• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Staatsexamen NRW

Schlagwortarchiv für: Staatsexamen NRW

Redaktion

Zivilrecht ZIII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Im Folgenden erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Januar 2014 gelaufenen dritten Klausur im Zivilrecht des ersten Staatsexamens in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Grundfall:
M und F sind verheiratet, beide arbeiten. F ist jedoch für den Haushalt
verantwortlich. M ist leidenschaftlicher Spielzeugsammler und hat für
sein Hobby eine Schreinerei angemietet, in der er altes Spielzeug
restauriert. Sein Wunsch ist es später einmal ein Spielzeugmuseum zu führen.
Auf dem Flohmarkt entdeckt der M bei V ein altes Schaukelpferd, während
er gerade mit V über alten Plunder fachsimpelt. M weiß, dass V
wöchentlich auf dem Flohmarkt zu Treffen ist und dort immer eine
Vielzahl an gebrauchten Waren verkauft. Auf die Frage nach der Herkunft
des Schaukelpferdes antwortet V, dass es aus einer Haushaltsauflösung
einer alten Dame stamme. Die alte Dame hat es wohl von ihrer Großmutter
bekommen, die selbst schon darauf geschaukelt ist.
V und M unterhalten sich über das Schaukelpferd und V weißt dabei auch
auf erhebliche Gebrauchsspuren und -Schäden hin, kennt jedoch -wie M-
auch das tolle Restaurationspotenzial. Sie einigen sich auf einen Kauf
iHv 80,- über „Schaukelpferd, etwa 1890, erhebliche Gebrauchsspuren- und
Schäden, wie besichtigt, ohne Gewähr oder Haftung für Schäden“.
Wie bei jedem Verkauf über einem Betrag von 50,- schreibt V dazu
handschriftlich auf einen Notizblock „wie besichtigt, ohne Gewähr oder
Haftung für Schäden“. Diesen Zettel reicht er M hin, der nimmt diesen
zur Kenntnis und erklärt nickend sein Einverständnis. Nach Austausch der
Unterschriften behält V die Durchschrift und M erhält das Original.
Zuhause mit dem Schaukelpferd angekommen möchte M es seiner F zeigen und
räumt es daher nicht direkt in die Schreinerei. Die F bringt jedoch die
3jährige N mit, die während eines unbeobachteten Moments auf dem
Schaukelpferd stürzt und sich den rechten Unterarm bricht. Der Sturz
rührt daher, dass die linke Kufe abgebrochen war. Nach Inspektion stellt
sich heraus, dass die Kufen infolge der jahrelangen intensiven Benutzung
dermaßen abgenutzt waren, dass die linke brach.
Der M teilt den Vorgang dem V mit und droht mit Ansprüchen. Aus Angst
befragt V die Rechtsanwältin R zu folgenden Punkten:
Frage 1: Ist V durch die Formulierung „wie besichtigt, ohne Gewähr oder
Haftung für Schäden“ vor Ansprüchen durch seine Flohmarktkunden geschützt?
Frage 2: Hat M gegen V Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises?
Frage 3: Hat N gegen V Ansprüche auf 3.000,- Heilkostenersatz? Die
Kosten wurden nicht von ihrer privaten Krankenversicherung aufgrund der
Selbstbeteiligung übernommen.
Fortsetzung des Falls:
Der Onkel des M, O, findet sein Lieblingsneffe hat ein Geschenk
verdient. Er schenkt ihm 100.000,- damit sich M die Schreinerei kaufen
und seine Träume verwiklichen kann. O hilft ihm zudem bei den
Renovierungsarbeiten in der Schreinerei. Dabei wird auch ein Raum als
Wohn- und Schlafort hergerichtet. M der von der F inzwischen gelangweilt
ist, entschließt sich dort alleine einzuziehen und die F in den Wind zu
schießen. Die Schreinerei hat inzwischen einen Wert von 200.000,- durch
den Umbau erlangt. Die Spielzeugsammlung des M hat inzwischen einen Wert
von 50.000,-. Als M und F die Ehe eingingen waren beide vermögenslos. F
ist auch heute noch vermögenslos.
Frage 1: F überlegt sich scheiden zu lassen. Könnte sie mit einer
Teilhabe am Vermögen des M rechnen?
Frage 2: Erläutern sie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von
„Zugewinn“ und „Errungenschaften“ mit Hinblick auf die abgedruckten
Normen der CEFL (Commission on European Family Law).
Frage 3: Wie würde sich das Teilhabe der F nach dem CEFL berechnen?
Bearbeiterhinweis: Die wichtigsten Normen der Prinzipien 4:16 bis 4:31
wurden teilweise abgedruckt.

