Von unserem Kooperationspartner „Die Rezensenten“ veröffentlichen wir heute eine Rezension, die in erster Linie für diejenigen unter Euch von Interesse sein dürfte, die sich beruflich einmal im Bereich der Kriminologie bzw. des Jugendstrafrechts sehen:
Dollinger / Schabdach, Jugendkriminalität, 1. Auflage, Springer 2013
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Wir freuen uns eine weitere Rezension unseres Gastautors Jonas Hofer veröffentlichen zu können. Er ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Universität Mannheim.
Rezension: Preis, Kollektivarbeitsrecht, Lehrbuch für Studium und Praxis, 3. Auflage 2012, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 49,80 €
1. Allgemeines
In 3. Auflage erschienen ist das Lehrbuch im Kollektivarbeitsrecht für Studium und Praxis von Prof. Ulrich Preis. Auf 958 Seiten findet der Leser alles, was er für die erfolgreiche Bearbeitung kollektivarbeitsrechtlicher Fragestellungen wissen muss. Das Lehrbuch zum Kollektivarbeitsrecht knüpft unmittelbar an das Lehrbuch zum Individualarbeitsrecht an und stellt zu diesem einen zweiten Teil dar, was auch an der fortlaufenden Kapitelzählung zu erkennen ist. Auch wenn das Kollektivarbeitsrecht im Studium fast nur im Schwerpunkt eine Rolle spielt, ist dieses Werk vor allem an Studierende und junge Praktiker gerichtet. Es ermöglicht jedem interessierten Leser einen schnellen und umfassenden Einstieg in die kollektivarbeitsrechtliche Problematik. In der 3. Auflage gibt das Lehrbuch den Rechtsstand zum 31.08.2012 wider.
2. Inhalt
Nach einer kurzen Einführung in das kollektive Arbeitsrecht, beginnt das Lehrbuch mit ausführlichen Darstellungen zum Koalitionsrecht. Dabei werden insbesondere deren verfassungsrechtliche Bedeutung und die Grenzen der Koalitionsfreiheit dargestellt. Dies ermöglicht dem Leser einen guten Einstieg in das Themengebiet. Darauf aufbauend erläutert Preis sehr ausführlich das Tarifvertragssystem und greift alle relevanten Problemfelder auf. Er leitet schließlich ins Arbeitskampf- und Schlichtungswesen über.
Die zweite Hälfte des Lehrbuchs ist größtenteils dem Mitbestimmungsrecht gewidmet. Detailliert wird dabei auf die betriebliche Mitbestimmung eingegangen. Hier erlaubt das Lehrbuch einen tiefen Einblick in das System des Betriebsverfassungsrechts und bringt dem Leser dieses in klarer und verständlicher Sprache nahe. Neben der betrieblichen Mitbestimmung, wird auch jedoch auch das Recht der Unternehmensmitbestimmung besprochen.
Abschließend findet sich ein kurzer Teil zum arbeitsgerichtlichen Verfahren, der das Lehrbuch abrundet und dem unerfahrenen jungen Arbeitsrechtler eine Darstellung arbeitsrechtlicher Verfahrensarten bietet. Erfahrene Prozessrechtler werden hier wohl zu weiterer Literatur greifen müssen. Da das Werk jedoch vor allem an Studierende gerichtet ist, sind die Ausführungen für ein Lehrbuch mehr als umfänglich.
3. Fazit
Mit knapp tausend Seiten ist auch das Lehrbuch zum Kollektivarbeitsrecht von Preis kein kleines Werk. Es eignet sich jedoch hervorragend, um einzelne Fragestellungen aufzuarbeiten und sich zu gewissen Problemen einen schnellen Überblick zu verschaffen. Doch der im Kollektivarbeitsrecht völlig Unerfahrene kann sich mit diesem Lehrbuch einen guten Einstieg in das Thema erarbeiten. So nimmt Preis zu allen aktuellen Problemen Stellung und ermöglicht durch weitere Literaturhinweise eine schnelle und vertiefte Erarbeitung einzelner Fragestellungen.
Wir freuen uns eine Rezension unseres Gastautors Jonas Hofer veröffentlichen zu können. Er ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Universität Mannheim.
Rezension: Preis, Individualarbeitsrecht, Lehrbuch für Studium und Praxis, 4. Auflage 2012, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 49,80 €
1. Allgemeines
Das mittlerweile in 4. Auflage erschienene Lehrbuch richtet sich vornehmlich an Studierende, soll aber auch Praktikern einen schnellen und umfassenden Zugang zum Arbeitsrecht verschaffen. Auf 1018 Seiten gibt Preis einen tiefgehenden Einblick in das Individualarbeitsrecht. Dabei ist das Lehrbuch klar strukturiert und geht auf alle für das Studium wesentlichen Gesichtspunkte ausführlich ein.
Trotz der vielen Seiten, einer kleinen Schriftart und des dichten Drucks findet sich der Leser dank eines ausführlichen Inhaltsverzeichnisses sowie des Stichwortverzeichnisses gut zurecht und kann auch einzelne Themenpunkte unproblematisch auffinden.
Das Werk gibt den Rechtsstand zum 31.08.2012 wider.
2. Inhalt
Nach einer kurzen Einführung in das Arbeitsrecht geht Preis auf die Grundbegriffe des Arbeitsrechts ein. Dem Leser werden zunächst allgemeine Begrifflichkeiten erörtert und in einem zweiten Schritt die durchaus komplexe Normenhierarchie des Arbeitsrechts anhand der Rechtsquellen näher gebracht. Da es sich hier um ein Lehrbuch zum Individualarbeitsrecht handelt, sind die Ausführungen zum Kollektivarbeitsrecht zwar knapp, für das Verständnis aber vollkommen ausreichend.
Anschließend geht das Lehrbuch weitgehend chronologisch den Verlauf eines Arbeitsverhältnisses durch: Zunächst wird auf die Begründung von Arbeitsverhältnissen eingegangen, dann mit möglichen Inhalten eines solchen fortgesetzt und zuletzt auf das äußerst examensrelevante Thema der Beendigung von Arbeitsverhältnissen eingegangen.
In einem letzten Abschnitt geht Preis noch kurz auf den Wechsel des Betriebsinhabers ein. Die Ausführungen sind hierbei äußerst knapp gehalten, für das Verständnis im Studium jedoch mehr als ausreichend. Praktiker die sich mit diesem Thema befassen wollen, werden hier jedoch weitere Literatur heranziehen müssen.
3. Fazit
Die 4. Auflage setzt das Lehrbuch hervorragend fort. Dabei wird auf aktuelle Problematiken in ansprechender und verständlicher Weise eingegangen. Auch brandheiße Themen wie aktuelle Entscheidungen des EuGH (etwa Rs. Kücük) oder Streitigkeiten um die Inhaltskontrolle von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten werden dargestellt. Dem interessierten Leser wird das Arbeitsrecht in diesem Werk in seinem vollen Spektrum aufbereitet. Besonders hervorzuheben sind die vielen Beispiele, mit denen die Inhalte anschaulich gemacht werden, und das gerade für Studierende interessante Begleitwerk mit 22 Klausuren.
Lediglich die Länge von über 1000 Seiten wird den einen oder anderen Studierenden mit Sicherheit vor der Arbeit mit diesem Werk abschrecken. Doch eignet es sich auch bei der Arbeit mit einem Kurzlehrbuch ideal als Nachschlagwerk.
Von unserem Kooperationspartner „Die Rezensenten“ veröffentlichen wir heute erstmals folgende Rezension:
Didaktisch arbeitet das Werk mit zahlreichen kleinen Beispielsfällen (farblich abgesetzt). Nach der Erörterung des jeweiligen Stoffs wird dann die Lösung (ebenfalls farblich abgesetzt) nachgeliefert – und dies sogleich mit Musterformulierung im Gutachtenstil. So wird auch dieser gleich dem Studenten bei seinen ersten BGB-Anfängen in die Wiege gelegt. Auch das bieten bei weitem nicht alle Lehrbücher. Das Buch versteht sich auch als studentisches Arbeitsbuch. Nach Abschluss der Lerneinheit warten Kontrollfragen zur Wissenskontrolle.
Die klare Struktur spiegelt sich auch im sonst sehr aufgeräumten Layout und der gut verständlichen Sprache nieder. Für Studenten ein Vorteil. Die Fußnoten bieten einen reichhaltigen Mix aus ergänzenden Ausführungen, Rechtsprechungshinweisen und Literaturfundstellen. Gerade in der Einführung arbeitet das Buch auch unterstützend mit Übersichten und Schaubildern. Ein weiterer Vorteil für den Buchanwender wird dadurch erzielt, dass wichtige Definitionen abgesetzt im Fettdruck geliefert werden. Auf gleiche Weise werden wichtige Merksätze dargeboten.
Inhaltlich umfasst der Bearbeitungstenor des Buches alles Klausurrelevante zum BGB AT. Die europarechtlichen Einflüsse und Bezüge werden besonders berücksichtigt. Der Vertragsschluss im Internet wird gesondert dargestellt (Stichwort: Button-Lösung). Das letzte Kapitel gibt allgemeine Tipps zur Lösung zivilrechtlicher Fälle, Aufbauhinweise und Klausurtipps. Besonders wichtige Definitionen werden abschließend noch einmal in einer Übersicht nachgeliefert. Das Sachregister ist sehr umfangreich und detailliert, ein Paragraphenregister ist ebenfalls vorhanden. Alles in allem eine empfehlenswerte studiumsbegleitende Lektüre.
Liebe Leser,
wir freuen uns Euch heute einen neuen Kooperationspartner vorstellen zu können:
„Die Rezensenten“ sind ein Team von Juristen – vom Studenten über den Referendar bis hin zum Praktiker in Wissenschaft, Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft, die juristische Lehr- und Fachbücher auf ihre Tauglichkeit für den Rechtsmarkt hin lesen und besprechen.
Künftig werden wir ein Mal monatlich eine Rezension aus dem reichhaltigen Fundus der Rezensenten auf juraexamen.info veröffentlichen. Natürlich werden wir dabei den Schwerpunkt auf Werke legen, die für die juristische Ausbildung von besonderer Relevanz sind. Angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Bedeutung universitärer Schwerpunktbereiche, werden wir versuchen im Rahmen der Kooperation gelegentlich auch entsprechende Spezialliteratur vorzustellen.
