Vielen Dank an Carolin für das Zusenden eines Gedächtnisprotokoll der zweiten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens in NRW im Oktober 2014. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
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Sachverhalt
A ist im Handelsregister als Kaufmann eingetragen und vertreibt Zeitungen.
Er erwirbt Zeitungen von der X-AG, die er für 2 € erwirbt. Diese veräußert er an Zeitungsunternehmen für 5 € unter Eigentumsvorbehalt. Werden diese nicht verkauft, bekommt der A sie unentgeltlich wieder.
A darf die zurück bekommenen Zeitungen nicht weiter veräußern, sollte er dies dennoch tun, hat er mit der X-AG eine Vertragsstrafe von 5 € pro Zeitung vereinbart.
M, der im Laden von A als Vertriebsleiter angestellt ist, ist für den Verkauf von Zeitungen zuständig. Für die zurück bekommenen Zeitungen hat er jedoch ein Verbot zur Veräußerung von A ausgesprochen bekommen.
M veräußert die Zeitungen dennoch an die B-GmbH und verlangt für jede Zeitung von der B-GmbH die von Geschäftsführer G vertreten wird, 1 €, welcher auf das Konto von A überwiesen werden soll und 0,50 € auf das Privatkonto des M.
Der G ist zwar skeptisch, aber geht das Geschäft mit M ein.
A erfährt von den Geschäften und will Herausgabe von 1000 Zeitungen, die sich noch im Lager der B-GmbH befinden.
Hat A gegen die B-GmbH einen Herausgabeanspruch?
134 BGB und 823 II ivm Schutzgesetz sind von der Prüfung ausgenommen
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