Rezension von Matthias Jannausch zu Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht III, 3. Auflage 2009, 617 S, 24,50€
Rezension zu: Werner Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht III, 3. Auflage, 2009.
I. Einordnung
Das Werk ist Teil der im C.F. Müller Verlag erschienen Reihe „Schwerpunkte Klausurenkurs“ und dabei eines von drei Werken zum Strafrecht. Neben den ebenfalls von Beulke verfassten Werken „Klausurenkurs im Strafrecht I“ (für Anfänger) und „Klausurenkurs im Strafrecht II“ (für Fortgeschrittene) komplettiert der vorliegende „Klausurenkurs im Strafrecht III“ (für Examenskandidaten) die Reihe.
Mit einem Preis 24,50 EUR ist das Werk zwar das derzeit teuerste Buch in der Reihe, ist dabei dennoch erfreulicherweise relativ günstig. Auf knapp 600 Seiten finden sich neben 15 Klausuren inkl. Lösungen noch Definitionsübersichten, Aufbauschemata und vertiefende Literaturhinweise.
Die 15 Fälle und deren Lösungen nehmen knapp 500 Seiten in Anspruch. Die restlichen Seiten des Buches verteilen sich auf Definitionen (ca. 20 Seiten), Aufbauschemata (ca. 30 Seiten), eine Übersicht behandelter Probleme (ca. 30 Seiten) sowie Hinweise auf Falllösungen in der Ausbildungsliteratur (ca. 35 Seiten).
II. Die Fälle
Die 15 besprochenen „Examensklausuren“ (1. Kap.) decken zahlreiche Problemkreise aus dem Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts ab.
Im Anschluss an die Aufgabenstellung wird zu jedem Fall eine recht ausführliche Lösungsskizze nach Stichpunkten abgedruckt. Darauf folgt jeweils eine ausführliche, ausformulierte Lösung des Falles. Hiernach findet sich zu jedem Fall eine Übersicht über die Definitionen der für den Fall relevanten Rechtsbegriffe, sowie weitere vertiefende Literaturhinweise.
1. Die Klausuren
Die Sachverhalte umfassen jeweils ca. 1-2 Seiten und sind mit den „gängigen“ Formulierungen gespickt, an denen die Problemschwerpunkte erahnt werden können. An jeden Sachverhalt schließen sich strafprozessuale Zusatzfragen an, die teilweise in Bezug zum Fall stehen, von diesem losgelöst sind oder eigene kleine Fälle beinhalten.
Wünschenswert wäre eine Trennseite zwischen Aufgabenstellung und Lösungsskizze, da man teilweise beim Lesen der Fragen schon peripher die Lösung wahrnehmen kann, was ein unvoreingenommenes Durchdenken der Klausur erschwert.
2. Die Lösungsskizzen
Die Lösungsskizzen sind gut und übersichtlich nach materieller und prozessualer Prüfung, sowie nach Tatkomplexen und Delikten gegliedert. Dabei werden die einzelnen Problemschwerpunkte des Falles hervorgehoben dargestellt. Zu jedem Gliederungspunkt ist dessen (Nicht-)Vorliegen (+/-) vermerkt. Bereits hier werden Gesamtergebnisse nach den Tatkomplexen und ein Gesamtergebnis für den materiell-rechtlichen Teil des Gutachtens gebildet.
3. Die ausführlichen Lösungen
Die Lösung schließlich ist im Gutachtenstil auf Examensniveau ausformuliert; es werden also die unproblematischen Dinge knapp im Urteilsstil geprüft. Dabei ermöglichen zahlreiche Fußnoten, die hauptsächlich in die Rechtsprechung und die „Wessels-Bücher“ verweisen, die Nacharbeit. Die Probleme des Falles werden an der entsprechenden Stelle in der Lösung im Fließtext hervorgehoben, jedoch eher losgelöst vom Fall allgemein aufgeworfen. Die relevanten Meinungen werden mit einzelnen Argumenten dargestellt. Im eigentlichen Gutachten selbst wird der jeweilige Streit dann im Ergebnis aufgenommen.
