Von Dominik Schnieder
Murmann, Uwe, Grundkurs Strafrecht, München 2011, 502 Seiten, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-61586-3
Die erfolgreiche „Grundkurs“-Reihe des Beck-Verlages hat Zuwachs bekommen. Waren für Studienanfänger (und natürlich auch für Fortgeschrittene) bislang lediglich das Zivilrecht durch den Grundkurs BGB von Musielak und das Öffentliche Recht durch den Grundkurs Öffentliches Recht von Sodan/Ziekow besetzt (daneben gibt es natürlich noch weitere Ausgaben, beispielsweise zum Zivil- oder Strafprozessrecht), schließt sich die strafrechtliche Lücke nun durch das vorliegende Werk von Murmann.
Konzeptionell dem Aufbau der Reihe folgend, soll der Grundkurs Strafrecht Studienanfängern einen möglichst leichten Einstieg in die Materie Strafecht bieten und für Examenskandidaten ein Nachschlage- und Verständniswerk sein. Dem im Vorwort aufgestellten Selbstverständnis des Autors entsprechend, soll „eine Lehrdarstellung aus sich selbst heraus verständlich sein“. Ob es ihm gelungen ist diese Anforderung mit seinem Werk zu erfüllen, soll im Folgenden besprochen werden.
I. Erscheinungsbild/Aufbau
Das Erscheinungsbild des Buches entspricht dem der anderen Grundkurse und reiht sich damit nahtlos in das gewohnte Layout des Beck-Verlages ein. Dies bedeutet eine klar strukturierte Gliederung, eine räumliche Trennung von Text und Fußnotenapparat sowie ein umfassendes Stichwortverzeichnis. An die Kapitel schließen sich Fragen und kleinere Fälle zur Selbstkontrolle an, die am Schluss des Buches aufgelöst werden. Unmittelbar nach Abschluss eines Themenkomplexes bietet sich dem Leser daher die Möglichkeit, das soeben Aufgenommene einer Verständniskontrolle zu unterziehen.
Vorangestellt wurde der eigentlichen Bearbeitung eine generelle Einführung in den übergreifenden Bereich des Strafrechts und anschließend in die gutachterliche Fallbearbeitung. Ausgesprochen positiv fällt auf, dass Murmann nicht sofort beginnt den Leser mit Informationen zu überschütten. Vielmehr spricht der Autor zunächst in gebotener Kürze das Strafrecht als Teilrechtsgebiet und seine Zusammensetzung an. Dazu gibt er kurz gehaltene Überblicke zum Strafprozessrecht, erläutert, was es mit Kriminalistik und Kriminologie auf sich hat und widmet sich der Legitimation des Strafens sowie den Grundlagen der Sanktionenlehre und den (internationalen) Anwendungsbereichen des deutschen Strafrechts.
Im dritten und vierten Teil des Buches erläutert Murmann die Grundzüge der Straftat im Überblick. Hierbei orientiert er sich am klassischen, jedoch nicht unumstrittenen dreistufigen Deliktsaufbau in Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld, der von der herrschenden Meinung dem strafrechtlichen Gutachtenaufbau zu Grunde gelegt wird.
Anschließend führt er den Leser auf fünf Seiten in die für Klausuren bis einschließlich des ersten Staatsexamens maßgebliche Gutachtentechnik sowie auf weiteren fünf Seiten in die überkommenen Auslegungsmethoden ein. Es folgt ein erster Ausflug in die für die ersten Studiensemester klassischen Felder des besonderen Teils.
Um die Probleme des allgemeinen Teils an Straftatbeständen konkret aufzeigen zu können, beschäftigt sich der Autor begrüßenswerter Weise zunächst mit den Delikten gegen das Leben und die körperliche Integrität. Diese müssen auch von Studenten in den ersten Semestern in ihren Grundzügen beherrscht werden, um erfolgreich an den Semesterabschluss- und Übungsklausuren teilnehmen zu können und eignen sich besonders, um die hergebrachten Probleme des allgemeinen Teils erläutern zu können.
Der sechste und mit etwa 350 Seiten umfassendste Abschnitt widmet sich dem allgemeinen Teil. Dargestellt wird, was man aus klassischen AT-Lehrbüchern kennt: Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld, Fragen zu Täterschaft und Teilnahme sowie Versuch und Rücktritt, (unechte) Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikte sowie die Konkurrenzlehre.
II. Inhalt
Wie bereits erwähnt, beginnt Murmann seine eigentliche Darstellung des materiellen Strafrechts mit einer Einführung in die Delikte gegen das Leben und die körperliche Integrität. Diese fällt denkbar knapp aus und enthält für den fortgeschrittenen Studenten keine Neuigkeiten. An dieser Stelle zeigt sich dann auch ein konzeptionelles Dilemma: Eine Darstellung des allgemeinen Teils ist schwer möglich ohne Grundkenntnisse des besonderen Teils. Umgekehrt, und hier liegt das Problem, gilt dies jedoch auch. So werden gerade Studenten in den Anfangssemestern Probleme haben, diesen Teil der Bearbeitung beim erstmaligen Durchlesen erfassen zu können. Beispielhaft genannt sei hier die Auseinandersetzung mit § 228 StGB (Einwilligung in Körperverletzungshandlungen) in diesem Komplex des BT (S. 134 f.). Diese führt zu einer „Zerstückelung“ der Darstellung. So werden in § 15 allgemeine Ausführungen zur Rechtswidrigkeit gemacht, in § 22 die Einwilligung angesprochen sowie in § 25 die Rechtsfertigungsgründe erläutert, wo wiederum auf die Einwilligung zurückverwiesen werden muss.