Von Dominik Schnieder
Murmann, Uwe, Grundkurs Strafrecht, München 2011, 502 Seiten, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-61586-3
Die erfolgreiche „Grundkurs“-Reihe des Beck-Verlages hat Zuwachs bekommen. Waren für Studienanfänger (und natürlich auch für Fortgeschrittene) bislang lediglich das Zivilrecht durch den Grundkurs BGB von Musielak und das Öffentliche Recht durch den Grundkurs Öffentliches Recht von Sodan/Ziekow besetzt (daneben gibt es natürlich noch weitere Ausgaben, beispielsweise zum Zivil- oder Strafprozessrecht), schließt sich die strafrechtliche Lücke nun durch das vorliegende Werk von Murmann.
Konzeptionell dem Aufbau der Reihe folgend, soll der Grundkurs Strafrecht Studienanfängern einen möglichst leichten Einstieg in die Materie Strafecht bieten und für Examenskandidaten ein Nachschlage- und Verständniswerk sein. Dem im Vorwort aufgestellten Selbstverständnis des Autors entsprechend, soll „eine Lehrdarstellung aus sich selbst heraus verständlich sein“. Ob es ihm gelungen ist diese Anforderung mit seinem Werk zu erfüllen, soll im Folgenden besprochen werden.
I. Erscheinungsbild/Aufbau
Das Erscheinungsbild des Buches entspricht dem der anderen Grundkurse und reiht sich damit nahtlos in das gewohnte Layout des Beck-Verlages ein. Dies bedeutet eine klar strukturierte Gliederung, eine räumliche Trennung von Text und Fußnotenapparat sowie ein umfassendes Stichwortverzeichnis. An die Kapitel schließen sich Fragen und kleinere Fälle zur Selbstkontrolle an, die am Schluss des Buches aufgelöst werden. Unmittelbar nach Abschluss eines Themenkomplexes bietet sich dem Leser daher die Möglichkeit, das soeben Aufgenommene einer Verständniskontrolle zu unterziehen.
Vorangestellt wurde der eigentlichen Bearbeitung eine generelle Einführung in den übergreifenden Bereich des Strafrechts und anschließend in die gutachterliche Fallbearbeitung. Ausgesprochen positiv fällt auf, dass Murmann nicht sofort beginnt den Leser mit Informationen zu überschütten. Vielmehr spricht der Autor zunächst in gebotener Kürze das Strafrecht als Teilrechtsgebiet und seine Zusammensetzung an. Dazu gibt er kurz gehaltene Überblicke zum Strafprozessrecht, erläutert, was es mit Kriminalistik und Kriminologie auf sich hat und widmet sich der Legitimation des Strafens sowie den Grundlagen der Sanktionenlehre und den (internationalen) Anwendungsbereichen des deutschen Strafrechts.
Im dritten und vierten Teil des Buches erläutert Murmann die Grundzüge der Straftat im Überblick. Hierbei orientiert er sich am klassischen, jedoch nicht unumstrittenen dreistufigen Deliktsaufbau in Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld, der von der herrschenden Meinung dem strafrechtlichen Gutachtenaufbau zu Grunde gelegt wird.
Anschließend führt er den Leser auf fünf Seiten in die für Klausuren bis einschließlich des ersten Staatsexamens maßgebliche Gutachtentechnik sowie auf weiteren fünf Seiten in die überkommenen Auslegungsmethoden ein. Es folgt ein erster Ausflug in die für die ersten Studiensemester klassischen Felder des besonderen Teils.
Um die Probleme des allgemeinen Teils an Straftatbeständen konkret aufzeigen zu können, beschäftigt sich der Autor begrüßenswerter Weise zunächst mit den Delikten gegen das Leben und die körperliche Integrität. Diese müssen auch von Studenten in den ersten Semestern in ihren Grundzügen beherrscht werden, um erfolgreich an den Semesterabschluss- und Übungsklausuren teilnehmen zu können und eignen sich besonders, um die hergebrachten Probleme des allgemeinen Teils erläutern zu können.
Der sechste und mit etwa 350 Seiten umfassendste Abschnitt widmet sich dem allgemeinen Teil. Dargestellt wird, was man aus klassischen AT-Lehrbüchern kennt: Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld, Fragen zu Täterschaft und Teilnahme sowie Versuch und Rücktritt, (unechte) Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikte sowie die Konkurrenzlehre.
II. Inhalt
Wie bereits erwähnt, beginnt Murmann seine eigentliche Darstellung des materiellen Strafrechts mit einer Einführung in die Delikte gegen das Leben und die körperliche Integrität. Diese fällt denkbar knapp aus und enthält für den fortgeschrittenen Studenten keine Neuigkeiten. An dieser Stelle zeigt sich dann auch ein konzeptionelles Dilemma: Eine Darstellung des allgemeinen Teils ist schwer möglich ohne Grundkenntnisse des besonderen Teils. Umgekehrt, und hier liegt das Problem, gilt dies jedoch auch. So werden gerade Studenten in den Anfangssemestern Probleme haben, diesen Teil der Bearbeitung beim erstmaligen Durchlesen erfassen zu können. Beispielhaft genannt sei hier die Auseinandersetzung mit § 228 StGB (Einwilligung in Körperverletzungshandlungen) in diesem Komplex des BT (S. 134 f.). Diese führt zu einer „Zerstückelung“ der Darstellung. So werden in § 15 allgemeine Ausführungen zur Rechtswidrigkeit gemacht, in § 22 die Einwilligung angesprochen sowie in § 25 die Rechtsfertigungsgründe erläutert, wo wiederum auf die Einwilligung zurückverwiesen werden muss.
Für Examenskandidaten mögen sich aus einem solchem Aufbau keine größeren Schwierigkeiten ergeben, sollte man doch meinen, dass sie sich mittlerweile den nötigen Überblick über das Strafrecht verschafft haben. Erstsemestern hingegen dürften die Zusammenhänge nicht auf den ersten Blick klar werden. Hinzu kommt, dass auch die Breite mancher Ausführungen Anfänger schlichtweg überfordern dürfte. Es sei verwiesen auf die Erläuterungen zur restriktiven Auslegung des Mordmerkmales der Heimtücke (S. 107 ff.), die in diesem Umfang wohl nicht einmal von Examenskandidaten parat gehalten wird.
Der eigentliche Hauptteil des Buches beschäftigt sich mit der Darstellung der Strukturen des allgemeinen Teils. In klarer und verständlicher Sprache gelingt es Murmann eine Einführung in die teils sehr komplexen Problemstellungen des allgemeinen Teils zu geben. Gerade Studienanfängern wird es leicht fallen, den Ausführungen des Autors zu folgen, ist er doch stets auf eine umfassende Darstellung der Meinungsspektren bedacht. Die Nachbereitung der Vorlesungen beziehungsweise die Vorbereitung auf die ersten Klausuren wird mit dem Grundkurs sicherlich gut gelingen.
Fortgeschrittenen Lesern hingegen bietet sich jedoch auch hier wenig Neues. Es gelingt nicht immer überzeugend herauszuarbeiten, warum manche Streitigkeiten überhaupt entstehen und wie sich dogmatisch eine saubere Lösung konstruieren lässt. Vielmehr wird häufig lediglich auf die betreffende Problematik hingewiesen, das Meinungsspektrum dargestellt und eine kurze Kritik gegeben.
Das Ziel Murmanns, „(…) die Einbeziehung der Methodik, und zwar nicht nur in einem eigenen Abschnitt, sondern auch im Zusammenhang mit der Lösung von Beispielen und der Erörterung von Streitständen (S. 3)“ kann nicht immer erreicht werden. Soll sich der Grundkurs Strafrecht in Zukunft nicht nur an Studienbeginner, sondern auch an den interessierten Examenskandidaten richten, wäre es wünschenswert an dieser Stelle nachzubessern und den (dogmatischen) Ursprung der Streitigkeiten zu erläutern.
Hingewiesen sei des Weiteren darauf, dass das Buch, anders als beispielsweise die Werke von Frister oder Rengier, keine Grafiken als explizite Prüfungsschemata enthält (zu Recht, geben sie doch häufig eine trügerische Sicherheit und verleiten zu bloßem Auswendiglernen oder Problembewusstsein). Diese lassen sich zwar unschwer aus den Überschriften der jeweiligen Abhandlungen selbst herleiten. Doch mag der ein oder andere geneigte Leser hierdurch zunächst abgeschreckt werden.
III. Fazit
Im Großen und Ganzen ist Murmann mit seinem Grundkurs Strafrecht ein schönes Werk gelungen, das sich in seiner ersten Auflage jedoch schwer tut, die herausragende Qualität des Grundkurs BGB sowie des Grundkurs Öffentliches Recht zu erreichen. Die Ansätze, um sich in diese Riege einzureihen, sind allerdings durchaus vorhanden. In sprachlich ansprechender und sympathischer Weise [„Es geht hier also nicht um ‚Mut zur Lücke‘, sondern um die Einsicht, dass Wissensgrenzen zum Jurastudium dazugehören. Man muss aber wissen, welche Lücken in Ordnung sind und welche nicht (S. 3).“] werden die Probleme dargestellt und ein Lesefluss entwickelt.
Die konzeptionellen Ansätze und Methoden sind innovativ und ansprechend. Man merkt, dass der Autor sich viele Gedanken über die inhaltliche Strukturierung gemacht hat. Dennoch bleibt Raum für Verbesserungen. Gelingt es ihm, die Brücke zwischen Studienbeginn und -ende zu bauen und seine Ausführungen durch tiefergehende dogmatische Ausführungen zu ergänzen, um so (noch) mehr das Verständnis des Lesers zu schulen, ist er auf einem guten Weg eines der qualitativ und konzeptionell besten moderneren Strafrechtslehrbücher zu schreiben. Gelingt ihm dies in Zukunft jedoch nicht, so ist der Grundkurs Strafrecht leider nur ein etwas anders konzeptioniertes AT-Lehrbuch unter vielen.