Am Ende jeder ausformulierten Lösung finden sich die einschlägigen Definitionen des Falles zum Auswendiglernen, sowie teilweise zahlreiche Literaturhinweise auf weitere einschlägige Musterklausuren, gegliedert nach den Problemen des Falles.
III. Zur Wiederholung und Vertiefung
Im Anschluss an die Klausuren finden sich weitere Hilfsmittel für ein besseres Wiederholen der behandelten Probleme.
1. Behandelte Problemschwerpunkte
Zunächst findet sich ein Überblick über „Behandelte Problemschwerpunkte – geordnet nach der Gesetzessystematik“ (2. Kap. I). Dabei werden nicht nur die im vorliegenden ‚Klausurenkurs im Strafrecht III‘ behandelten Probleme, sondern auch die Probleme, die in den Klausurenkursen I & II behandelt wurden, aufgeführt. Zu jedem Problem finden sich dann Verweise in die Klausurenkurs-Bücher, sowie die jeweils vorgeschlagene Lösung in Stichworten. Dies zeigt bereits, dass das Konzept des vorliegenden Klausurenkurses durchaus auf den anderen Büchern der Reihe aufbaut, da nicht sämtliche Probleme in einem Buch fallmäßig behandelt werden (können).
2. Definitionen
Im Anschluss finden sich „Definitionen – geordnet nach der Gesetzessystematik“ (2. Kap. II), mit Verweisen in die jeweiligen „Leitfälle“ des jeweiligen Klausurenkurses. Auch hier werden die anderen Bücher der Reihe mit einbezogen. Neben zahlreichen Definitionen des StGB finden sich auch zwei des BtMG und eine aus der StPO. Die Definitionen sind übersichtlich gegliedert, wenngleich inhaltlich beachtet werden sollte, dass diese nicht vollständig der herrschenden Meinung oder der Meinung der Rechtsprechung entsprechen. Dennoch findet sich hier ein guter Überblick über die gängigen Definitionen, die man als guter Examenskandidat an der einen oder anderen Stelle noch hinterfragen kann. Die Übersicht eignet sich mit ihren knapp 30 Seiten auch gut als Kopiervorlage zum Selbststudium.
3. Aufbauschemata
Im Nachgang finden sich noch Schemata mit Vorschlägen für den „Aufbau der Falllösung“ (2. Kap. III), die noch einmal die grundsätzliche strafrechtliche Fallgliederung veranschaulichen.
4. Literaturhinweise
Danach wird ein „Überblick über die wichtigsten Falllösungsbücher und Anleitungsaufsätze“ (2. Kap. IV) gegeben.
Zu guter Letzt werden noch Literaturhinweise auf „Examensklausuren und Hausarbeiten in Zeitschriften (Auswahl)“ (2. Kap. V) gegeben. Auf etwa 30 Seiten finden sich hier Hinweise auf Aufsätze von 1969-2009 mit jeweils knapper Darstellung der dort behandelten Problemschwerpunkte.
IV. Fazit
Dem Erscheinungsjahr 2009 ist es geschuldet, dass das Buch einige Entwicklungen der letzten Jahre, wie die Kodifizierung von Absprachen im Strafverfahren, verpasst hat. Das Werk gibt einen guten Überblick über Problemschwerpunkte des Strafrechts, die im ersten Examen nicht zu vernachlässigen sind. Anhand der Fälle lassen sich diese Probleme gut abprüfen und nacharbeiten. Im Gesamtkonzept der Reihe „Klausurenkurs im Strafrecht“ als Fall- und Repetitionsbuch für Examenskandidaten fügt es sich gut ein. Für ein vollständiges Studium der examensrelevanten Probleme lohnt sich ein Blick in die anderen Bücher der Reihe sowie in weiterführende Literatur. Die Konzeption des Buches selbst erlaubt es, nach der klausurmäßigen Lösung, die einzelnen Probleme und Definitionen anhand der wiederkehrenden Darstellungen im Buch nachzuarbeiten. Insgesamt eignet sich das Werk gut zur Vorbereitung auf Klausuren, in den unteren Semestern ebenfalls zur Unterstützung von Hausarbeiten, da sich zu den einzelnen Problemen zahlreiche Literaturhinweise finden.
