Wir freuen uns nachfolgend eine Rezension von Andreas Buser veröffentlichen zu dürfen. Der Autor ist Student an der Freien Universität Berlin und steht kurz vor dem ersten Staatsexamen.
Andreas von Arnauld; Völkerrecht. 2012, Heidelberg: C. F. Müller.
ISBN 978-3-8114-9761-0
Preis: 29,99 €
Um es gleich zu sagen, dieses Buch ist das beste Lehrbuch das mir bisher auf den Tisch gekommen ist. Dies bezieht sich sowohl auf den Inhalt, als auch auf die Möglichkeit damit zu lernen. Angeschafft habe ich mir das Buch während meines Schwerpunktbereichsstudiums (Internationalisierung der Rechtsordnung = Völkerrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung/IPR) nachdem ich zunächst mit den anderen bekannten Völkerrechtslehrbüchern experimentiert hatte. Innerhalb eines halben Jahres habe ich dieses Buch sicherlich fünf Mal, von vorn bis hinten, regelrecht zerlesen. Nun, mit etwas Abstand zum Schwerpunktbereich, möchte ich meine Erfahrungen mit dem Lehrbuch weitergeben.
Zunächst zum Inhalt:
Professor Dr. Andreas von Arnauld behandelt in seinem, 2012 in erster Auflage im C.F. Müller Verlag erschienen, Völkerrechtslehrbuch alle, auch im Schwerpunktbereich regelmäßig behandelten, Themen – im „Allgemeinen Teil“ des Völkerrechts die Historie, Quellen, Rechtssubjekte, Grundprinzipien, Verantwortlichkeit, Durchsetzung und innerstaatliche Bedeutung und im „Besonderen Teil“ die Diplomatischen Beziehungen, Menschenrechtsschutz, Umwelt und Entwicklung, Wirtschaftsvölkerrecht, Friedenssicherungsrecht, Recht des bewaffneten Konflikts und Völkerstrafrecht.
Im Schwerpunktbereich spielen erfahrungsgemäß nicht alle „besonderen Materien“ eine gleich große Rolle. So wurde etwa das Wirtschafts- genauso wie das Umwelt- und Entwicklungsvölkerrecht in meinem Schwerpunktbereich nur sehr oberflächlich behandelt. Lesenswert sind die entsprechenden Kapitel dennoch. Auch tragen sie zum umfassenderen Verständnis des Völkerrechts bei.
Besonderes Augenmerk legt das Buch meines Erachtens auf den „Menschen im Völkerrecht“. So widmet sich das Buch vertieft dem internationalen Menschenrechtsschutz und beinhaltet auch einen Überblick über die europäische Menschenrechtskonvention, dessen Lektüre sich auch zur Vorbereitung auf den staatlichen Teil des Examens lohnt. Hinzu kommt, dass der Autor vielfach die tradierte Lehre von der absoluten Souveränität der Staaten im Völkerrecht in Frage stellt und dem Konzepte entgegensetzt, die die Souveränität des Staates mit Blick auf die Menschenrechte relativieren. So wird etwa das Konzept der „responsibility to protect“ verständlich und umfassend erklärt. Diese Sichtweise „vom Menschen her“ zeigt sich auch in der Behandlung weiterer völkerrechtlicher „Probleme“, beispielhaft sei hier auf die Behandlung der Streitfragen um die Immunität von (ehemaligen) Staatsoberhäuptern (Bsp. Pinochet Fall) oder die Geltung von Menschenrechten in humanitären Konflikten verwiesen.
Positiv fällt auch die hohe Aktualität des Buches auf. So werden vielfach aktuelle (außen)politische Ereignisse (etwa der Nato Einsatz in Libyen) und Urteile der internationalen, aber auch nationalen Gerichte (etwa Pinochet, Kadi, Al-Skeini, Al-Jedda etc.) aufgegriffen und eingeordnet. Was das Buch, wie allgemein das Völkerrecht, besonders spannend macht.
Zum Didaktischen:
Das Buch ist mit Kontrollfragen, Hinweisen auf Fallbearbeitungen und einer Zusammenfassung wesentlicher Gerichtsentscheidungen ausgestattet.
Die Kontrollfragetechnik ist nun keine Neuheit in juristischen Lehrbüchern. In diesem Buch schaffen es die Kontrollfragen aber, entgegen denen in manch anderem Buch, nahezu den gesamten Inhalt des Buches abzufragen. So dienen sie nicht nur als Kontrolle, ob der_die Leser_in überhaupt etwas verstanden hat, sondern können, ähnlich wie Karteikarten, wiederholt abgefragt werden, um sich so den Stoff langfristig anzueignen. Dazu empfiehlt es sich die relevanten Stichworte zu jeder Kontrollfrage im Text farblich zu markieren. Bleibt die Antwort trotz Lektüre des Markierten unklar, so kann die Passage noch einmal umfänglich nachgelesen werden. Gerade diese direkte Möglichkeit des Nachlesens ist meines Erachtens ein wichtiger Vorteil gegenüber Karteikarten, insbesondere wenn es Ihnen so wie mir geht und Sie den eigenen Karteikarten oft nicht mehr trauen.
Nach jedem Kapitel finden sich zudem umfangreiche Hinweise auf einschlägige Fallbearbeitungen zum jeweiligen Thema aus Ausbildungszeitschriften. So kann das Erlernte dann im Fall getestet und die Verortung der Probleme im Aufbau geübt werden. Daneben existiert auch das Fallbuch vom gleichen Autor. Dieses stellt die im Lehrbuch behandelten Probleme in Falllösungen dar, geht aber auch meist nicht über den Inhalt des Lehrbuchs hinaus.
