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Schlagwortarchiv für: Kooperation

Redaktion

Anzeige: Terminsvertreter finden mit terminsvertreter.com

Verschiedenes

 

Unbenannt
Einfach und schnell einen Terminsvertreter finden
Nicht immer ist es Rechtsanwälten möglich, auswärtige Gerichtstermine mühelos und ohne Umstände wahrzunehmen. Gerade, wenn die Entfernung zur eigenen Kanzlei und dem Verhandlungsort besonders groß ist, nehmen viele Anwälte die Option wahr, sich durch einen Kollegen vor Ort vertreten zu lassen. Die Rede ist hier vom sogenannten „Unterbevollmächtigten“ bzw. vom „Terminsvertreter“.
Einen solchen auf die Schnelle aufzutreiben, ist indes nicht immer leicht. Eine langwierige Suche nach vertrauenswürdigen Kollegen in dem entsprechenden Bezirk, die dann auch Zeit haben und zu einer Vertretung bereit sind, ist zumeist mühselig, kostet Zeit und oftmals auch Nerven. Das Portal Terminsvertreter.com trägt genau diesem Umstand Rechnung und vereinfacht die Suche sowie die Korrespondenz mit einem passenden Terminsvertreter in dem gewünschten Umkreis.
 
Wie funktioniert das Portal?
Um die Suche nach einem geeigneten Unterbevollmächtigten zu erleichtern, können Anwälte nunmehr das Portal terminsvertreter.com in Anspruch nehmen. Hier können sich Kanzleien und Rechtsanwälte kostenlos registrieren und diejenigen Termine zur Vertretung anbieten, die sie selbst außerstande sind, persönlich wahrzunehmen. Sofern ein ebenfalls auf dem Portal registrierter Anwalt daran interessiert ist, den Termin zu übernehmen, kann er sich direkt mit dem Anbieter in Verbindung setzen.
Im Vorfeld werden dabei bereits Datum, Verhandlungsort und Honorar offengelegt, sodass diese Punkte keiner weiteren Absprache oder Verhandlung mehr bedürfen. Der gesamte Ablauf geht dadurch besonders schnell, reibungslos und unkompliziert vonstatten. Eine überregionale Zusammenarbeit von Kanzleien und Rechtsanwälten wird dadurch gefördert.
 
Welche Vorteile verschafft das Ganze?
Sowohl für die Kanzlei, die ihre Termine zur Vertretung anbietet, als auch für den Terminsvertreter selber bietet das Portal einige beachtliche Vorzüge.
Für die einstellende Kanzlei lauten diese wie folgt:

  • Der Dienst ist kostenfrei nutzbar
  • Termine lassen sich binnen weniger Minuten inserieren
  • Registriert sind nur doppelt geprüfte und erfahrene Terminsvertreter
  • Der eigene Mandantenkreis wird dank einer erhöhten Reichweite über den eigenen Kanzleisitz hinaus erweitert
  • Es herrscht eine unkomplizierte und reibungslose Zusammenarbeit von Anwälten aus ganz Deutschland
  • Mühselige und langwierige Honorarverhandlungen bleiben erspart
  • Es besteht ein schnelles und einfaches Rücktrittsrecht
  • Der Gebührenanspruch gegenüber dem eigenen Mandanten bleibt erhalten (§ 5 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)

Dem Terminsvertreter wiederum kommen die folgenden Aspekte zugute:

  • Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
  • Nur bei erfolgreichen Vermittlungen fallen 10 % des Honorars als Vermittlungsgebühr an
  • Ein einfaches und schnelles Zusatzeinkommen ist erzielbar
  • Der Suchradius kann individuell angepasst werden
  • Es werden neue Kontakte über die eigene Region hinaus geknüpft

Da alle Daten in Deutschland gehostet werden, sind die höchsten Sicherheitsstandards gewährleistet.
 