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Rezension von Julien Lindner zu Peine, Klausurenkurs im Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Heidelberg [u.a.] (2010), 554 S., € 24,95.
Der Rezensent studiert Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und ist dort als studentische Hilfskraft am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI), Lehrstuhl Prof. Dr. Koenig, LL.M. (LSE), beschäftigt.
I. Aufbau
Der Klausurenkurs im Verwaltungsrecht von Peine behandelt auf 554 Seiten das examensrelevante Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht, also das Polizei-, Bau- und Kommunalrecht. Im ersten Teil wird auf gut hundert Seiten ein Überblick über die Klage- und Antragsarten der VwGO sowie über das Widerspruchsverfahren gegeben. Im zweiten Teil folgen auf den restlichen 450 Seiten 35 Fälle zu den genannten Rechtsgebieten. Diese sind in zwei Schwierigkeitsgrade eingeteilt: einige einfachere Fälle jeweils zum Einstieg in das Rechtsgebiet, gefolgt von solchen auf Examensniveau.
Jeder Fall besteht aus einer kurzen Vorüberlegung, die das Problemzentrum des Falles benennt und den Gang der Bearbeitung umreißt, einer ausführlichen Gliederung, der gutachterlichen Lösung und zumeist einem Repetitorium. Letzteres ist eine knapp gehaltene Darstellung eines Themas (z. B. die Tatbestandsmerkmale des VA), das in einer inhaltlichen Beziehung zum jeweiligen Fall steht.
II. Inhalt
Das Buch wendet sich zwar laut Einführung an fortgeschrittene Studenten, die Lektüre des ersten Teils wird jedoch gerade auch demjenigen Leser von großem Nutzen sein, dem die nötige Souveränität im Lösen verwaltungsrechtlicher Fälle noch fehlt. Die Darstellungsweise ist kompakt, beinhaltet zahlreiche Schemata und legt den Schwerpunkt auf der Anwendung der Materie in der Klausur. Auch Anfängerfehler werden eingehend behandelt. Examenskandidaten können hiermit ihr Wissen auffrischen. Examenskandidaten, die sich in puncto VwGO schon sicher fühlen und bereits ihre ‚eigenen‘ Aufbauschemata im Kopf haben, können dagegen ohne schlechtes Gewissen direkt mit der Falllösung beginnen.
Eine Klausur gutachterlich zu lösen, ist nicht allein durch Kenntnisse der jeweiligen Rechtsmaterie zu schaffen. Vielmehr muss gerade die Technik der Falllösung geübt werden. Doch selbst die Darstellungsweise von Fallbearbeitungen in Ausbildungszeitschriften weichen häufig von dem ab, was von Studenten in einem Gutachten erwartet wird. In diesem Punkt ist Peine vorbildhaft. Auf hohem Niveau kann hier das Schreiben verwaltungsrechtlicher Klausuren geübt werden. Mitunter werden auch Details behandelt, unter denen die Beispielskraft des Falles leidet. Dagegen ist das Abdecken des gesamten examensrelevanten Stoffs der behandelten Rechtsgebiete selbstverständlich nicht gewollt. Die getroffene Auswahl überzeugt insgesamt.
Die Sprache ist klar und komplizierte Satzkonstruktionen sucht man vergebens. Auch das Druckbild ist wegen des weitgehenden Verzichts auf Fußnoten sehr übersichtlich geraten. Ein Manko, das aber nicht zu vermeiden ist, ist die Notwendigkeit ständiger Verweise, da die Fälle nach brandenburgischem Recht gelöst werden.
III. Fazit
Das Werk gibt einen guten Überblick über die gängigen verwaltungsrechtlichen Klausurkonstellationen und wie man diese gelungen löst. Dabei merkt man dem Autor stets an, dass es ihm tatsächlich um praktische Hilfestellung geht. Wer das Buch komplett durchgearbeitet hat, darf daher den Examensklausuren im Verwaltungsrecht ein Stück gelassener entgegenblicken.
Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Florian Jäkel veröffentlichen zu können. Florian ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Philipps-Universität Marburg und promoviert dort bei Prof. Dr. Georgios Gounalakis über ein telekommunikationsrechtliches Thema.
Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Rezension zu dem Werk JURA EXAMENSKLAUSURENKURS von Dagmar Coester-Waltjen, Dirk Ehlers, Klaus Geppert, Jens Petersen, Helmut Satzger, Friedrich Schoch, Klaus Schreiber (Hrsg.); De Gruyter, 4. Auflage. (26. Mai 2011), 24,95 €, ISBN-10: 3110258633, die im Zuge unserer Auslobung eines Rezensionsexemplars erstellt wurde.
An irgendeinem Punkt seiner Examensvorbereitung fragt sich jeder Kandidat, wie viele Klausuren er eigentlich zuvor probeweise absolvieren soll. Und wo. Repetitor, Uniklausurenkurs, Zeitschriften, Klausurensammlungen? Der JURA EXAMENSKLAUSURENKURS von Coester-Waltjen et al. (Hrsg.) bietet mit der neu erschienenen 4. Auflage nun weitere 13 bzw. 16 Fälle zur Vorbereitung auf eine erfolgreiche erste juristische Prüfung. Die Gewichtung der einzelnen Fächer orientiert sich an den mittlerweile üblichen Schwerpunkten in den Staatsprüfungen. So stehen sechs Klausuren im Zivilrecht, fünf im öffentlichen Recht und zwei im Strafrecht zur Verfügung. Ergänzt werden sie um weitere drei Klausuren aus den Schwerpunktbereichen Jugendstrafrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht.
Damit bietet dieser Klausurenkurs zwar etwas weniger Fälle als vergleichbare Sammelwerke. Insgesamt stellt dies aufgrund der Qualität des Werkes kaum einen Nachteil dar. Erfreulich ist zunächst die bei nicht allen Examensklausurenkursen weitgehend einheitliche „Gestaltung“ der Fälle. Dem Sachverhalt folgt (z.T. nach einer Vorüberlegung, deren didaktische Tipps durchaus einen Gewinn bedeuten können) eine Gliederung der Lösung, die den Fall zum einen übersichtlicher darstellt, den Studierenden aber gleichzeitig auch einen schnelleren, direkten Einstieg in die jeweiligen Probleme bietet. Will man einzelne Themen noch einmal vertiefen, so stehen jedem Fall eine Vielzahl von Fußnoten zur Seite. Das Layout des Klausurenkurses verzichtet insgesamt dankenswerter Weise außerhalb der gelungenen Überschriften auf zu viele Hervorhebungen oder andere grafische Elemente. Das bringt angenehme „Ruhe“ in das Werk und lässt dem Leser zudem die Möglichkeit eigener, individueller grafischer Schwerpunktsetzung.
Auf das leidige, stichpunktartige Voranstellen der Schwerpunkte und Probleme des Falles vor dem Sachverhalt wurde leider auch bei diesem Werk nicht verzichtet. Sicherlich: Es erleichtert das Auffinden eines „passenden“ Falles. Es verringert aber die Offenheit des Lesers gegenüber dem Sachverhalt und die eigenen Anstrengungen, die Fallschwerpunkte zu erkennen. Auch wenn sich die Bewertung des Kurses anhand der einzelnen Fälle bei einer heterogenen Autorenschaft immer etwas schwierig gestaltet, so ist doch insgesamt das Niveau der Fälle und ihrer Bearbeitungen positiv zu bewerten. Qualitativer Vorteil des Werkes ist die Einbindung sowohl bewährter universitärer Fälle als auch bereits geprüfter Fälle aus den Staatsprüfungen. Auch ist hervorzuheben, dass die Lösungen sich zumeist pragmatisch an der Lösung eines Falles orientieren. Auf Auseinandersetzungen in akademischer Breite, für die dem Kandidaten im Examen meist keine Zeit verbleibt und die u.U. bei der Vorbereitung für Verunsicherung sorgen können, wird hier weitestgehend verzichtet.