Zu guter Letzt findet sich am Ende des Buches eine Aufzählung wichtiger gerichtlicher Entscheidungen zum Völkerrecht, jeweils mit kurzer Inhaltsangabe. Im Völkerrecht, das zu einem großen Teil auf Gewohnheitsrecht beruht, welches durch die Gerichte festgestellt und oft auch wesentlich geprägt wird, kommt diesen Entscheidungen eine besondere Bedeutung zu. Alle Entscheidungen sind auch im Buch selbst eingearbeitet, die Entscheidungen am Schluss können aber nochmals, ähnlich wie die Kontrollfragen, zur Abfragung des jeweiligen Inhalts genutzt werden.
Weitere Hinweise zur Prüfungsvorbereitung
In Klausuren und insbesondere in mündlichen Prüfungen wird gerne auf aktuelle politische Entscheidungen oder Rechtsprechung Bezug genommen. Schon deswegen empfiehlt es sich hier am Ball zu bleiben. Darüber hinaus macht gerade die Anwendung des gelernten Völkerrechts auf aktuelle „Fälle“ besonders viel Spaß und verfestigt nebenbei das Erlernte. Ausbildungszeitschriften beschäftigen sich nur gelegentlich mit dem Völkerrecht und sind in der Regel nicht hinreichend aktuell. Hier empfehlen sich zahlreiche Blogs die im Internet frei zur Verfügung stehen. Besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen den Blog des EJIL (European Journal of International Law) in welchem tagesaktuell renommierte Völkerrechtler_innen internationale politische Ereignisse rechtlich bewerten und analysieren.
Resümee
Mein Resümee steht fest: Das aus meiner Sicht beste (deutschsprachige) Völkerrechtslehrbuch am Markt. Empfehlen möchte ich noch das Buch nicht nur zu lesen, sondern es zu „zerlesen“, es sich mit eigenen Anmerkungen und Markierungen anzueignen. Wer darüber hinaus das eine oder andere Problem durch Lektüre der angegebenen Nachweise vertieft und regelmäßig die Anwendung im Fall und in der Vorlesung übt, dem stehen auch sehr gute Noten im Schwerpunktbereich offen.
Schlagwortarchiv für: Lehrbuch
Wir freuen uns eine weitere Rezension unseres Gastautors Jonas Hofer veröffentlichen zu können. Er ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Universität Mannheim.
Rezension: Preis, Kollektivarbeitsrecht, Lehrbuch für Studium und Praxis, 3. Auflage 2012, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 49,80 €
1. Allgemeines
In 3. Auflage erschienen ist das Lehrbuch im Kollektivarbeitsrecht für Studium und Praxis von Prof. Ulrich Preis. Auf 958 Seiten findet der Leser alles, was er für die erfolgreiche Bearbeitung kollektivarbeitsrechtlicher Fragestellungen wissen muss. Das Lehrbuch zum Kollektivarbeitsrecht knüpft unmittelbar an das Lehrbuch zum Individualarbeitsrecht an und stellt zu diesem einen zweiten Teil dar, was auch an der fortlaufenden Kapitelzählung zu erkennen ist. Auch wenn das Kollektivarbeitsrecht im Studium fast nur im Schwerpunkt eine Rolle spielt, ist dieses Werk vor allem an Studierende und junge Praktiker gerichtet. Es ermöglicht jedem interessierten Leser einen schnellen und umfassenden Einstieg in die kollektivarbeitsrechtliche Problematik. In der 3. Auflage gibt das Lehrbuch den Rechtsstand zum 31.08.2012 wider.
2. Inhalt
Nach einer kurzen Einführung in das kollektive Arbeitsrecht, beginnt das Lehrbuch mit ausführlichen Darstellungen zum Koalitionsrecht. Dabei werden insbesondere deren verfassungsrechtliche Bedeutung und die Grenzen der Koalitionsfreiheit dargestellt. Dies ermöglicht dem Leser einen guten Einstieg in das Themengebiet. Darauf aufbauend erläutert Preis sehr ausführlich das Tarifvertragssystem und greift alle relevanten Problemfelder auf. Er leitet schließlich ins Arbeitskampf- und Schlichtungswesen über.
Die zweite Hälfte des Lehrbuchs ist größtenteils dem Mitbestimmungsrecht gewidmet. Detailliert wird dabei auf die betriebliche Mitbestimmung eingegangen. Hier erlaubt das Lehrbuch einen tiefen Einblick in das System des Betriebsverfassungsrechts und bringt dem Leser dieses in klarer und verständlicher Sprache nahe. Neben der betrieblichen Mitbestimmung, wird auch jedoch auch das Recht der Unternehmensmitbestimmung besprochen.
Abschließend findet sich ein kurzer Teil zum arbeitsgerichtlichen Verfahren, der das Lehrbuch abrundet und dem unerfahrenen jungen Arbeitsrechtler eine Darstellung arbeitsrechtlicher Verfahrensarten bietet. Erfahrene Prozessrechtler werden hier wohl zu weiterer Literatur greifen müssen. Da das Werk jedoch vor allem an Studierende gerichtet ist, sind die Ausführungen für ein Lehrbuch mehr als umfänglich.
3. Fazit
Mit knapp tausend Seiten ist auch das Lehrbuch zum Kollektivarbeitsrecht von Preis kein kleines Werk. Es eignet sich jedoch hervorragend, um einzelne Fragestellungen aufzuarbeiten und sich zu gewissen Problemen einen schnellen Überblick zu verschaffen. Doch der im Kollektivarbeitsrecht völlig Unerfahrene kann sich mit diesem Lehrbuch einen guten Einstieg in das Thema erarbeiten. So nimmt Preis zu allen aktuellen Problemen Stellung und ermöglicht durch weitere Literaturhinweise eine schnelle und vertiefte Erarbeitung einzelner Fragestellungen.
