebt und mein Traum war es immer, dort zu studieren. Da kam mir aber die Handball-Karriere dazwischen.
17. Sie sind für einen Tag Justizminister. Was würden Sie an der Juristenausbildung ändern?
Das Jurastudium ist recht einsam und fördert lange Zeit eher die Theoretiker. Das steht meiner Meinung nach aber im Widerspruch zu den Anforderungen im beruflichen Alltag. Ich würde gute Rhetorik und die Fähigkeit, vor anderen zu sprechen und zu debattieren, mehr fördern und gute Leistungen hier examensrelevant belohnen.
18. Bitte ergänzen Sie zum Schluss diesen Satz: Jura macht sexy, weil…
Ist das so?! Danke für das Kompliment…
Herr Bommes, wir danken Ihnen für das Gespräch!
Das Interview führte Tom Stiebert. 
Anregungen für weitere Gesprächspartner nehmen wir gerne entgegen.

24.10.2012/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-10-24 10:00:542012-10-24 10:00:54Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Alexander Bommes
Redaktion

Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Manni Breuckmann

Alle Interviews, Interviewreihe, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

In der regelmäßigen Interviewserie “Meine 18 Punkte” stellen wir bekannten Juristen und ehemaligen Jurastudenten 18 Fragen zu ihrem Studium und wie es danach weiterging. 
Unser Gesprächspartner ist diesmal Manni Breuckmann. Er ist einer der bekanntesten Radio – und Fernsehmoderatoren, vor allem als Fußballkommentator hat er sich einen Namen gemacht. Seine Karriere begann er – was wohl weniger bekannt sein dürfte – als Jurist. Nach dem 2. Staatsexamen war er zunächst als Beamter im Presse – und Informationsamt der Bundesregierung in Bonn tätig, bevor er eine Festanstellung beim WDR erhielt. Seit der Saison 2011/2012 ist er als Moderator beim Fußballradio 90elf tätig.

Soeben ist auch sein neues Buch erschienen:  Fußballgipfel – Manni Breuckmann, Uli Hoeneß, Harald Schmidt und Claudia Roth reden über eine Nebensache.
1. Name:
Manni Breuckmann
2. Alter:
61 Jahre
3. Studiert von bis:
1969 bis 1975
4. Studienort:
Bochum und Marburg/L.
5. Beruf:
Journalist
6. Herr Breuckmann, bitte ergänzen Sie folgenden Satz: Jura ist für mich…
…die Basis für vielfältige berufliche Möglichkeiten: der Jurist als Vielzweckwaffe!
7. Was hat Sie dazu bewogen, Jura zu studieren?
Das negative Auswahlverfahren: Lehrer wollte ich nicht werden, Arzt auch nicht (ich kann kein Blut sehen), technisch bin ich eine Null. Außerdem: Ich wollte keine ‚brotlose Kunst’.
8. Würden Sie ihren Studienort wieder wählen?
Beide Orte: ja. Bochum, weil es im heimatlichen Ruhrgebiet liegt, Marburg, weil es einfach eine tolle Studentenstadt ist.
9. Was hat Ihnen am Studium am meisten gefallen und was vielleicht nicht?
Gefallen hat mir, dass ich logisch aufgebaute Denkgebäude kennenlernen konnte. Ansonsten fand ich’s phasenweise sehr trocken und langweilig.
10. Welche Vorurteile hatten Sie vor dem Studium über Jura und Juristen?
Stocksteife konservative Krawattenträger. Hat sich in Teilen bestätigt, aber Gott sei Dank bei den meisten nicht.
11. Was war Ihr größter Fehler während Ihres Studiums bzw. Ihrer Karriere und was können Sie einem Jurastudenten, der gerade mit dem 1. Semester begonnen hat, raten anders zu machen?
Ich war immer sehr „freizeitorientiert“, habe auch als DJ und fürs Radio gearbeitet. Besser ist wahrscheinlich, wenn man es in der Juristerei zu was bringen will: am Ball bleiben, auch wenn es Schwarzbrot zu beißen gibt, kontinuierlich arbeiten.
12. Es gibt ja auch ein „Leben neben dem Jurastudium“: Was war Ihre wichtigste Erfahrung außerhalb des eigentlichen Studiums?
Meine wichtigste Erfahrung, speziell in Marburg: Ich habe gelernt auf eigenen Beinen zu stehen.
13. Und nun natürlich die Gretchenfrage: Wie halten Sie es mit dem Rep?
Das Studium hatte zwei Phasen: erstens Scheine machen, dann per Rep die Grundlagen fürs Examen legen. Ein merkwürdiges System!
14. Was haben Sie als Erstes nach den Staatsexamina getan?
Ich habe als Gerichtsreporter für die NRZ (Neue Ruhr/Rhein Zeitung) gearbeitet, vier Monate später bin ich als Beamter im höheren Dienst beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Bonn eingestiegen.
15. Sie sind jetzt Radio-Reporter. War das schon immer ihr Traumberuf?
Radio-Reporter und Moderator waren  immer die Traumberufe. Ich habe das Glück und die Begabung gehabt, das nach einem kurzen Umweg als Vollzeitjob umsetzen zu können.
16. Wo würden Sie sich heute sehen, wenn Sie nicht Jura studiert hätten?
Ich tippe mal sehr darauf, dass ich auch was Journalistisches machen würde.
17. Sie sind für einen Tag Justizminister. Was würden Sie an der Juristenausbildung ändern?
Ganz klar: eine sehr starke Verbindung von Theorie und Praxis.
18. Bitte ergänzen Sie zum Schluss diesen Satz: Jura macht sexy, weil…
…du bei allen juristischen Fragen sofort als Fachmann/-frau gefragt bist, aber in Wirklichkeit keine Ahnung hast.
Herr Breuckmann, wir danken Ihnen für das Gespräch!
Das Interview führte Tom Stiebert. 
Anregungen für weitere Gesprächspartner nehmen wir gerne entgegen.

