Eine neue Volte in der causa Uber. Das LG Frankfurt hat mit Entscheidung vom 16.09.2014 die erst letzte Woche erlassene einstweilige Verfügung (wir berichteten) wieder aufgehoben. Damit dürfen über die App UberPop wieder Fahrdienstleistungen privater Fahrer ohne Personenbeförderungsschein vermittelt werden.
Grund ist laut Pressemitteilung, dass in der mündlichen Verhandlungen die zunächst vermutete Eilbedürftigkeit widerlegt worden ist. Daher bestehe kein Anlass mehr den Streit im vorläufigen Rechtsschutz zu entscheiden. Das Gericht fügte aber hinzu, dass die Verfügung in der Sache rechtmäßig ergangen sei. Nun möchte Taxi Deutschland die Entscheidung des LG Frankfurt vor dem OLG anfechten und eine einstweilige Verfügung erwirken. Ansonsten bleibt nur noch die Möglichkeit des Hauptsacheverfahrens.
Interessant ist, dass privaten Fahrern nach der Entscheidung des LG Frankfurts (s. unseren Bericht) mangels Personenbeförderungsschein die Nutzung der App untersagt ist. Allein mangels (nun erst aufgeklärter?) fehlender Dringlichkeit den Betrieb der App wieder zu erlauben und zugleich die (durch die App ja bezweckte) Beförderung zu verbieten erscheint zumindest im Ergebnis unglücklich.
Die Entwicklungen in der Sache Uber vs. Taxi Deutschland gehen weiter – wir bleiben dran!
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