Rezension von Julien Lindner zu Peine, Klausurenkurs im Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Heidelberg [u.a.] (2010), 554 S., € 24,95.
Der Rezensent studiert Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und ist dort als studentische Hilfskraft am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI), Lehrstuhl Prof. Dr. Koenig, LL.M. (LSE), beschäftigt.
I. Aufbau
Der Klausurenkurs im Verwaltungsrecht von Peine behandelt auf 554 Seiten das examensrelevante Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht, also das Polizei-, Bau- und Kommunalrecht. Im ersten Teil wird auf gut hundert Seiten ein Überblick über die Klage- und Antragsarten der VwGO sowie über das Widerspruchsverfahren gegeben. Im zweiten Teil folgen auf den restlichen 450 Seiten 35 Fälle zu den genannten Rechtsgebieten. Diese sind in zwei Schwierigkeitsgrade eingeteilt: einige einfachere Fälle jeweils zum Einstieg in das Rechtsgebiet, gefolgt von solchen auf Examensniveau.
Jeder Fall besteht aus einer kurzen Vorüberlegung, die das Problemzentrum des Falles benennt und den Gang der Bearbeitung umreißt, einer ausführlichen Gliederung, der gutachterlichen Lösung und zumeist einem Repetitorium. Letzteres ist eine knapp gehaltene Darstellung eines Themas (z. B. die Tatbestandsmerkmale des VA), das in einer inhaltlichen Beziehung zum jeweiligen Fall steht.
II. Inhalt
Das Buch wendet sich zwar laut Einführung an fortgeschrittene Studenten, die Lektüre des ersten Teils wird jedoch gerade auch demjenigen Leser von großem Nutzen sein, dem die nötige Souveränität im Lösen verwaltungsrechtlicher Fälle noch fehlt. Die Darstellungsweise ist kompakt, beinhaltet zahlreiche Schemata und legt den Schwerpunkt auf der Anwendung der Materie in der Klausur. Auch Anfängerfehler werden eingehend behandelt. Examenskandidaten können hiermit ihr Wissen auffrischen. Examenskandidaten, die sich in puncto VwGO schon sicher fühlen und bereits ihre ‚eigenen‘ Aufbauschemata im Kopf haben, können dagegen ohne schlechtes Gewissen direkt mit der Falllösung beginnen.
Eine Klausur gutachterlich zu lösen, ist nicht allein durch Kenntnisse der jeweiligen Rechtsmaterie zu schaffen. Vielmehr muss gerade die Technik der Falllösung geübt werden. Doch selbst die Darstellungsweise von Fallbearbeitungen in Ausbildungszeitschriften weichen häufig von dem ab, was von Studenten in einem Gutachten erwartet wird. In diesem Punkt ist Peine vorbildhaft. Auf hohem Niveau kann hier das Schreiben verwaltungsrechtlicher Klausuren geübt werden. Mitunter werden auch Details behandelt, unter denen die Beispielskraft des Falles leidet. Dagegen ist das Abdecken des gesamten examensrelevanten Stoffs der behandelten Rechtsgebiete selbstverständlich nicht gewollt. Die getroffene Auswahl überzeugt insgesamt.
Die Sprache ist klar und komplizierte Satzkonstruktionen sucht man vergebens. Auch das Druckbild ist wegen des weitgehenden Verzichts auf Fußnoten sehr übersichtlich geraten. Ein Manko, das aber nicht zu vermeiden ist, ist die Notwendigkeit ständiger Verweise, da die Fälle nach brandenburgischem Recht gelöst werden.
III. Fazit
Das Werk gibt einen guten Überblick über die gängigen verwaltungsrechtlichen Klausurkonstellationen und wie man diese gelungen löst. Dabei merkt man dem Autor stets an, dass es ihm tatsächlich um praktische Hilfestellung geht. Wer das Buch komplett durchgearbeitet hat, darf daher den Examensklausuren im Verwaltungsrecht ein Stück gelassener entgegenblicken.
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