Der VGH Rheinland-Pfalz hat heute entschieden, dass die seit 2013 erhobene Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfassungskonform ist. Es handele sich abgabenrechtlich nicht um eine Steuer (für die den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehlt), sondern tatsächlich um einen Beitrag, weil die Abgabe als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer konkreten Leistung – des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – erhoben werde. Dass der Gesetzgeber an die bloße Innehabung eines Wohnsitzes (den fast jeder hat, vgl. § 7 BGB) anknüpfe, stehe der Annahme eines Beitrags nicht entgegen. Auch verstoße die Abgabe nicht gegen Grundrechte, insbesondere nicht gegen den Gleichheitssatz. Die Rundfunkabgabe ist damit noch nicht „in trockenen Tüchern“: Am Donnerstag entscheidet der VGH Bayern über dieselben Rechtsfragen. Da auch einige größere Unternehmen Klage erhoben haben, bei denen die Prozesskosten eine untergeordnete Rolle spielen, steht aber zu erwarten, dass auch dann noch nicht das letzte Wort gesprochen sein wird. Die eigentliche Frage lautet freilich, warum so viele Menschen nicht bereit sind, für das angeblich so tolle Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Abgabe zu entrichten.
Zum Urteil des VGH Rheinland-Pfalz geht es hier.
Nachtrag vom 15.5.2014: Der VGH Bayern hat die Auffassung seiner Kollegen aus Koblenz bestätigt, zum Urteil geht es hier.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Entscheidungen rund um das Coronavirus beherrschen nach wie vor die Rechtsprechung. Besonders die letztinstanzlichen Entscheidungen sind dabei von besonderer Prüfungsrelevanz, so auch das Urteil des BGH vom 13.07.2022, Az. VII […]
Mit Entscheidung v. 28.6.2022 (Az. 6 StR 68/21) hat der BGH die bereits aus der „Gisela-Entscheidung“ bekannten Grundsätze zur Abgrenzung der straflosen Beihilfe zur strafbaren Tötung nach § 216 StGB […]
Körperverletzungsdelikte, gerade auch die Qualifikationen des § 224 StGB sind ein Dauerbrenner im Examen, sodass ihre Beherrschung und die Kenntnis aktueller Rechtsprechung essentielle Voraussetzung für eine gute Bearbeitung der Strafrechtsklausur […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info