Wir freuen uns eine Rezension unseres Gastautors Jonas Hofer veröffentlichen zu können. Er ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Universität Mannheim.
Rezension: Preis, Individualarbeitsrecht, Lehrbuch für Studium und Praxis, 4. Auflage 2012, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 49,80 €
1. Allgemeines
Das mittlerweile in 4. Auflage erschienene Lehrbuch richtet sich vornehmlich an Studierende, soll aber auch Praktikern einen schnellen und umfassenden Zugang zum Arbeitsrecht verschaffen. Auf 1018 Seiten gibt Preis einen tiefgehenden Einblick in das Individualarbeitsrecht. Dabei ist das Lehrbuch klar strukturiert und geht auf alle für das Studium wesentlichen Gesichtspunkte ausführlich ein.
Trotz der vielen Seiten, einer kleinen Schriftart und des dichten Drucks findet sich der Leser dank eines ausführlichen Inhaltsverzeichnisses sowie des Stichwortverzeichnisses gut zurecht und kann auch einzelne Themenpunkte unproblematisch auffinden.
Das Werk gibt den Rechtsstand zum 31.08.2012 wider.
2. Inhalt
Nach einer kurzen Einführung in das Arbeitsrecht geht Preis auf die Grundbegriffe des Arbeitsrechts ein. Dem Leser werden zunächst allgemeine Begrifflichkeiten erörtert und in einem zweiten Schritt die durchaus komplexe Normenhierarchie des Arbeitsrechts anhand der Rechtsquellen näher gebracht. Da es sich hier um ein Lehrbuch zum Individualarbeitsrecht handelt, sind die Ausführungen zum Kollektivarbeitsrecht zwar knapp, für das Verständnis aber vollkommen ausreichend.
Anschließend geht das Lehrbuch weitgehend chronologisch den Verlauf eines Arbeitsverhältnisses durch: Zunächst wird auf die Begründung von Arbeitsverhältnissen eingegangen, dann mit möglichen Inhalten eines solchen fortgesetzt und zuletzt auf das äußerst examensrelevante Thema der Beendigung von Arbeitsverhältnissen eingegangen.
In einem letzten Abschnitt geht Preis noch kurz auf den Wechsel des Betriebsinhabers ein. Die Ausführungen sind hierbei äußerst knapp gehalten, für das Verständnis im Studium jedoch mehr als ausreichend. Praktiker die sich mit diesem Thema befassen wollen, werden hier jedoch weitere Literatur heranziehen müssen.
3. Fazit
Die 4. Auflage setzt das Lehrbuch hervorragend fort. Dabei wird auf aktuelle Problematiken in ansprechender und verständlicher Weise eingegangen. Auch brandheiße Themen wie aktuelle Entscheidungen des EuGH (etwa Rs. Kücük) oder Streitigkeiten um die Inhaltskontrolle von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten werden dargestellt. Dem interessierten Leser wird das Arbeitsrecht in diesem Werk in seinem vollen Spektrum aufbereitet. Besonders hervorzuheben sind die vielen Beispiele, mit denen die Inhalte anschaulich gemacht werden, und das gerade für Studierende interessante Begleitwerk mit 22 Klausuren.
Lediglich die Länge von über 1000 Seiten wird den einen oder anderen Studierenden mit Sicherheit vor der Arbeit mit diesem Werk abschrecken. Doch eignet es sich auch bei der Arbeit mit einem Kurzlehrbuch ideal als Nachschlagwerk.
+++ Gewinnspiel ist beendet +++ Gewinner werden zeitnah bekanntgegeben +++
Liebe Leser,
Wir haben wieder zwei Lehrbücher, die wir sehr gern an euch verlosen würden.
- Zum einen ist dies die aktuelle Auflage des kürzlich neu erschienen Dütz/Thüsing – Arbeitsrecht
- zum anderen der Vieweg/Werner – Sachenrecht zu dem wir in der Vergangenheit auch schon eine Rezension veröffentlicht haben.
Was müsst ihr tun, wenn ihr eines der Bücher bekommen wollt? Schickt uns einfach den eurer Meinung nach lustigsten Fall aus dem Zivilrecht (für das Sachenrechtslehrbuch) oder aus dem Arbeitsrecht (für den Dütz/Thüsing) an mail@juraexamen.info. Es genügt dabei, wenn ihr uns einen Link etc. schickt, ihr müsst den Fall nicht selbst nacherzählen. Wir entscheiden dann, welchen Fall wir für den originellsten halten.
Ein Überblick über die lustigsten Fälle wird dann auch bei uns veröffentlicht werden.
Wir freuen uns auf viele lustige Einsendungen!
von Lydia Nießen
Die Autorin studiert selbst im dritten Semester an der Universität Bonn und nutzt das Buch begleitend zur Sachenrechtsvorlesung und zur Großen Übung
Vieweg/Werner, Sachenrecht, 5., neu bearbeitete Auflage 2011, 650 S., Verlag Vahlen, ISBN 978-3-8006-3852-9
Das Sachenrecht regelt die Beziehungen von Rechtssubjekten und Rechtsobjekten. Während in anderen juristischen Themengebieten durch gute Argumentation meist vieles vertreten werden kann, ist im Sachenrecht ein sehr gutes Systemverständnis zwingend notwendig. Ansonsten ist jede – noch so gute Argumentation – falsch. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig sich ein Lehrbuch über die Materie des Sachenrechts anzuschaffen, welches nicht nur Fakten liefert, sondern auch das Verständnis des Sachenrechts stärkt.
