Das Bundesarbeitsgerichts hat heute (Az. 5 AZR 886/11) entschieden, dass der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bereits am ersten Krankheitstag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. Gelber Schein) verlangen kann. Hierzu bedarf es auch keines konkreten Verdachts, dass eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht wird.
Das Urteil folgt damit exakt der Ansicht der Berufungsinstanz (LAG Köln v. 14.09.2011 – 3 Sa 597/11). Aus diesem Grund verzichten wir auf eine ausführliche Besprechung des Urteils und verweisen nur auf unseren Artikel zu diesem Urteil.
Für die Praxis ist das Urteil auf jeden Fall sehr bedeutend, aber auch fürs Studium sollte man zumindest grobe Kenntnis von der Entscheidung haben.
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