Der Autor Dominik Schnieder ist Lehrassistent bei Prof. Dr. Horst Schlehofer an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und promoviert zurzeit zu einem verfassungsschutzrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Lothar Michael.
von Lydia Nießen
Die Autorin studiert selbst im dritten Semester an der Universität Bonn und nutzt das Buch begleitend zur Sachenrechtsvorlesung und zur Großen Übung
Vieweg/Werner, Sachenrecht, 5., neu bearbeitete Auflage 2011, 650 S., Verlag Vahlen, ISBN 978-3-8006-3852-9
Das Sachenrecht regelt die Beziehungen von Rechtssubjekten und Rechtsobjekten. Während in anderen juristischen Themengebieten durch gute Argumentation meist vieles vertreten werden kann, ist im Sachenrecht ein sehr gutes Systemverständnis zwingend notwendig. Ansonsten ist jede – noch so gute Argumentation – falsch. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig sich ein Lehrbuch über die Materie des Sachenrechts anzuschaffen, welches nicht nur Fakten liefert, sondern auch das Verständnis des Sachenrechts stärkt.
I. Aufbau
Das Lehrbuch „Sachenrecht“ der Autoren Klaus Vieweg und Almuth Werner ist Teil der zivilrechtlichen Lehrbuchreihe „Academia Iuris“. Die neueste, im September 2011 erschienene Auflage, berücksichtigt den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Literatur. Wie die meisten Lehrbücher beinhaltet auch dieses Werk zunächst eine Gliederung über die nachfolgenden Themen. Die examensrelevanten Themen werden anschließend auf 598 Seiten ausführlich dargestellt. Auf weiteren 27 Seiten beinhaltet das Buch ein Glossar zum Sachenrecht, in dem alle relevanten Definitionen nochmals alphabetisch geordnet dargestellt werden. Abschließend wird ein Paragraphenregister aufgezeigt, in dem alle sachenrechtliche Paragraphen der verschiedenen Gesetzesbücher erneut benannt und auf entsprechende Fundstellen im Buch hingewiesen wird.
Die Schriftgröße ist dabei relativ klein. Durch zahlreiche Überschriften und Absätze lässt sich der Text aber trotzdem gut lesen. Weiterhin wird der Text durch zahlreiche Schaubilder aufgewertet.
II. Inhalt
Das sachenrechtliche Spektrum des Themengebietes wird nach Schwierigkeit und Relevanz durch die Buchstaben G, V, E und Z in Grundlagen-, Vertiefung-, Examens- und Zusatzinhalte unterteilt. Dadurch eignet sich das Buch sowohl für Anfänger als auch für Examenskandidaten. Der Leser kann durch diese Einteilung optimale Schwerpunkte setzen.
Während der Anfänger die mit E (Examen) gekennzeichneten Bereiche überspringen kann, kann sich der Examenskandidat auf diese schwierigeren Themengebiete konzentrieren. Jedes Themengebiet ist dabei zusätzlich mit zahlreichen Schaubildern versehen, die dabei helfen, die für Anfänger schwierige Materie des Sachenrechts zu überblicken. Weiterhin kann mit Hilfe der Schaubilder das bereits Erlernte erneut wiederholt werden. Das Auffinden der Schaubilder wird dabei durch ein eigenes Inhaltsverzeichnis erleichtert.
Die wichtigsten Themen sind zudem mit kurzen Beispielsfällen versehen, sodass dem Leser auch die praktische Bedeutung des Gelesenen bewusst werden kann. Leider beinhaltet das Werk selbst keine Falllösungen und verweist lediglich mit Fallname und Randnummer auf das Fallbuch „Fälle zum Sachenrecht“ von Klaus Vieweg und Anne Röthel welches zusätzlich angeschafft werden müsste. Dies ist aber auch schon das einzige kleine Manko des Buches.
Positiv fällt hingegen auf, dass zahlreiche Prüfungsschemata für die Falllösung in der Klausur aufgezeigt und erklärt werden. Gerade für Studenten in den Anfangssemestern sind diese hilfreich, sichern sie doch, dass in der Klausur oder Hausarbeit kein wichtiger Prüfungspunkt vergessen wird. Besonders positiv hervorzuheben ist die Art und Weise der Darstellung und Aufbereitung von bekannten Streitständen. Die vertretenen Ansichten werden mit Pro- und Kontraargumenten sehr gut und ausführlich dargestellt, sodass das Verstehen und Erlernen der einzelnen Argumente und somit der Streitentscheid in der Klausur leichter erscheint.
Durch die Definitionssammlung am Ende des Werkes werden alle Aspekte, die für eine sachenrechtliche Klausur zu lernen sind zusammenfassend dargestellt. Dadurch bleibt der Zeitaufwand für das Zusammensuchen von Materialien sehr gering.
Das Buch enthält damit alles, was ein Lehrbuch umfassen muss: Inhaltliche Darstellung der sachenrechtlichen Probleme, Aufzeigen der Streitstände und Argumente sowie die wichtigsten, in der Klausur zu beherrschenden Definitionen. Dies ist völlig ausreichend, um alle Aspekte einer erfolgreichen Klausurbearbeitung abzudecken.
III. Fazit
Das Lehrbuch „Sachenrecht“ von Klaus Vieweg und Almuth Werner kann durch die benannte Unterteilung sowohl von Anfängern als auch von Examenskandidaten verwendet werde – für jede Zielgruppe bietet es ausreichend Inhalt ohne aber den Studienanfänger bereits zu überfordern. Damit kann es als „Begleiter“ vom Grundstudium über die Großen Übungen bis zum Examen genutzt werden.
Meiner Meinung nach ist das Werk eines der besten zurzeit vorhandenen sachenrechtlichen Lehrbücher. Dem Leser wird durch den verständlichen Text und die zahlreichen Schaubilder das sachenrechtliche Grundwissen vermittelt. Durch Streitentscheide und Prüfungsschemata wird man als Student zudem zusätzlich optimal auf das Schreiben von sachenrechtliche Klausuren vorbereitet. Wer dieses sehr umfangreiche Buch durchgearbeitet hat, sollte ein gutes Verständnis der sachenrechtlichen Materie vorweisen können und braucht damit auch keine „Angst“ mehr vor diesem Rechtsgebiet zu haben.
Staudinger BGB, Eckpfeiler des Zivilrechts, 4. Auflage 2012/2013, Verlag de Gruyter, 59,95 €, ISBN 978-3-8059-1142-9
Das Werk „Eckpfeiler des Zivilrechts“ versteht sich konzeptionell als Ergänzung zur Vorbereitung auf das Staatsexamen anhand anderweitiger Lernmaterialien. Die Autoren bezwecken Grund- und Hintergrundverständnis zu vermitteln, wie es im Examen von besseren Kandidaten erwartet wird. Man mag sich fragen, ob die ohnehin schon knapp bemessene Zeit der Examensvorbereitung die Lektüre eines zusätzlichen Werkes mit immerhin beinahe 1500 Seiten zulässt. Nach Ansicht des Rezensenten ist diese Frage klar mit „Ja“ zu beantworten, denn zum einen sollte das Werk lediglich häppchenweise neben der Examensvorbereitung konsumiert werden und zum anderen dienen die im Werk gesammelten Beiträge dem Aufbau von Grundverständnis, so dass jeder Abschnitt auch wirklich nur einmal gelesen werden braucht.
1. Erscheinungsbild
Von der Aufmachung her erinnert das Layout weniger an Lehrbücher oder Repetitorenskripte als vielmehr an Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften. Gleichwohl bleibt die Übersichtlichkeit gewahrt, da sich das Werk in 25 kleinere Einzelabschnitte aufgliedert, denen jeweils ein übersichtliches Inhaltsverzeichnis vorangestellt ist. Diese Abschnitte sind für sich gesehen gut in einem Durchgang durchzulesen, wobei wichtige Schlagworte meist nochmals durch Fettdruck hervorgehoben wurden.
Von den extensiven Quellenangaben braucht sich der Leser im Übrigen nicht abschrecken lassen. Diese dienen lediglich dem Zweck, einem gewissen wissenschaftlichen Anspruch zu genügen, was gleichzeitig zur Folge hat, dass der ambitionierte Examenskandidat keine einzige dieser Quellen wirklich nachschlagen muss; das Werk ist vielmehr aus sich heraus verständlich.
Besonders hervorzuheben ist das wirklich umfangreiche Sachregister am Ende des Buches. Angesichts der Tatsache, dass das Werk einen Großteil des examensrelevanten Rechts abdeckt, kann man hierdurch – fast schon wie bei einem BGB-Kommentar – eine Vielzahl von Problemkreisen gezielt nachschlagen.
2. Aufbau und Inhalt
Der erste rund 75 Seiten umfassende Abschnitt des Werkes befasst sich mit relevanten Gesetzesänderungen, die das examensrelevante Zivilrecht betreffen. Nicht alle, jedoch die meisten der hier behandelten Gesetzesnovellierungen sind examensrelevant. Aus diesem Grunde lohnt sich ein kurzes Überfliegen dieses Abschnitts für die meisten Kandidaten sehr. Sei es als Referendar, wenn die Vorbereitung auf das erste Examen bereits etwas zurückliegt oder als Examenskandidat, wenn zwischen dem Absolvieren der großen Übungen und dem Beginn der Examensphase wieder etwas Zeit vergangen ist.
Im Anschluss folgen die jeweiligen Abschnitte zu den einzelnen Rechtsgebieten. Diese haben meist einen Umfang von etwa 30 Seiten (z.B. „Abschnitt E. Allgemeine Geschäftsbedingungen“) bis hin zu über 100 Seiten (z.B. „Abschnitt I. Leistungsstörungen“).
Thematisch erfasst wird insofern das gesamte examensrelevante Zivilrecht einschließlich bedeutsamer Nebengebiete wie das Familien-, Erb- und (in Grundzügen auch) das Arbeitsrecht.
Die Beiträge zielen inhaltlich in der Regel weniger darauf ab, das gesamte examensrelevante Wissen inklusive aller Einzelprobleme zu erfassen. Es geht vielmehr darum, Ursprung sowie Regelungsgehalt der verschiedenen Rechtsgebiete zu erläutern. Hierbei wird stets besonderer Wert auf die Erörterung der zugrunde liegenden Systematik der einzelnen Gebiete gelegt. So beginnt etwa „Abschnitt L. Verbraucherschutz“ mit einer Darstellung der Entwicklung, der Perspektiven und der Struktur des privaten Verbraucherrechts. Sodann wird die Methodik der Auslegung von Verbraucherschutznormen veranschaulicht. Anschließend werden die Instrumente des privatrechtlichen Verbraucherschutzes in einer Zusammenschau dargestellt, um dem Leser aufzuzeigen, wie die verschiedenen Instrumente miteinander verknüpft sind. Erst danach werden die einzelnen verbraucherrechtlich geregelten Bereiche nach und nach behandelt.