08.10.2012/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-10-08 13:00:162012-10-08 13:00:16Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Manni Breuckmann
Tom Stiebert

Grundlegendes: Klausurpraxis im Jurastudium

Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Wie schreibe ich eine Klausur? Diese Frage stellen sich wohl alle Studenten im ersten Semester, auch uns ging es vor wenigen Jahren noch nicht anders. Da in den nächsten Wochen die Zeit des Klausurenschreibens wieder beginnt, wollen wir allen denjenigen, die vor dieser Hürde stehen, ein paar Hinweise geben, was in einer Klausur dringend beachtet werden sollte. Aber auch für Examenskandidaten ist ein ordnungsgemäßer Klausuraufbau unerlässlich und schützt vor systematischen Fehlern.
I. Gutachtenstil
Zwingend zu beachten ist bei Klausuren der Gutachtenstil. Gerade am Anfang des Studiums stellt dieser viele Studenten noch vor einige Schwierigkeiten, während er in höheren Semester fast schon wie selbstverständlich wirkt.
Prinzipiell erlernt man den Gutachtenstil dadurch, indem man bereits im Vorfeld in Arbeitsgemeinschaften an der Uni oder in privaten Übungsgruppen Klausurlösungen formuliert. Dabei ist es nützlich einige – stetig wiederkehrende – Formulierungen auswendig zu lernen, um diese dann in der Klausur nur noch abspulen zu müssen. So verliert man keine unnötige Zeit beim Feilen an Formulierungen.
Auch wenn der Gutachtenstil sehr bedeutend ist, sollte man schon frühzeitig lernen, wann ausnahmsweise auf ihn verzichtet werden kann bzw. wann er zumindest verkürzt formuliert werden sollte. Dass bspw. ein Ball eine bewegliche Sache i.S.d. § 90 BGB ist, braucht nicht vierschrittig im Gutachtenstil geprüft werden, sondern kann einfach festgestellt werden. Dennoch gilt zumindest in den ersten Semestern die Faustregel, dass der Gutachtenstil im Zweifel lieber zu streng durchgehalten werden sollte, als ihn zu oft zu vernachlässigen. Denn ein Fehlen des Gutachtenstils, wo er benötigt wird, ist stets schlimmer als ein Beachten des Gutachtenstils, wo er überflüssig ist.
II. Richtige Schwerpunktsetzung
Klar ist, dass gute Noten in Klausuren vor allem für richtige Ergebnisse gewährt werden. Ebenso wichtig ist aber auch eine gute und richtige Schwerpunktsetzung – dies unterscheidet dann gerade eine gute von einer durchschnittlichen Arbeit.
Was bedeutet das aber? Tips für eine richtige Schwerpunktsetzung zu geben sind schwierig. Grundsätzlich kann gelten, dass es im Regelfall möglich ist, die Klausuren in der vorgegebenen Zeit angemessen zu bearbeiten. Scheint es zu viel zu sein, so deutet dies zumindest auf eine falsche Schwerpunktsetzung hin. Lernen kann man das Gefühl für die richtige Schwerpunktsetzung leider nicht unmittelbar – das regelmäßige Verfassen von (Übungs-)Klausuren unter realen Bedingungen hilft aber zumindest sehr. Dabei wird man schnell merken, dass es wenig nützlich und zielführend ist, jeden noch so unbedeutend Prüfungspunkt ausführlich zu prüfen, wenn für die wirklich wichtigen Fragen dann die Zeit fehlt.
Als Tipp für die Fallbearbeitung kann man an dieser Stelle geben, dass vor der eigentlichen Lösung des Fall stets eine mehrfache Lektüre des Sachverhalts stehen sollte, bei der man alle Punkte anstreicht, die für die Lösung bedeutsam scheinen. So kann verhindert werden, dass Wichtiges übersehen wird. Gleichzeitig sind die Punkte, die einem bei dieser ersten Lektüre auffallen, auch üblicherweise diejenigen, auf die es in der Klausur ankommt. Wenn also der 12-jährige Anton handelt, dann sollte das Minderjährigenrecht auch umfangreich problematisiert werden.
III. Systematisches Vorgehen
