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Schlagwortarchiv für: Strafrecht NRW

Redaktion

Strafrecht SI – Januar 2015 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der ersten Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in NRW im Januar 2015. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
A hat eine in seinem Eigentum stehende Wohnung an den O vermietet. Allerdings möchte er den O nun aus dieser Wohnung vertreiben, womit O jedoch nicht einverstanden ist. Da A den O nicht auf zivilrechtlichem Wege rechtmäßig kündigen kann, überlegt er sich, die Angelegenheit anderweitig zu regeln.
Daher heuert er B und C an, die den O vertreiben sollen. A gibt an, dass B und C in die Wohnung des O eindringen, den O schlagen und dann im Bad einsperren sollen. Dabei überlässt A den beiden die nähere Tatplanung und Tatausführung.
Nachdem B und C die Tat detailliert geplant haben, dringen sie am nächsten Tag in die Wohnung des O ein.
Sie teilen dem O mit, dass A sie geschickt habe, weil er nicht ausziehen wolle. Sodann beginnen B und C, auf den O einzuschlagen.
Danach sperren sie O in sein Badezimmer ein, wobei sie – wie von Anfang an beabsichtigt – davon ausgehen, dass O spätestens eine Stunde später entdeckt und befreit würde.
Kurz vorher hatten B und C den A informiert, dass sie in die Wohnung eindringen würden. Dies hatte A ihnen vorgegeben.
Als A abgewartet hat, dass der O eingesperrt wurde, betritt er ebenfalls die Wohnung des O, wobei B und C ihn nicht bemerken.
Bevor A entdeckt wird, geht er in O`s Wohnzimmer und nimmt die wertvolle Armbanduhr des O an sich.
Dies hatte A von Anfang an geplant und B und C nur engagiert, um eben diese Uhr an sich nehmen und später von seinem Bekannten, dem Uhrenhändler U, veräußern zu können. B und C wussten davon nichts.
A verlässt sodann mit B und C die Wohnung. Der O wird tatsächlich eine Stunde später befreit.
A begibt sich nun zu U, der die Uhr gegen eine Provision veräußern soll. Dabei erzählt ihm A umfassend, wie er an die Uhr gelangt ist.
Allerdings findet U keinen Abnehmer, da niemand seiner Kunden bereit ist, die von A vorgegebene Summe zu zahlen.
Wie haben sich A, B, C und U strafbar gemacht?

09.03.2015/7 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2015-03-09 11:00:282015-03-09 11:00:28Strafrecht SI – Januar 2015 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Strafrecht SI – Juni 2014 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vorliegend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der Strafrechtsklausur des ersten Staatsexamen in NRW im Juni 2014. Vielen Dank hierfür an Matthias. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Eine Gruppe von 8 Leuten, die alle mehr oder weniger eng miteinander
verwandt sind, darunter A, B und C, kaufen und verkaufen regelmäßig
gestohlene, oder sonstwie illegal beschaffte, Fahrräder und
Kraftfahrzeuge.
Innerhalb der Gruppe gibt es keine Hierarchie, jeder ist auch in der
Lage selbstständig Entscheidungen zu treffen. Lediglich wichtige
Entscheidungen werden durch die Gruppe gemeinsam getroffen. Der Gewinn
wird gemäß einer Quote zwischen allen, außer A, aufgeteilt.
A ist der älteste, der sich mit seinem ergaunerten Vermögen
zurückgezogen hat, und nur noch dabei ist, um etwas zu tun zu haben.
Daher steht er den Sprösslingen seiner Verwandschaft lediglich beratend
zur Seite, um sie an seiner Erfahrung teilhaben zu lassen. Für die
anderen ist der Gewinn aus dem Nebengeschäft ein erheblicher Anteil an
ihrem Einkommen.
Im Januar 2014 ereignet sich folgendes:
1. Teil:
V hat sich von seinem Bekannten ein nagelneues Fahrrad geliehen. Das
Fahrrad hat keine Kennzeichnung oder einen Herstellercode, der es
ermöglichen würde, es zu identifizieren. Dieses bringt er zu C. Dieser
glaubt aufgrund eines Missverständnisses, V hätte das Fahrrad in der
Nacht zuvor gestohlen. C kauft dem V das Fahrrad zu einem Spottpreis ab
und verkauft es anschließend sofort an den Bikeshop des K, der ihm den
Marktwert dafür zahlt. Anschließend sagt V dem Eigentümer des Fahrrads,
es sei ihm gestohlen worden.
Frage: Wie hat sich C strafbar gemacht?
2. Teil:
A hört von einem Angebot, günstig ein gestohlenes Motorrad zu kaufen.
Da er nicht selbst in Kontakt mit dem Anbieter treten will ruft er den C
auf dem Handy an und hinterlässt ihm eine Nachricht auf der Mailbox mit
den benötigten Infos. C solle sich an den Anbieter wenden. A bemerkt
nicht, dass er sich verwählt und auf die Mailbox eines fremden
gesprochen hat. Dieser hört die Nachricht verwundert ab und löscht sie
anschließend. C erreicht die Nachricht nie. C hört anschließend aus
einer anderen Quelle von dem Angebot und greift sofort zu.
Frage: Wie haben sich A und C strafbar gemacht?
3. Teil:
Das gestohlene Motorrad gehört dem E. Dieser hat das Motorrad mittels
einer Detektei ausfindig gemacht. Er begibt sich sofort in die Werkstatt
in der es sich befindet und sieht dort sein Motorrad im Eingangsbereich
stehen. E, der den Zündschlüssel mitgebracht hat, erkennt zwar, dass er
damit sofort davon fahren könnte, aber vorher will er noch den C
verprügeln, den er am anderen Ende der Halle erblickt hat.
B, der gerade zwischen 2 Regalen steht, sieht und erkennt den E und
erfasst den Sachverhalt sofort richtig. Zwar könnte er sellbst sofort,
ohne die geringste Gefahr einzugehen, den E, der ihm körperlich absolut
unterlegen ist, überwältigen. Aber er möchte erst abwarten, bis der C so
viele Prügel wie möglich eingesteckt hat, weil er aufgrund einiger
Vorfälle sehr böse auf C ist. Er wartet daher, bis der C von E’s
Schlägen zu Boden geht und geht dann dazwischen. Dabei dreht er E den
Arm auf den Rücken, was sehr schmerzhaft, aber, wie B erkennt, das
sanfteste Mittel ist, den Angriff des E zu beenden. Er hält E in diesem
Griff, bis er bemerkt, dass E fliehen will. Daraufhin lässt er E los und
dieser rennt weg.
Frage: Wie haben sich B und E strafbar gemacht?
Straftaten aus dem 7. Abschnitt des Besonderen Teils sowie § 261 sind 
nicht zu prüfen.