Wie stellt sich die Notwendigkeit einer Terminsvertretung aus Sicht des Mandanten dar?
Sofern es vorkommt, dass ein Mandant außerhalb seines Wohnbezirkes klagen muss bzw. an einem anderen Ort verklagt wird, hat er zwar die Möglichkeit, direkt einen ortsansässigen Anwalt zu beauftragen und diesen mit der Vertretung seiner Interessen zu betrauen. Der Nachteil liegt hierbei allerdings darin, dass er so unter Umständen nicht die Möglichkeit hat, „seinen“ Anwalt persönlich kennenzulernen.
Beauftragt er stattdessen einen Rechtsanwalt aus seinem näheren Wohnumfeld, bleibt dieser sein Ansprechpartner und Anwalt, selbst wenn er sich seinerseits durch einen Unterbevollmächtigten in der Gerichtsverhandlung vertreten lässt. Vielen Mandanten ist der persönliche Kontakt zu einem Ansprechpartner in nächster Nähe besonders wichtig. Immerhin werden in Gerichtsprozessen oftmals wichtige und essentielle Angelegenheiten behandelt, die eine gewisse Vertrauensbasis zum eigenen Prozessvertreter erfordern.
 
Welche Aufgaben erfüllt der Unterbevollmächtigte?
Zunächst besteht die Aufgabe eines Terminsvertreters in der sorgfältigen und gründlichen Studie der Akte. Diese sollte der vertretene Anwalt seinem Unterbevollmächtigten frühzeitig zukommen lassen. In der Verhandlung selbst übernimmt der Terminsvertreter sodann all diejenigen Aufgaben, welche der Vertretene – also der Hauptbevollmächtigte – ansonsten wahrgenommen hätte. Darunter fallen unter anderem auch das Stellen von Beweisanträgen, das Befragen von Zeugen etc.
 
Welche Gebühren bekommt der Terminsvertreter?
Den Regelungen des RVG zufolge steht einem Terminsvertreter eine 0,65-fache Verfahrensgebühr zu, welche anfällt, sobald er sich mit der Einarbeitung in die Akte befasst. Ferner erhält er eine volle 1,2 Terminsgebühr.
Zwischen den beteiligten Anwälten kann indes je nach Vereinbarung auch eine andere Gebührenaufteilung erfolgen. Über eine solche lohnt es sich beispielsweise bei besonders umfangreichen Akten nachzudenken.
 
Bildnachweis: istockphoto.com/kzenon

27.04.2017/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-04-27 13:12:592017-04-27 13:12:59Anzeige: Terminsvertreter finden mit terminsvertreter.com
Redaktion

Anzeige: MIT RECHT KARRIERE MACHEN – JURAcon Frankfurt am 11. Mai 2017

Startseite, Verschiedenes

Ankunft-002
 
Angehenden Juristen bietet sich nach Abschluss des Studiums ein breites Betätigungsfeld, etwa als Staats- oder Rechtsanwalt, Richter oder Unternehmensjurist. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Konkrete Gespräche mit Kanzleien und Unternehmen können helfen, Vorstellungen der eigenen beruflichen Zukunft zu präzisieren.
Die JURAcon Frankfurt bietet Studierenden, Referendaren und Volljuristen am 11. Mai 2017 in Frankfurt genau dies: Von 10 bis 17 Uhr geben dort über 60 namhafte Kanzleien, Unternehmen und Institutionen, Auskünfte zu Praktika, Referendariaten und Festanstellungen. Bereits zum 18. Mal können Juristen aller Ausbildungsphasen so mit mehreren potentiellen Arbeitgebern ins Gespräch kommen.
 