Die zivilrechtlichen Fälle decken in einer für sechs Fälle ordentlichen Breite das Zivilrecht in den examensrelevanten Bereichen, insbesondere des Schuld- und Sachenrechts, ab. Die Fälle zum öffentlichen Recht sind ebenfalls weitestgehend gelungen. Leider kommt aber das besondere Verwaltungsrecht nicht im examensrelevanten Umfang zum Tragen. Dies ist aufgrund der Vielfalt des besonderen Verwaltungsrechts (und seiner landesrechtlichen Ausgestaltung) zwar grundsätzlich kaum möglich. Hier jedoch findet sich lediglich ein (kurzer) baurechtlicher Fall und ein Ausflug in das Prüfungsrecht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes. Wenigstens ein „klassischer“ polizeirechtlicher Fall mit Einschlag ins Vollstreckungsrecht wäre zusätzlich wünschenswert gewesen. Die strafrechtlichen Fälle hingegen weisen trotz ihrer geringen Anzahl einen sehr guten inhaltlichen Umfang auf und decken weite Teile des allgemeinen und besonderen Teils des StGB ab.
Die zusätzlichen Examensklausuren können daneben leider nur einen Bruchteil der Schwerpunktbereiche generell (und auch bei den behandelten Bereichen speziell) abbilden; ihr praktischer Nutzen wird für die meisten Examenskandidaten, die sich für den Klausurenkurs entscheiden, gering sein. Man kann sie aber als nette – und für manche Kandidaten eben doch sinnvolle – Zugabe sehen. Sofern der Umfang des Werkes bei weiteren Auflagen gleich bleiben sollte, wäre jedoch darüber nachzudenken, sie durch zusätzliche, einen größeren Kreis von Kandidaten erreichende, öffentlich-rechtliche Klausuren zu ersetzen.
Insgesamt ist der JURA EXAMENSKLAUSURENKURS den Kandidaten, die sich (auch) „in eigener Regie“ oder in einer Lerngruppe auf ihre erste Staatsprüfung vorbereiten wollen, ans Herz zu legen. Er bietet eine letztlich gelungene Auswahl an bewährten und examensrelevanten Fällen mit tatsächlich weiterführenden Lösungen in einem ansprechenden Layout. Jedenfalls diese 13 Klausuren sollte jeder ambitionierte Examenskandidat absolvieren.
Dieter Birk / Rainer Wernsmann, Klausurenkurs im Steuerrecht, 2. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 288 Seiten, € 22,00, ISBN 978-3-8114-8105-3
Der „Klausurenkurs im Steuerrecht“ aus der Schwerpunkte Klausurenkurs-Reihe richtet sich an Jurastudenten, die sich auf die Klausur im Schwerpunktbereich Steuerrecht vorbereiten, aber auch an Studenten der Wirtschaftswissenschaft, die sich in den Steuerrechtsprüfungen auch mit dem Lösen steuerrechtlicher Fälle befassen müssen. Das Buch enthält Verweise zum von uns bereits vorgestellten Buch „Dieter Birk – Steuerrecht“, so dass man sich schnell in die die jeweiligen Themengebiete einlesen kann.
Inhalt
Nach einer Einführung in die Anforderungen an das Schreiben steuerrechtlicher Klausuren und Seminararbeiten, die meiner Meinung nach etwas zu lang geraten ist (38 Seiten), werden insgesamt 14 Originalklausuren, die in der Übung im Steuerrecht oder im Schwerpunktbereich als Abschlussklausuren gestellt worden sind und eine Originalseminararbeit dargestellt. Dabei sind die Klausuren so ausgewählt, dass zentrale Probleme aus dem Einkommensteuer -, Umsatzsteuer- und Unternehmensteuerrecht sowie dem Steuerverfahrensrecht besprochen werden.
Würdigung
Positiv hervorzuheben ist, dass die Schwerpunkte, der Schwierigkeitsgrad und die Bearbeitungszeit jedem Klausursachverhalt vorangestellt werden, so dass man die Möglichkeit hat, sich gegebenenfalls in ein Themengebiet erst noch einmal einzulesen, bevor man die Klausur löst, und durch das Erstellen einer Lösung in der vorgegebenen Zeit den Ernstfall proben kann. Vorüberlegungen und eine Lösungsskizze vor der ausformulierten Lösung wie auch die Wiederholung der klausurrelevanten Probleme und allgemeine Prüfungsschemata nach der Lösung runden das positive Gesamtbild ab.