16.07.2014/5 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-07-16 09:00:532014-07-16 09:00:53Strafrecht SI – Juni 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Strafrecht SI – April 2014 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Im Folgenden findet ihr ein Gedächtnisprotokoll der ersten Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in NRW im April 2014. Vielen Dank dafür. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
I.
Die Eheleute Meyer und Müller sind gemeinsam zum
Pärchenurlaub in der Toskana. Nach kurzer Zeit erkennt
Helga Müller, dass ihren Ehemann Otto mit Nadine
Meyer mehr verbindet als eine langjährige
Freundschaft, als sie O und N beim Liebesspiel in der
Sauna erwischt. Von dieser neuerlichen Eskapade des O
erzählte H telefonisch ihrer Tochter aus erster Ehe. T
erwiderte daraufhin: „Mit ihm muss endgültig Schluss
sein!“. Dabei war T bewusst, dass ihre Mutter zu
Gewalttätigkeiten, auch gegenüber O, neigte und ihn schon
vorher körperlich angegriffen hatte.
Am Tag darauf war Pärchenabend in der Ferienanlage. Die
Meyers, N und ihr Ehemann C, spielten gemeinsam Karten.
Die Müllers hingegen zogen sich auf ihr Zimmer zurück, wo
H den fetischistischen O mit dessen Einverständnis am Bett
fesselte. Als sie damit fertig war erinnerte sie sich an
die Worte ihrer Tochter. Jedoch wollte sie nicht, dass N
den C für sich allein hat. O hatte die Absichten der H
noch erkannt und flehte, sie solle ihn verschonen. Davon
unbeeindruckt nahm sie einen ihrer halterlosen
Nylonstrümpfe und erdrosselte O.
Doch auch N sollte ihre Strafe bekommen. H wandte sich an
die italienischen Behörden und teilte mit, dass N den O
erdrosselt habe. Die italienischen Behörden schenkten dem
anonymen Brief jedoch keinen Glauben und unternahmen
nichts. H, N, C und der Leichnam des O kehrten unbehelligt
zurück nach Deutschland. Die deutschen Behörden wurden von
den Vorfällen nicht unterrichtet.
Zurück in Deutschland kam C, ein langjähriger Freund des
O, dahinter, dass H am Tod seines Freundes und der Anzeige
bei den italienischen Behörden steckte. Um H dafür büßen
zu lassen, fasste er den Entschluss die H auf den selben
Weg wie den O zu bringen. Dafür lauerte er ihr in seinem
Auto auf einem unbeleuchteten Weg am Friedhof, welchen die
scheinbar trauernde Witwe H täglich besuchte, auf. Als H
den Weg betrat beschleunigte C sein Auto auf eine hohe
Geschwindigkeit, um H so zu erfassen. H konnte jedoch
unerwarteter weise ausweichen durch einen Sprung an den
Wegesrand. Der C bremste abrupt, legte den Rückwärtsgang
ein und beschleunigte wieder. Dieses Mal erfasste er H mit
dem Kofferraum. H blieb zunächst reglos liegen. C dachte H
sei tot und war erleichtert deswegen. Kurz darauf stand
die nur leicht verletzte H jedoch auf. C erkannte dies.
Doch da packte ihn das Mitleid und er fasste den
Entschluss, dass H auf legalem Wege eine Strafe bekommen
solle. C fuhr mit seinem Auto fort und zur örtlichen
Polizei, wo er Anzeige gegen H erstattete.
Strafbarkeit von H, T und C.
Nicht zu prüfen sind (u.a.) 142, 185-187, 221, 239, 240. 
Nur bei H sind nicht zu prüfen alle Tatbestände aus dem 
Siebzehnten Abschnitt des Besonderen Teils.
II.
Die H verfügt über keinerlei Verbindungen ins Ausland. Sie
hat nur minimale Fremdsprachenkenntnisse und nur wenig
Bargeld. Sie ist in ihrer Heimatgemeinde stark verwurzelt.
Sie hält sich ununterbrochen dort auf.
Ist der Erlass eine Haftbefehls gegen H rechtmäßig?
Von einem dringenden Tatverdacht gegen H ist auszugehen.