Dann sollte man aber nicht dem Trugschluss erliegen, man habe alle Probleme erkannt und könne damit diese einfach herunterprüfen. Wichtig ist die Beachtung einer besonderen, festgelegten Prüfungsreihenfolge.
Für das Zivilrecht ist folgende Reihenfolge zu beachten: Übersicht_Erstsemester
Diese festen Strukturen haben einen wichtigen Vorteil: Man vergisst nicht einzelne Probleme zu prüfen, muss aber auch nicht alles durcheinander oder auf einmal prüfen, sondern kann Schritt für Schritt vorgehen. So beugt man der Gefahr vor etwaige problematische Stellen zu vergessen. Gleichfalls ist es immer einfacher die Probleme einzeln zu lösen: Auf den ersten Blick erscheint ein Fall oftmals sehr problematisch und durcheinander, weil er eine Fülle von Problemen beinhaltet; für sich betrachtet werden diese Einzelprobleme allerdings von den meisten Studenten gut beherrscht. Das systematische Vorgehen führt dann dazu, dass gerade dieses Einzelwissen angewandt werden kann und der Fall auf viele einzelne – weniger schwierig zu lösende – Probleme aufgeteilt werden kann.
IV. Darstellung von Streitständen
Im Regelfall wird man in der Klausur auf Punkte stoßen, bei denen eine eindeutige Lösung gerade nicht möglich ist, sondern wo mehrere Ansichten vertreten werden können. Hier stellt sich dann die Frage, wie ein solcher Streitstand aufzubauen ist.
1. Auffinden der Streitstände
Optimal ist es dabei zunächst, wenn man auf einen bekannten Streitstand trifft, der bereits so bekannt ist, dass sowohl die einzelnen Ansichten, als auch die stützenden und ablehnenden Argumente inhaltlich beherrscht werden. Allerdings sollte man in der Klausurvorbereitung nicht zu viel Aufwand hierauf verwenden. Es ist m.E. gerade nicht erforderlich, jeder Theorie einen Namen zuzuweisen oder zu wissen, wer sie wann vertreten hat. Bedeutsamer ist vielmehr ein gutes systematisches Verständnis.
Die meisten differenzierenden Ansichten lassen sich auch mit einem soliden Rechtsgefühl herleiten: Hat man bspw. zwei Parteien, so ist es naheliegend Argumente sowohl für den Schutz der einen als auch für den Schutz der anderen Partei zu bringen. Dazu gibt es dann meist noch eine vermittelnde Ansicht, die je nach Situation die eine oder die andere Partei schützen möchte. Oftmals hilft die Frage „Was ist ein faires Ergebnis und warum?“ beim Auffinden der Ergebnisse – oder anders gesagt, man sollte sich fragen: „Wie würde ein Nichtjurist entscheiden?“ Die Übereinstimmungsquote zwischen der „herrschenden Meinung“ und der gefundenen Meinung ist sehr hoch.
2. Auslegungsmethoden
Untermauert werden sollte das Ganze im Regelfall noch durch die Anwendung der verschiedenen Auslegungsmethoden (siehe hierzu bereits unseren Beitrag). Legt man diese als Maßstab der Auslegung zugrunde, so sollte das ermittelte Ergebnis stets zumindest vertretbar sein.
Man sollte keine Angst davor haben, dass ein Ergebnis – auch wenn man den entsprechenden Streit dazu nicht kennt – falsch ist. Alle in den Vorlesungen behandelten Theorien und Streitstände entspringen nicht etwa der blühenden Phantasie eines Juristen, sondern beruhen auf nichts anderem, als auf einer Auslegung der Normen. Wendet man diesen Maßstab also ordnungsgemäß selbst an, so sollte man sich über das Ergebnis keine Gedanken machen müssen.
3. Welche Ansicht sollte ich vertreten
Grundsätzlich gilt, dass es egal ist, welche Ansicht vertreten wird, sofern sie von einer entsprechend plausiblen Begründung getragen ist. Es kann – theoretisch – kein richtig oder falsch, sondern nur ein vertretbar und unvertretbar geben.