I. Aufbau
Das Lehrbuch „Sachenrecht“ der Autoren Klaus Vieweg und Almuth Werner ist Teil der zivilrechtlichen Lehrbuchreihe „Academia Iuris“. Die neueste, im September 2011 erschienene Auflage, berücksichtigt den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Literatur. Wie die meisten Lehrbücher beinhaltet auch dieses Werk zunächst eine Gliederung über die nachfolgenden Themen. Die examensrelevanten Themen werden anschließend auf 598 Seiten ausführlich dargestellt. Auf weiteren 27 Seiten beinhaltet das Buch ein Glossar zum Sachenrecht, in dem alle relevanten Definitionen nochmals alphabetisch geordnet dargestellt werden. Abschließend wird ein Paragraphenregister aufgezeigt, in dem alle sachenrechtliche Paragraphen der verschiedenen Gesetzesbücher erneut benannt und auf entsprechende Fundstellen im Buch hingewiesen wird.
Die Schriftgröße ist dabei relativ klein. Durch zahlreiche Überschriften und Absätze lässt sich der Text aber trotzdem gut lesen. Weiterhin wird der Text durch zahlreiche Schaubilder aufgewertet.
II. Inhalt
Das sachenrechtliche Spektrum des Themengebietes wird nach Schwierigkeit und Relevanz durch die Buchstaben G, V, E und Z in Grundlagen-, Vertiefung-, Examens- und Zusatzinhalte unterteilt. Dadurch eignet sich das Buch sowohl für Anfänger als auch für Examenskandidaten. Der Leser kann durch diese Einteilung optimale Schwerpunkte setzen.
Während der Anfänger die mit E (Examen) gekennzeichneten Bereiche überspringen kann, kann sich der Examenskandidat auf diese schwierigeren Themengebiete konzentrieren. Jedes Themengebiet ist dabei zusätzlich mit zahlreichen Schaubildern versehen, die dabei helfen, die für Anfänger schwierige Materie des Sachenrechts zu überblicken. Weiterhin kann mit Hilfe der Schaubilder das bereits Erlernte erneut wiederholt werden. Das Auffinden der Schaubilder wird dabei durch ein eigenes Inhaltsverzeichnis erleichtert.
Die wichtigsten Themen sind zudem mit kurzen Beispielsfällen versehen, sodass dem Leser auch die praktische Bedeutung des Gelesenen bewusst werden kann. Leider beinhaltet das Werk selbst keine Falllösungen und verweist lediglich mit Fallname und Randnummer auf das Fallbuch „Fälle zum Sachenrecht“ von Klaus Vieweg und Anne Röthel welches zusätzlich angeschafft werden müsste. Dies ist aber auch schon das einzige kleine Manko des Buches.
Positiv fällt hingegen auf, dass zahlreiche Prüfungsschemata für die Falllösung in der Klausur aufgezeigt und erklärt werden. Gerade für Studenten in den Anfangssemestern sind diese hilfreich, sichern sie doch, dass in der Klausur oder Hausarbeit kein wichtiger Prüfungspunkt vergessen wird. Besonders positiv hervorzuheben ist die Art und Weise der Darstellung und Aufbereitung von bekannten Streitständen. Die vertretenen Ansichten werden mit Pro- und Kontraargumenten sehr gut und ausführlich dargestellt, sodass das Verstehen und Erlernen der einzelnen Argumente und somit der Streitentscheid in der Klausur leichter erscheint.
Durch die Definitionssammlung am Ende des Werkes werden alle Aspekte, die für eine sachenrechtliche Klausur zu lernen sind zusammenfassend dargestellt. Dadurch bleibt der Zeitaufwand für das Zusammensuchen von Materialien sehr gering.
Das Buch enthält damit alles, was ein Lehrbuch umfassen muss: Inhaltliche Darstellung der sachenrechtlichen Probleme, Aufzeigen der Streitstände und Argumente sowie die wichtigsten, in der Klausur zu beherrschenden Definitionen. Dies ist völlig ausreichend, um alle Aspekte einer erfolgreichen Klausurbearbeitung abzudecken.
III. Fazit
Das Lehrbuch „Sachenrecht“ von Klaus Vieweg und Almuth Werner kann durch die benannte Unterteilung sowohl von Anfängern als auch von Examenskandidaten verwendet werde – für jede Zielgruppe bietet es ausreichend Inhalt ohne aber den Studienanfänger bereits zu überfordern. Damit kann es als „Begleiter“ vom Grundstudium über die Großen Übungen bis zum Examen genutzt werden.
Meiner Meinung nach ist das Werk eines der besten zurzeit vorhandenen sachenrechtlichen Lehrbücher. Dem Leser wird durch den verständlichen Text und die zahlreichen Schaubilder das sachenrechtliche Grundwissen vermittelt. Durch Streitentscheide und Prüfungsschemata wird man als Student zudem zusätzlich optimal auf das Schreiben von sachenrechtliche Klausuren vorbereitet. Wer dieses sehr umfangreiche Buch durchgearbeitet hat, sollte ein gutes Verständnis der sachenrechtlichen Materie vorweisen können und braucht damit auch keine „Angst“ mehr vor diesem Rechtsgebiet zu haben.
