Vielen Dank für die Zusendung eines Hinweises zu der im April 2013 gelaufenen zweiten Klausur im Strafrecht in Rheinland-Pfalz. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Der Sachverhalt war dem Urteil des BGH vom 21.12.2011 (§§ 212, 13 durch das Trinken von Reinigungsmittel) nachgebildet.
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