Einzelgespräche

Einzelgespräche auf der JuraCon


 
„Wir führen die JURAcon Veranstaltungen schon seit 1999 bundesweit durch. Sie werden sowohl von Seiten der Bewerber als auch von Unternehmen und Kanzleien beständig genutzt. Der direkte und persönliche Kontakt hat sich bewährt. Beim ersten Treffen direkt einen persönlichen Eindruck hinterlassen zu können, bietet immense Vorteile gegenüber dem klassischen Bewerbungsprozess“, resümiert Susanne Glück, Geschäftsführerin der IQB Career Services GmbH.
Eine Vielzahl der Aussteller – von Kanzleien bis hin zu öffentlichen Institutionen –stellen zusätzlich in einem umfangreichen Rahmenprogramm ihre Geschäftsbereiche, Unternehmensphilosophie und Karrieremöglichkeiten in Unternehmenspräsentationen vor.  Zudem werden am Messetag  neben Bewerbungsmappen-Checks und einer professionelle Karriereberatung auch Vorträge über verschiedene berufsrelevante Themen angeboten.
JURAcon-Frankfurt_940_376
Auch in diesem Jahr wird ein kostenfreier Bus-Shuttle-Service aus zahlreichen Städten nach Frankfurt angeboten. Alle Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: www.juracon.de/busshuttle
Der Eintrittspreis für die Karrieremesse beträgt 10€ an der Tageskasse. Alle Bewerber, die sich vorab im Karriereportal der JURAcon registrieren oder den Busshuttle-Service in Anspruch nehmen, erhalten freien Eintritt. Darüber hinaus können sich Interessierte über das Karriereportal schon im Vorfeld der Messe bei Kanzleien und Unternehmen um Gesprächstermine bewerben und so die Chancen auf ein erfolgreiches Gespräch mit Vertretern von Top-Arbeitgebern am Messetag erhöhen.
 
Interessante Beiträge zu berufsrelevanten Themen sowie einen informativen  und kompakten Überblick über den Rechtsmarkt und die führenden Großkanzleien bietet zudem das neue JURAcon Jahrbuch 2017/2018, das kostenlos über die Homepage der IQB bestellt werden kann.
 
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.juracon.de

12.04.2017/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-04-12 21:57:582017-04-12 21:57:58Anzeige: MIT RECHT KARRIERE MACHEN – JURAcon Frankfurt am 11. Mai 2017
Redaktion

Die juristische Analogie

BGB AT, Fallbearbeitung und Methodik, Rechtsgebiete, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Die juristische Analogie” von PD Dr. Christoph Luther

behandelt ein rechtsmethodisches Thema, das den meisten Studierenden ein Begriff sein dürfte. Die Analogie kann als das geläufigste Mittel der Rechtsfortbildung agesehen werden. Der vorliegende Beitrag liefert einen pregnanten Überblick über ihre Voraussetzungen und weitere Grundlagen der Methodik juristischer Fallbearbeitung.
Ihr findet den Beitrag wie immer hier.

14.05.2014/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-05-14 14:00:092014-05-14 14:00:09Die juristische Analogie
Redaktion

Einführung in das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)

Gesellschaftsrecht, Rechtsgebiete, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Einführung in das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)” von Dr. Sebastian Blasche

behandelt eine Rechtsform, die für die Pflichtfachausbildung eigentlich nicht von besonderer Bedeutung ist. Gleichwohl gehören Grundkenntnisse zur Europäischen Aktiengesellschaft durchaus zur juristischen Allgemeinbildung. So wurden etwa in zwei mündlichen Prüfungen in Hessen kürzlich im Rahmen des zivirechtlichen Prüfungsgesprächs auch Fragen zu den Strukturprinzipien und Besonderheiten der SE gestellt. Für die einschlägigen Schwerpunktbereiche dürfte die SE ohnehin von Bedeutung sein. Motive für die Rechtsformwahl, monistisches und dualistisches System und Arbeitnehmerbeteiligung, über diese und weitere Themen gibt der vorliegende Beitrag einen guten ersten Überblick.
Ihr findet ihn wie immer hier.

19.03.2014/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-03-19 14:00:262014-03-19 14:00:26Einführung in das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
Redaktion

Minderjährige im StGB

Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Verschiedenes


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Minderjährige im StGB” von Richter Dr. Thomas Exner

beleuchtet ein auf den ersten Blick wenig examensrelevantes Thema. Denn, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre als ist, handelt nicht schuldfähig (§ 19 StGB). Im Übrigen gilt regelmäßig Jugendstrafrecht. Gleichwohl können sich etwa gerade aus einer fehlenden Schuldfähigkeit Klausurkonstellationen ergeben. Zu denken ist hier vor allem an die mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB). Der vorliegende Beitrag gibt einen kompakten Überblick zu Fragen, die sich stellen können, wenn in einer Klausur ein Minderjähriger auftaucht.
Ihr findet ihn wie immer hier.