Staudinger BGB, Eckpfeiler des Zivilrechts, 4. Auflage 2012/2013, Verlag de Gruyter, 59,95 €, ISBN 978-3-8059-1142-9
Das Werk „Eckpfeiler des Zivilrechts“ versteht sich konzeptionell als Ergänzung zur Vorbereitung auf das Staatsexamen anhand anderweitiger Lernmaterialien. Die Autoren bezwecken Grund- und Hintergrundverständnis zu vermitteln, wie es im Examen von besseren Kandidaten erwartet wird. Man mag sich fragen, ob die ohnehin schon knapp bemessene Zeit der Examensvorbereitung die Lektüre eines zusätzlichen Werkes mit immerhin beinahe 1500 Seiten zulässt. Nach Ansicht des Rezensenten ist diese Frage klar mit „Ja“ zu beantworten, denn zum einen sollte das Werk lediglich häppchenweise neben der Examensvorbereitung konsumiert werden und zum anderen dienen die im Werk gesammelten Beiträge dem Aufbau von Grundverständnis, so dass jeder Abschnitt auch wirklich nur einmal gelesen werden braucht.
1. Erscheinungsbild
Von der Aufmachung her erinnert das Layout weniger an Lehrbücher oder Repetitorenskripte als vielmehr an Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften. Gleichwohl bleibt die Übersichtlichkeit gewahrt, da sich das Werk in 25 kleinere Einzelabschnitte aufgliedert, denen jeweils ein übersichtliches Inhaltsverzeichnis vorangestellt ist. Diese Abschnitte sind für sich gesehen gut in einem Durchgang durchzulesen, wobei wichtige Schlagworte meist nochmals durch Fettdruck hervorgehoben wurden.
Von den extensiven Quellenangaben braucht sich der Leser im Übrigen nicht abschrecken lassen. Diese dienen lediglich dem Zweck, einem gewissen wissenschaftlichen Anspruch zu genügen, was gleichzeitig zur Folge hat, dass der ambitionierte Examenskandidat keine einzige dieser Quellen wirklich nachschlagen muss; das Werk ist vielmehr aus sich heraus verständlich.
Besonders hervorzuheben ist das wirklich umfangreiche Sachregister am Ende des Buches. Angesichts der Tatsache, dass das Werk einen Großteil des examensrelevanten Rechts abdeckt, kann man hierdurch – fast schon wie bei einem BGB-Kommentar – eine Vielzahl von Problemkreisen gezielt nachschlagen.
2. Aufbau und Inhalt
Der erste rund 75 Seiten umfassende Abschnitt des Werkes befasst sich mit relevanten Gesetzesänderungen, die das examensrelevante Zivilrecht betreffen. Nicht alle, jedoch die meisten der hier behandelten Gesetzesnovellierungen sind examensrelevant. Aus diesem Grunde lohnt sich ein kurzes Überfliegen dieses Abschnitts für die meisten Kandidaten sehr. Sei es als Referendar, wenn die Vorbereitung auf das erste Examen bereits etwas zurückliegt oder als Examenskandidat, wenn zwischen dem Absolvieren der großen Übungen und dem Beginn der Examensphase wieder etwas Zeit vergangen ist.
Im Anschluss folgen die jeweiligen Abschnitte zu den einzelnen Rechtsgebieten. Diese haben meist einen Umfang von etwa 30 Seiten (z.B. „Abschnitt E. Allgemeine Geschäftsbedingungen“) bis hin zu über 100 Seiten (z.B. „Abschnitt I. Leistungsstörungen“).
Thematisch erfasst wird insofern das gesamte examensrelevante Zivilrecht einschließlich bedeutsamer Nebengebiete wie das Familien-, Erb- und (in Grundzügen auch) das Arbeitsrecht.
Die Beiträge zielen inhaltlich in der Regel weniger darauf ab, das gesamte examensrelevante Wissen inklusive aller Einzelprobleme zu erfassen. Es geht vielmehr darum, Ursprung sowie Regelungsgehalt der verschiedenen Rechtsgebiete zu erläutern. Hierbei wird stets besonderer Wert auf die Erörterung der zugrunde liegenden Systematik der einzelnen Gebiete gelegt. So beginnt etwa „Abschnitt L. Verbraucherschutz“ mit einer Darstellung der Entwicklung, der Perspektiven und der Struktur des privaten Verbraucherrechts. Sodann wird die Methodik der Auslegung von Verbraucherschutznormen veranschaulicht. Anschließend werden die Instrumente des privatrechtlichen Verbraucherschutzes in einer Zusammenschau dargestellt, um dem Leser aufzuzeigen, wie die verschiedenen Instrumente miteinander verknüpft sind. Erst danach werden die einzelnen verbraucherrechtlich geregelten Bereiche nach und nach behandelt.
Hinsichtlich des Inhalts ist besonders hervorzuheben, dass in beinahe jedem der Abschnitte ein besonderer Fokus auf die europarechtlichen Grundlagen gelegt wird. Die Examensdurchgänge der letzten Jahre zeigen, dass vermehrt europarechtliche Grundlagen in die Fallbearbeitung beim Examen Eingang finden. Aus diesem Grunde ist es nach Ansicht des Rezensenten unerlässlich, dass sich die Kandidaten zumindest ein Basishintergrundwissen in den für das Examen relevanten Zivilrechtsgebieten aneignen. Dieser Aspekt wird in der Lehrbuchliteratur meist nur bruchstückhaft vermittelt und findet in den Werken der Repetitoren oftmals noch weniger Beachtung.
