Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 19.03.2012 eine kleine Anfrage in den Bundestag eingebracht (BT-Drs.17/9026). Die Abgeordneten erkundigen sich u.a. darüber, ob die Bundesregierung für die Zukunft weiterhin plane, Gesetzentwürfe von externen Beratern (in Form von Anwaltskanzleien) erstellen zu lassen. Darüber hinaus solle offenbart werden, in welcher Höhe Kosten in der Vergangenheit durch derartige Aufträge entstanden sind.
Wir haben bereits über die prominentesten Fälle dieser Art und auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben berichtet. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle lediglich auf den damals verfassten Beitrag verwiesen (siehe dazu hier).
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