16.02.2014/2 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-02-16 10:00:112014-02-16 10:00:11Minderjährige im StGB
Redaktion

Die Abgrenzung von Werk-, Werklieferungs- und Kaufvertrag

Rechtsgebiete, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Die Abgrenzung von Werk-, Werklieferungs- und Kaufvertrag” von Prof. Dr. Klaus Schreiber

gibt einen Überblick zu drei Vertragstypen, die mitunter nah bei einander liegen, je nach Einordnung aber unterschiedlichen Regelungsbereichen des BGB unterfallen. Anhand von Beispielen wird vor allem die Abgrenzung der einzelnen Vertragstypen näher beleuchtet.
Ihr findet den Beitrag wie immer hier.

18.01.2014/4 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-01-18 09:00:382014-01-18 09:00:38Die Abgrenzung von Werk-, Werklieferungs- und Kaufvertrag
Redaktion

Behördliche Untersagung »unerwünschten Verhaltens« im öffentlichen Raum

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Verschiedenes, Verwaltungsrecht


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Behördliche Untersagung »unerwünschten Verhaltens« im öffentlichen Raum” von Prof. Dr. Friedrich Schoch

befasst sich mit einer examensrelevanten Querschnittsmaterie: Alkoholkonsum, Betteln und Partybike im öffentlichen Raum werden unter verschiedenen öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten mit Hilfe von Beispielsfällen bewertet.
Ihr findet den Beitrag hier.

15.11.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-11-15 14:00:382013-11-15 14:00:38Behördliche Untersagung »unerwünschten Verhaltens« im öffentlichen Raum
Redaktion

Die Rezensenten: Dollinger / Schabdach, Jugendkriminalität, 1. Auflage, Springer 2013

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Von unserem Kooperationspartner „Die Rezensenten“ veröffentlichen wir heute eine Rezension, die in erster Linie für diejenigen unter Euch von Interesse sein dürfte, die sich beruflich einmal im Bereich der Kriminologie bzw. des Jugendstrafrechts sehen:
Dollinger / Schabdach, Jugendkriminalität, 1. Auflage, Springer 2013

Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen
Dieses Buch passt zunächst nur vom Titel zur „Rezensenten“-Seite, die sich ja dadurch auszeichnet, dass Bücher für Juristen besprochen werden. Das 284 Seiten starke Buch „Jugendkriminalität“ dagegen ist (in erster Linie) für Sozialwissenschaftler verfasst. So ist es zunächst für uns Juristen sperrig – die übliche juristische „Schreibe“ fehlt. Zudem sind schon die Überschriften für uns Juristen zu schwer, so etwa „Jugendkriminalität als diskursive Konstruktion“ (es handelt sich dabei um das Einführungskapitel!) oder „Stringente Etikettierungsperspektive“. Teils sind dann noch mehrere Seiten hintereinander Fließtexte, die allenfalls durch einige kursiv gedruckte Worte aufgelockert sind. In moderner Jura-Lehrbuchliteratur wäre so etwas undenkbar.
Gleichwohl gefällt mir das Buch. Man muss sich dabei als Jurist einfach „von hinten rum“ anpirschen: Ich habe etwa erst einmal nachgelesen bei den juristischeren Teilen in der Mitte des Buches, nämlich zu den Akteuren und Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts. Hier findet sich zwar nur weniges juristisches Wissen im Sinne von „Paragrafenwissen“ – vielmehr werden kritisch die Aufgaben der einzelnen Akteure dargestellt, statistisches Material hierzu geboten oder auch typisch juristisches Gedankengut, wie der Präventionsgedanke hinterfragt. Wie schon geschrieben: Schwere Kost für Juristen, gleichwohl hochgradig interessant, wenn man sich darauf einlässt.
Wenn man sich dann diesem zweiten Buchteil gewidmet hat, ist man auch darauf eingestellt im ersten Teil zu schmökern, in dem vor allem sozialwissenschaftliche Themen zur Ursache der Jugendkriminalität aufgezeigt werden. Teils erinnern diese Darstellungen sogar inhaltlich an Kriminologievorlesungen, so dass man sich bei der Lektüre trotz der ungewohnten Herangehensweise am Ende doch nicht allzu verloren vorkommt.
Wirklich interessant fand ich den Abschnitt (S. 105 ff.) zu Erscheinung und Verlauf von Jugendkriminalität. Hier finden sich dann z.B. die (Juristen bekannten Kriminologie-) Themen Hell- und Dunkelfeld, statistisches Material zur Kriminalität in einzelnen Altersstufen oder zu Kriminalität in besonders benachteiligten Situationen.
Natürlich werden sich weder Jurastudenten, noch Referendare das Buch anschaffen – wer sich jedoch schwerpunktmäßig mit dem Thema Jugendstrafrecht befasst, der sollte sich ruhig einmal mit dem Buch von Dollinger/Schabdach auseinandersetzen, öffnet es doch für Juristen einen völlig anderen, weil nicht primär rechtlichen Ausblick auf jugendliche Kriminalität. Studenten der Sozialwissenschaft und auch bereits im Beruf angekommene Sozialarbeiter, die ihre Perspektive etwa in der Bewährungshilfe oder bei der Jugendgerichtshilfe sehen, werden das Buch sicher gut verwenden können, zumal es noch mit einem etwa 40-seitigen Literaturverzeichnis versehen ist, also gut in der Thematik weiterführt.

08.11.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-11-08 14:00:542013-11-08 14:00:54Die Rezensenten: Dollinger / Schabdach, Jugendkriminalität, 1. Auflage, Springer 2013
Redaktion

Die Rezensenten: Leipold, BGB I – Einführung und Allgemeiner Teil

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Von unserem Kooperationspartner „Die Rezensenten“ veröffentlichen wir heute erstmals folgende Rezension:

Leipold, BGB I – Einführung und Allgemeiner Teil, 7. Auflage, Mohr Siebeck 2013
Von RA, FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH Öffentliche Verwaltung Mayen (Rheinland-Pfalz), Pirmasens
Mit der siebten Auflage im 14. Erscheinungsjahr geht das beliebte Lehrbuch von Leipold in die nächste Runde. Die 550 Seiten teilen sich in insgesamt 40 Kapitel auf. Klingt viel, ist aber sehr ordentlich gepackt und sortiert. Die Großgliederung trennt die Bearbeitung in lediglich zwei Teile auf. Der erste Teil liefert eine Einführung in das Bürgerliche Recht (Grundlagen und Grundbegriffe), der zweite Teil widmet sich dann dem AT. Auch dieser zweite Teil erfährt eine schlichte, überschaubare Aufsplittung in Rechtsgeschäft, Rechtssubjekte und sonstige Materien des Allgemeinen Teils. Durch diesen einfachen Kniff der Reduzierung in der grundlegenden Gliederung wird ein eventuell vermeintliches mentales Zugangshemmnis gerade für Studienanfänger beseitigt. Es wird sogleich der positive Eindruck vermittelt, dass der Stoff auf jeden Fall zu kontrollieren und zu beherrschen ist. Diesen positiven Zugang vermögen bei weitem nicht alle Lehrbücher zu leisten.