Davon sind aus klausurtaktischen Erwägungen aber zwei Abstriche zu machen: Zum einen empfiehlt es sich einer Ansicht zu folgen, von der sich der jeweilige Professor offen als „Fan“ geoutet hat, bzw. im Gegenschluss eine Ansicht abzulehnen, die der Dozent bereits in der Vorlesung als unvertretbar verteufelt hat. Auch wenn dies wissenschaftlich betrachtet keinerlei Berechtigung hat, so sei dieser Opportunismus dennoch zu empfehlen.
Zudem empfiehlt es sich immer der Lösung zu folgen, die die Klausur weiterlaufen lässt, das heißt, die nicht in ein Hilfsgutachten mündet. Klausuren sind üblicherweise so konzipiert, dass sie durchgelöst werden können. So ist es also zu erwarten, dass ein Vertrag geschlossen worden ist, wenn offensichtliche Probleme im Mängelgewährleistungsrecht lauern. Entsprechend sollte man dann auch die Streitstände lösen. Klausurtaktisches Denken ist gerade erwünscht.
4. Streitaufbau
Hat man dann mehrere Ansichten zusammengetragen, so sind diese wie folgt aufzubauen: Es empfiehlt sich, dass eine Prüfung an der jeweiligen Norm bzw. an der konkret strittigen Stelle ansetzt und nicht etwa einfach in den Raum gestellt wird. Auch der Aufbau der Streitstände hat zudem dem Gutachtenstil zu folgen.
Zu beginnen ist auch hier mit einem Obersatz, der das nachfolgend behandelte Problem aufzeigt und verortet.
Dem schließt sich die getrennte Darstellung der einzelnen Ansichten an. Diese sind zunächst insofern darzustellen, als dass die konkrete Ansicht erklärt wird. Möglich ist es, bereits an dieser Stelle Argumente für die Theorie zu bringen. Erforderlich ist dies aber nicht. Hingegen sollte aber zwingend bereits hier ein Zwischenergebnis formuliert werden – also dargestellt werden, welche Folgen die Theorie für den konkreten Fall hat. Die Falllösung sollte gerade keine abstrakte Aneinanderreihung von Theorien sein, sondern sollte stets den Bezug zur Fallfrage haben. Dieser ist nur dann gegeben, wenn ein (Zwischen)Ergebnis aufgezeigt wird. So sollte bei jeder Theorie verfahren werden.
Enthielt die Behandlung der einzelnen Theorien noch keine Argumentation, so hat sich diese zwingend danach anzuschließen.
Der wichtigste Punkt der Streitdarstellung ist die jeweilige Streitentscheidung. Hier muss sich mit den jeweiligen Theorien auseinandergesetzt und die jeweiligen Argumente gewichtet werden. Es sollten zudem auch diejenigen Argumente widerlegt werden, die für eine Theorie sprechen, der nicht gefolgt wird. Wichtig ist dabei auch ein systematischer Aufbau – das stärkste Argument für die Theorie der gefolgt wird, sollte nicht bereits am Anfang gebracht werden. Ebenso sollte die Darstellung mit einem befürwortenden Argument schließen.
Wichtig: Eine Streitdarstellung kann dann unterbleiben, wenn alle Theorien zum gleichen Ergebnis führen. Gibt es keine praktischen Unterschiede, genügt es die Theorien aufzuzählen und dann den Streit offen zu lassen.
Die Streitdarstellung schließt mit dem Ergebnis. Da dies bei den einzelnen Theorien bereits aufgeführt wurde, genügt eine kurze Wiederholung.
V. Fazit
Berücksichtigt man alle diese Vorgaben und hat man zusätzlich noch ein fundiertes materielles Wissen, dann steht einer erfolgreichen Klausur nichts mehr im Wege. Man sollte sich vor der Klausur jedenfalls nicht verrückt machen – der oft gehörte Satz „Jura sei ein reines Lernfach“ stimmt in dieser Allgemeinheit einfach nicht. Sicherlich gehört eine nötige Portion Engagement auch zu einem erfolgreichen Studenten, in (mindestens) gleichem Maß sind aber Begeisterung für das und Freude und Interesse am Fach erforderlich, um erfolgreich zu sein. Bringt man diese Voraussetzungen mit, so steht einer erfolgreichen Klausur nichts im Wege.
In diesem Sinne viel Erfolg bei den Klausuren.