Hinsichtlich des Inhalts ist besonders hervorzuheben, dass in beinahe jedem der Abschnitte ein besonderer Fokus auf die europarechtlichen Grundlagen gelegt wird. Die Examensdurchgänge der letzten Jahre zeigen, dass vermehrt europarechtliche Grundlagen in die Fallbearbeitung beim Examen Eingang finden. Aus diesem Grunde ist es nach Ansicht des Rezensenten unerlässlich, dass sich die Kandidaten zumindest ein Basishintergrundwissen in den für das Examen relevanten Zivilrechtsgebieten aneignen. Dieser Aspekt wird in der Lehrbuchliteratur meist nur bruchstückhaft vermittelt und findet in den Werken der Repetitoren oftmals noch weniger Beachtung.
Das Zivilprozessrecht findet hingegen nur an den Stellen Einzug, wo es für die materiellrechtliche Bewertung relevant ist. Insofern werden die Grundlagen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht so umfassend wie die übrige Materie behandelt. Da gerade auch im Zivilprozessrecht Systemverständnis und weniger das Auswendiglernen von Problemen im Vordergrund steht, bleibt indes zu hoffen, dass eine Ergänzung dieser Topoi in der nächsten Auflage berücksichtigt wird.
3. Zur Arbeit mit diesem Werk
Mit dem Werk „Eckpfeiler des Zivilrechts“ wurde eine neue Kategorie von Zivilrechtslehrbüchern geschaffen. Wie bereits zu Eingang erwähnt, ersetzt das Werk nicht das Aneignen von Grundlagenwissen mithilfe von anderweitiger Lehrbuchliteratur und Falllösungen. Nach Ansicht des Rezensenten empfiehlt es sich deshalb – unabhängig davon, ob sich der Student am Anfang des Studiums oder in der Examensvorbereitung befindet – ein Thema zunächst mit der gewohnten Methodik zu erarbeiten. Sofern man sich dann einigermaßen sicher in den Grundlagen fühlt, sollte der einschlägige Abschnitt des „Eckpfeiler des Zivilrechts“ gelesen werden. Bei der Lektüre werden sich bei den allermeisten Studenten gewisse „Aha-Effekte“ einstellen, da nun nicht nur klar ist, ob und dass bestimmte gesetzliche Regelungen existieren, sondern auch warum dies der Fall ist. Der Zugewinn durch dieses Hintergrund- und Systemwissen wird sich zunächst nicht messbar in der Vorbereitung niederschlagen. Aber gerade dann, wenn unbekannte Fallgestaltungen zu lösen sind (was im Staatsexamen – auch mit noch so viel Lernen – den Regelfall darstellt), wird sich das zusätzliche Wissen bemerkbar machen.
4. Fazit
Die Beitragssammlung „Staudinger BGB – Eckpfeiler des Zivilrechts“ stellt eine sinnvolle Ergänzung zur gängigen Lehrbuchliteratur dar. Das hierdurch zusätzlich gewonnene Systemverständnis kann ein besonderer Zugewinn für das Klausuren Schreiben sein. Noch bedeutsamer werden das Hintergrundwissen und insbesondere auch die zahlreichen rechtsgeschichtlichen Aspekte im Rahmen der mündlichen Prüfung. Insofern ist das Werk auch als besonderer Tipp für all diejenigen zu sehen, die den schriftlichen Teil bereits hinter sich gebracht haben und nun nicht schon wieder die altbekannten Unterlagen wiederholen möchten.



Rezension von Jessica Baumann – Die Verfasserin studiert Jura an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Rezension zu: Peifer, Karl-Nikolaus / Dörre, Tanja „Übungen im Medienrecht“
De Gruyter – 2., neu bearbeitete Auflage – 248 Seiten – Preis: 29,95 €
1. Aufbau des Buches
Unter „Inhalt“ wird dem Leser auf 2 ½ Seiten dargelegt, was ihn auf den folgenden 248 Seiten erwartet:
16 Fälle mit prägnanten Überschriften, jeweils in Klammern dahinter die zugrundeliegenden Gerichtsurteile sowie dahinter die jeweils inhaltlichen Schwerpunkte des Falles in kurzen Schlagworten. Dies ermöglicht eine erste schnelle Orientierung.
Des Weiteren gibt es das übliche Abkürzungsverzeichnis sowie ein 2-seitiges Literaturverzeichnis.
Das Sachregister findet der Leser am Ende des Buches.
2. Die Fälle
Die Sachverhalte umfassen zumeist ½ – 1 Seite und sind dem medienaffinen Leser durchaus bekannt: hier werden von Oliver Pochers Beleidigung einer Zuschauerin bei „Wetten, dass…?“ über die „Caroline-Urteile“ bis zu dem spickmich-Urteil des BGH viele medienrechtliche Problematiken angesprochen, die auch massiv in der Presse behandelt wurden.
Der Aufbau der einzelnen Fälle ist jedes Mal der Gleiche:
- Unter der Überschrift des Falles findet der Leser direkt die Verweise auf die relevanten Gerichtsurteile.
- Dann folgt unter „I.“ der Sachverhalt.
- Unter „II.“ werden jeweils die Schwerpunkte des Falles aufgezeigt.
Sehr schön ist hier die Relation zur nachfolgenden Lösungsskizze: die Erläuterungen der Schwerpunkte sind sehr umfassend und gut verständlich. Es wird, wenn nötig, weiter ausgeholt und Problematiken werden vom Kern her erläutert.
Als sicherlich bestes Beispiel dient hier der Fall 10 über die Planung des ZDF-„Medienparks“. Hier geht es um das deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunksystem und auch Lesern, die sich mit diesem noch nicht eingehend beschäftigt haben, wird ermöglicht, die Problematik des Falles nach zu vollziehen und zu verstehen, da die Schwerpunkte quasi von Null erklärt werden: es beginnt mit einem Überblick über die Rundfunkgeschichte in Deutschland, beginnend bei der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Weiter werden die Entstehung des dualen Rundfunksystems sowie die Rundfunkregulierung erläutert bevor näher auf die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere die Finanzierung (Stichwort Rundfunkgebühren), eingegangen wird, was dann auch zum Thema Wettbewerbsverhalten führt, was wiederum für die Lösungsskizze essentiell ist – hier werden also die Schwerpunkte und Hintergründe des Sachverhalts auf 19 Seiten so ausführlich dargelegt, dass die Lösungsskizze mit ihren 4 Seiten dann auch sehr nachvollziehbar ist.
- Unter „III.“ folgen dann jeweils die Lösungen. Diese sind im Gutachtenstil verfasst und übersichtlich gegliedert.
Zumeist sind sie kürzer als die Erläuterungen zum Schwerpunkt des Falles, durch die vorangegangene Ausführlichkeit jedoch sehr gut verständlich und nachvollziehbar.
Die Rechtsgebiete, die durch die Fälle abgedeckt werden, sind vielseitig: natürlich sind die Grundrechte allgegenwärtig, aber auch die Systematiken des Schuldrechts tauchen natürlich immer wieder auf. Man lernt außerdem Gesetze kennen, mit denen man außerhalb eines medienrechtlichen Schwerpunktbereichs sonst nicht unbedingt näher in Kontakt kommt, wie zB das KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) oder das TMG (Telemediengesetz).
3. Fazit
Das Buch an sich ist gut durchstrukturiert, wie oben beschrieben sehr ausführlich bei einzelnen Problematiken und insgesamt angenehm zu lesen.
Nun stellt sich die Frage nach der Tauglichkeit für die Examensvorbereitung – und die ist nur bedingt bis gar nicht gegeben.
Da immer wieder grundrechtliche Problematiken auftauchen, bietet das Buch hier zwar eine schöne Wiederholungsmöglichkeit außerhalb der üblichen ausschließlich grundrechtlichen Fallkonstellationen. Dargestellt werden bspw. Konstellationen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts etc., die auch im Examen bekannt sein sollten. Das Buch ist damit nicht ausschließlich für den Schwerpunktbereich geeignet, obgleich es auch einige Fälle enthält, die speziell hierauf zugeschnitten und für den Examenskandidaten damit wenig tauglich sind. Als alleinige Vorbereitung auf das Examen würde das Buch aber natürlich nicht ausreichen.
An dieser Stelle sei aber gesagt, dass das Buch dies auch nicht beabsichtigt. Es ist ausdrücklich im Vorwort vermerkt, dass das Buch der „Vorlesungs- und Übungsbegleitung im universitären Schwerpunktfach Medienrecht und Kommunikationsrecht“ dienen soll. Und hier wird es, je nach Ausgestaltung des Schwerpunktbereichs seitens der Universität, auch sicherlich seinen Zweck erfüllen.
Als einzig negativen Punkt möchte ich den Preis anführen, der mit 29,95€ doch recht hoch ist für 248 Seiten.
Da es aber zur Zeit keinen vergleichbaren Titel gibt, wird es für Jura-Studierende mit Schwerpunktbereich Medienrecht eine gute Investition sein.
Rezension von Matthias Jannausch zu Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht III, 3. Auflage 2009, 617 S, 24,50€
Rezension zu: Werner Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht III, 3. Auflage, 2009.
I. Einordnung
Das Werk ist Teil der im C.F. Müller Verlag erschienen Reihe „Schwerpunkte Klausurenkurs“ und dabei eines von drei Werken zum Strafrecht. Neben den ebenfalls von Beulke verfassten Werken „Klausurenkurs im Strafrecht I“ (für Anfänger) und „Klausurenkurs im Strafrecht II“ (für Fortgeschrittene) komplettiert der vorliegende „Klausurenkurs im Strafrecht III“ (für Examenskandidaten) die Reihe.
Mit einem Preis 24,50 EUR ist das Werk zwar das derzeit teuerste Buch in der Reihe, ist dabei dennoch erfreulicherweise relativ günstig. Auf knapp 600 Seiten finden sich neben 15 Klausuren inkl. Lösungen noch Definitionsübersichten, Aufbauschemata und vertiefende Literaturhinweise.
Die 15 Fälle und deren Lösungen nehmen knapp 500 Seiten in Anspruch. Die restlichen Seiten des Buches verteilen sich auf Definitionen (ca. 20 Seiten), Aufbauschemata (ca. 30 Seiten), eine Übersicht behandelter Probleme (ca. 30 Seiten) sowie Hinweise auf Falllösungen in der Ausbildungsliteratur (ca. 35 Seiten).
