• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Lieferkosten

Schlagwortarchiv für: Lieferkosten

Dr. Maximilian Schmidt

EU-Verbraucherschutzrichtlinie – Das ändert sich zum 13.06.2014

Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes

Shoppen bei amazon, zalando u.v.m. gehört inzwischen zum Alltag jedes EU-Bürgers. Häufig verbinden sich hier gute Preise mit dem Komfort der einfachen, risiko- und kostenfreien Lieferung. Zum 13.06.2014 tritt nun das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft, das einige Änderungen mit sich bringt. Diese sind sowohl für den Examenskandidaten als auch den Internetshopper von großem Interesse. An dieser Stelle soll auf die wichtigsten Neuregelungen hingewiesen werden.
1. Versandkosten
Die auf den ersten Blick gravierenste Änderung betrifft die Versandkosten. Bisher trug der Verbraucher die Kosten der Hinsendung, während die der Rücksendung den Verkäufer trafen. Dieser konnte lediglich bis zu einem Warenwert von 40€ die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegen.
Zunächst die gute Nachricht: Die Kosten der Hinsendung trägt nun der Verkäufer (außer auf Wunsch des Verbrauchers bspw. Expressversand).
Die schlechte Nachricht: Ab dem 13.06.2014 trägt grundsätzlich der Verbraucher die Kosten jeder Rücksendung (also auch über 40€ und ohne weitere Vereinbarung). Zwar ist davon auszugehen, dass die großen Versandhäuser auf die Kosten verzichten werden, doch muss von nun an beim Kauf auf eine dahingehende Vereinbarung geachtet werden.
2. Einfache Rücksendung/Rückgabe genügt nicht mehr
Anders als bisher wird eine einfache Rücksendung der Ware nicht mehr als Widerrufserklärung gelten. Es muss ausdrücklich der Widerruf erklärt werden; dies ist aber weiterhin formlos möglich.
Zukünftig also vor Einpacken und Zurückschicken der Ware auf der Rechnung oder einem neuen Zettel den Vermerk „Widerruf“ anbringen. Gründe für den Widerruf müssen weiterhin nicht genannt werden.
3. Begrenzung der Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt weiter 14 Tage – doch gibt es bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung künftig kein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht mehr. Vielmehr endet die Widerrufsfrist jedenfalls 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware.  Zudem wurde der Katalog der Ausnahmen vom Widerrufsrecht verändert.
4. Neue Informationspflichten
Zudem sind dem Verkäufer neue Informationspflichten auferlegt, insbes. hinsichtlichLieferkosten bzw. Versandkosten, Lieferdatum bzw. Liefertermin, Lieferbedingungen, Unterrichtung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht (insbesondere über die neue Muster-Widerrufsbelehrung). Zudem muss dem Verbraucher alsbald nach Vertragsschluss eine Vertragsabschrift zuzuleiten.

5. Fazit
Letztlich sollte der Verbraucher in Zukunft vor allem auf die Verteilung der Kosten für die Lieferung bzw. Rücksendung achten. Zudem muss von nun an der Widerruf ausdrücklich erklärt werden.

06.06.2014/8 Kommentare/von Dr. Maximilian Schmidt
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Maximilian Schmidt https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Maximilian Schmidt2014-06-06 15:16:202014-06-06 15:16:20EU-Verbraucherschutzrichtlinie – Das ändert sich zum 13.06.2014

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB
  • VG Berlin zum Carsharing: Gemeingebrauch oder Sondernutzung?
  • Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Charlotte Schippers

OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, StPO, Strafrecht, Strafrecht BT, Uncategorized

Körperverletzungsdelikte, gerade auch die Qualifikationen des § 224 StGB sind ein Dauerbrenner im Examen, sodass ihre Beherrschung und die Kenntnis aktueller Rechtsprechung essentielle Voraussetzung für eine gute Bearbeitung der Strafrechtsklausur […]

Weiterlesen
10.08.2022/0 Kommentare/von Charlotte Schippers
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Charlotte Schippers https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Charlotte Schippers2022-08-10 06:51:242022-08-10 06:51:25OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB
Philip Musiol

VG Berlin zum Carsharing: Gemeingebrauch oder Sondernutzung?

Examensvorbereitung, Lerntipps, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Verwaltungsrecht

Das VG Berlin hatte am 01.08.2022 über einen Eilantrag von zwei Carsharing-Unternehmen zu entscheiden (Az. 1 L 193/22). Inhaltlich befasst sich die Entscheidung mit der Frage, ob es sich beim […]

Weiterlesen
08.08.2022/1 Kommentar/von Philip Musiol
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Philip Musiol https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Philip Musiol2022-08-08 07:02:162022-08-08 07:02:18VG Berlin zum Carsharing: Gemeingebrauch oder Sondernutzung?
Yannick Peisker

Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Tagesgeschehen, Verfassungsrecht, Versammlungsrecht

Das BVerwG (Az. 6 C 9.20) befasste sich erneut mit dem Umfang der prüfungsrelevanten Versammlungsfreiheit. Es hatte zu prüfen, ob auch die infrastrukturellen Einrichtungen eines Protestcamps dem Schutzgehalt des Art. […]

Weiterlesen
05.08.2022/von Yannick Peisker
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Yannick Peisker https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Yannick Peisker2022-08-05 06:26:052022-08-05 08:15:59Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Nach oben scrollen