Das Zivilprozessrecht findet hingegen nur an den Stellen Einzug, wo es für die materiellrechtliche Bewertung relevant ist. Insofern werden die Grundlagen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht so umfassend wie die übrige Materie behandelt. Da gerade auch im Zivilprozessrecht Systemverständnis und weniger das Auswendiglernen von Problemen im Vordergrund steht, bleibt indes zu hoffen, dass eine Ergänzung dieser Topoi in der nächsten Auflage berücksichtigt wird.
3. Zur Arbeit mit diesem Werk
Mit dem Werk „Eckpfeiler des Zivilrechts“ wurde eine neue Kategorie von Zivilrechtslehrbüchern geschaffen. Wie bereits zu Eingang erwähnt, ersetzt das Werk nicht das Aneignen von Grundlagenwissen mithilfe von anderweitiger Lehrbuchliteratur und Falllösungen. Nach Ansicht des Rezensenten empfiehlt es sich deshalb – unabhängig davon, ob sich der Student am Anfang des Studiums oder in der Examensvorbereitung befindet – ein Thema zunächst mit der gewohnten Methodik zu erarbeiten. Sofern man sich dann einigermaßen sicher in den Grundlagen fühlt, sollte der einschlägige Abschnitt des „Eckpfeiler des Zivilrechts“ gelesen werden. Bei der Lektüre werden sich bei den allermeisten Studenten gewisse „Aha-Effekte“ einstellen, da nun nicht nur klar ist, ob und dass bestimmte gesetzliche Regelungen existieren, sondern auch warum dies der Fall ist. Der Zugewinn durch dieses Hintergrund- und Systemwissen wird sich zunächst nicht messbar in der Vorbereitung niederschlagen. Aber gerade dann, wenn unbekannte Fallgestaltungen zu lösen sind (was im Staatsexamen – auch mit noch so viel Lernen – den Regelfall darstellt), wird sich das zusätzliche Wissen bemerkbar machen.
4. Fazit
Die Beitragssammlung „Staudinger BGB – Eckpfeiler des Zivilrechts“ stellt eine sinnvolle Ergänzung zur gängigen Lehrbuchliteratur dar. Das hierdurch zusätzlich gewonnene Systemverständnis kann ein besonderer Zugewinn für das Klausuren Schreiben sein. Noch bedeutsamer werden das Hintergrundwissen und insbesondere auch die zahlreichen rechtsgeschichtlichen Aspekte im Rahmen der mündlichen Prüfung. Insofern ist das Werk auch als besonderer Tipp für all diejenigen zu sehen, die den schriftlichen Teil bereits hinter sich gebracht haben und nun nicht schon wieder die altbekannten Unterlagen wiederholen möchten.



Rezension von Markus Stoffels
1. Aufbau des Buches
Das Buch besteht aus einem allgemeinen und einem besonderen Teil.
a) Allgemeiner Teil
Der allgemeine Teil wiederum enthält 3 Abschnitte:
Im ersten wird die Arbeit mit dem Buch sehr hilfreich erläutert.
Abschnitt 2 beleuchtet die wichtigsten Verfahrensarten vor dem BVerfG: Organstreit, Bund-Länder-Streit, beide Normenkontrollen und die Verfassungsbeschwerde. Nach einer kurzen Einleitung wird jeweils auch der Prüfungsaufbau dargestellt. Dieser 26 Seiten umfassende Teil enthält zwar allerlei wichtige Informationen, passt meines Erachtens aber nicht in ein Fallbuch. Wenn überhaupt, hätten die Aufbauschemata auf 5 Seiten mit Verweis auf einschlägige Lehrbücher des Verfassungsprozessrechts genügt.
Der 3. Abschnitt des allgemeinen Teils hingegen ist hervorragend: Über sieben Seiten wird als Tabelle im Querdruck dargestellt, welche Themen im Staatsrecht besonders wichtig und klausurrelevant sind, welcher Klausurfall des Buches sich hiermit beschäftigt und wo das Thema im Lehrbuch derselben Reihe (Pieroth-Schlink bzw. Degenhart) nachgelesen werden kann.
b) Besonderer Teil
Der besondere Teil enthält 21 Klausurfälle, die in der folgenden Reihenfolge gelungen präsentiert werden:
- Nummer und Überschrift des Falles
- Umfang und Niveau des Falles (Bsp.: „ Mittelschwerer Fall für die Anfängerübung / Zwischenprüfung, 2 Std.“)
- Sachverhalt und Aufgabenstellung
- Vorüberlegungen (ausformuliert, entspricht in etwa den Anfangsgedanken eines sehr guten Bearbeiters)
- Gliederung
- Musterlösung (sehr gut strukturiert und formuliert)
- Wiederholung und Vertiefung (ausformuliert, folgt der Struktur der Musterlösung)
- Hinweise auf Lehrbücher derselben Reihe, aktuelle Rechtsprechung, Ausbildungsliteratur und weitere Fälle im thematischen Zusammenhang
2. Bemerkenswertes
a) zum Aufbau des Buches
Hinsichtlich der Fallaufarbeitung habe ich selten eine bessere Fallsammlung gesehen. Sie bietet für den Studenten alles, was erforderlich ist, um die Klausur zutreffend einschätzen zu können. Besonders das angedeutete Niveau, die vorgegebene Zeit, die Vorüberlegungen und die Wiederholungsaspekte sind sehr hilfreich und ermöglichen es, den Fall vom ersten Gedankengang bis zu den Konsequenzen aufzuarbeiten und nachzuvollziehen. Besonders die Wiederholung und Vertiefung ist hervorragend gestaltet und rundet den Fall ab. Sollte dieser dem Bearbeiter schwer gefallen sein, bekommt er einen Fundus an Nachbearbeitungsquellen und -fällen an die Hand und wird so in die Lage versetzt, sich das Thema erschöpfend zu erschließen.
b) zum Studienfortschritt des Bearbeiters
Das Buch ist für jeden Jurastudenten geeignet: Vom Erstsemester bis zum Examenskandidaten.