13.01.2012/0 Kommentare/von Tom Stiebert
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2012-01-13 17:02:102012-01-13 17:02:10Grundlegendes: Klausurpraxis im Jurastudium
Dr. Christoph Werkmeister

Schnelles Jurastudium: In 6 Semestern zur Examensanmeldung

Examensvorbereitung, Für die ersten Semester, Lerntipps, Schon gelesen?

Intention des Artikels
Da hier bereits ein Artikel zum Thema „von 7 auf 9,7“ gepostet wurde, möchte ich deshalb die Chance nutzen, meine Erfahrungen im Bezug auf die Schnelligkeit meines Studiums zu teilen. Diese Schilderung ist nicht als Erfolgsgarant oder als Belehrung zu sehen, sondern sie soll diejenigen ermuntern, denen während des Studiums auch schnell langweilig wird; ein etwas länger dauerndes Studium hat ebenso viele Reize und ist gleichermaßen legitim, denn jeder muss das für sich richtige und optimale Tempo finden. Gerade im Hinblick auf das Staatsexamen kenne ich viele Leute, die sich nach hinten raus doch etwas mehr Zeit nehmen wollten und dann mit Erfolg gekrönt wurden.
Zum Ablauf des Studiums (Bonn)
Das erste Semester nutzte ich, um zunächst einmal herauszufinden, ob das Jurastudium tatsächlich für mich geeignet ist. Hier ging ich normal nach den Empfehlungender Studienordnung vor.
Mein Studium war sodann seit dem zweiten Semester davon geprägt, dass ich zusätzlich zu den von der Studienordnung vorgeschriebenen Klausurfächern immer ein bisschen mehr als vorgeschrieben belegte. Ein solches Verhalten war dadurch motiviert, dass das Durchfallen durch eine Grundstudiumsklausur eigentlich keine negativen Folgen nach sich zieht.
Außerdem hatte ich keine besondere Lust, mich in besonderen Details zu verlieren, sondern es machte mir Spaß, die jeweiligen Rechtsgebiete zunächst einmal nur überblicksartig erfasst zu haben. Letztenendes sind die Klausuren, die in der Uni angeboten werden auch meist nicht so schwer, so dass zumindest das Bestehen auch mit rudimentären Kenntnissen gesichert sein sollte.

Infolge eines solchen Vorgehens schloss ich das Grundstudium nach zwei Semestern ab. Nach vier Semestern hatte ich die großen Übungen absolviert, wobei ich im vierten Semester bereits mit Schwerpunktbereichsklausuren anfing.
Nach dem vierten Semester besuchte ich ein kommerzielles Repetitorium, wobei ich die noch ausstehenden Schwerpunktbereichsklausuren Stück für Stück parallel zur Examensvorbereitung schrieb. Am Ende des sechsten Semesters meldet ich mich dann zum Examen, um meinen Freischuss zu nutzen.
Zur methodischen Vorgehensweise
Wie bereits erläutert, eignete ich mir im Rahmen des Grundstudiums zunächst einmal bloß die Grundzüge eines Themas an. Dies klingt im Prinzip einfach – und das ist es auch tatsächlich! Einfach ein Lehrbuch/Skript zur Hand nehmen und komplett durchlesen, wobei Details, die man nicht direkt versteht, einfach überlesen werden. Nachher am besten nochmal lediglich das Inhaltsverzeichnis zu Rate ziehen, um zu überprüfen, wie viel Struktur tatsächlich hängengeblieben ist.

Worauf man gerade in den ersten Semestern aber besonders viel Wert legen sollte, ist die Aneignung eines perfekten Gutachtenstils und eine saubere Subsumtion. Definitionen hingegen müssen fast nie auswendig gelernt werden, es reicht völlig, wenn man sinngemäß eine Erklärung des jeweiligen Tatbestandsmerkmals reproduzieren kann. Je geschulter die sprachlichen Fähigkeiten werden, desto einfacher fällt es auch, mit nur einem Bruchteil an Wissen eine klausurreife Definition zu kreieren.
Nicht auf Lücke lernen
Ob im Examen oder bereits im Grundstudium. Es empfiehlt sich nicht, ganze Rechtsgebiete auszuklammern. Zumindest die Grundstrukturen sollten in jedem Gebiet erfasst sein. So waren bei mir die einzigen Fächer, die ich während des Studiums nicht gehört oder bearbeitet hatte das internationale Privatrecht und das Zwangsvollstreckungsrecht, so dass ich während des Reps bei diesen Gebieten zunächst gar keine Ahnung hatte: Wäre ich bei weiteren Teilbereichen so vorgegangen, hätte ich die Examensvorbereitung nie im Leben so schnell und stressfrei abschließen können.
Auch sollte an allen für das Semester angebotenen „obligatorischen“ Klausuren teilgenommen werden. Auch wenn man noch so mies vorbereitet ist, sind es lediglich 1-3h, die einem an Freizeit geraubt werden und der Trainingseffekt ist dafür enorm. Nirgendswo lernt man sonst, seine Gedanken ausgearbeitet zu präsentieren und zu perpetuieren. Gerade im Examen ist diese Fähigkeit aber lebenswichtig, da hier regelmäßig Sachverhalte gestellt werden, die zumindest 1-2 unbekannte Probleme enthalten.
Das schnelle Studium hatte für das Examen jedenfalls in meinen Augen nur Vorteile: Das Wissen aus den ersten Semestern war bei mir noch relativ frisch, so dass mir ein vertieftes Lernen während des Repetitoriums äußerst leicht fiel. Diejenigen, die meinen, das Wissen müsse sich erst setzen, übersehen, dass Vergessenes erst wieder neu gelernt werden muss, bevor die Wissenskurve wieder anfängt zu steigen.
Freizeit vs. Pauken: Zeitmanagement
Wenn ich sagen würde, dass das schnelle Studium das reine Zuckerschlecken war, würde ich lügen. Mir ist aber trotzdem aufgefallen, dass ich gerade in den ersten vier Semestern trotz der hohen Anzahl an überobligatorischem Leistungen doch deutlich mehr Freizeit hatte, als die meisten meiner Kommilitonen, die noch das 6. Urteil zur gestörten Gesamtschuld bearbeiteten und nachts den Palandt unter das Kopfkissen legten.

Dies lag meines Erachtens an der sorgenfreien Einstellung, da ich seit dem zweiten Semester in jede Klausur (außer examensrelevanten Leistungen natürlich) mit dem Gefühl gegangen bin, dass selbst null Punkte keinerlei negative Auswirkungen haben.
Ein weiterer Aspekt ist meiner Meinung nach ein gelungenes Zeitmanagement. Man sollte sich genau überlegen, wie viele Stunden man für welches Teilgebiet an welchen Tagen lernen möchte. Wenn man dann noch einige Vorlesungen aus dem Stundenplan streichen kann, kommt man mit 5 Lerntagen zunächst auf ein Pensum von stets weniger als drei Lernstunden + die übrigen Vorlesungen. In der Examensvorbereitung relativiert sich diese Aussage allerdings ein wenig, da hier leider auch ein enormes Detailwissen gefragt ist. Unter 4-6 Lernstunden + Rep für die 5-Tage-Woche braucht man hier meines Erachtens nach gar nicht erst anfangen zu rechnen.
Der Lernplan muss natürlich nicht wie das Grundgesetz jeden Tag streng eingehalten werden. Eine gewisse Konsistenz ist aber wohl von Nöten, allein schon damit sich für das Lernen eine gewisse Routine einstellt.
Es sollten aber trotzdem ein bis zwei Tage in der Woche explizit nur für Freizeit/Freunde/Familie/Sport reserviert sein. Ansonsten stellt sich ein Gefühl der Unzufriedenheit ein, wodurch die Lerneffizienz auch deutlich verringert wird. Des Weiteren kann natürlich an JEDEM Wochentag am Nachmittag oder Abends die Zeit zum socializen genutzt werden, solange man hierdurch nicht gerade nach 2 Uhr ins Bett kommt.
Zu viel Arbeit nebenher ist für ein solches Unterfangen natürlich hinderlich. Ich selbst habe lediglich für für ein Jahr als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl gearbeitet und wurde ansonsten von den Eltern finanziert.
Fazit
Ihr wollt natürlich wahrscheinlich auch wissen, ob es sich gelohnt hat und ob ich es wieder so machen würde. Im Ergebnis bin ich jedenfalls mit 11,7 (staatlich sowie universitär) aus dem Examen herausgegangen und würde mein Vorgehen beim Lernen deshalb als relativ erfolgreich ansehen. Während des Studiums ließen meine Leistungen im Schnitt eigentlich auch nie Unmut aufkommen (Ausrutscher waren aber natürlich auch öfters mal dabei – also nicht entmutigen lassen!). Ausgenommen von der Vorbereitungszeit für das Examen hatte ich m.E. auch immer genug Zeit für Freunde und zum Feiern etc.
Das einzige, was ich bereue, ist, dass ich bei diesen straffen Studienplan keine Zeit für ein Auslandssemester hatte, da es irgendwie nie so gut zu passen schien. Einen kurzen Auslandsaufenthalt konnte ich nur durch ein Praktikum in England genießen. Um diese Erfahrung eines längeren Studienaufenthalt im Ausland noch zu machen, möchte ich deswegen noch einen LLM dranhängen – ob dieser Aufenthalt das Fehlen eines Erasmus-Party-Semesters kompensiert, gilt es dann im Folgenden noch zu erörtern 😉

05.07.2009/18 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2009-07-05 09:59:322009-07-05 09:59:32Schnelles Jurastudium: In 6 Semestern zur Examensanmeldung

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