Die FAZ berichtet heute, dass der Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Hamm der Klage eines Registerrichters Recht gegeben hat, dass er die Arbeit am Computer ablehnen und weiter auf Papier arbeiten darf. Selbst das eigenständige Drucken durch Betätigung des Druckbefehls sei unzumutbar. Dies stelle einen „Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“ dar.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Eine gut gemeinte Geste, die aber in einem juristischen Fiasko enden kann: Nach dem Ableben des Erblassers geht das Vermögen des Verstorbenen auf seine Erben über, welche – statt das […]
Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten gem. §§ 331 ff. ZPO ist eine gute Möglichkeit eine Examensklausur im Zivilrecht prozessual einzukleiden, ohne den Fall mit Problemen des Prozessrechts zu überladen. Denn […]
Im Examen ist ein Verständnis für die systematischen Zusammenhänge unerlässlich. Allerdings kommt man hin und wieder nicht um das Auswendiglernen gewisser Lerninhalte herum. Die folgenden 10 Eselsbrücken und Merktipps aus […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info