Im ersten Semester wird der Student in der Regel durch das Staatsrecht (was ja Thema dieses Buches ist) an das Öffentliche Recht herangeführt. So ist auch der „Ersti“ in der Lage, jeden Fall zu den Grundrechten oder dem Staatsorganisationsrecht (je nachdem, welche Vorlesung bei ihm im ersten Semester stattfindet) nachzuvollziehen.
Weiterhin bietet das Buch auch den Semestern zwei bis sechs alles, was man im Staatsorganisationsrecht wissen muss, um Orientierungsklausuren, Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen als Klausur und/oder Hausarbeit mit Erfolg bestehen zu können.
Auch der Examenskandidat profitiert sehr von diesem Buch. Zwar mag er zunächst vom Kauf abgeschreckt sein, da der Untertitel des Buches „Ein Fall- und Repetitionsbuch für Anfänger“ heißt und in den Examensklausuren zum Öffentlichen Recht in der Regel Verwaltungsrecht BT (allenfalls mit Grundgesetzeinschlag) geprüft wird. Ehrlicherweise wird er jedoch zugeben müssen, dass man Klausuren gleich welcher Art im Öffentlichen Recht nur dann mit gutem Erfolg bestehen kann, wenn man solide Kenntnisse des Staatsrechts besitzt. Auch wenn die Examensklausuren (grundsätzlich!) aus Verwaltungsrecht BT bestehen, so müssen doch immer wieder Inzidentprüfungen der Verfassung durchgeführt werden. Anders in der mündlichen Prüfung: Dort ist das Staatsrecht sogar häufig bevorzugtes Prüfungsthema im Öffentlichen Recht. Von dem, was man an Staatsrecht als Examenskandidat wissen muss, deckt das Buch das wichtigste ab (insbesondere die „Klassiker“, aber oft versehen und ummantelt mit „ungewohntem Terrain“).
Zusammengefasst ist das Buch für absolut jeden Jurastudenten eine Bereicherung und mit nur knapp 18,- € seinen Preis auch wert. Es ist fast unmöglich aus diesem Buch nichts zu lernen – jeder, der denkt, das Staatsrecht noch so gut zu beherrschen, wird noch etwas dazu lernen.
Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen, 4. Auflage 2011, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-62761-3, Verkaufspreis 29,90 €
Das hier rezensierte Werk versteht sich als landesspezifisches Kompendium, das auf gut 600 Seiten die drei examensrelevanten Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts abdecken soll. Darüber hinaus enthält das Werk einen Abschnitt zum (weniger examensrelevanten) Landesverfassungsrecht. In den Augen des Rezensenten ist das Werk durchaus sehr gelungen, jedoch nicht in jedem Stadium des Studiums sinnvoll einsetzbar.
Inhalt
Neben der Besonderheit, dass spezifisch das Landesrecht NRW besprochen wird, gilt es die Aktualität des Lehrbuchs zu loben. Das JustizG NRW sowie die kürzliche Polizeirechtsreform sind im Lehrbuch berücksichtigt. Zudem fanden äußerst aktuelle Entscheidungen Eingang in das Buch.
Inhaltlich fällt zunächst einmal auf, dass gut 120 der knapp 620 Seiten einen Abschnitt zum Landesverfassungsrecht ausmachen. Für das Examen sind die dort geschilderten Ausführungen nicht zwingend notwendig. Wer also schnell auf die relevanten Rechtsgebiete springen möchte, sollte diesen Teil überspringen. Ich persönlich fand den Abschnitt zur Landesverfassung NRW allerdings äußerst interessant und sogar für Klausuren hilfreich. Zumindest diejenigen Kandidaten, die bereits Grundkenntnisse in den Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts vorweisen können, erwerben in diesem Abschnitt sinnvolles Grundlagenwissen. Ohne entsprechendes Vorwissen halte ich die Lektüre dieses Abschnitts für verfehlt, da dies wohl mehr Verwirrung als Erkenntnis bringen wird.
Der Abschnitt zum Kommunalrecht baut anschließend auf den zuvor gewonnenen Erkenntnissen auf und vertieft zunächst die verfassungsrechtlichen Wurzeln des Kommunalrechts. Die Einleitung in das Rechtsgebiet fällt umfassend aus, bietet jedoch für den bereits vorbereiteten Leser erneut sinnvolles Hintergrundwissen. Sodann werden viel diskutierte kommunalrechtliche Fragestellungen erörtert. Dies erfolgt in prägnanter Form. klausurmäßige Aufbaufragen, wie sie etwa bei den Skripten namhafter Repetitoren zu finden sind, werden in diesem Werk konsequent auch nur vereinzelt und äußerst knapp dargestellt. Für mich persönlich war eine solche Darstellung gelungen, da sich die Probleme und Rechtssysteme so schnell erfassen ließen. Für jemanden, der sich das Gebiet allerdings erst erschließen möchte und insbesondere auch in der Klausurbearbeitung noch nicht erfahren ist, wird eine solche Art der Darstellung wohl regelmäßig zu knapp sein.
Die Abschnitte zum Polizei- und Baurecht ähneln dem kommunalrechtlichen Abschnitt sehr. Zu Beginn findet sich stets eine etwas breitere Einleitung in die Materie, die vertiefenden Background zu den jeweiligen Rechtsgebieten bietet. Derjenige, der lediglich wissen möchte, wie er die Klausur in diesen Rechtsgebieten am sinnvollsten bearbeitet, wird diese Einleitungen wohl erneut überspringen, um direkt zu den Rechtsproblemen zu gelangen.
