Aus Anlass der Aufdeckung der rechtsextremen Terroristen in Deutschland wird für die Beschuldigte Beate Z. die Anwendung einer Kronzeugenregelung diskutiert.
Anlass genug auf die diesbezüglichen rechtlichen Regelungen – namentlich den § 46b StGB- hinzuweisen, der die juristischen Rahmenbedingungen vorgibt.
Lesenswert ist dazu insbesondere unser Artikel zu dieser Problematik vom September 2009.
In den nächsten Tagen werden wir in einem kurzen Beitrag nochmals vertieft auf diese Norm eingehen und ihre Besonderheiten und die Anwendung in der Praxis aufzeigen.