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Dr. Christoph Werkmeister

Rezension Lackmann/Wittschier, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Rezensionen

Rezension Lackmann/Wittschier, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Verlag Vahlen, 4. Auflage 2011, 22,90 €, ISBN: 978-3-8006-3841-3
Das Werk von Lackmann/Wittschier versteht sich als Mittel zur Vertiefung und Erarbeitung des Zwangsvollstreckungsrechts. Die Besonderheit in diesem Werk besteht zusätzlich darin, dass am Ende jedes Abschnittes eine vollumfängliche Übungsklausur mitsamt ausführlicher klausurnaher Lösungsskizze geboten wird.
1. Erscheinungsbild
Das Buch präsentiert sich in einem angenehmen Druckbild. Teilweise wird etwas mit den Fettdrucken übertrieben, aber ansonsten gibt es keine wirklichen Kritikpunkte. Sehr schön finde ich die Entscheidungsentwürfe für die Musterklausuren, die vom Aufbau so in der Klausur übernommen werden können.
2. Aufbau
Der Aufbau richtet sich im ersten Teil des Buchs (162 Seiten) nach den möglichen prozessualen Verfahren des Zwangsvollstreckungsrechts der ZPO. Hier werden die Vollstreckungserinnerung, Vollstreckungsgegenklage, Drittwiderspruchsklage, einstweilige Verfügung, Einziehungsklage und die Klauselerinnerung nach und nach besprochen und die jeweiligen Einzelprobleme angegangen. Wie bereits gesagt, befindet sich am Ende jedes Subkapitels eine Musterakte mit klausurmäßigem Entscheidungsentwurf.
Der Zweite Teil des Buchs beschäftigt sich für weitere 40 Seiten mit Standardproblemen in zivilrechtlichen Assessorklausuren.
2. Inhalt
Die Abschnitte zu den Verfahren im Zwangsvollstreckungsrecht sind umfassend und beinhalten eine Vielzahl an examensrelevanten Problemkonstellationen. Teilweise liest sich das Buch deshalb wie ein verkleinerter Kommentar. Der einzige Unterschied besteht in der aufbereiteten Struktur und darin, dass immer wieder Hinweise zum Vorgehen in einer Assessorklausur eingestreut werden.
Die Lösungsskizzen zu den Musterfällen sind allesamt sehr ausführlich. Diese Ausführlichkeit geht jedoch nicht so weit, dass die Musterlösungen klausurfern wirken. Im Gegenteil – bei Lektüre der Lösungsskizzen werden dem Leser nette Formulierungsvorschläge für bestimmte Standardkonstellationen an die Hand gegeben.
3. Sprache
Zur sprachlichen Präsentation lässt sich sagen, dass das Buch aufgrund seines Detailreichtums in den didaktischen Teilen knapp gehalten ist. Ich muss zugeben, dass ich kein großer Freund vom Zwangsvollstreckungsrecht bin und mich somit am liebsten überhaupt nicht mit dem Thema beschäftigen würde – für die Leser, denen es so geht, wie mir, wären deshalb etwas breitere Ausführungen durchaus hilfreich, um einen gewissen Lesefluss aufrecht zu erhalten.
4. Fazit
Das Werk von Lackmann/Wittschier bietet nicht viel Neues und das ohnehin wenig kurzweilige Feld des Zwangsvollstreckungsrechts wird durch dessen etwas karge Präsentation nicht zwingend spannender. Was das Lehrbuch aber bietet, ist ein vollumfänglicher Überblick über ebendieses Rechtsgebiet, den man als für die Examensvorbereitung ausreichend ansehen kann.
Daneben wird das Werk durch eine Vielzahl an sehr schön aufbereiteten Klausurfällen samt Musterlösungen komplettiert. In meinen Augen ein essentieller Bestandteil, insbesondere, wenn man sich die Formalia für Beschlüsse oder Urteile im Zwangsvollstreckungsrecht einprägen möchte. Sofern man also mit der Präsentationsweise halbwegs klarkommt, würde ich den Kauf dieses Buchs empfehlen, da die Klausurfälle wirklich sehr schön sind und gut dazu dienen, das zuvor abstrakt verarbeitete Wissen nun in konkreter Anwendung zu sehen. Wer lieber ausführliche Ausführungen zum Zwangsvollstreckungsrecht generell benötigt, um sich überhaupt erst mit dem Gebiet vertraut zu machen, sollte wohl eher zu einem anderen Werk greifen.

15.03.2011/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2011-03-15 12:13:232011-03-15 12:13:23Rezension Lackmann/Wittschier, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

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