Das Buch ist für die Vorbereitung auf die Schwerpunktklausur im Steuerrecht zu empfehlen. Da es sich um Originalklausuren handelt, kann man sich einen ersten Einblick darüber verschaffen, wie in etwa eine Schwerpunktklausur aussehen könnte. Zudem verschafft das Buch durch die Kombination von Fällen und Übersichten über die wichtigen Probleme einen sehr guten Überblick über das doch sehr umfangreiche Rechtsgebiet.
Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Marcus veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen Blog.
Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht II für Examenskandidaten, 5. Aufl. 2010, 437 Seiten, 20 €
Der Klausurenkurs im Staatsrecht von Degenhart wurde nunmehr in zwei eigenständige Bücher gespalten: Den neuen Klausurenkurs im Staatsrecht I, der sich vorwiegend an Anfänger wendet und den Klausurenkurs im Staatsrecht II, der sich an Examenskandidaten richtet.
Von der römischen Zahl im Titel sollte man sich nicht verwirren lassen. Auch wenn manche Universitäten und Lehrbücher nach Staatsrecht I, II, und III trennen und dabei die sachliche Auftrennung in Staatsorganisationsrecht, Grundrechte und Europarecht meinen, ist dies bei diesem Werk nicht der Fall. Bei Degenhart bedeutet die „II“ lediglich, dass es sich um den zweiten Band einer Serie handelt. Ebensolches Namensschema liegt dem bekannten Klausurenkurs im Strafrecht von Werner Beulke zu Grunde (Anmerkung: Dieser wird demnächst ebenfalls rezensiert werden).
Ebenfalls erwähnt sei, dass der Niveauunterschied zur Anfängerübung nicht allzu hoch ist. Scharfe Trennlinien entfallen. Im Umfang gibt es zwar deutliche Unterschiede, der längeren Bearbeitungszeit von 5 Stunden wegen. Inhaltlich könnten manche Klausuren aber durchaus auch in der Anfängerübung gestellt werden.
Inhalt
Thematisch deckt das Buch in 18 Fällen die wesentlichen prüfungsrelevanten Fragen sowohl des Staatsorganisationsrechts wie auch der Grundrechte ab. Fälle mit europa- und verwaltungsrechtlichen Bezügen finden sich ebenso, wie ein allgemeiner Teil, der zu typischen Fallkonstellationen Stellung nimmt sowie nützliche Aufbau- und Inhaltshinweise enthält.
Kritik
Generell gibt Degenhart an markanten Stellen Hinweise auf typische Bearbeitungsfehler der Studenten oder zeigt vertretbare Alternativlösungen auf, die sehr hilfreich sind. Man merkt dem Klausurenkurs an, dass er konsequent dem Examenskandidaten als Arbeitsbuch dienen will, um den Kernbestand staatsrechtlichen Wissens zu vermitteln. Hierzu hat der Verfasser auch eine Auflistung sämtlicher examensrelevanter Fragestellungen vorgenommen, die sich zügig über die in der Übersicht genannten Fundstellen finden lassen.
Sollte einmal ein Problem nicht im Klausurenbuch behandelt sein, findet sich eine Fundstelle aus den Lehrbüchern des gleichen Verlages von Pieroth/Schlink und Degenhart. Allenfalls der ständige Hinweis auf jene Bücher wirkt stark nach Verlagswerbung. Dieser Makel fällt aber nicht schwer ins Gewicht. Man findet zu den Stichwörtern in guten Lehrbüchern anderer Verlage ebenso gut vertiefende Hinweise.
Lob gibt es zudem für die gute Auswahl an Fällen, den gelungenen Repetitoriums-Teilen (um abstraktes Wissen zu wiederholen) und der Präsentation in einem übersichtlichen Layout und einer eingängigen Sprache. Kommentierte Prüfungsschemata, Vorüberlegungen zum Fall und Kurzlösungen zur Kontrolle vor der Musterlösung runden den positiven Eindruck ab.
