Aus Anlass der Aufdeckung der rechtsextremen Terroristen in Deutschland wird für die Beschuldigte Beate Z. die Anwendung einer Kronzeugenregelung diskutiert.
Anlass genug auf die diesbezüglichen rechtlichen Regelungen – namentlich den § 46b StGB- hinzuweisen, der die juristischen Rahmenbedingungen vorgibt.
Lesenswert ist dazu insbesondere unser Artikel zu dieser Problematik vom September 2009.
In den nächsten Tagen werden wir in einem kurzen Beitrag nochmals vertieft auf diese Norm eingehen und ihre Besonderheiten und die Anwendung in der Praxis aufzeigen.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Verkehrsunfälle spielen seit jeher eine bedeutende Rolle im juristischen Alltag, sodass auch die Spezialnormen im StVG für die universitäre Ausbildung und das Examen von enormer Relevanz sind. Insbesondere die Halterhaftung […]
Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Sören Hemmer veröffentlichen zu können. Der Autor hat Rechtswissenschaften an der Universität Bonn studiert und strebt nun das Referendariat an. A. Einleitung Gleich […]
Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Moritz Augel veröffentlichen zu können. Der Autor ist studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Anstoß […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info