Für Examenskandidaten mögen sich aus einem solchem Aufbau keine größeren Schwierigkeiten ergeben, sollte man doch meinen, dass sie sich mittlerweile den nötigen Überblick über das Strafrecht verschafft haben. Erstsemestern hingegen dürften die Zusammenhänge nicht auf den ersten Blick klar werden. Hinzu kommt, dass auch die Breite mancher Ausführungen Anfänger schlichtweg überfordern dürfte. Es sei verwiesen auf die Erläuterungen zur restriktiven Auslegung des Mordmerkmales der Heimtücke (S. 107 ff.), die in diesem Umfang wohl nicht einmal von Examenskandidaten parat gehalten wird.
Der eigentliche Hauptteil des Buches beschäftigt sich mit der Darstellung der Strukturen des allgemeinen Teils. In klarer und verständlicher Sprache gelingt es Murmann eine Einführung in die teils sehr komplexen Problemstellungen des allgemeinen Teils zu geben. Gerade Studienanfängern wird es leicht fallen, den Ausführungen des Autors zu folgen, ist er doch stets auf eine umfassende Darstellung der Meinungsspektren bedacht. Die Nachbereitung der Vorlesungen beziehungsweise die Vorbereitung auf die ersten Klausuren wird mit dem Grundkurs sicherlich gut gelingen.
Fortgeschrittenen Lesern hingegen bietet sich jedoch auch hier wenig Neues. Es gelingt nicht immer überzeugend herauszuarbeiten, warum manche Streitigkeiten überhaupt entstehen und wie sich dogmatisch eine saubere Lösung konstruieren lässt. Vielmehr wird häufig lediglich auf die betreffende Problematik hingewiesen, das Meinungsspektrum dargestellt und eine kurze Kritik gegeben.
Das Ziel Murmanns, „(…) die Einbeziehung der Methodik, und zwar nicht nur in einem eigenen Abschnitt, sondern auch im Zusammenhang mit der Lösung von Beispielen und der Erörterung von Streitständen (S. 3)“ kann nicht immer erreicht werden. Soll sich der Grundkurs Strafrecht in Zukunft nicht nur an Studienbeginner, sondern auch an den interessierten Examenskandidaten richten, wäre es wünschenswert an dieser Stelle nachzubessern und den (dogmatischen) Ursprung der Streitigkeiten zu erläutern.
Hingewiesen sei des Weiteren darauf, dass das Buch, anders als beispielsweise die Werke von Frister oder Rengier, keine Grafiken als explizite Prüfungsschemata enthält (zu Recht, geben sie doch häufig eine trügerische Sicherheit und verleiten zu bloßem Auswendiglernen oder Problembewusstsein). Diese lassen sich zwar unschwer aus den Überschriften der jeweiligen Abhandlungen selbst herleiten. Doch mag der ein oder andere geneigte Leser hierdurch zunächst abgeschreckt werden.
III. Fazit
Im Großen und Ganzen ist Murmann mit seinem Grundkurs Strafrecht ein schönes Werk gelungen, das sich in seiner ersten Auflage jedoch schwer tut, die herausragende Qualität des Grundkurs BGB sowie des Grundkurs Öffentliches Recht zu erreichen. Die Ansätze, um sich in diese Riege einzureihen, sind allerdings durchaus vorhanden. In sprachlich ansprechender und sympathischer Weise [„Es geht hier also nicht um ‚Mut zur Lücke‘, sondern um die Einsicht, dass Wissensgrenzen zum Jurastudium dazugehören. Man muss aber wissen, welche Lücken in Ordnung sind und welche nicht (S. 3).“] werden die Probleme dargestellt und ein Lesefluss entwickelt.
Die konzeptionellen Ansätze und Methoden sind innovativ und ansprechend. Man merkt, dass der Autor sich viele Gedanken über die inhaltliche Strukturierung gemacht hat. Dennoch bleibt Raum für Verbesserungen. Gelingt es ihm, die Brücke zwischen Studienbeginn und -ende zu bauen und seine Ausführungen durch tiefergehende dogmatische Ausführungen zu ergänzen, um so (noch) mehr das Verständnis des Lesers zu schulen, ist er auf einem guten Weg eines der qualitativ und konzeptionell besten moderneren Strafrechtslehrbücher zu schreiben. Gelingt ihm dies in Zukunft jedoch nicht, so ist der Grundkurs Strafrecht leider nur ein etwas anders konzeptioniertes AT-Lehrbuch unter vielen.
Der Autor Dominik Schnieder ist Lehrassistent bei Prof. Dr. Horst Schlehofer an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und promoviert zurzeit zu einem verfassungsschutzrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Lothar Michael.