Was Sex mit Jura zu tun hat? Darüber ließe sich lange philosophieren. Das AG Bonn kann diese Frage nach einer gestrigen Verhandlung nicht beantworten und verwies den Fall an das LG Bonn. Was war passiert? – und jetzt wird es (leider) wieder juristisch.
Es ging um den Verkauf einer Internetdomain – nämlich der Domain www.sex.info bei einer hierauf spezialisierten Internetplattform, die ähnlich wie e-bay funktioniert. Hier wurde letztendlich ein Verkauf für 1.000 Euro abgewickelt – die Verkäuferin verlangt nun Erfüllung. Die Verkäuferin weigert sich aber zu erfüllen. Sie behauptet, dass sie vorhatte die Domain für mindestens 100.000 Euro zu verkaufen und einen entsprechenden Startpreis auch eingeben wollte. Mit der Eingabe hatte sie ihren Sohn beauftragt. Der Fehler könne ihrer Ansicht nach allein durch einen Fehler des Sohnes oder aber durch einen technischen Fehler der Verkaufsplattform bedingt sein. Zudem hätte der Käufer die Fehlerhaftigkeit des Startpreises erkennen müssen, da es sich hier um einen offenkundigen Fehler handelt. Dies begründet sie damit, dass beispielsweise die Domain www.sex.com für 13 Mio. Dollar veräußert wurde, woran man erkennen könne, dass „Sex-Domains“ einen besonderen Wert haben.
Ein lustiger Fall also, der bekannte Probleme beinhaltet: Zunächst erst einmal die Veräußerung über eine Internetplattform und hiermit verbunden die Frage, ob eine Sittenwidrigkeit oder Wucher bei zu geringen Preisen zu bejahen ist. Zudem könnte noch diskutiert werden, ob eine Domain überhaupt eine Sache ist und wie eine solche Veräußerung überhaupt funktioniert. Ferner ist die Frage der Anfechtung bei Irrtümern Dritter zu klären und dabei zu problematisieren, inwiefern ein solcher Irrtum des Sohnes vorgelegen hat. Hierbei ist ein Inhalts- von einem Erklärungsirrtum abzugrenzen (bspw. BGH Urteil vom 26. 1. 2005 (VIII ZR 79/04).
Dies alles ist letztlich nur dann zu entscheiden, wenn entsprechende Beweise erbracht werden – das dürfte schwer genug fallen. Zum LG Bonn kam der Fall übrigens deshalb, weil der Streitwert nach Ansicht des Amtsrichters einen Streitwert von über 5.000 Euro hat (§ 71 Abs. 1 GVG, § 23 Nr. 1 GVG) und demnach zu verweisen war (§ 281 Abs. 1 ZPO).
Ein Fall mit einer Fülle juristischer Probleme also. Wer noch einmal genauer nachlesen will, findet den Fall hier. Das Aktenzeichen dazu: 103 C 107/15.
Bleibt natürlich die Frage, welchen Wert www.juraexamen.info hat – zum Verkauf stehen wir aber trotzdem nicht.
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Wir freuen uns eine weitere Rezension unseres Gastautors Jonas Hofer veröffentlichen zu können. Er ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Universität Mannheim.
Rezension: Preis, Kollektivarbeitsrecht, Lehrbuch für Studium und Praxis, 3. Auflage 2012, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 49,80 €
1. Allgemeines
In 3. Auflage erschienen ist das Lehrbuch im Kollektivarbeitsrecht für Studium und Praxis von Prof. Ulrich Preis. Auf 958 Seiten findet der Leser alles, was er für die erfolgreiche Bearbeitung kollektivarbeitsrechtlicher Fragestellungen wissen muss. Das Lehrbuch zum Kollektivarbeitsrecht knüpft unmittelbar an das Lehrbuch zum Individualarbeitsrecht an und stellt zu diesem einen zweiten Teil dar, was auch an der fortlaufenden Kapitelzählung zu erkennen ist. Auch wenn das Kollektivarbeitsrecht im Studium fast nur im Schwerpunkt eine Rolle spielt, ist dieses Werk vor allem an Studierende und junge Praktiker gerichtet. Es ermöglicht jedem interessierten Leser einen schnellen und umfassenden Einstieg in die kollektivarbeitsrechtliche Problematik. In der 3. Auflage gibt das Lehrbuch den Rechtsstand zum 31.08.2012 wider.
2. Inhalt
Nach einer kurzen Einführung in das kollektive Arbeitsrecht, beginnt das Lehrbuch mit ausführlichen Darstellungen zum Koalitionsrecht. Dabei werden insbesondere deren verfassungsrechtliche Bedeutung und die Grenzen der Koalitionsfreiheit dargestellt. Dies ermöglicht dem Leser einen guten Einstieg in das Themengebiet. Darauf aufbauend erläutert Preis sehr ausführlich das Tarifvertragssystem und greift alle relevanten Problemfelder auf. Er leitet schließlich ins Arbeitskampf- und Schlichtungswesen über.