Didaktisch arbeitet das Werk mit zahlreichen kleinen Beispielsfällen (farblich abgesetzt). Nach der Erörterung des jeweiligen Stoffs wird dann die Lösung (ebenfalls farblich abgesetzt) nachgeliefert – und dies sogleich mit Musterformulierung im Gutachtenstil. So wird auch dieser gleich dem Studenten bei seinen ersten BGB-Anfängen in die Wiege gelegt. Auch das bieten bei weitem nicht alle Lehrbücher. Das Buch versteht sich auch als studentisches Arbeitsbuch. Nach Abschluss der Lerneinheit warten Kontrollfragen zur Wissenskontrolle.
Die klare Struktur spiegelt sich auch im sonst sehr aufgeräumten Layout und der gut verständlichen Sprache nieder. Für Studenten ein Vorteil. Die Fußnoten bieten einen reichhaltigen Mix aus ergänzenden Ausführungen, Rechtsprechungshinweisen und Literaturfundstellen. Gerade in der Einführung arbeitet das Buch auch unterstützend mit Übersichten und Schaubildern. Ein weiterer Vorteil für den Buchanwender wird dadurch erzielt, dass wichtige Definitionen abgesetzt im Fettdruck geliefert werden. Auf gleiche Weise werden wichtige Merksätze dargeboten.
Inhaltlich umfasst der Bearbeitungstenor des Buches alles Klausurrelevante zum BGB AT. Die europarechtlichen Einflüsse und Bezüge werden besonders berücksichtigt. Der Vertragsschluss im Internet wird gesondert dargestellt (Stichwort: Button-Lösung). Das letzte Kapitel gibt allgemeine Tipps zur Lösung zivilrechtlicher Fälle, Aufbauhinweise und Klausurtipps. Besonders wichtige Definitionen werden abschließend noch einmal in einer Übersicht nachgeliefert. Das Sachregister ist sehr umfangreich und detailliert, ein Paragraphenregister ist ebenfalls vorhanden. Alles in allem eine empfehlenswerte studiumsbegleitende Lektüre.
 

27.09.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-09-27 14:00:212013-09-27 14:00:21Die Rezensenten: Leipold, BGB I – Einführung und Allgemeiner Teil
Redaktion

Neuer Kooperationspartner: Die Rezensenten

Startseite, Verschiedenes

Liebe Leser,
wir freuen uns Euch heute einen neuen Kooperationspartner vorstellen zu können:

Die Rezensenten

„Die Rezensenten“ sind ein Team von Juristen – vom Studenten über den Referendar bis hin zum Praktiker in Wissenschaft, Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft, die juristische Lehr- und Fachbücher auf ihre Tauglichkeit für den Rechtsmarkt hin lesen und besprechen.

Künftig werden wir ein Mal monatlich eine Rezension aus dem reichhaltigen Fundus der Rezensenten auf juraexamen.info veröffentlichen. Natürlich werden wir dabei den Schwerpunkt auf Werke legen, die für die juristische Ausbildung von besonderer Relevanz sind. Angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Bedeutung universitärer Schwerpunktbereiche, werden wir versuchen im Rahmen der Kooperation gelegentlich auch entsprechende Spezialliteratur vorzustellen.

27.09.2013/3 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-09-27 13:00:192013-09-27 13:00:19Neuer Kooperationspartner: Die Rezensenten
Redaktion

Die Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG)

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Verschiedenes, Verwaltungsrecht


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Die Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG)” von Prof. Dr. Friedrich Schoch

befasst sich mit einem verwaltungsrechtlichen Grundlagenthema. Die Allgemeinverfügung wirft als besondere Spielart des Verwaltungsakts Grundfragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts, des Verwaltungsverfahrensrechts und des Verwaltungsprozessrechts auf. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zu den studien- und prüfungsrelevanten Problemen und zeigt Lösungen anhand der einschlägigen Rechtsprechung auf.
Ihr findet den Beitrag hier.