Fazit
Zu Recht gilt der Klausurenkurs von Degenhart als Referenz. Andere Fallbücher müssen sich in der Qualität an ihm messen lassen. Und die Messlatte liegt wahrlich sehr hoch. Für 20 € ist es zudem ein recht günstiges Buch. Die nunmehr vorgenommene Trennung in Anfänger- und Examenswerk ist zu begrüßen. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen von Anfängerübung und Examen verstärkt Rechnung getragen, auch wenn sich der Stoff nicht immer unbedingt klar in dieses Korsett zwängen lässt. Eine klare Kaufempfehlung.
Da ich momentan eine Arbeitsgemeinschaft im Staatsorganisationsrecht leite, habe ich mir eine Reihe von Fallbüchern angeschaut; unter anderem auch das jetzt neu erschienene Fallbuch von Degenhart „Klausurenkurs im Staatsrecht I – Ein Fall- und Repetitionsbuch für Anfänger“ (ISBN 978-3-8114-9742-9).
Erscheinungsbild und Aufbau
Das Erscheinungsbild dieser Fallsammlung gestaltet sich wie üblich bei der Schwerpunktereihe von C.F. Müller: Die Sachverhalte und Lösungen sind lehrbuchartig mit ausreichend Zwischenüberschriften dargestellt, wobei teilweise wichtige Begriffe durch Fettdruck hervorgehoben werden. Hieran lässt sich nichts aussetzen. Wem dieses Design nicht zusagt, muss auf andere Lehrbuchreihen zurückgreifen.
Der Aufbau des Fallbuchs ist selbsterklärend: Das Buch enthält insgesamt 20 Fälle, die suksessive präsentiert werden. Ganz normal also für ein Fallbuch.
Zum Inhalt
Die Falllösung zu den Fällen sind sehr ausführlich und didaktisch gut dargestellt. Positiv fällt auch auf, dass zunächst Vorüberlegungen zu den Falllösung angestellt werden, wobei auf die einzelnen Anhaltspunkte und Textbausteine in der Klausur eingegangen wird. So wird also zumindest auch Klausurtaktik vermittelt.
Nett ist es auch, dass im Anschluss an einen Fall nochmal im Rahmen einer Wiederholung und Vertiefung abstraktes Wissen, das im Zusammenhang zu den jeweiligen Fällen steht, präsentiert wird. Zu diesen abstrakten Ausführungen gilt es jedoch zu sagen, dass diese äußerst knapp und meist unvollständig sind, so dass im Zweifel doch ein Lehrbuch herangezogen werden sollte, um die inhaltlichen Facetten, die nicht in der Falllösung vorkamen, vollumfänglich zu vertiefen.
Was äußerst negativ auffällt (allerdings nicht bloß bei diesem Fallbuch), ist der Fakt, dass entgegen des Titels “ Klausurenkurs im Staatsrecht I“ doch knapp die Hälfte der Fälle Grundrechte und das Verfahren der Verfassungsbeschwerde behandeln (also Staatsrecht II). Sofern man also mehr als 10 Fälle gezielt für das Staatsorganisationsrecht bearbeiten möchte, ist dieses Buch nicht unbedingt geeignet. Wenn man eine gemischte Sammlung für Staatsrecht I und II sucht, liegt man mit dem Buch hingegen richtig, da auch die Fälle zum Staatsrecht II sehr ordentlich dargestellt werden.
Fazit
Alles in allem halte ich dieses Fallbuch für empfehlenswert. Das ist bemerkenswert, da ich noch von meinem ersten Semester einen äußerst negativen Eindruck von Degenhart’s Lehrbuch zum Staatsorganisationsrecht habe und insofern voreingenommen war. Seine Fallsammlung ist m.E. aber deutlich gelungener und vermittelt das Wissen auch leicht verständlich, so dass Studenten im ersten Semester die Materie gut vermittelt bekommen.
Es handelt sich somit um eine gelungene Sammlung von Fällen zu den Themen Staatsrecht I und II. Ob man sich das Buch deswegen extra kauft oder die Fälle einmalig im Seminar durcharbeitet, bleibt dem Studenten selbst überlassen. Wer eine umfangreichere Fallsammlung speziell für das Staatsorganisationsrecht sucht, sollte jedoch auf andere Literatur bzw. mehrere Fallbücher zurückgreifen.