Im Vorliegenden erhaltet ihr auch ein Gedächtnisprotokoll der gelaufenen Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens im Mai 2016 in NRW. Vielen Dank dafür. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
T tritt in das Unternehmen seines Vaters ein und führt eine Apotheke weiter. Da T wegen seiner Spielsucht in Geldnöten ist, überlegt er sich ein raffiniertes System, um sein Einkommen hinreichend zu Ergänzen.
Das System funktioniert wie folgt:
Kassenpatienten, die bei T ein ärztlich verordnetes Medikament erwerben möchten, es aber nicht benötigen, erhalten von T eine Gutschrift für nicht verschreibungspflichtige Arzneien, die T teurer bei der Krankenkasse abrechnen kann als die verordneten Medikamente. Diese „Tauschkunden“ erhalten dann ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament, das T anstelle des eigentlich ärztlich verordneten in seiner späteren Abrechnung einträgt.
Die Abrechnungen schickt T an ein Abrechnungsunternehmen, die G – GmbH, wo der Mitarbeiter P diese Abrechnungen und Rezepte bündelt und dann in einen Computer eingibt. Eine Überprüfung der Rezepte oder Abrechnungen erfolgt bei diesem Prozess nicht. Dem T ist dieser Vorgang bekannt.
Weiter wird die fertige Datei an die Krankenkasse K übersendet, deren Mitarbeiter Mals gängiges Prozedere bei der K diese nur auf Anzahl und Preis hin überprüft. Hierbei werden keine Unregelmäßigkeiten seitens des M oder der K festgestellt. Daraufhin veranlasst M die Zahlung an T. In einem Monat macht T mit dieser Methode 300.000€ von denen 60.000€ Reingewinn für T sind.
T, der wie seine Kunden auch Patient bei Arzt A ist, lässt sich dort untersuchen. Als er auf dem Tisch ein Rezept für einen Kunden seiner Apotheke sieht, ergänzt er ein für den Kunden nicht erforderliches Medikament und legt das Rezept wieder auf den Tisch. Weiter entdeckt T als A kurz aus dem Zimmer geht einen Rezeptblock samt Praxisstempel in der unverschlossenen Schreibtischschublade und stecke beide in seine Jackentasche.
Zuhause angekommen, fertigt T mit dem Rezeptblock und dem Stempel ein weiteres Rezept an, das er mit der Unterschrift des A unterschreibt.
T möchte mit den beiden Rezepten zur Post, um es für seine Abrechnung geltend zu machen. Daraufhin fährt T durch eine unübersichtliche mit Bodenwellen übersäte Straße auf der ein Tempolimit von 50 km/h besteht. Da ihm der Radfahrer R vor ihm zu langsam ist, überholt er ihn mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h. Er geht bei dem Überholvorgang davon aus, dass er, obwohl er dies nicht beabsichtigt, mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidieren könnte. Als T ausschert verliert er die Kontrolle über den Wagen und gerät auf die Gegenfahrbahn, wo er mit dem C kollidiert. Der neue VW Touran des C hat einen Totalschaden. C selbst ist lebensgefährlich verletzt worden. Nach der Kollision ist T sofort weitergefahren. R, der das ganze beobachtet hat begibt sich zu dem eingeklemmten C und sagt ihm, er (R) würde sofort Hilfe holen. Dies tat er aber nicht. C verstarb noch am Unfallort. Hätten T oder R den Notarzt gerufen, wäre C mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet worden.
Wie haben sich T und R strafbar gemacht?
Bearbeitervermerk: Es ist auf alle aufgeworfenen Fragen einzugehen. Erforderliche Strafanträge sind gestellt.
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