Die mündliche Prüfung ist für die Examensnote genauso wichtig wie das schriftliche Examen. Für viele Kanditaten stellt sie aber häufig Neuland dar, findet sie in der universitäten Ausbildung ja kaum statt. Umso größer sind die Fragen, die so manch einen vor der Prüfung plagen. Um euch einen Einblick zu geben, was für die mündliche Prüfung wichtig sein kann und welche Vorstellungen die Prüfer/innen eigentlich haben, möchten wir verschiedene Prüfer für euch interviewen.
Heute gibt uns Herr Prof. Dr. Martin Avenarius als regelmäßiger Prüfer einen Einblick.
Prof. Dr. Martin Avenarius ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Daneben ist er u.a. Mitglied der Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Köln und Düsseldorf und Vertrauensdozent der Hanns-Seidel-Stiftung.
1. Wie bereiten Sie sich auf die Kandidaten vor? Nehmen Sie Einsicht in die Prüfungsakte?
Über den Inhalt der Prüfungsakte berichtet der Kommissionsvorsitzende erst am Tag der mündlichen Prüfung. Die Ergebnisse der Klausuren kennen die Prüfer aber schon etwas länger. Dies ermöglicht es, sie bei der Vorbereitung des Prüfungsgesprächs zu berücksichtigen, um auf jeden Kandidaten angemessen eingehen zu können. Wer z.B. um das Bestehen ringt, muss fairerweise anders gefragt werden als jemand, der vielleicht Aussichten auf ein gutes Gesamtergebnis hat und zeigen möchte, dass er besonders qualifiziert ist. So kann man schwächeren Kandidaten mit zunächst einfacheren Aufgaben ihre Chance geben, um sie nicht von vornherein zu überfordern, während stärkere die Möglichkeit bekommen, mit anspruchsvolleren Gedanken zu glänzen. Im übrigen ergibt sich aus den Vornoten keineswegs eine Tendenz hinsichtlich des Erfolgs in der mündlichen Prüfung. Hier besteht also Raum für erfreuliche Überraschungen.
2. Welchen Einfluss hat das Vorgespräch auf die spätere mündliche Prüfung? Welchem Zweck dient es aus Ihrer Sicht?
Das Vorgespräch wird mit dem Vorsitzenden geführt, der darüber in der Kommission berichtet. Es vermittelt einen Eindruck von der Persönlichkeit des Kandidaten. Dieser kann sich hier zu seinen Zukunftsplänen oder Interessenschwerpunkten äußern und allfällige Probleme (etwa sprachliche Schwierigkeiten oder besondere Prüfungsangst) benennen. Auch kann er ggf. darauf hinweisen, wenn er meint, dass seine schriftlichen Arbeiten sein wirkliches Leistungsniveau nicht widerspiegeln; man kann dem dann in der mündlichen Prüfung durch geeignete Fragen nachgehen.
3. Welche Rolle spielen die erzielten Vornoten aus dem schriftlichen Examensteil?
Ihre Kenntnis ist wichtig, damit man das Prüfungsgespräch in angemessener Weise planen und durchführen kann (s.o. 1.). Auch können Klausuren, die dem Kandidaten ausnahmsweise misslungen sind, bewirken, dass das rechnerische Gesamtergebnis der Prüfung hinter einem günstigeren Eindruck zurückbleibt, den die Kommission vom Leistungsstand des Kandidaten gewinnt. In solchen Sonderfällen ist eine Korrektur der Gesamtnote möglich.
4. Viele Prüflinge sind unsicher, was Sie anziehen sollen. Wie sollte man sich am besten kleiden?
Förmlich und zurückhaltend. Kandidaten sollten dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie die Prüfung ernst nehmen. Die Prüfer tun es ebenso.
5. Wie bereiten Sie sich selbst auf eine mündliche Prüfung vor?
Ich konzipiere normalerweise einen oder zwei kurze Fälle, die im Gespräch gelöst werden sollen, und notiere mir, welche Gegenstände dabei möglichst erörtert werden sollten. Gerne wähle ich Themen, die kleine Exkurse zu den Grundlagen des Rechts erlauben. Auch für den Fall, dass am Ende der Teilprüfung noch Zeit bleibt, notiere ich mir einige Grundfragen. Ich nehme mir vor der Prüfung auch Zeit für die Auseinandersetzung mit der Aufgabe, die jeweils als Gegenstand des Kurzvortrags vorgesehen ist.