30.01.2014/13 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-01-30 14:40:152014-01-30 14:40:15Zivilrecht ZIII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Strafrecht S – Dezember 2013 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Danke an Alexandra für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der in NRW im Dezember 2013 gelaufenen Klausur im Strafrecht. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Fall 1
Die siebzehnjährige A und der achtzehnjährige B werden schon seit längerem von ihrem Vater V und ihrer Mutter M seelisch und körperlich misshandelt. Eines Tages kommt es in der Küche in Anwesenheit der A im gemeinsam bewohnten Wohnhaus wieder zu einem Wutausbruch des V. Als er sich wieder beruhigt hat, macht er kehrt um den Raum zu verlassen. In diesem Moment greift A – einer spontanen Eingebung folgend – nach einer schweren gusseisernen Bratpfanne und schlägt diese dem V an die Schläfe um ihn umzubringen. Sie tut dies um sich die dauernden Tyrannei des V zu beenden, derer sie sich nicht mehr gewachsen sieht. V geht zu Boden und bleibt bewusstlos liegen. A ist der Meinung, V wird wohl in den nächsten Minuten sterben und verlässt zitternd den Raum.
Kurze Zeit später kommt B in die Küche, sieht den bewusstlos am Boden liegenden V und erkennt sofort zutreffend, was sich zuvor in der Küche abgespielt hat. Daraufhin nimmt er die blutüberströmte Bratpfanne und schlägt V abermals gegen den Kopf um ihn zu töten und den Tyranneien ein Ende zu setzen. Danach verlässt auch er die Küche. V stirbt.
Einige Minuten später geht B nach draußen in die Scheune. Dort kommt es zu einem heftigen Wortgefecht mit M – die von den Ereignissen in der Küche nichts mitbekommen hat – in dessen Verlauf B ein Hanfseil vom Haken nimmt, es der M um den Hals schlingt und beginnt sie zu würgen um seine Stärke zu beweisen. Er erkennt dabei die Gefahr, die diese Behandlung für das Leben der M hat. Trotz der familiären Gefühle, die B noch für M hegt und obwohl ihm deren Tod unerwünscht ist, drückt er weiter zu, bis M bewusstlos wird. Erst drei Minuten danach lässt er von ihr ab, in dem Glauben sie sei tot. Die tot geglaubte M verschnürt er sodann in einer Plastikplane mit einem Betonpfosten und wirft sie in den Fischteich um Schwierigkeiten mit der Polizei zu entgehen.
Irgendwann brechen A und B ihr Schweigen und es kommt zum Prozess. Der Sachverständige stellt fest, dass es nicht eindeutig geklärt werden kann, ob V durch das Zusammenwirken beider Schläge oder nur durch den Schlag der A alleine oder nur durch den Schlag des B alleine zum Tod des V gekommen ist. Bezüglich des Todes der M stellt der Sachverständige fest, dass sie nicht schon durch das Würgen verstorben ist, sondern erst durch Ersticken, eingewickelt in der Plastikplane.
Strafbarkeit von A und B?
Das JGG ist nicht zu prüfen. Auch auf §§ 213, 221, 258 StGB ist nicht einzugehen.
Fall 2
P wird an einer Tankstelle von zufällig dort tankenden Polizisten vorläufig festgenommen. Bei einer sofortigen rechtmäßigen Durchsuchung wurden 3.455 € in bar, eine Pistole und eine Strumpfmaske gefunden.
Der Tankwart T berichtet, ihn hätte gerade ein Mann überfallen und 3.450 € von ihm erlangt. Dieser Mann hätte eine rote Jacke getragen. P trägt eine rote Jacke. P ist 25 Jahre alt, arbeitslos und alleinstehend. Es stellt sich allerdings heraus, dass er einen Bruder hat, der vor einiger Zeit ins Ausland nach Brasilien ausgewandert ist. Er lässt sich nicht zu Sache ein.
Was sollte der zuständige Staatsanwalt S beantragen?
Es ist davon auszugehen, dass die Wegnahme den Tatbestand §§ 255, 250 I Nr. 1 StGB erfüllt.