II. Die Fälle
Die 15 besprochenen „Examensklausuren“ (1. Kap.) decken zahlreiche Problemkreise aus dem Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts ab.
Im Anschluss an die Aufgabenstellung wird zu jedem Fall eine recht ausführliche Lösungsskizze nach Stichpunkten abgedruckt. Darauf folgt jeweils eine ausführliche, ausformulierte Lösung des Falles. Hiernach findet sich zu jedem Fall eine Übersicht über die Definitionen der für den Fall relevanten Rechtsbegriffe, sowie weitere vertiefende Literaturhinweise.
1. Die Klausuren
Die Sachverhalte umfassen jeweils ca. 1-2 Seiten und sind mit den „gängigen“ Formulierungen gespickt, an denen die Problemschwerpunkte erahnt werden können. An jeden Sachverhalt schließen sich strafprozessuale Zusatzfragen an, die teilweise in Bezug zum Fall stehen, von diesem losgelöst sind oder eigene kleine Fälle beinhalten.
Wünschenswert wäre eine Trennseite zwischen Aufgabenstellung und Lösungsskizze, da man teilweise beim Lesen der Fragen schon peripher die Lösung wahrnehmen kann, was ein unvoreingenommenes Durchdenken der Klausur erschwert.
2. Die Lösungsskizzen
Die Lösungsskizzen sind gut und übersichtlich nach materieller und prozessualer Prüfung, sowie nach Tatkomplexen und Delikten gegliedert. Dabei werden die einzelnen Problemschwerpunkte des Falles hervorgehoben dargestellt. Zu jedem Gliederungspunkt ist dessen (Nicht-)Vorliegen (+/-) vermerkt. Bereits hier werden Gesamtergebnisse nach den Tatkomplexen und ein Gesamtergebnis für den materiell-rechtlichen Teil des Gutachtens gebildet.
3. Die ausführlichen Lösungen
Die Lösung schließlich ist im Gutachtenstil auf Examensniveau ausformuliert; es werden also die unproblematischen Dinge knapp im Urteilsstil geprüft. Dabei ermöglichen zahlreiche Fußnoten, die hauptsächlich in die Rechtsprechung und die „Wessels-Bücher“ verweisen, die Nacharbeit. Die Probleme des Falles werden an der entsprechenden Stelle in der Lösung im Fließtext hervorgehoben, jedoch eher losgelöst vom Fall allgemein aufgeworfen. Die relevanten Meinungen werden mit einzelnen Argumenten dargestellt. Im eigentlichen Gutachten selbst wird der jeweilige Streit dann im Ergebnis aufgenommen.
Am Ende jeder ausformulierten Lösung finden sich die einschlägigen Definitionen des Falles zum Auswendiglernen, sowie teilweise zahlreiche Literaturhinweise auf weitere einschlägige Musterklausuren, gegliedert nach den Problemen des Falles.
III. Zur Wiederholung und Vertiefung
Im Anschluss an die Klausuren finden sich weitere Hilfsmittel für ein besseres Wiederholen der behandelten Probleme.
1. Behandelte Problemschwerpunkte
Zunächst findet sich ein Überblick über „Behandelte Problemschwerpunkte – geordnet nach der Gesetzessystematik“ (2. Kap. I). Dabei werden nicht nur die im vorliegenden ‚Klausurenkurs im Strafrecht III‘ behandelten Probleme, sondern auch die Probleme, die in den Klausurenkursen I & II behandelt wurden, aufgeführt. Zu jedem Problem finden sich dann Verweise in die Klausurenkurs-Bücher, sowie die jeweils vorgeschlagene Lösung in Stichworten. Dies zeigt bereits, dass das Konzept des vorliegenden Klausurenkurses durchaus auf den anderen Büchern der Reihe aufbaut, da nicht sämtliche Probleme in einem Buch fallmäßig behandelt werden (können).
2. Definitionen
Im Anschluss finden sich „Definitionen – geordnet nach der Gesetzessystematik“ (2. Kap. II), mit Verweisen in die jeweiligen „Leitfälle“ des jeweiligen Klausurenkurses. Auch hier werden die anderen Bücher der Reihe mit einbezogen. Neben zahlreichen Definitionen des StGB finden sich auch zwei des BtMG und eine aus der StPO. Die Definitionen sind übersichtlich gegliedert, wenngleich inhaltlich beachtet werden sollte, dass diese nicht vollständig der herrschenden Meinung oder der Meinung der Rechtsprechung entsprechen. Dennoch findet sich hier ein guter Überblick über die gängigen Definitionen, die man als guter Examenskandidat an der einen oder anderen Stelle noch hinterfragen kann. Die Übersicht eignet sich mit ihren knapp 30 Seiten auch gut als Kopiervorlage zum Selbststudium.
3. Aufbauschemata
Im Nachgang finden sich noch Schemata mit Vorschlägen für den „Aufbau der Falllösung“ (2. Kap. III), die noch einmal die grundsätzliche strafrechtliche Fallgliederung veranschaulichen.
4. Literaturhinweise
Danach wird ein „Überblick über die wichtigsten Falllösungsbücher und Anleitungsaufsätze“ (2. Kap. IV) gegeben.
Zu guter Letzt werden noch Literaturhinweise auf „Examensklausuren und Hausarbeiten in Zeitschriften (Auswahl)“ (2. Kap. V) gegeben. Auf etwa 30 Seiten finden sich hier Hinweise auf Aufsätze von 1969-2009 mit jeweils knapper Darstellung der dort behandelten Problemschwerpunkte.
IV. Fazit
Dem Erscheinungsjahr 2009 ist es geschuldet, dass das Buch einige Entwicklungen der letzten Jahre, wie die Kodifizierung von Absprachen im Strafverfahren, verpasst hat. Das Werk gibt einen guten Überblick über Problemschwerpunkte des Strafrechts, die im ersten Examen nicht zu vernachlässigen sind. Anhand der Fälle lassen sich diese Probleme gut abprüfen und nacharbeiten. Im Gesamtkonzept der Reihe „Klausurenkurs im Strafrecht“ als Fall- und Repetitionsbuch für Examenskandidaten fügt es sich gut ein. Für ein vollständiges Studium der examensrelevanten Probleme lohnt sich ein Blick in die anderen Bücher der Reihe sowie in weiterführende Literatur. Die Konzeption des Buches selbst erlaubt es, nach der klausurmäßigen Lösung, die einzelnen Probleme und Definitionen anhand der wiederkehrenden Darstellungen im Buch nachzuarbeiten. Insgesamt eignet sich das Werk gut zur Vorbereitung auf Klausuren, in den unteren Semestern ebenfalls zur Unterstützung von Hausarbeiten, da sich zu den einzelnen Problemen zahlreiche Literaturhinweise finden.
Rezension von Julien Lindner zu Peine, Klausurenkurs im Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Heidelberg [u.a.] (2010), 554 S., € 24,95.
Der Rezensent studiert Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und ist dort als studentische Hilfskraft am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI), Lehrstuhl Prof. Dr. Koenig, LL.M. (LSE), beschäftigt.
I. Aufbau
Der Klausurenkurs im Verwaltungsrecht von Peine behandelt auf 554 Seiten das examensrelevante Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht, also das Polizei-, Bau- und Kommunalrecht. Im ersten Teil wird auf gut hundert Seiten ein Überblick über die Klage- und Antragsarten der VwGO sowie über das Widerspruchsverfahren gegeben. Im zweiten Teil folgen auf den restlichen 450 Seiten 35 Fälle zu den genannten Rechtsgebieten. Diese sind in zwei Schwierigkeitsgrade eingeteilt: einige einfachere Fälle jeweils zum Einstieg in das Rechtsgebiet, gefolgt von solchen auf Examensniveau.
Jeder Fall besteht aus einer kurzen Vorüberlegung, die das Problemzentrum des Falles benennt und den Gang der Bearbeitung umreißt, einer ausführlichen Gliederung, der gutachterlichen Lösung und zumeist einem Repetitorium. Letzteres ist eine knapp gehaltene Darstellung eines Themas (z. B. die Tatbestandsmerkmale des VA), das in einer inhaltlichen Beziehung zum jeweiligen Fall steht.
II. Inhalt
Das Buch wendet sich zwar laut Einführung an fortgeschrittene Studenten, die Lektüre des ersten Teils wird jedoch gerade auch demjenigen Leser von großem Nutzen sein, dem die nötige Souveränität im Lösen verwaltungsrechtlicher Fälle noch fehlt. Die Darstellungsweise ist kompakt, beinhaltet zahlreiche Schemata und legt den Schwerpunkt auf der Anwendung der Materie in der Klausur. Auch Anfängerfehler werden eingehend behandelt. Examenskandidaten können hiermit ihr Wissen auffrischen. Examenskandidaten, die sich in puncto VwGO schon sicher fühlen und bereits ihre ‚eigenen‘ Aufbauschemata im Kopf haben, können dagegen ohne schlechtes Gewissen direkt mit der Falllösung beginnen.
Eine Klausur gutachterlich zu lösen, ist nicht allein durch Kenntnisse der jeweiligen Rechtsmaterie zu schaffen. Vielmehr muss gerade die Technik der Falllösung geübt werden. Doch selbst die Darstellungsweise von Fallbearbeitungen in Ausbildungszeitschriften weichen häufig von dem ab, was von Studenten in einem Gutachten erwartet wird. In diesem Punkt ist Peine vorbildhaft. Auf hohem Niveau kann hier das Schreiben verwaltungsrechtlicher Klausuren geübt werden. Mitunter werden auch Details behandelt, unter denen die Beispielskraft des Falles leidet. Dagegen ist das Abdecken des gesamten examensrelevanten Stoffs der behandelten Rechtsgebiete selbstverständlich nicht gewollt. Die getroffene Auswahl überzeugt insgesamt.
Die Sprache ist klar und komplizierte Satzkonstruktionen sucht man vergebens. Auch das Druckbild ist wegen des weitgehenden Verzichts auf Fußnoten sehr übersichtlich geraten. Ein Manko, das aber nicht zu vermeiden ist, ist die Notwendigkeit ständiger Verweise, da die Fälle nach brandenburgischem Recht gelöst werden.
III. Fazit
Das Werk gibt einen guten Überblick über die gängigen verwaltungsrechtlichen Klausurkonstellationen und wie man diese gelungen löst. Dabei merkt man dem Autor stets an, dass es ihm tatsächlich um praktische Hilfestellung geht. Wer das Buch komplett durchgearbeitet hat, darf daher den Examensklausuren im Verwaltungsrecht ein Stück gelassener entgegenblicken.
