Gestern wurde in zahlreichen Quellen (siehe nur beck aktuell) berichtet, dass nach dem erneuten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtswidrigkeit des Bundeswahlgesetzes (2 BvF 3/11;- 2 BvR 2670/11; 2 BvE 9/11; siehe hierzu unseren Beitrag) nunmehr fertige Modelle für eine Anpassung des Bundeswahlgesetzes vorliegen.
Das Gesetz hat zum Ziel, sämtliche Überhangmandate proportional auszugleichen, so dass keine Stimmwertungleichheit aus diesem Grund mehr bestehen kann. Nicht klar wird anhand der vorliegenden Informationen freilich, ob die Überhangmandate im jeweiligen Bundesland auszugleichen sind, oder ob – natürlich anhand der Zweitstimmen – eine Verteilung über die gesamte Bundesrepublik erfolgen soll. Hier gilt es das endgültige Gesetz abzuwarten. Fest steht allerdings schon jetzt, dass durch den vollständigen Ausgleich der Überhangmandate eine deutliche Steigerung der Abgeordnetenzahl eintritt – die Rede ist hier von einer Erhöhung auf 700 Abgeordnete (ggü. regulären 598). Dies wäre dann, wie der Spiegel mit ironischem Unterton bemerkt, nach China und vor Nordkorea das weltweit zweitgrößte Parlament. Ob man dies will und sich in dieser illusteren Gesellschaft wiederfinden möchte, bleibt dahingestellt.
Viel schwerer wiegt freilich, dass in den bisherigen Meldungen nicht deutlich wird, ob auch das vom BVerfG vielfach gerügte negative Stimmgewicht durch gesetzliche Neuregelungen beseitigt wurde. Zu dieser Problematik und möglichen Lösungsvorschlägen siehe unseren ausführlichen Beitrag zur Verfassungsgerichtseinscheidung. Sollte dies unterblieben sein, bleibt das BWahlG verfassungswidrig. Ein erneutes Urteil des BVerfG wäre dann zu erwarten und würde einem Super-Gau gleichen und die Politikverdrossenheit der Bürger (zu recht) noch deutlich steigern.
Es bleibt damit zu hoffen, dass die Einigung der Fraktionen deutlich weiter geht als die Pressemeldungen vermuten lassen. Dann bekäme Deutschland vor der Bundestagswahl doch noch ein verfassungsgemäßes Wahlgesetz.
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