15.07.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-07-15 09:00:212013-07-15 09:00:21Die Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG)
Redaktion

Die Meinungs- und Medienfreiheit

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Verfassungsrecht, Verschiedenes


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Die Meinungs- und Medienfreiheit” von Prof. Dr. Walter Frenz

beleuchtet die Grundlagen dieser aus Art. 5 Abs. 1 zu entnehmenden Grundrechte. In einer „mediengewohnten“ Informationsgesellschaft gehört das Grundrecht der Meinungsfreiheit nahezu unausweichlich zu den am meisten diskutierten Verfassungsgütern. Vor allem, wenn es um die Kollision der Meinungsfreiheit mit anderen Grundrechten, wie insbesondere dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, geht, wecken die juristischen Auseinandersetzungen regelmäßig ein breites öffentliches Interesse. Aus gegebenem Anlass ist eine Auffrischung der Grundkenntnisse auch im Hinblick auf die im Zusammenhang mit §§ 169, 176 GVG denkbaren Fragestellungen sehr zu empfehlen. Der vorliegende Aufsatz vermittelt anhand wichtiger Judikate des Bundesverfassungsgerichts die wesentlichen Grundlagen zu Art. 5 Abs. 1 GG.
Den Beitrag findet Ihr hier.

10.04.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-04-10 10:00:192013-04-10 10:00:19Die Meinungs- und Medienfreiheit
Redaktion

Kooperation mit careerloft

Startseite, Verschiedenes

Liebe Leser,
wir freuen uns heute, einen neuen Kooperationspartner bekanntzugeben:
 
Druck
 
 
Das Karrierenetzwerk careerloft wird uns ab jetzt bei unserer Arbeit unterstützen. Es hat sich zur Aufgabe gemacht, jungen Talenten den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. So werden z.B. im Berliner Loft von careerloft Events veranstaltet, bei denen Studenten und Absolventen Kontakt untereinander und auch zu Vertretern der Partneruntenehmen, wie z.B. Audi, BCG und Hogan Lovells, knüpfen können.
28. Februar 2012, Berlin, Deutschland, careerloft[Foto: KAY HERSCHELMANN Telefon:+49 (0)30-2927537 Mobil: +49 (0)171 26 73 495 email: Kay.Herschelmann@t-online.de, Berliner Sparkasse BAN: DE02 1005 0000 1554 5828 37 BIC-/SWIFT-Code: BE LA DE BE BLZ: 10050000 Konto-Nr.:1554582837 Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur gegen Honorar (zzgl. Mwst) und Belegexemplar. Urhebervermerk wird gemaess Paragraph 13 UrhG verlangt. Weitergabe an Dritte nur mit Genehmigung des Fotografen. NO MODEL RELEASE!]
Aktuell könnt Ihr Euch übrigens noch bis zum 7. April für das Kamingespräch mit Hogan Lovells am 26. April im Berliner Loft bewerben! Hier findet Ihr die wichtigsten Informationen.
Doch nicht nur im Berliner Loft, auch bei den Partnerunternehmen selbst veranstaltet careerloft Networking-Events, wie z.B. Kanzleidinner .
Außerdem bietet careerloft für Fördermitglieder attraktive Förderleistungen wie Amazon-Gutscheine oder Zeitschriften-Abonnements, die nicht nur für Juristen interessant sind.
Los gehts und noch heute Mitglied werden – viele weitere Informationen rund um careerloft findet Ihr auf der Seite: https://careerloft.de.
 

05.04.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-04-05 09:00:202013-04-05 09:00:20Kooperation mit careerloft
Redaktion

Gerichtsstände der ZPO

Rechtsgebiete, Verschiedenes, Zivilrecht, ZPO


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Gerichtsstände der ZPO” von Prof. Dr. Klaus Schreiber

stellt nach den Aufsätzen aus Januar (Wiedereinsetzung) und Februar (Prozessvergleich) nun den dritten (und vorerst letzten) Grundlagenbeitrag aus dem Programm der JURA zu einem zivilprozessrechtlichen Thema dar. Wie schon dessen Vorgänger, führt der heutige Aufsatz in einen Themenkomplex ein, der für Referendare zum unverzichtbaren Standardwissen gehört, aber durchaus auch einmal Gegenstand einer Zusatzfrage oder prozessualen Einkleidung im ersten Examen sein kann. Die Gerichtsstände selbst dürften dabei – jedenfalls in Klausuren zum zweiten Examen – regelmäßig weniger Schwierigkeiten aufwerfen als Fragen zu Gerichtsstandsvereinbarungen und rügelosem Einlassen. Der heutige Beitrag gibt einen ersten komprimierten Überblick.
Ihr findet ihn wie immer hier.

