An dieser Stelle möchte ich lediglich kurz auf zwei examensrelevante Urteile zum Thema Nichtraucherschutz aufmerksam machen.
VGH Kassel: Raucherräume auch attraktiv für Nichtraucher
Zum einen Entschied der VGH Kassel mit Urteil vom 29.02.2012 (Az.6 A 69/11; 6 A 70/11; 6 A 71/11) über einen Sachverhalt, bei dem einer Diskothek eine Auflage erteilt wurde, weil durch einen ruhigen (an sich zulässigen) Raucherraum ein Anreiz für Nichtraucher geschaffen wurde, ihre Getränke in diesem gemütlicheren Raum der Disko zu bestellen. Der VGH kam zu dem Ergebnis, dass der über das Hessische Nichtraucherschutzgesetz vermittelte Schutz bereits ausreichend wäre. Dass bestimmte Raucherräume eine gewisse Attraktivität auch für Nichtraucher ausstrahlen, habe der hessische Gesetzgeber mit seinen Regelungen in Kauf genommen. Ansonsten hätte der Gesetzgeber noch weiter – auch im Hinblick auf Attraktivität der Raucherräume etc. – differenzieren müssen.
OLG Brandenburg: Absolutes Rauchverbot in Spielhallen rechtmäßig
Das OLG Brandenburg entschied mit Urteil vom 01.03.2012 (Az. (2B) 53 Ss-OWi 404/10 (204/10), (2B) 53 SS-OWi 257/11 (137/11)), dass ein vollumfängliches Rauchverbot in Spielhallen verfassungsgemäß sei. Dies auch dann, wenn die Landesnichtraucherschutzgesetze Ausnahmeregelungen für Gaststätten vorsehen. Als sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung i.S.d. Art. 3 I GG führte das OLG an, dass Gaststätten im Gegensatz zu Spielhallen einem geselligen Beisammensein dienen. Das Aufsuchen von Spielhallen erfülle dagegen keine geselligen Zwecke. Dass Spielhallenbetreiber Getränke und Snacks anbieten, führe nicht zu einer anderen Betrachtung.
Im Vordergrund stünden bei Spielhallen im Gegensatz zu Gaststätten die erheblichen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Risiken und insbesondere das Potential der Spielsucht. Bemerkenswert ist zudem noch die Auffassung des OLG, wonach berücksichtigt wurde, dass die Besucher von Spielhallen überwiegend bereits tabakabhängig seien und bei Spielsüchtigen häufig weitere Abhängigkeiten hinzuträten.
Ausblick
Der Nichtraucherschutz bleibt ein heißes Thema für juristische Staatsexamina. Die landesrechtlichen Regelungen sorgen immer wieder für neuen Zündstoff. Für Kandidaten in NRW sei angemerkt, dass hier eine Neuregelung des Nichtraucherschutzes in der Mache ist. Die Diskussion fußt insbesondere auf Gutachten über die wirtschaftlichen Auswirkungen der strengen Nichtraucherschutzgesetze in Bayern. Nach diesen Gutachten waren die negativen Effekte der weitreichenden Rauchverbote in Bayern letztlich doch weniger erheblich für die Gastronomiebetriebe als erwartet. Es ist also auch in Zukunft mit neuem rechtlichen Diskussionsstoff zu rechnen.