Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag
“Sonderformen der KG” von Professor Dr. Knut Werner Lange
behandelt wichtige Sonderformen der Kommanditgesellschaft. Bei der GmbH & Co. KG ist persönlich haftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft. So können die Vorzüge der Kapitalgesellschaft (insbesondere die beschränkte Haftung) mit der Gestaltungsfreiheit einer Personengesellschaft (KG) verbunden werden. Die im Anschluss an die GmbH & Co. KG dargestellte sog. Publikums-KG ist in der Rechtswirklichkeit häufig als GmbH & Co. KG strukturiert. Die Publikums-KG ist von Beginn an auf die Aufnahme einer großen Anzahl von (Anleger-)Kommanditisten ausgelegt. Zum Schutz dieser Anleger hat die Rechtsprechung verschiedene Grundsätze herausgebildet, die heute auch als sog. „Sonderrecht“ der Publikums-KG bezeichnet werden.
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