Insgesamt lässt sich zu allen Abschnitten wohl sagen, dass die jeweiligen Ausführungen wohl knapper sind als die meisten vergleichbaren Lehrbücher, die jeweils explizit nur eines der Rechtsgebiete abdecken. M.E. enthalten diese Abschnitte dennoch alles, was für das Examen in den großen Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts zu wissen ist. Klausurtaktik und vertiefende prozessuale Betrachtungen können angesichts der Kürze der Abschnitte natürlich nicht in umfassender Länge erwartet werden.
Lesbarkeit
Der optische Stil des Buches wirkt etwas altbacken, lässt sich jedoch gleichwohl angenehm lesen. Zum Schreibstil gilt es zu sagen, dass das Werk in dieser Hinsicht in allen Abschnitten äußerst gelungen ist. Sofern entsprechende Vorkenntnisse vorhanden sind, lässt sich das ganze wie ein einfacher Roman runterlesen und die wichtigsten Normstrukturen und Besonderheiten können stets schnell erfasst werden.
Fazit
In meinen Augen ist das Werk von Dietlein/Burgi/Hellermann eine perfekte Wahl für diejenigen Examenskandidaten, die bereits einige Vorkenntnisse in den drei Rechtsgebieten des Kommunal-, Polizei- und Baurechts gesammelt haben. Für eine erste Einführung in die Dogmatik und insbesondere für die Handhabe in der Klausur halte ich leichtere Kost (wie etwa die Werke der bekannten Repetitoren) zunächst für angemessen. Angesichts des geringen Preises spricht m.E. allerdings nichts dagegen, dass zunächst der Beginn der Examensvorbereitung im öffentlichen Recht mit anderen Werken eröffnet und dass sodann in einem zweiten Durchlauf das Werk von Dietlein/Burgi/Hellermann durchgelesen wird. Die bereits erarbeiteten Kenntnisse werden sich durch das Wiederholen der Materie setzen und gleichzeitig wird das Wissen an vielen Stellen vertieft. Da sich das Buch wirklich gut und einfach lesen lässt, wird ein solcher zweiter Durchgang der Rechtsgebiete auch nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen, so dass die Investition auch in Zeiten immer kürzer werdender Examensvorbereitungen sinnvoll ist.
Petra Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2009C.F.Müller, Heidelberg, XXI, 284 Seiten, € 23,50, ISBN 978-3-8114-9704-7
Autorin
Petra-Buck-Heeb, die Autorin des besprochenen Buches, ist ordentliche Professorin für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Leibniz Universität Hannover. Ein Schriftenverzeichnis findet sich unter https://www.jura.uni-hannover.de/buck-heeb/?c=bibliographie.php.
Buch
Das Buch „Kapitalmarktrecht“ aus der bekannten Schwerpunkte-Reihe ist als Lehrbuch konzipiert, das sich vor allem an Studenten im Schwerpunktbereich wendet. Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Nach einer Erläuterung der Begriffe Kapitalmarkt und Kapitalmarktrecht befasst sich die Autorin mit der Marktorganisation und der Zulassung zum Markt, den Zulassungsfolgepflichten (Insiderrecht, §§ 14, 15, 15a WpHG; Marktmissbrauch, § 20a WpHG; Beteiligungsmitteilung §§ 21 ff. WpHG etc.) sowie den Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Eine Darstellung der kapitalmarktrechtlichen Randgebiete WpÜG (27 Seiten) und InvG (9 Seiten) rundet die Erörterung des materiellen Rechts ab. Die Autorin geht zudem auf die Kapitalmarktaufsicht (Verwaltungsrecht) sowie das KapMuG (Prozessrecht) ein.
Würdigung
Das Buch gibt einen aktuellen und vollständigen Überblick über das in ständigem Fluss befindliche Kapitalmarktrecht. Erfreulich ist, dass auch Randgebiete wie das WpÜG und das InvG recht ausführlich behandelt werden – die entsprechenden Darstellungen im Konkurrenzprodukt aus dem Hause C.H.Beck (Grunewald, Einführung in das Kapitalmarktrecht, 2. Aufl. 2009) fallen mit nur zwölf Seiten recht dünn aus. Alleinstellungsmerkmal der Schwerpunkte-Reihe ist insoweit auch die Behandlung von KapMuG und Kapitalmarktaufsicht.
Ein Wermutstropfen bleibt: Streckenweise gibt das Lehrbuch lediglich das Gesetz wieder, ohne auf problematische Punkte einzugehen (z.B. S. 40 f. zu Multilateralen Handelssystemen und S. 46 f. zum Systematischen Internalisierer). Nicht passieren darf es auch, dass das Marktmanipulationsverbot nach § 20a WpHG als „originär deutsches Recht“ bezeichnet wird (Rn. 35). Zwar war das Marktmanipulationsverbot ursprünglich schon in § 88 BörsG a.F. enthalten, es geht in seiner heutigen Fassung aber auf Art. 1 Nr. 2 und Art. 5 RL 2003/6/EG zurück.
Gleichwohl ist das Buch insgesamt für den Einstieg in das Kapitalmarktrecht zu empfehlen. Für die Schwerpunktklausur bedarf es ohnehin der Vertiefung mittels Urteilen, Kommentaren und Aufsätzen – deren Vertiefungsgrad vermag aber wohl kein Lehrbuch zu erreichen.