FAZ.net berichtet über Äußerungen des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, wonach dieser an seiner Auffassung festhält, die vom Bundestag zu bestimmenden Richter des BVerfG künftig nicht nur vom sog. Richterwahlausschuss wählen zu lassen. Die Entscheidung solle nunmehr auch noch vom Plenum des Bundestages bestätigt werden. Hintergrund sei die Überlegung, dass es den gewählten Richtern, die vielfach über politisch relevante Weichenstellungen entscheiden (s. etwa kürzlich hier), bislang an einer hinreichenden demokratischen Legitimation fehle.
Vor nicht allzu langer Zeit hatte sich das BVerfG noch damit auseinander zu setzen, inwiefern das Procedere der Auswahl der Verfassungsrichter über den Richterwahlausschuss überhaupt mit den Vorgaben des GG im Einklang steht (wir berichteten ausführlich hier). Das BVerfG kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass das Auswahlverfahren, so wie es derzeit existiert, mit dem GG, insbesondere mit Art. 94 GG, vereinbar sei.
Da die kürzlich ergangene Entscheidung aufgrund der aktuellen Diskussion neue Dynamik erfährt, sei die Lektüre unserer ausführlichen Entscheidungsanmerkung und des zuvor verlinkten Artikels von FAZ.net den Kandidaten für das mündliche Examen dringend angeraten. Auch für Klausuren wird das Thema künftig sicher interessant werden, wobei die Problematik wohl lediglich Eingang in eine staatsorganisationsrechtliche Zusatzfrage finden wird.
Darüber hinaus gilt es sich insbesondere damit zu beschäftigen, ob der von Lammert vorgegebene Kurs mit dem GG vereinbar ist. Dies ist wohl zweifelsohne zu bejahen, da der Wortlaut des Art. 94 Abs. 1 GG lediglich vorsieht, dass die Richter vom Bundestag gewählt werden. Eine direkte Beteiligung des Plenums sieht insofern eine Annäherung an den Gesetzeswortlaut vor. Eine derartige Beteiligung ist bereits jetzt für den Bundesrat vorgesehen.
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