Die FAZ berichtet heute, dass der Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Hamm der Klage eines Registerrichters Recht gegeben hat, dass er die Arbeit am Computer ablehnen und weiter auf Papier arbeiten darf. Selbst das eigenständige Drucken durch Betätigung des Druckbefehls sei unzumutbar. Dies stelle einen „Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“ dar.