Bundespräsident Horst Köhler ist zurückgetreten, er fühle sich nach eigenen Äußerungen nicht genügend in seinem Amt respektiert.
Was nun? Der Vertreter des BP ist der Präsident des Bundesrates (zur Zeit Jens Böhrnsen – Bremen , vgl. Art. 57 GG. Neuwahlen müssen innerhalb von 30 Tagen stattfinden, vgl. Art. 54 Abs. 4 GG.
Bezgl. einer vorzeitigen Beendigung des Amtes muss auch noch Art. 61 GG, die Präsidentenanklage beachtet werden, auch wenn es in der Geschichte der BRD noch nie dazu gekommen ist. Lesen der Vorschrift reicht hier im Grunde.
Insgesamt muss man sich natürlich nun die Details zur Bundespräsidentenwahl nochmal zu Gemüte führen.
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