14.03.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-03-14 14:00:022013-03-14 14:00:02Gerichtsstände der ZPO
Redaktion

Referendariat: Anwaltshaftung

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Der Verlag von JURA INTENSIV stellt uns monatlich zwei Beiträge aus der Ausbildungszeitschrift RA (Rechtsprechungs-Auswertung) zwecks freier Veröffentlichung auf juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Anwaltshaftung“

nimmt ein aktuelles Urteil des OLG Saarbrücken zum Anlass, die Voraussetzungen der Anwaltshaftung näher zu beleuchten. Wie auch in anderen Fällen der Beraterhaftung ist beim sog. Anwaltsregress ein Prüfungsschwerpunkt regelmäßig die Frage, ob der Vorprozess bei richtigem Verhalten des Anwalts einen positiven Ausgang genommen hätte. Die Beweislast trägt insoweit der klagende Mandant. Gerade für das zweite Examen dürfte es ratsam sein, sich mit den Grundlagen dieser Haftungssituation vertraut zu machen. Der vorliegende Beitrag kann hierfür als Einstieg dienen.
Ihr findet ihn hier.

29.01.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-01-29 15:00:212013-01-29 15:00:21Referendariat: Anwaltshaftung
Redaktion

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess

Lerntipps, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, ZPO


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess” atoledo.com von Prof. Dr. Klaus Schreiber

gibt einen Überblick über ein Thema, das vor allem im zweiten Staatsexamen von Bedeutung ist. Als besondere Ausprägung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sollte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aber (etwa in der mündlichen Prüfung des ersten Examens) in seinen Grundzügen auch den Studierenden bekannt sein. Der vorliegende Beitrag stellt nach einer Einleitung Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Instituts vor.
Den Beitrag findet Ihr hier.

17.01.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-01-17 10:00:142013-01-17 10:00:14Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess
Redaktion

Neuer Kooperationspartner: Die RA (Rechtsprechungs-Auswertung)

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Wir freuen uns heute einen neuen Kooperationspartner vorstellen zu können: Die RA (Rechtsprechungs-Auswertung). Die RA wird uns pro Monat zwei aktuelle Beiträge zur Veröffentlichung auf juraexamen.info zur Verfügung stellen. Einer der Beiträge soll dabei regelmäßig Themen aus dem Referendariat adressieren. Die Veröffentlichung der ersten Beiträge wird in Kürze erfolgen.
Ausbildungszeitschrift von JURA INTENSIV

Die RA ist die monatlich erscheinende Ausbildungszeitschrift von JURA INTENSIV.
Schwerpunkt der Zeitschrift ist die Auswertung und Aufbereitung der examensrelevanten Rechtsprechung. Alle prüfungsrelevanten juristischen Fachzeitschriften werden laufend ausgewertet und die für die Ausbildung
von Studierenden und Referendaren wichtigsten Gerichtsentscheidungen komprimiert und in einer den Bedürfnissen von Studenten und Referendaren entsprechenden Weise zusammengefasst.
Hinzuweisen ist vor allem auch auf die Inhalte für Referendare. In den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht werden speziell für Referendare wichtige Entscheidungen besonders hervorgehoben und (natürlich) im Urteilsstil dargestellt.
Abonnement

Für alle Kursteilnehmer von JURA INTENSIV ist ein Abonnement der Zeitschrift für die Dauer des Kurses im Kurspreis enthalten. Die RA kann aber auch außerhalb eines laufenden Kurses abonniert werden.
Weitere Informationen findet Ihr hier.


 

11.12.2012/2 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-12-11 16:40:292012-12-11 16:40:29Neuer Kooperationspartner: Die RA (Rechtsprechungs-Auswertung)

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