Rezension Staudinger BGB, Eckpfeiler des Zivilrechts, 2011
Verlag de Gruyter, Neubearbeitung 2011, 49,00 €, ISBN 978-3-8059-1109-2
Der Staudinger Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen „Eckpfeiler des Zivilrechts“ wird von vielen als ein kleiner Geheimtip für die Examensvorbereitung, aber auch für das Referendariat und das Berufsleben empfohlen. Das Buch soll keine anderen Lehr- bzw. Fallbücher ersetzen, sondern versteht sich als ergänzende Literatur zur Vermittlung von Grund- und Hintergrundwissen im Zivilrecht.
1. Erscheinungsbild
Zunächst einmal mag man von dem Umfang des Bandes (1368 Seiten) abgeschreckt werden. Doch wie schon oben gesagt, ist der Staudinger Kommentar vorrangig auch nicht dazu bestimmt, in einem Rutsch komplett durchgelesen zu werden, sondern soll ein ergänzendes Lesematerial darstellen. Der Kommentar präsentiert sich in einem angenehmen Druckbild, auch die Formatierungen beschränken sich auf das Allernötigste. Sehr schön finde ich die sehr detaillierten Gliederungen, die am Anfang jedes Kapitels dargestellt sind. Mit viel Mühe eingearbeitet und zum ersten Mal in dieser Neubearbeitung mit enthalten sind auch Randnummern, so dass man mithilfe des Sachregisters am Ende sehr schnell den Kommentartext zu seinem gesuchten Begriff finden kann.
2. Aufbau und Inhalt
Gleich an den Anfang des Kommentars gestellt wird ein 117 Seiten langes Kapitel mit dem Titel „BGB aktuell 2010/2011“, wo die aktuellen examensrelevanten Entwicklungen rund um das BGB sehr gut zusammengefasst werden. Insbesondere dadurch grenzt sich dieser Kommentar von den anderen Kommentaren wie den Palandt ab, weil der Student / Examenskandidat so einen schnellen Überblick über die Neuerungen und Änderungen verschaffen kann.
Anschließend orientiert sich der Aufbau an der systematischen Abfolge der Bücher und Abschnitte des BGB. Sehr gut dargestellt und vermittelt wird in diesem Kommentar vor allem auch die Systematik von eigentlich im BGB verstreut geregelten Normen, die aber inhaltlich in einem Zusammenhang stehen und gerade auch für eine ansprechende Klausurlösung zwingende Voraussetzung sind. Auch die gemeinschaftsrechtlichen Bezüge mit seinen Auswirkungen auf das BGB werden hinreichend dargestellt.
3. Fazit
Der Kommentar „Staudinger BGB – Eckpfeiler des Zivilrechts“ wird m.E. nach zurecht als „Geheimtipp“ für das Zivilrecht gehandelt. Er eignet sich vor allem für die Examensvorbereitung, wo mehr denn je das systematische Verständnis im BGB für eine erfolgreiche Examensklausur erforderlich ist. Von vielen Examenskandidaten hört man von den Schwierigkeiten des systematischen Verständnisses. Dieses Buch versucht dem Abhilfe zu schaffen und vermittelt gerade dies durch die sog. Querschnittsbeiträge in einer sehr angenehmen Art und Weise. Jedem, der gerade darin seine Schwierigkeiten sieht bzw. noch mehr Sicherheit für das systematische Verständnis und die Zusammenhänge des BGB braucht, ist dieses Buch zu empfehlen.
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Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Nicolas veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.
Rezension Looschelders, Schuldrecht AT
Dirk Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, Heymanns-Verlag, 7. Auflage (August 2009), 25,90 €, ISBN-10: 3452271382
Im Rahmen meiner Examensvorbereitung ohne Repetitorium war es für mich besonders wichtig, auf die richtige Literatur zurückgreifen zu können. Gerade im Schuldrecht bietet sich dabei eine besondere Fülle an Ausbildungsliteratur, die die Materie mal in knapperer, mal in vollumfänglicher Form aufbereitet und abhandelt. Nicht zuletzt stellt das Schuldrecht aufgrund seiner Bedeutung ein absolutes Kerngebiet des Examensstoffs dar und ist deshalb immer wieder beliebter Prüfungsgegenstand. Für den Allgemeinen Teil des Schuldrechts gilt das Lehrbuch von Dirk Looschelders unter Studenten als Tip, den besonderen Anforderungen dieses Themengebietes gerecht zu werden.
