Nachfolgend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotkoll der Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in Hessen im September 2015. Vielen Dank dafür an Johannes. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
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Sachverhalt
A und B wissen, dass O, Angestellter der Spedition des F, mit seinem Lkw von der Stadt X nach Hamburg fährt. Dabei hat er Elektrogeräte des E geladen (Wert 250.000€).
Sie haben den Plan sich als Polizisten auszugeben und den LKW an einer Raststätte rauszuwinken.
Sie überkleben um 2 Uhr morgens das Nummernschild des Pkw des A damit es den Anschein erweckt ein Nummernschild der Polizei zu sein.
Wie geplant fährt O auf der Autobahn. Sie überholen ihn und gegen ihm Handzeichen bei der nächsten Raststätte rauszufahren. Wie geplant denkt O es handle sich um eine Zivilstreife und fährt an der nächsten Raststätte raus. A und B halten hinter dem Lkw. B steigt aus und zieht sich kurz bevor er O, der in seinem Lkw sitzt, gegenüber tritt eine Strumpfmaske über. Er bedroht O mit einer ungeladenen echten Schusswaffe drängt ihn in den hinteren Teil des LKW, wo er ihn fesselt und eine Jacke über dessen Kopf legt. Sodann fährt er den Lkw, gefolgt von B in dem Pkw, zu einer nahegelegenen Baustelle eines Ortes. Dort verladen A und B die Elektrogeräte in den Pkw und fahren weg. Der Verladevorgang dauerte bis 4 Uhr morgens. O wird um 6:30 von Bauarbeitern gefunden. Davon waren A und O ausgegangen.
O hat bei der Fesselung, etc. einen Angstschock erlitten, ihm wurde kurz schwarz vor den Augen, und hatte Angstschweißausbrüche. In der folgenden Zeit musste O zig mal zum Psychologen wegen der Vorfälle. Letztendlich wurde er aufgrund des Vorfalls Arbeitsunfähig. A und B hatten zwar damit gerechnet, dass O sich erschrecken wird und eventuell einen Schock erleiden werde, mit einer so schweren psychischen Störung und der folgenden Arbeitsunfähigkeit des O hatte sie jedoch nicht gerechnet.
Bei C entdeckte die Polizei einige Zeit später die Elektrogeräte in dessen Garage. Sicher ist das C entweder Mittäter bei den ganzen Geschichte war oder die Elektrogeräte von A und B käuflich erworben hat. Dies lässt sich im Nachhinein nicht mehr eindeutig feststellen.
Wie haben sich A, B und C strafbar gemacht?
Es sind nur Vorschriften des StGB zu prüfen.
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