12.12.2013/6 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-12-12 16:10:342013-12-12 16:10:34Strafrecht S – Dezember 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Sachverhalt der Strafrecht Examensklausur – Mai 2011 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Alexander für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der Strafrechtsklausur im 1. Staatsexamen im Mai 2011 in NRW.
A ist nach Spekulationsgeschäften finanziell angeschlagen, außerdem ist seine Ehe mit E gescheitert, trotzdem sind sie noch verheiratet. Von seinem Freund F erfährt A, dass der neue Lebensgefährte seiner Frau, der P, viel erfolgreicher und vermögender ist als er selbst. F schlägt A vor, er könne sich doch bei P und E rächen: im Büro des Hauses des P, das dieser gemeinsam mit E bewohnt, bewahre dieser ständig 10.000 € in bar auf. Dieses Büro befände sich im Geschäftsbereich des Hauses im unteren Stockwerk, den Wohn- und Schlafbereich im oberen Stockwerk brauche A gar nicht zu betreten. F wisse dies, da er eine Zeit lang ständig dort ein und aus gegangen sei. A müsse nur in das Gebäude einsteigen, sich das Geld schnappen und verschwinden. A willigt ein. F lässt sich für diese Informationen 40% Beteiligung an der Beute versprechen.
Als A gerade mit einem spontan mitgenommenen Brecheisen beginnt, sich an der Tür zum Geschäftsbereich des Gebäudes zu schaffen zu machen, stellt er fest, dass diese unverschlossen ist. F hatte ausnahmsweise vergessen sie zu verschließen. Davon begeistert, durchquert er den Geschäftsbereich, um in das Büro zu gelangen. Dabei lässt er aus Unachtsamkeit das Brecheisen fallen. Von diesem Geräusch geweckt und um nachzuschauen, was unten vor sich geht, kommt die E die Treppe herunter. In der Dunkelheit übersieht sie das Brecheisen, stolpert darüber und schlägt unglücklich mit dem Kopf auf. Dabei zieht sie sich eine schwere Verletzung auf einem Auge, sowie eine Schädelfraktur zu. A, der die Geräusche aus dem Nebenraum vernimmt, lässt von der Suche nach dem Geld ab, da er glaubt, jetzt entdeckt zu werden, außerdem geht er davon aus, dass die Polizei schon alarmiert sei. Er sieht die E am Boden liegen, kann in der Dunkelheit aber ihre Verletzungen nicht erkennen. Wenig später erscheint P vor Ort. Dieser sieht die verletzte E am Boden liegen, wobei er die schweren Verletzungen zutreffend erkennt und davon ausgeht, dass E ohne Hilfe nicht überleben werde. Da er aber schon länger der Beziehung überdrüssig geworden ist, verlässt er den Tatort.
Später erscheint die Putzfrau des Hauses, die sofort den Notarzt alarmiert. Sie war an diesem Morgen ausnahmsweise früher gekommen. E überlebt, das verletzte Auge kann aber nicht mehr gerettet werden. Bei sofortiger Hilfe hätte ein Sehvermögen von 90% auf diesem Auge wiederhergestellt werden können.
Wie haben sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht? Erforderliche Strafanträge sind gestellt.

21.05.2011/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-05-21 07:43:382011-05-21 07:43:38Sachverhalt der Strafrecht Examensklausur – Mai 2011 – 1. Staatsexamen NRW

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
  • Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Aktuelles, Deliktsrecht, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Im Ausgangspunkt ist klar: „Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch“ (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.1.2021 – VI ZR 194/18) Damit ist allerdings nicht geklärt, welche Anforderungen […]

Weiterlesen
12.06.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-06-12 09:39:522025-06-12 09:39:53Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
Redaktion

Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW

Aktuelles, Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Uncategorized, Verfassungsrecht

Wir freuen uns sehr, ein Gedächtnisprotokoll zur zweiten Klausur im Öffentlichen Recht des April-Durchgangs 2025 in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen zu können und danken Tim Muñoz Andres erneut ganz herzlich für die […]

Weiterlesen
04.06.2025/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2025-06-04 08:43:322025-06-04 08:44:08Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
Miriam Hörnchen

Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Aktuelles, Examensvorbereitung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verwaltungsrecht

Die vom VG Berlin zu beantwortende Frage, ob die Ablehnung einer Bewerbung für den Polizeidienst wegen sichtbarer Tätowierungen rechtswidrig erfolgt, wirft eine Vielzahl examensrelevanter Fragestellungen auf: Aufgrund der Eilbedürftigkeit im […]

Weiterlesen
03.06.2025/0 Kommentare/von Miriam Hörnchen
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Miriam Hörnchen https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Miriam Hörnchen2025-06-03 08:45:032025-06-06 10:50:46Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen