I. Rechtsgutverletzung
→ Geschützte Rechtsgüter: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstiges Recht, aber nicht das Vermögen an sich
II. Schädigungshandlung
→ Oder Unterlassen, wenn eine Pflicht zum Handeln besteht
III. Haftungsbegründende Kausalität
→ Kausalität zwischen Rechtsgutverletzung und Handlung
IV. Rechtswidrigkeit
→ Rspr.: bei positivem Tun wird Rechtswidrigkeit indiziert, bei Unterlassen oder bei mittelbaren Rechtsgutverletzungen muss der Schädiger gegen eine Verhaltenspflicht verstoßen haben (z.B. gegen eine Verkehrssicherungspflicht)
V. Verschulden
VI. Schaden
VII. Haftungsausfüllende Kausalität
→ Kausalität zwischen Rechtsgutverletzung und Schaden