6. Was empfehlen Sie einem Kandidaten, um sich gut vorzubereiten?
Mit der Vorbereitung sollte man keinesfalls erst unmittelbar vor der Prüfung beginnen, man sollte sie vielmehr langfristig betreiben. Sehr wichtig ist es, das Fach mit seiner ganzen Schwierigkeit von Beginn des Studiums an ernst zu nehmen. Es genügt selbstverständlich nicht, im letzten Moment – z.B. mit Rücksicht auf die Zusammensetzung der Prüfungskommission – das Kurzzeitgedächtnis mit irgendwelchen Einzelheiten anzureichern. Entscheidend ist, ob der Prüfling über die Ausbildung hinaus, also über das bloße juristische Handwerk, das schwierig genug ist, auch als juristisch gebildete Persönlichkeit gereift ist, der man zutraut, dass er später gesellschaftliche Verantwortung übernehmen kann. Die mündliche Prüfung erlaubt in dieser Hinsicht klarere Eindrücke als schriftliche Leistungen. Erst wenn also die kritische Selbstvergewisserung zu dem Eindruck führt, dass die nötige Reife erreicht ist, dann sollte man ins Examen gehen, und keinesfalls allein deswegen, weil der Freiversuchs-Termin bevorsteht.
Natürlich kann man auch ganz konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Aussichten zu verbessern. Hierzu gehört etwa das Einüben von Kurzvorträgen, insbesondere mit Rücksicht auf das Zeitmanagement, oder die Orientierung über aktuell diskutierte Rechtsprobleme.
7. Wie sollte ein Prüfling reagieren, wenn er eine Frage nicht richtig verstanden hat?
Nachfragen. Soviel Zeit steht immer zur Verfügung, und Prüfer sind nach meiner Erfahrung immer geduldig und freundlich. Man versucht selbstverständlich zu vermeiden, dass das Prüfungsgespräch durch Mißverständnisse belastet wird.
8. Sollte man mit dem Prüfer diskutieren, wenn er der eigenen Rechtsansicht widerspricht?
Ich finde es geradezu erfreulich, wenn die Rechtskenntnis eines Kandidaten qualifiziert und sein Auftreten selbstbewußt genug ist, dass er seinen Standpunkt mit Gründen behaupten kann. Auch der fertige Jurist wird, um dem Recht verantwortlich dienen zu können, in der Lage sein müssen, im juristischen Streitgespräch kritisch zu argumentieren. Abwegige Vorstellungen oder methodisch unzulässig entwickelte Gedanken werden dadurch freilich nicht richtiger. Wenn der Prüfer also klar signalisiert, dass ein bestimmter Standpunkt falsch sei, sollte man nicht insistieren.
9. Was sind Ihrer Meinung nach die 3 Top-Fehler, die ein Kandidat begehen kann?
Unkritische Nutzung des Freiversuchs, Vernachlässigung der Grundlagen des Rechts, unsorgfältiger Umgang mit Gesetz, Sachverhalten und Methoden. Die Folgen sind nicht nur generell fatal, sondern können gerade in der mündlichen Prüfung unverschleiert zutage treten.
10. Haben Sie eine lustige oder kuriose Anekdote aus Ihrem bisherigen “Prüferleben”, die Sie uns preisgeben möchten?
Lieber nicht. Was auf der einen Seite des Tisches u.U. kurios wirken kann, mag für die andere Seite fatale Folgen haben. Man sollte nicht vergessen, dass das Staatsexamen eine ernste Angelegenheit ist. Nur scheinbar kurios, in Wahrheit aber besonders unangenehm kann es sein, wenn beide Seiten völlig unterschiedliche Vorstellungen vom wünschenswerten Niveau des juristischen Fachgesprächs haben.
Wir bedanken uns herzlich für die Antworten.
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