Die zweite Hälfte des Lehrbuchs ist größtenteils dem Mitbestimmungsrecht gewidmet. Detailliert wird dabei auf die betriebliche Mitbestimmung eingegangen. Hier erlaubt das Lehrbuch einen tiefen Einblick in das System des Betriebsverfassungsrechts und bringt dem Leser dieses in klarer und verständlicher Sprache nahe. Neben der betrieblichen Mitbestimmung, wird auch jedoch auch das Recht der Unternehmensmitbestimmung besprochen.
Abschließend findet sich ein kurzer Teil zum arbeitsgerichtlichen Verfahren, der das Lehrbuch abrundet und dem unerfahrenen jungen Arbeitsrechtler eine Darstellung arbeitsrechtlicher Verfahrensarten bietet. Erfahrene Prozessrechtler werden hier wohl zu weiterer Literatur greifen müssen. Da das Werk jedoch vor allem an Studierende gerichtet ist, sind die Ausführungen für ein Lehrbuch mehr als umfänglich.
3. Fazit
Mit knapp tausend Seiten ist auch das Lehrbuch zum Kollektivarbeitsrecht von Preis kein kleines Werk. Es eignet sich jedoch hervorragend, um einzelne Fragestellungen aufzuarbeiten und sich zu gewissen Problemen einen schnellen Überblick zu verschaffen. Doch der im Kollektivarbeitsrecht völlig Unerfahrene kann sich mit diesem Lehrbuch einen guten Einstieg in das Thema erarbeiten. So nimmt Preis zu allen aktuellen Problemen Stellung und ermöglicht durch weitere Literaturhinweise eine schnelle und vertiefte Erarbeitung einzelner Fragestellungen.
Wir freuen uns eine Rezension unseres Gastautors Jonas Hofer veröffentlichen zu können. Er ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Universität Mannheim.
Rezension: Preis, Individualarbeitsrecht, Lehrbuch für Studium und Praxis, 4. Auflage 2012, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 49,80 €
1. Allgemeines
Das mittlerweile in 4. Auflage erschienene Lehrbuch richtet sich vornehmlich an Studierende, soll aber auch Praktikern einen schnellen und umfassenden Zugang zum Arbeitsrecht verschaffen. Auf 1018 Seiten gibt Preis einen tiefgehenden Einblick in das Individualarbeitsrecht. Dabei ist das Lehrbuch klar strukturiert und geht auf alle für das Studium wesentlichen Gesichtspunkte ausführlich ein.
Trotz der vielen Seiten, einer kleinen Schriftart und des dichten Drucks findet sich der Leser dank eines ausführlichen Inhaltsverzeichnisses sowie des Stichwortverzeichnisses gut zurecht und kann auch einzelne Themenpunkte unproblematisch auffinden.
Das Werk gibt den Rechtsstand zum 31.08.2012 wider.
2. Inhalt
Nach einer kurzen Einführung in das Arbeitsrecht geht Preis auf die Grundbegriffe des Arbeitsrechts ein. Dem Leser werden zunächst allgemeine Begrifflichkeiten erörtert und in einem zweiten Schritt die durchaus komplexe Normenhierarchie des Arbeitsrechts anhand der Rechtsquellen näher gebracht. Da es sich hier um ein Lehrbuch zum Individualarbeitsrecht handelt, sind die Ausführungen zum Kollektivarbeitsrecht zwar knapp, für das Verständnis aber vollkommen ausreichend.
Anschließend geht das Lehrbuch weitgehend chronologisch den Verlauf eines Arbeitsverhältnisses durch: Zunächst wird auf die Begründung von Arbeitsverhältnissen eingegangen, dann mit möglichen Inhalten eines solchen fortgesetzt und zuletzt auf das äußerst examensrelevante Thema der Beendigung von Arbeitsverhältnissen eingegangen.
In einem letzten Abschnitt geht Preis noch kurz auf den Wechsel des Betriebsinhabers ein. Die Ausführungen sind hierbei äußerst knapp gehalten, für das Verständnis im Studium jedoch mehr als ausreichend. Praktiker die sich mit diesem Thema befassen wollen, werden hier jedoch weitere Literatur heranziehen müssen.
3. Fazit
Die 4. Auflage setzt das Lehrbuch hervorragend fort. Dabei wird auf aktuelle Problematiken in ansprechender und verständlicher Weise eingegangen. Auch brandheiße Themen wie aktuelle Entscheidungen des EuGH (etwa Rs. Kücük) oder Streitigkeiten um die Inhaltskontrolle von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten werden dargestellt. Dem interessierten Leser wird das Arbeitsrecht in diesem Werk in seinem vollen Spektrum aufbereitet. Besonders hervorzuheben sind die vielen Beispiele, mit denen die Inhalte anschaulich gemacht werden, und das gerade für Studierende interessante Begleitwerk mit 22 Klausuren.
Lediglich die Länge von über 1000 Seiten wird den einen oder anderen Studierenden mit Sicherheit vor der Arbeit mit diesem Werk abschrecken. Doch eignet es sich auch bei der Arbeit mit einem Kurzlehrbuch ideal als Nachschlagwerk.