 
 

23.04.2014/23 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-04-23 10:44:402014-04-23 10:44:40Strafrecht SI – April 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Strafrecht SI – November 2013 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Ann-Kathrin für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im November 2013 gelaufenen Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
 
Sachverhalt
 
Die A arbeitet in einem Supermarkt.
Eines Tages schmiedet sie mit den sich ebenfalls in Geldnöten befindenden B und C folgenden Plan: B und C sollen kurz vor Ladenschluss in den Supermarkt gehen und dort den jeweiligen Schichtleiter an der Kasse aufsuchen. A berichtet B und C, dass kurz vor Ladenschluss immer nur noch ein Schichtleiter im Laden ist, der den Schlüssel zum Safe im Büro hat, in dem die Tageseinnahmen gelagert werden. Auch weiß der Schichtleiter den Zahlencode, durch den der Safe zusätzlich gesichert ist.
B und C sollen mit dem Schichtleiter in das Büro gehen, sich von diesem den Safe öffnen lassen und die Tageseinnahmen sodann entnehmen. Bei dem gesamten Überfall soll B eine ungeladene Schreckschusspistole bei sich führen. Verletzt soll niemand werden.
A soll mit dem Auto vor dem Supermarkt warten und B und C nach gelungenem Überfall zur Flucht verhelfen. Im Supermarkt selbst soll sie nicht anwesend sein, da sie erkannt werden könnte.
Die Beute soll hinterher geteilt werden.
Gesagt, getan. Ein paar Tage später machen sich B und C kurz vor Ladenschluss auf den Weg zum Supermarkt. Dort angekommen, nehmen sie ein paar Waren aus dem Regal, mit denen Sie zur Kasse gehen. Nachdem der letzte Kunde den Laden verlassen hat, legen sie die Waren auf das Band, haben aber zu keiner Zeit die Absicht, die Waren zu kaufen. B und C machen dem Schichtleiter S schnell ihre Absicht klar, das Geld aus dem Safe zu entwenden. B hält dem S zur Untermalung der Absicht wie geplant seine ungeladene Schreckschusspistole entgegen.
S beugt sich seinem Schicksal und geht mit B und C zum Büro. Um seinem Willen Nachdruck zu verschaffen, schlägt B dem S spontan mit der Schreckschusspistole auf den Kopf, wodurch dieser eine Platzwunde erleidet. C seinerseits ist zuerst überrascht, findet das Verhalten des B jedoch dann ganz gut, um dem S den Ernst der Lage zu verdeutlichen.
[Die vor dem Laden wartende A weiß nichts von dem Schlag und wollte auch zu keiner Zeit, dass jemand verletzt wird.]
Im Büro angekommen öffnet S den Safe mittels des Schlüssels und der Geheimzahl. Sodann greift B in den Safe, um die Tageseinnahmen zu entwenden und in einem mitgebrachten Beutel zu verstauen. Als er das Geld erfasst und bereits in dem mitgebrachten Beutel verstaut hat, sind Polizeisirenen zu hören. Aus Panik und Angst entdeckt zu werden lässt B das Geld mit Beutel fallen. B entkommt durch eine Hintertür. C lässt sich von den Polizisten widerstandslos festnehmen.
Der letzte Kunde des Supermarktes hatte beobachtet, was im Laden vor sich ging und die Polizei verständigt.
Draußen auf dem Parkplatz wartet A. Als sie die Polizeisirenen hört, vermutet sie, dass drinnen etwas schief gelaufen ist. In ihrer Panik und aus Angst in ihrem Auto von der Polizei als Mitwirkende an dem Überfall verdächtigt zu werden, fährt sie mit quietschenden Reifen los.
In Wirklichkeit haben die Polizisten sie bisher gar nicht bemerkt. Da A jedoch durch ihren Fahrstil auf sich aufmerksam macht, folgt ihr ein Polizeiauto auf Verdacht.
Auf der Landstraße zeigen die Polizisten der A an, anzuhalten. Dem folgt die A nicht. Sodann setzt der fahrende Polizist dazu an, die A links zu überholen, um sie sodann auszubremsen und zum Stehen zu bringen.
Als der Polizeiwagen auf gleicher Höhe ist wie die A mit ihrem Auto, rammt diese den Polizeiwagen mit ihrem PKW. Dabei will sie niemanden verletzen, sondern nur die Polizisten loswerden und entkommen.
Der Polizeiwagen wird durch das Rammen auf den Grünstreifen gedrängt, der Fahrer verliert die Kontrolle über das Fahrzeug und landet schließlich im Graben. Die Polizisten bleiben unverletzt. Am Polizeiauto entsteht ein Sachschaden i.H.v. 1500 €.
A entkommt.
Strafbarkeit der Beteiligten??
Nicht zu prüfen sind: §§ 239(?!), 240, 241, 263, 239a, 239b, 123, 242, 113, 303, 142 (?!) StGB
 