Rezension von Martin Wintermeier zu Kropholler, Studienkommentar BGB, 13. Auflage, München (2011), 893 S., € 34,90
Der Autor ist Student der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er ist studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum an der TU München, Prof. Dr. Christoph Ann LL.M. (Duke).
(Hand)Kommentare machen sich seit jeher besonders bei Praktikern verdient und sind ein unabdingbares Werkzeug zur Bewältigung juristischer Arbeitlast geworden. Mit der Reihe der Studienkommentare hat der Verlag C.H. Beck eine Handkommentar-Konzeption nach studentischen Bedürfnissen herausgebracht. Nachfolgend soll der „Kropholler“ Studienkommentar zum BGB näher betrachtet werden.
I. Allgemeines
Der Beck’sche Studienkommentar zum BGB wurde von Prof. Dr. Jan Kropholler begründet und befindet sich als gewachsenes Werk mit insgesamt 893 Seiten mittlerweile in der 13. Auflage. Seit Auflage elf wird das Buch Prof. Dr. Florian Jacoby und Dr. Michael von Hinden weitergeführt.
Für die letzten beiden Auflagen betonen die Autoren besonders die Einarbeitung aktuellster Rechtsprechung, sowie verbesserte Lesbarkeit. Der Verwendungsanspruch der Autoren schlägt sich in der ausführlichen Behandlung vor allem der ersten drei Bücher des BGB nieder. Aber auch die Bücher vier und fünf sind nicht außer Acht gelassen und enthalten an den wichtigsten Stellen examensrelevante Kommentierungen. Das Buch soll sich an Studierende der unteren und höheren Semester gleichermaßen richten. Die Autoren empfehlen ein Durcharbeiten der einzelnen Kapitel als optimale Ergänzung zur Prüfungsvorbereitung.
II. Aufbau
Wie bereits erwähnt, liegt der Schwerpunkt der Bearbeitung im Bereich der ersten drei Bücher des BGB. Hier findet der Nutzer eine Bandbreite an Kommentierungen, welche sich vor sonstiger Studienliteratur, aber auch den üblichen Handkommentaren nicht zu verstecken braucht. In die einzelnen Titel sowie wichtige Themenkomplexe wird der Student in bewährter Kommentarmanier mit Vorbemerkungen eingeführt. Die Normkommentierung selbst gliedert sich zumeist in einen einführenden und erklärenden Teil sowie konkrete Fallbeispiele, Hinweise zur gutachterlichen Prüfung sowie sonstigen Abwandlungen und Besonderheiten. Lediglich an den notwendigen Stellen wird der Nutzer mit weiterführenden Fundstellen versorgt.
III. Anwendbarkeit
Ebenso erfreulich wie banal ist die kompakte Aufmachung des Werks, welches dadurch bereits auf dem Weg in die Bibliothek ein angemessener und handlicher Begleiter ist. Dies wird auch nicht durch das neue, größere Format des „Kropholler“ behindert, welches sich schon bei anderen Studienkommentaren aus der Reihe bewährt hat. Sehr positiv fallen die Vorbemerkungen der einzelnen Titel ins Auge. Hierdurch bekommt man schnell einen Blick über die folgenden Normen. Dienen diese einführenden Darstellungen dem Studienanfänger zur Erlangung grundlegender Kenntnisse bezüglich einzelner Themengebiete, kann der Examenskandidat zeitsparend sein Grundlagenwissen auffrischen und sich die eine oder andere angesprochene Konstruktion erneut in das Gedächtnis rufen. Die Kommentierungen überzeugen durch eine klare und sachliche Sprache. Sie beschränken sich auf das für studentische Bedürfnisse Wesentliche. Obgleich man auch in komplexeren Gebieten einfache und leicht verständliche Darstellungen erhält, fühlt man sich auch im Rahmen der Examensvorbereitung nicht unterfordert. Was einen großen Vorteil gegenüber „normalen“ Kommentaren bietet, sind spezifische Hinweise zur Prüfungsverortung in der Klausur. Auf diese Weise sowie durch kleinere Fallbeispiele schwindet die Gefahr durch rein abstrakte Problembehandlung das Gelernte im Gutachten nicht verorten zu können. Positiv fallen die bereits erwähnten Fundstellenangaben auf. Diese setzen ohne den Lesefluss zu stören an ausgewählten Stellen notwendige Akzente und wirken insgesamt an studentische Bedürfnisse angepasst. Was ebenfalls einen für Studenten interessanten Unterschied zu den gängigen Kommentaren bietet, ist die teilweise Lehrbuchähnlichkeit des Studienkommentars. Es lassen sich also nicht nur einzelne Informationen, Fallvarianten, etc. finden. Vielmehr eignen sich die Darstellungen oftmals dazu, wie ein Lehrbuch durchgearbeitet zu werden. Nicht zuletzt darin ist ein echter Mehrwehrt gegenüber herkömmlichen Kommentaren zu sehen.
IV. Fazit
Den Autoren ist mit dem Studienkommentar ein hervorragendes Werk gelungen, welches den Spagat über die Semester schafft und dadurch seine Daseinsberechtigung in jeder studentischen Lehrbuchbibliothek erlangen sollte. Durch die Beschränkung auf wesentliche Inhalte und das gegenüber üblichen Handkommentaren angemessene Preisniveau, ist eine Anschaffung jedenfalls empfehlenswert.
Rezension von Markus Stoffels
1. Aufbau des Buches
Das Buch besteht aus einem allgemeinen und einem besonderen Teil.
a) Allgemeiner Teil
Der allgemeine Teil wiederum enthält 3 Abschnitte:
Im ersten wird die Arbeit mit dem Buch sehr hilfreich erläutert.
Abschnitt 2 beleuchtet die wichtigsten Verfahrensarten vor dem BVerfG: Organstreit, Bund-Länder-Streit, beide Normenkontrollen und die Verfassungsbeschwerde. Nach einer kurzen Einleitung wird jeweils auch der Prüfungsaufbau dargestellt. Dieser 26 Seiten umfassende Teil enthält zwar allerlei wichtige Informationen, passt meines Erachtens aber nicht in ein Fallbuch. Wenn überhaupt, hätten die Aufbauschemata auf 5 Seiten mit Verweis auf einschlägige Lehrbücher des Verfassungsprozessrechts genügt.
Der 3. Abschnitt des allgemeinen Teils hingegen ist hervorragend: Über sieben Seiten wird als Tabelle im Querdruck dargestellt, welche Themen im Staatsrecht besonders wichtig und klausurrelevant sind, welcher Klausurfall des Buches sich hiermit beschäftigt und wo das Thema im Lehrbuch derselben Reihe (Pieroth-Schlink bzw. Degenhart) nachgelesen werden kann.
b) Besonderer Teil
Der besondere Teil enthält 21 Klausurfälle, die in der folgenden Reihenfolge gelungen präsentiert werden:
- Nummer und Überschrift des Falles
- Umfang und Niveau des Falles (Bsp.: „ Mittelschwerer Fall für die Anfängerübung / Zwischenprüfung, 2 Std.“)
- Sachverhalt und Aufgabenstellung
- Vorüberlegungen (ausformuliert, entspricht in etwa den Anfangsgedanken eines sehr guten Bearbeiters)
- Gliederung
- Musterlösung (sehr gut strukturiert und formuliert)
- Wiederholung und Vertiefung (ausformuliert, folgt der Struktur der Musterlösung)
- Hinweise auf Lehrbücher derselben Reihe, aktuelle Rechtsprechung, Ausbildungsliteratur und weitere Fälle im thematischen Zusammenhang
2. Bemerkenswertes
a) zum Aufbau des Buches
Hinsichtlich der Fallaufarbeitung habe ich selten eine bessere Fallsammlung gesehen. Sie bietet für den Studenten alles, was erforderlich ist, um die Klausur zutreffend einschätzen zu können. Besonders das angedeutete Niveau, die vorgegebene Zeit, die Vorüberlegungen und die Wiederholungsaspekte sind sehr hilfreich und ermöglichen es, den Fall vom ersten Gedankengang bis zu den Konsequenzen aufzuarbeiten und nachzuvollziehen. Besonders die Wiederholung und Vertiefung ist hervorragend gestaltet und rundet den Fall ab. Sollte dieser dem Bearbeiter schwer gefallen sein, bekommt er einen Fundus an Nachbearbeitungsquellen und -fällen an die Hand und wird so in die Lage versetzt, sich das Thema erschöpfend zu erschließen.
b) zum Studienfortschritt des Bearbeiters
Das Buch ist für jeden Jurastudenten geeignet: Vom Erstsemester bis zum Examenskandidaten.
Im ersten Semester wird der Student in der Regel durch das Staatsrecht (was ja Thema dieses Buches ist) an das Öffentliche Recht herangeführt. So ist auch der „Ersti“ in der Lage, jeden Fall zu den Grundrechten oder dem Staatsorganisationsrecht (je nachdem, welche Vorlesung bei ihm im ersten Semester stattfindet) nachzuvollziehen.
Weiterhin bietet das Buch auch den Semestern zwei bis sechs alles, was man im Staatsorganisationsrecht wissen muss, um Orientierungsklausuren, Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen als Klausur und/oder Hausarbeit mit Erfolg bestehen zu können.
Auch der Examenskandidat profitiert sehr von diesem Buch. Zwar mag er zunächst vom Kauf abgeschreckt sein, da der Untertitel des Buches „Ein Fall- und Repetitionsbuch für Anfänger“ heißt und in den Examensklausuren zum Öffentlichen Recht in der Regel Verwaltungsrecht BT (allenfalls mit Grundgesetzeinschlag) geprüft wird. Ehrlicherweise wird er jedoch zugeben müssen, dass man Klausuren gleich welcher Art im Öffentlichen Recht nur dann mit gutem Erfolg bestehen kann, wenn man solide Kenntnisse des Staatsrechts besitzt. Auch wenn die Examensklausuren (grundsätzlich!) aus Verwaltungsrecht BT bestehen, so müssen doch immer wieder Inzidentprüfungen der Verfassung durchgeführt werden. Anders in der mündlichen Prüfung: Dort ist das Staatsrecht sogar häufig bevorzugtes Prüfungsthema im Öffentlichen Recht. Von dem, was man an Staatsrecht als Examenskandidat wissen muss, deckt das Buch das wichtigste ab (insbesondere die „Klassiker“, aber oft versehen und ummantelt mit „ungewohntem Terrain“).
