Für diejenigen, die sich mit einem weniger examensrelevanten Artikel des GG auseinandersetzen möchten, bietet Jurakopf eine nette Darstellung zu Art. 15 GG.
Als Vorwarnung: Wissen im Bereich des Art. 15 GG könnte theoretisch im Rahmen einer mündlichen Prüfung abgefragt werden. Ob dies der Fall sein wird, ergibt sich regelmäßig allerdings aus den Protokollen, so dass der verlinkte Beitrag wirklich nur bei tatsächlichem Interesse konsumiert werden sollte. Für die Klausuren eignet sich diese Vorschrift weniger, so dass diese im Rahmen der Examensvorbereitung ausgeblendet werden kann.
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