• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Strafrecht SI 2014

Schlagwortarchiv für: Strafrecht SI 2014

Redaktion

Strafrecht SI – Juni 2014 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vorliegend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der Strafrechtsklausur des ersten Staatsexamen in NRW im Juni 2014. Vielen Dank hierfür an Matthias. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Eine Gruppe von 8 Leuten, die alle mehr oder weniger eng miteinander
verwandt sind, darunter A, B und C, kaufen und verkaufen regelmäßig
gestohlene, oder sonstwie illegal beschaffte, Fahrräder und
Kraftfahrzeuge.
Innerhalb der Gruppe gibt es keine Hierarchie, jeder ist auch in der
Lage selbstständig Entscheidungen zu treffen. Lediglich wichtige
Entscheidungen werden durch die Gruppe gemeinsam getroffen. Der Gewinn
wird gemäß einer Quote zwischen allen, außer A, aufgeteilt.
A ist der älteste, der sich mit seinem ergaunerten Vermögen
zurückgezogen hat, und nur noch dabei ist, um etwas zu tun zu haben.
Daher steht er den Sprösslingen seiner Verwandschaft lediglich beratend
zur Seite, um sie an seiner Erfahrung teilhaben zu lassen. Für die
anderen ist der Gewinn aus dem Nebengeschäft ein erheblicher Anteil an
ihrem Einkommen.
Im Januar 2014 ereignet sich folgendes:
1. Teil:
V hat sich von seinem Bekannten ein nagelneues Fahrrad geliehen. Das
Fahrrad hat keine Kennzeichnung oder einen Herstellercode, der es
ermöglichen würde, es zu identifizieren. Dieses bringt er zu C. Dieser
glaubt aufgrund eines Missverständnisses, V hätte das Fahrrad in der
Nacht zuvor gestohlen. C kauft dem V das Fahrrad zu einem Spottpreis ab
und verkauft es anschließend sofort an den Bikeshop des K, der ihm den
Marktwert dafür zahlt. Anschließend sagt V dem Eigentümer des Fahrrads,
es sei ihm gestohlen worden.
Frage: Wie hat sich C strafbar gemacht?
2. Teil:
A hört von einem Angebot, günstig ein gestohlenes Motorrad zu kaufen.
Da er nicht selbst in Kontakt mit dem Anbieter treten will ruft er den C
auf dem Handy an und hinterlässt ihm eine Nachricht auf der Mailbox mit
den benötigten Infos. C solle sich an den Anbieter wenden. A bemerkt
nicht, dass er sich verwählt und auf die Mailbox eines fremden
gesprochen hat. Dieser hört die Nachricht verwundert ab und löscht sie
anschließend. C erreicht die Nachricht nie. C hört anschließend aus
einer anderen Quelle von dem Angebot und greift sofort zu.
Frage: Wie haben sich A und C strafbar gemacht?
3. Teil:
Das gestohlene Motorrad gehört dem E. Dieser hat das Motorrad mittels
einer Detektei ausfindig gemacht. Er begibt sich sofort in die Werkstatt
in der es sich befindet und sieht dort sein Motorrad im Eingangsbereich
stehen. E, der den Zündschlüssel mitgebracht hat, erkennt zwar, dass er
damit sofort davon fahren könnte, aber vorher will er noch den C
verprügeln, den er am anderen Ende der Halle erblickt hat.
B, der gerade zwischen 2 Regalen steht, sieht und erkennt den E und
erfasst den Sachverhalt sofort richtig. Zwar könnte er sellbst sofort,
ohne die geringste Gefahr einzugehen, den E, der ihm körperlich absolut
unterlegen ist, überwältigen. Aber er möchte erst abwarten, bis der C so
viele Prügel wie möglich eingesteckt hat, weil er aufgrund einiger
Vorfälle sehr böse auf C ist. Er wartet daher, bis der C von E’s
Schlägen zu Boden geht und geht dann dazwischen. Dabei dreht er E den
Arm auf den Rücken, was sehr schmerzhaft, aber, wie B erkennt, das
sanfteste Mittel ist, den Angriff des E zu beenden. Er hält E in diesem
Griff, bis er bemerkt, dass E fliehen will. Daraufhin lässt er E los und
dieser rennt weg.
Frage: Wie haben sich B und E strafbar gemacht?
Straftaten aus dem 7. Abschnitt des Besonderen Teils sowie § 261 sind 
nicht zu prüfen.

16.07.2014/5 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-07-16 09:00:532014-07-16 09:00:53Strafrecht SI – Juni 2014 – 1. Staatsexamen NRW

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern
  • Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
  • Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern

Rechtsgebiete, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht, ZPO

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Darf der FC Bayern […]

Weiterlesen
06.02.2023/1 Kommentar/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-02-06 14:08:362023-02-06 14:09:39BGH zu Urheberrechtsstreit zwischen Grafikdesigner und FC Bayern
Gastautor

Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände

Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Strafrecht BT, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Sabrina Prem veröffentlichen zu können. Die Autorin ist Volljuristin. Ihr Studium und Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Ist das Betäubungsmittelstrafrecht – zumindest als Lehrmaterie – im […]

Weiterlesen
01.02.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-02-01 10:00:002023-01-25 11:49:57Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
Gastautor

Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Zivilrecht

Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Ein nach §§ 823 […]

Weiterlesen
16.01.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-01-16 15:42:082023-01-25 11:42:19Neue Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Nach oben scrollen