Zusammengefasst ist das Buch für absolut jeden Jurastudenten eine Bereicherung und mit nur knapp 18,- € seinen Preis auch wert. Es ist fast unmöglich aus diesem Buch nichts zu lernen – jeder, der denkt, das Staatsrecht noch so gut zu beherrschen, wird noch etwas dazu lernen.
Rezension von Julia Schwarz
I. Allgemeines
Das Lernbuch der Reihe „Lernbücher Jura“ richtet sich laut Vorwort insbesondere an Studenten, die sich das erste Mal mit dem Allgemeinen Verwaltungsrecht beschäftigen. Es umfasst 686 Seiten, ist aber sehr handlich und übersichtlich formatiert (schätzungsweise 1,5 Zeilenabstand). Die Schriftgröße ist nicht zu klein gewählt. Optisch ähnelt der Inhalt zum Teil der Reihe „Grundrisse des Rechts“. Durch viele Übersichten, Prüfschemata und Beispiele werden die wichtigsten Inhalte des allgemeinen Verwaltungsrechts leicht verständlich dargestellt. Positiv ist auch, dass Detterbeck speziell das Verwaltungsprozessrecht in sein Buch mit einbringt. Eingegangen wird im Rahmen des Kapitels Staatshaftung auch auf den Polizei- und ordnungsrechtlichen Ausgleichsanspruch, sodass man über Schnittstellen sogar an Aspekte des Verwaltungsrechts BT herangeführt wird. Begrüßenswert ist, dass Grundkenntnisse des EU-Rechts gegeben werden, die im Rahmen des Verwaltungsrechts von Bedeutung sein können. Auch wird auf das Völkerrecht eingegangen, allerdings ist eine diesbezügliche Darstellung so kurz, dass sie keinen eigenständigen Gliederungspunkt verdient hätte.
II. Aufbau
Das Lernbuch gliedert sich in 7 Kapitel, die nachfolgend aufgeführt sind.
- Kapitel 1: Grundlagen und Grundbegriffe
- Kapitel 2: Handlungsformen der Verwaltung
- Kapitel 3: Das Verwaltungsverfahren
- Kapitel 4: Recht der öffentlichen Sachen
- Kapitel 5: Verwaltungsvollstreckung
- Kapitel 6: Staatshaftung
- Kapitel 7: Verwaltungsprozessrecht
III. Fazit
Insgesamt handelt es sich m.E. um ein hervorragendes Lehrbuch, das nicht nur für Studienanfänger, sondern auch für Fortgeschrittene und zum schnellen Überblick für Referendare geeignet ist. Das Buch hat gegenüber diversen Skripten den Vorteil, dass es den Stoff weniger oberflächlich erfasst, jedoch auch nicht zu umfangreich darstellt. Im Studium ist es wichtig, dass man einerseits über ein solides Grundwissen verfügt und nicht zu oberflächlich lernt, andererseits aber nicht zu viele spezifische Detailkenntnisse anreichert, die den Blick für das Wesentliche versperren. Diesem Ausgleich wird das Buch in jedem Falle gut gerecht.
Zudem ist es mit vielen Literatur – und Rechtsprechungshinweisen versehen, die dem Leser die Möglichkeit geben, einen bestimmten Bereich weiter zu vertiefen. Durch die zahlreichen Übersichten, Schemata und Beispiele wird der Stoff übersichtlich und anschaulich präsentiert und bietet einen guten Einstieg in die Materie des allgemeinen Verwaltungsrechts – und Prozessrechts. Zur erstmaligen Berührung mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht, sowie zur Prüfungsvorbereitung würde ich das Buch in jedem Fall empfehlen; ergänzend aber noch ein Fallbuch heranziehen, um das Klausuren schreiben zu schulen.
Titel: Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht, 10. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2012
ISBN 978-3-406-63162-7
Pünktlich zum Start des Sommersemesters haben wir für euch erneut eine Gewinnaktion, bei der ihr wichtige Lehrbücher für das Semester erhalten könnt.
Folgende Bücher, die vor allem für das zweite und dritte Semester geeignet sein dürften, werden vom Beck-Verlag zur Verfügung gestellt:
- Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Auflage 2012
- Kudlich, Prüfe dein Wissen: Strafrecht Besonderer Teil II, 2. Auflage 2009
- Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 36. Auflage 2012
- Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 36. Auflage 2012
Wenn ihr eines der Bücher kostenlos zugesandt bekommen wollt, müsst ihr nur zwei Dinge tun:
- Erstens, diese Quizfrage beantworten und eine Mail mit der Antwort an mail@juraexamen.info schicken:
Von wem stammt folgende klassische rechtsphilosophische Parabel: A geht eine Straße entlang auf eine Brücke zu, welche einsturzgefährdet ist. Ein Beobachter B hält ihn auf. Darf er das, wenn
a) A weiß, dass die Brücke beschädigt ist, er aber trotzdem weitergeht (z.B. weil er sterben will),
b) A nicht weiß, dass die Brücke beschädigt ist,
c) B den A gewarnt hat, dieser aber dennoch die Brücke überqueren möchte.
Nachtrag: Gesucht wird nicht eine der Antworten a) bis c), sondern die Person, von der die Parabel stammt. Ein kleiner Tipp: Sie wurde 1806 geboren.
- Zweitens, bei Erhalt des Buches hierüber eine kurze Rezension für unsere Seite verfassen, um auch andere auf das Buch aufmerksam zu machen.
Bitte teilt uns vor allem auch mit, für welches Buch ihr euch entschieden habt; gern könnt ihr auch mehrere nennen.
DIE AKTION IST BEENDET!
Wir gratulieren unserem Gewinner Max. Die richtige Antwort lautete: John Stuart Mill.
Wir freuen uns, heute die erste Rezension unseres Rezensionswettbewerbs veröffentlichen zu können. Der Autor Sebastian Telle hat in Jena, Thessaloniki und Münster studiert. Er schreibt regelmäßig zu Rechtsfragen der Informationsgesellschaft im Blog telemedicus.info.
Infos zum Werk: Prof. Dr. Dres. h.c. Dieter Medicus/Prof. Dr. Jens Petersen, Bürgerliches Recht – Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung, 23., neu bearbeitete Auflage, 2011, Verlag Franz Vahlen München, 515 Seiten, 23,90 €, ISBN 978-3-8006-3908-3
Das Werk „Bürgerliches Recht“ wurde von Dieter Medicus begründet und liegt nun in Zusammenarbeit mit Jens Petersen in der 23. Auflage vor. Der Untertitel lautet „Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung“ und lässt den ersten Leser bereits erahnen, warum es sich hierbei um einen Klassiker der Ausbildungsliteratur handelt.
Die Struktur
Was ist so besonders an dem Buch? Die beiden Autoren verzichten weitgehend auf eine reine Darstellung des objektiven Rechts. Stattdessen orientiert sich der Aufbau konsequent am subjektiven Recht, dem Anspruch. Das bringt zwar zunächst eine gewisse Reduzierung mit sich. Allerdings soll der Examensstoff auch nicht neu vermittelt, sondern vertieft werden. Der Aufbau des Buches ist deshalb ebenso einfach wie konsequent:
Grundlegende Fragen des Anspruchsaufbaus werden zunächst ausführlich in der Einleitung besprochen. Danach folgt die Darstellung der verschiedenen Ansprüche in der üblichen Prüfungsreihenfolge einer Klausur. Den Anschluss bildet ein Kapitel über die einem Anspruch entgegensetzbaren Einwendungen. In einem besonderen Abschnitt am Ende werden Sonderfragen besprochen, die sich nicht in einen der bisherigen Bereiche einordnen lassen. Die Nebengebiete werden nur durch Verweise an der entsprechenden Stelle angesprochen.
Der Inhalt
Der „Medicus“ wird von Examenskandidaten in ihrer Vorbereitung öfter mit dem Argument vermieden, in ihm seien nur „Mindermeinungen“ vertreten. Dies wird jedoch dem Anspruch des Lehrwerks grundlegend nicht gerecht. Natürlich wird nicht jeder Leser an allen Ecken und Stellen mit allen Meinungen übereinstimmen. Vielleicht vertreten die Autoren sogar öfter Gegenansichten zur “herrschenden Meinung”. Die Stärke dieses Buches liegt aber gerade darin, dass die Autoren nicht bloß ihre eigene Rechtsauffassung absolut und ohne tiefere Begründung wiedergeben. Vielmehr setzen sie sich auf äußerst kreative Weise mit den examensrelevanten Streitständen auseinander. Oberstes Ziel ist für sie dabei, das Verständnis der Leser für die Probleme zu schulen. Vor allem bei absoluten Klassikerfällen vermögen sie so besonders examensprägende Probleme herauszuarbeiten und die verschiedenen vertretenen Ansichten dazu umfassend darzustellen. Im Mittelpunkt steht dabei immer der argumentative Streit, den sie mit einer bestechend klaren Sprache führen. Überlange und verschachtelte Sätze sind eher selten. Durch das gut strukturierte Layout lässt sich das Buch angenehm lesen.
Mein Fazit
Der “Medicus” ist ein kompaktes und gut strukturiertes Lehrbuch. Man behält immer einen guten Überblick, ohne gleich oberflächlich zu lernen. Dabei bleibt viel hängen, was vor allem an den klaren Streitdarstellungen liegt. Deshalb eignet sich das Buch aber auch sehr gut als Lektüre in den letzten Wochen vor der Prüfung, wenn es eher darum geht, den Überblick und die Ruhe zu wahren.
Liebe Leser von juraexamen.info,
Wir freuen uns sehr euch mitteilen zu könnnen, dass wir heute die magische Grenze von 7.500 Facebookfans überschritten haben. Außerdem werden wir in den nächsten Wochen unseren 1000. Beitrag veröffentlichen können.