1. Erscheinungsbild und Aufbau
Jeder Student der Rechtswissenschaft wird mindestens einmal in seinem Jura-Leben ein Werk der Lehrbuchreihe Academia Iuris in den Händen gehalten oder damit gearbeitet haben: Schnörkelloses, klares Auftreten, übersichtliches Schriftbild, dezenter Einsatz von „Info-Kästen“ und längere, zusammenhängende Textpassagen. Der Aufbau richtet sich im Wesentlichen systematisch nach den einzelnen „Stationen“, die ein Schuldverhältnis durchlaufen kann (Entstehung, Inhalt, Beendigung, Leistungsstörungen) und ist damit schon beim ersten Lesen des Inhaltsverzeichnisses leicht verständlich und in seiner Struktur nachvollziehbar. Überschriften, Unterüberschriften und Gliederungspunkte sind sparsam gesetzt und quälen den Leser nicht mit unnötigen Verschachtelungen, die ihn nur noch mehr über das übliche Maß hinaus verwirren würden. Auf den letzten Seiten glänzt das Werk ferner mit einem umfassenden Paragraphen-Register, einem Sachverzeichnis, sowie einem ausführlichen Entscheidungsverzeichnis. Darüber hinaus wird im Anhang auf die Fallbearbeitung im Leistungsstörungsrecht anhand kleiner Fallbeispiele mit ausformulieren Lösungsvorschlägen eingegangen. Praktisch und hilfreich!
2. Inhalt
Inhaltlich wird das gesamte examensrelevante allgemeine Schuldrecht abgedeckt. Nach Einführung in die das Schuldverhältnis an sich betreffenden Grundlagen (Begriff, Pflichten, Grenzen), wendet sich der Autor den rechtlichen Umständen zu, die ein Schuldverhältnis entstehen lassen, inhaltlich prägen oder dessen Beendigung herbeiführen. Das Recht über die Störungen im Schuldverhältnis bildet dabei – erwartungsgemäß – den größten Anteil und erfährt eine sehr detailreiche Auseinandersetzung, welches in Anbetracht der Wichtigkeit für das Examen und darüber hinaus mehr als gerechtfertigt ist.
Hierbei werden – leicht verständlich – die allgemeinen Regeln vorangestellt und die darauf aufbauenden Tatbestände sukzessive entwickelt und in Beziehung gesetzt. An solchen Stellen, wo entsprechender Erklärungsbedarf besteht, finden sich anschauliche Beispiele, die meistens Entscheidungen höchstrichterlicher Rechtsprechung nachgebildet sind und die jeweilige Problematik „auf den Punkt“ bringen. Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang die gute Seitengestaltung, die die jeweiligen vertiefenden Beispielfälle sofort kenntlich macht, sodass diese – für einen leichteren Einstieg oder einer schnellen Wiederholung – auch einmal „übersprungen“ werden können.
Untypisch für ein Lehrbuch und daher erwähnenswert sind die zahlreichen und als solche bezeichneten, instruktiven Hinweise zur Klausurbearbeitung: Auch hier bemüht sich der Autor um eine kontextbezogene Vermittlung des materiellen Rechts ohne sich in allzu ausufernden Erklärungen zur Gutachtenerstellung zu verlieren.
3. Sprache
Eine der große Stärken dieses Lehrbuchs ist wohl die klare und zielgerichtete Sprache, derer sich der Autor durchweg bedient. Dort, wo andere Lehrbücher und Skripten durch umständliche Formulierungen und betont komplexen Satzbau eher Stirnrunzeln erzeugen, wird hier ein Mittelweg beschritten, der sowohl fachlich angemessen, als auch inhaltlich überzeugend die verschiedenen Themenbereiche nicht nur Examenskandidaten verständlich macht. Gerade wem die in manchen Lehrmaterialien übliche direkte „Ansprache“ des Lesers in Form von wohlmeinenden „methodischen“ Hinweisen missfällt, wird den nüchternen und sachbezogenen Stil des Autors schnell zu schätzen wissen.
4. Fazit
Zusammen mit Titel „Schuldrecht Besonderer Teil“ aus derselben Lehrbuchreihe erhält der Student eine umfassende und für das erste Staatsexamen ausreichende Vorbereitung auf ein Rechtsgebiet, dessen Beherrschung wohl zu den Grundvoraussetzungen eines guten Examens zählt. Insbesondere die sehr gute sprachliche Darstellung und das übersichtliche Erscheinungsbild ermöglichen eine systematische und lernorientierte Auseinandersetzung mit allen wichtigen Themenbereichen des allgemeinen Schuldrechts. Die praxisorientierten „Tips“ gehen dabei über das Standardrepertoire eines Lehrbuchs hinaus.
Mit 25 Euro Anschaffungskosten liegt das Werk im mittleren Preisbereich, ist aber angesichts des durchweg positiven Eindrucks eine echte Kaufempfehlung.