06.02.2014/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-02-06 11:00:192014-02-06 11:00:19Strafrecht SI – November 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung des folgenden Gedächtnisprotokolls der im Januar 2014 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt
Der arbeitslose und wegen seiner persönlichen Situation verzweifelte A
entschließt sich an der Gesellschaft zu rächen. Dafür sucht er eines
Abends die nicht starkt befahrene Autbahn auf, auf der sich auch gerade
die B befindet. A beabsichtigt einen schweren Holzklotz von einer
Autobahnbrücke gezielt auf die Fahrerseite des Autos der mit ca. 100kmh
herannahenden B zu werfen, um einen Unglücksfall herbeizuführen.
Als der Holzklotz das Auto der A trifft, wird es gegen die Leitplanke
geschleudert und kommt zum stehen. Das Auto hat erhebliche
Beschädigungen davon getragen, die B hat wie durch ein Wunder nur
Schnittwunden und Prellungen aufgrund der zerstörten Frontscheibe
erlitten. Neben dem A liegende große Steine wirft er nicht mehr, weil er
das Risiko entdeckt zu werden für zu hoch einschätzt.
Im voraus an die Tathandlung hatte der A seiner Lebensgefährtin C von
seinem Vorhaben erzählt. Diese bekundete, er tue ganz recht darin es den
ganzen Reichen einmal zu zeigen. Sie selbst können sich ja schließlich
nicht einmal ein Auto leisten. A teilt die Auffassung der C.
Als A im Polizeipräsidium vernommen wird, gibt er zwar zu, dass er sich
in der Nähe des Tatorts aufgehalten hat, behauptet aber er hätte nichts
damit zu tun. Es hat jedoch eine Gruppe 16jähriger Jugendlicher
beobachtet, die sich auffällig verhalten haben.
Außerdem denkt er, es sei möglich, dass sein Nachbar D etwas mit der Tat
zu tun gehabt haben könnte. Er habe in letzter Zeit schließlich immer
ihm gegenüber seinen Unmut über Autofahrer kundgetan.
Einige Tage später entscheidet sich A die Tat zu gestehen. Er teilt der
Polizei auch das Gespräch mit C mit.
Nachdem A vom Polizeipräsidium kommt wartet draussen der Fotograf E, der
seine Chance wittert ein sensationelles Foto des A für seine Zeitung zu
ergattern. Er fängt an den A zu fotografieren. Obwohl A mehrmals den E
aufforderte dies zu unterlassen, fotografiert E weiter. A haut schlägt
mit der flachen Hand gegen das Objektiv der Kamera. E erleidet dadurch
Schmerzen am Oberkiefer und ihm bricht ein Zahn aus. Die Kamera wurde
nur einen gering beschädigt, sodass sie schnell und unkompliziert wieder
zusammengesetzt werden konnte.
Strafanträge sind gestellt.
Wie haben sich A und C strafbar gemacht?

30.01.2014/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-01-30 18:00:152014-01-30 18:00:15Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW

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