Dies alles wollen wir zum Anlass nehmen uns bei euch zu bedanken und wieder einmal einige gute Lehrbücher fürs Studium für Rezensionen zur Verfügung zu stellen. Dies werden im Einzelnen sein:
- Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht III
- Peine Klausrenkurs im Verwaltungsrecht
- Degenhardt, Klausrenkurs im Staatsrecht I
- Peifer/Dörre, Übungen im Medienrecht
- Kropholler, BGB-Studienkommentar
- und Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht
Wir werden ab Morgen jeden Tag ein solches Buch zur Rezension ausloben. Wer Interesse hat eine entsprechende Rezension zu verfassen (Muster bspw. hier oder hier) muss einfach innerhalb einer Stunde nach Auslobung der jeweiligen Rezension eine Nachricht an mail@juraexamen.info senden, und möglichst eine kurze Beschreibung zu sich selbst abgegeben.
Wir schicken euch dann das Buch zu und sobald die Rezension bei uns angekommen ist, seid ihr stolzer Eigentümer eines neuen Lehrbuchs.
Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 6. Auflage 2010, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-60005-0, Verkaufspreis 24,80 €
Das hier rezensierte Werk soll den Rechtsreferendar für den öffentlich-rechtlichen Teil des Assessorexamens fit machen. Der Rezensent hatte zuvor das Werk „Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht“ von Pietzner/Ronellenfitsch konsumiert. Im direkten Vergleich erscheint das Werk von Kintz vorzugswürdig.
Inhalt
Das Werk von Kintz bietet m.E. inhaltlich alles, was für das Assessorexamen notwendig ist. Die ersten 130 Seiten befassen sich mit dem Erstellen eines verwaltungsgerichtlichen Urteils. Angesichts der Tatsache, dass im Vergleich zum Zivilurteil wesentlich weniger Besonderheiten zu beachten sind, verwundert ein solch geringer Umfang nicht. Die notwendigen Formalia und Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Urteils werden auf knapp 50 Seiten ausführlich, gut verständlich und mit zahlreichen Formulierungsbeispielen dargestellt. Die nächsten 80 Seiten beschäftigen sich mit einer knappen Präsentation der allgemeinen und besonderen Sachentscheidungsvoraussetzung, sowie einer knappen Darstellung zur Begründetheit einer Klage. Diese Ausführungen waren nach Ansicht des Rezensenten nicht zwingend notwendig. Da die Präsentation aber zumindest in prägnanter Form erfolgt, schadet dieser Abschnitt dem Leser nicht.
Die Folgenden Abschnitte widmen sich dem Gerichtsbescheid und den Beschlüssen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Hier wurde der Fokus nur auf das für den Referendar notwendige Wissen gelegt, ohne dass es zu abschweifenden Ausführungen kommt. Diese Abschnitte lassen sich aufgrund der konzisen Darstellung schnell konsumieren, wobei trotzdem nicht das Gefühl aufkommt, etwas Wichtiges wäre ausgelassen worden. Sodann behandelt das Werk in aller Kürze das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO, sowie Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeverfahren. Anschließend wird auf gut 50 Seiten erläutert, in welcher Form verwaltungsbehördliche Entscheidungen zu erstellen sind. Es schließt sich ein gut 30seitiger Abschnitt zu möglichen Konstellation einer Anwaltsklausur an. Zu guter letzt wird noch der öffentlich-rechtliche Aktenvortrag behandelt und am Ende der Darstellung finden sich Aufbauschemata zu den verschiedenen Aufgabenstellungen.
Lesbarkeit
Der optische Stil des Buches wirkt etwas unschön, was die Lesbarkeit geringfügig einschränkt. Als optische Auflockerung wird statt Absätzen häufig lediglich der Fettdruck eingesetzt. Der Schreibstil ist gut lesbar, knapp gehalten und auf den Punkt gebracht. Ausladende Darstellungen wären hier in meinen Augen auch fehl am Platz, da der Hauptzweck des Werkes darin besteht, dem Referendar die notwendigen Formalia und entsprechende Formulierungsbeispiele an die Hand zu geben.
Fazit
Das Werk erfüllt seinen Zweck. Anzumerken ist, dass es sich für einen Autor als schwierig erweisen wird, verwaltungsgerichtliche Formalia und Besonderheiten in einen spannenden Roman zu verpacken. Die Ausführungen zum gleichen Thema von Pietzner/Ronellenfitsch sind um ein vielfaches detaillierter, wobei der Umfang der brauchbaren Klausurhinweise im Ergebnis geringer war. Aus diesem Grund spricht der Rezensent für dieses Werk – mangels Auffinden überzeugender Alternativen – eine Kaufempfehlung aus. Sofern Ihr Alternativvorschläge habt, könnt Ihr diese gerne mittels der Kommentarfunktion kundtun.
Herdegen, Europarecht, 13. Auflage 2011
Zumindest in Grundzügen gehört das Europarecht zu den meisten Prüfungsordnungen, daneben gibt es an den Universitäten zahlreiche Schwerpunkte mit europarechtlicher Vertiefung und selbst im Zivilrecht kommt man ganz ohne Europarecht nicht mehr aus (Stichworte: Quelle, Heinrich Heine, Kücükdeveci). Das Lehrbuch von Prof. Dr. Matthias Herdegen will laut Klappentext „einen umfassenden Einstieg in die vielgestaltigen Regelungsmaterien, die sich unter dem begrifflichen Dach des ‚Europarechts‘ zusammenfinden“ geben. Dementsprechend wendet sich das Buch an Studenten, will aber auch Schwerpunktkandidaten eine solide Grundlage bieten.
I. Allgemeines
Die 13. Auflage (ISBN: 978-3-406-61453-8) ist gerade im Verlag C.H.Beck erschienen (Preis: 22,90 Euro). Sie fällt mit 469 Seiten deutlich schlanker aus als die Vorauflage von 2010 (517 Seiten). Laut Klappentext sind die Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung eingearbeitet. Die Ausführungen hierzu beschränken sich allerdings auf wenige neue Absätze (§ 23 Rn. 5). Insgesamt befindet sich das Buch auf dem Stand von November 2010. Es ist in der bekannten Grundrisse-Reihe („Brox“) erschienen und greift deren typische optische Gestaltung auf, normalgroße Schrift wechselt mit Einschüben in Kleinschrift. Positiv hervorzuheben sind die zahlreichen Diagramme, Tabellen und Schemata, die dem Leser einen schnellen Überblick über die wichtigsten Zusammenhänge verschaffen. Wünschenswert wäre eine deutlichere optische Hervorhebung der wichtigsten Urteile, wie sie aus anderen Büchern der Grundrisse-Reihe bekannt ist.
II. Inhalt
Inhaltlich behandelt das Buch im Schwerpunkt das Recht der EU, daneben erfahren aber auch EMRK und OSZE eine relativ ausführliche Behandlung. Der Band wird damit dem eigenen Anspruch gerecht, das „Europarecht“ und nicht nur das Recht der EU zu behandeln. Innerhalb des EU-Rechts erörtert Herdegen schwerpunktmäßig die Grundfreiheiten, „Dassonville“, „Keck“ und „Dijon“ werden ausführlich besprochen. Auch aktuelle Entwicklungen wie beispielsweise die Kücükdeveci-Entscheidung oder das Urteil des BVerfG in der Sache Mangold (Honeywell) werden aufgegriffen. Dabei beschränkt sich Herdegen auf die wesentlichen Punkte, was dem Anliegen entspricht, ein Buch für Studenten zu schreiben, das eine erste Orientierung im Europarecht bieten soll. Für eine Vorbereitung auf eine Schwerpunktklausur würde eine Lektüre der jeweiligen Ausführungen allein aber wohl nicht ausreichen. Positiv hervorzuheben ist, dass das Sachverzeichnis – bei Büchern in höherer Auflage häufig ein Schwachpunkt – auf den neuesten Stand gebracht wurde und eine schnelle Orientierung gerade auch über die Namen der EuGH-Fälle ermöglicht.
III. Gesamtbewertung
Der Band wird dem eigenen Anspruch voll gerecht und bietet für 22,90 Euro ein absolut faires Preis- / Leistungsverhältnis. Wer lediglich den Grundlagenstoff beherrschen will, ist mit dem Buch zumindest inhaltlich mehr als nur gut bedient. Das Design finde ich persönlich etwas unübersichtlich, aber das gilt generell für die Grundrisse-Reihe und ist Geschmackssache. Für ein vertieftes Studium im Schwerpunkt Europarecht oder auch in manchem zivilrechtlichen Schwerpunkt reicht der „Herdegen“ allein hingegen nicht aus. Hier muss man meines Erachtens auf spezialisiertere Werke zurückgreifen.
Liebe Leser von Juraexamen.info,
in Zusammenarbeit mit dem Marketing von DeGruyter freuen wir uns, für unsere Leserschaft freie Rezensionsexemplare von neu erschienenen Lehrbüchern anzubieten. Das bedeutet, dass wir die Rezension eines Titels ausloben. Derjenige Leser, den wir dann für die Rezension auswählen, verpflichtet sich sodann binnen eines Monats eine Rezension zu dem jeweiligen Titel zu verfassen. Im Gegenzug erhält er ein freies Exemplar des Lehrbuchs. An die Rezension stellen wir keine besonderen Ansprüche; wichtig ist lediglich, dass ein gewisser Grad an Neutralität gewahrt und ein gewisser Umfang erreicht werden (als Musterbeispiel können etwa diese, diese oder diese Rezension dienen).
Die Auswahl des Rezensenten erfolgt nach dem Windhundprinzip. Das bedeutet, dass nur die zeitlich erste Anfrage für die Rezension berücksichtigt wird. Hierbei gilt die Einschränkung, dass wir nur solche Anfragen berücksichtigen, die einen überzeugenden Eindruck hinterlassen. Überzeugend klingt eine Anfrage dann, wenn der Student nach Stand seines Studiums in der Lage erscheint, eine objektive Bewertung eines Werkes zu fällen. Aus diesem Grund solltet Ihr den Stand eures Studiums bei der Anfrage angeben. Dazu muss natürlich eure Kontaktadresse kommen, damit wir wissen, wohin wir das Rezensionsexemplar versenden sollen.
Eure Anfrage schickt Ihr bitte an mail@juraexamen.info.
Diese Auslobung bezieht sich auf das Werk „BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre“ von Detlef Leenen
Die Neudarstellung entwickelt die Rechtsgeschäftsdogmatik des BGB in der gedanklichen Ordnung des Gutachtens, also so, wie es das Denken im Aufbau von Anspruchsgrundlagen erfordert. Dabei zeigt sich, dass der dem BGB zugrunde liegenden Rechtsgeschäftsdogmatik ganz neue Seiten abgewonnen werden können.
Viel Spaß beim Rezensieren wünscht Euer Team von Juraexamen.info!