Einfach und schnell einen Terminsvertreter finden
Nicht immer ist es Rechtsanwälten möglich, auswärtige Gerichtstermine mühelos und ohne Umstände wahrzunehmen. Gerade, wenn die Entfernung zur eigenen Kanzlei und dem Verhandlungsort besonders groß ist, nehmen viele Anwälte die Option wahr, sich durch einen Kollegen vor Ort vertreten zu lassen. Die Rede ist hier vom sogenannten „Unterbevollmächtigten“ bzw. vom „Terminsvertreter“.
Einen solchen auf die Schnelle aufzutreiben, ist indes nicht immer leicht. Eine langwierige Suche nach vertrauenswürdigen Kollegen in dem entsprechenden Bezirk, die dann auch Zeit haben und zu einer Vertretung bereit sind, ist zumeist mühselig, kostet Zeit und oftmals auch Nerven. Das Portal Terminsvertreter.com trägt genau diesem Umstand Rechnung und vereinfacht die Suche sowie die Korrespondenz mit einem passenden Terminsvertreter in dem gewünschten Umkreis.
Wie funktioniert das Portal?
Um die Suche nach einem geeigneten Unterbevollmächtigten zu erleichtern, können Anwälte nunmehr das Portal terminsvertreter.com in Anspruch nehmen. Hier können sich Kanzleien und Rechtsanwälte kostenlos registrieren und diejenigen Termine zur Vertretung anbieten, die sie selbst außerstande sind, persönlich wahrzunehmen. Sofern ein ebenfalls auf dem Portal registrierter Anwalt daran interessiert ist, den Termin zu übernehmen, kann er sich direkt mit dem Anbieter in Verbindung setzen.
Im Vorfeld werden dabei bereits Datum, Verhandlungsort und Honorar offengelegt, sodass diese Punkte keiner weiteren Absprache oder Verhandlung mehr bedürfen. Der gesamte Ablauf geht dadurch besonders schnell, reibungslos und unkompliziert vonstatten. Eine überregionale Zusammenarbeit von Kanzleien und Rechtsanwälten wird dadurch gefördert.
Welche Vorteile verschafft das Ganze?
Sowohl für die Kanzlei, die ihre Termine zur Vertretung anbietet, als auch für den Terminsvertreter selber bietet das Portal einige beachtliche Vorzüge.
Für die einstellende Kanzlei lauten diese wie folgt:
- Der Dienst ist kostenfrei nutzbar
- Termine lassen sich binnen weniger Minuten inserieren
- Registriert sind nur doppelt geprüfte und erfahrene Terminsvertreter
- Der eigene Mandantenkreis wird dank einer erhöhten Reichweite über den eigenen Kanzleisitz hinaus erweitert
- Es herrscht eine unkomplizierte und reibungslose Zusammenarbeit von Anwälten aus ganz Deutschland
- Mühselige und langwierige Honorarverhandlungen bleiben erspart
- Es besteht ein schnelles und einfaches Rücktrittsrecht
- Der Gebührenanspruch gegenüber dem eigenen Mandanten bleibt erhalten (§ 5 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Dem Terminsvertreter wiederum kommen die folgenden Aspekte zugute:
- Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
- Nur bei erfolgreichen Vermittlungen fallen 10 % des Honorars als Vermittlungsgebühr an
- Ein einfaches und schnelles Zusatzeinkommen ist erzielbar
- Der Suchradius kann individuell angepasst werden
- Es werden neue Kontakte über die eigene Region hinaus geknüpft
Da alle Daten in Deutschland gehostet werden, sind die höchsten Sicherheitsstandards gewährleistet.
Wie stellt sich die Notwendigkeit einer Terminsvertretung aus Sicht des Mandanten dar?
Sofern es vorkommt, dass ein Mandant außerhalb seines Wohnbezirkes klagen muss bzw. an einem anderen Ort verklagt wird, hat er zwar die Möglichkeit, direkt einen ortsansässigen Anwalt zu beauftragen und diesen mit der Vertretung seiner Interessen zu betrauen. Der Nachteil liegt hierbei allerdings darin, dass er so unter Umständen nicht die Möglichkeit hat, „seinen“ Anwalt persönlich kennenzulernen.
Beauftragt er stattdessen einen Rechtsanwalt aus seinem näheren Wohnumfeld, bleibt dieser sein Ansprechpartner und Anwalt, selbst wenn er sich seinerseits durch einen Unterbevollmächtigten in der Gerichtsverhandlung vertreten lässt. Vielen Mandanten ist der persönliche Kontakt zu einem Ansprechpartner in nächster Nähe besonders wichtig. Immerhin werden in Gerichtsprozessen oftmals wichtige und essentielle Angelegenheiten behandelt, die eine gewisse Vertrauensbasis zum eigenen Prozessvertreter erfordern.
Welche Aufgaben erfüllt der Unterbevollmächtigte?
Zunächst besteht die Aufgabe eines Terminsvertreters in der sorgfältigen und gründlichen Studie der Akte. Diese sollte der vertretene Anwalt seinem Unterbevollmächtigten frühzeitig zukommen lassen. In der Verhandlung selbst übernimmt der Terminsvertreter sodann all diejenigen Aufgaben, welche der Vertretene – also der Hauptbevollmächtigte – ansonsten wahrgenommen hätte. Darunter fallen unter anderem auch das Stellen von Beweisanträgen, das Befragen von Zeugen etc.
Welche Gebühren bekommt der Terminsvertreter?
Den Regelungen des RVG zufolge steht einem Terminsvertreter eine 0,65-fache Verfahrensgebühr zu, welche anfällt, sobald er sich mit der Einarbeitung in die Akte befasst. Ferner erhält er eine volle 1,2 Terminsgebühr.
Zwischen den beteiligten Anwälten kann indes je nach Vereinbarung auch eine andere Gebührenaufteilung erfolgen. Über eine solche lohnt es sich beispielsweise bei besonders umfangreichen Akten nachzudenken.
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