Einen interessanten Bericht über den Kleidungsstil der Juristen präsentiert die Welt-Online. Der verlinkte Artikel hat seinen Ursprung im Bonner Juridikum und veranschaulicht das Konzept des Juristen (zumindest in Bonn) konzis und präzise.
Zu meiner Studienzeit gab es übrigens einen ähnlichen Guide auf der Innenseite der Toiletten im Juridikum. Dieser war allerdings noch nicht so ausgereift und vollständig wie der auf Welt-Online dargelegte Ratgeber.
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Als Wochenendlektüre ein Klassiker des Reiserechts. Nachdem im Juni 2010 im 1. Staatsexamen in NRW in einer Zivilrechtsklausur Reiserecht drankam, sollte man auch hier gut vorbereitet sein. 🙂
Im Urlaub ist mit Einheimischen am Strand zu rechnen
Urlauber dürfen nicht erwarten, dass sie an einem Strand allein sind. Daher stellt es keinen Reisemangel dar, wenn ein Urlauber den Strand mit Einheimischen teilen muss. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg hervor.
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Mann, der mit seiner Frau einen Urlaub auf Mauritius gebucht hatte. Den Urlaub konnte das Ehepaar nicht so Recht genießen, weil es am Strand auf lärmende Einheimische traf und es am Buffet immer wieder Fliegen gab. Wegen dieser Mängel wollte der Mann den Reisepreis mindern.
Gericht sieht keine Reisemängel
Das Gericht wies die Klage aber ab. Es konnte keine Reisemängel erkennen. Im Prospekt sei lediglich versprochen worden, dass es einen Strand auf der anderen Straßenseite gäbe. Dem sei auch so gewesen. Es sei nicht versprochen worden, dass dieser frei von Einheimischen sei.
Reisebeschreibung verspricht keinen Strand zur Alleinbenutzung
Weshalb der Kläger aus dieser Beschreibung den Schluss gezogen habe, er sei am Strand alleine, Einheimische würden diesen Strand nicht benutzen, werde das Geheimnis des Klägers bleiben, führte das Gericht weiter aus. Im übrigen war das Gericht schlichtweg sprachlos darüber, dass sich ein Reisender allen Ernstes darüber beschwert, er habe den Strand am Urlaubsort mit Einheimischen teilen müssen.
AG Aschaffenburg, Az: 13 C 3517/95
Zur der sehr examensrelevanten Frage, wann ein Richter schläft, gibt es ein BVerwG-Urteil vom 13.6.2001 (5 B 105/00). 🙂 Die wichtigen Passagen des Urteils nun kurz zusammengefasst:
Die Beklagtenvertreterin trägt vor: „Der ehrenamtliche Richter H war unfähig, der Verhandlung zu folgen, weil er über einen längeren Zeitraum ununterbrochen die Augen geschlossen hatte und – wie durch seine Körperhaltung, nämlich Senken des Kopfes auf die Brust und ruhiges tiefes Atmen sowie „Hochschrecken“ – zum Ausdruck kam, offensichtlich geschlafen hat.“ Zur Glaubhaftmachung ihres Vortrags hat sie auf einen Vermerk des ihr zur Ausbildung zugewiesenen Rechtsreferendars Bezug genommen, der an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hatte und in seinem Vermerk anmerkt, „dass während nahezu der gesamten Verhandlung der ehrenamtliche Richter einnickte. Er schien der Verhandlung nicht zu folgen“.
Aus diesen mitgeteilten Beobachtungen, die weder hinsichtlich der Dauer des behaupteten Einnickens bestimmt sind noch sich inhaltlich decken und die vom Klägervertreter der ebenfalls an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, nicht bestätigt werden, lässt sich aber, selbst wenn sie zuträfen, noch nicht sicher darauf schließen, dass der bezeichnete Richter tatsächlich über einen längeren Zeitraum geschlafen hat und der mündlichen Verhandlung nicht folgen konnte. Das Schließen der Augen über weite Strecken und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden (vgl. BVerwG Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17; BVerwG, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 63, S. 44; BFH, BFH/NV 1986; 468 und BFH/NV 1999, 1491). Deshalb kann erst dann davon dann ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise „abwesend“ ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung (BVerwG, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 63, S.44 und Buchholz 310 §138 Ziff. 1 BVG VwGO Nr. 17; BFH, BFH/NV 1999, 1491). Derartige Beweisanzeichen hat die Beschwerde nicht in ausreichenden Maße vorgetragen. Ruhiges und tiefes Atmen kann ebenfalls ein Anzeichen geistiger Entspannung oder Konzentration sein, insbesondere dann, wenn es für andere nicht hörbar erfolgt, denn gerade dies kann darauf schließen lassen, dass der Richter den Atmungsvorgang bewusst kontrolliert und nicht schläft. Auch das „Hochschrecken“ des Richters hat die Beschwerde nicht näher geschildert, vor allem nicht dargelegt, dass er nach dem „Hochschrecken“ einen geistig desorientierten Eindruck gemacht habe. „Hochschrecken“ allein kann auch darauf schließen lassen, dass es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt hat.
Bei Jurastudenten hilft während der Hausarbeitszeiten auch das Warten morgens um 7:55 Uhr vor dem Seminar nichts, um an seine Bücher dran zu kommen. Der Grund: Die Bücher sind sowieso versteckt. 🙂
In dieser Woche werden dieser Eigenart der Jurastudenten und auch den Pausenkönigen, die sich morgens gleich einen der heißbegehrten Plätze sichern, um sich dann für den Rest des Tages nicht mehr blicken zu lassen (sog. Mallorca-Mentalität), in einigen Jura Blogs Festschriften gewidmet.
@ Jurakopf: Der Jurastudent – der Drecksack
@ Der stille Beobachter: Eine Unterart des Jurastudenten
@ Strafrecht Online Blog: Die Mallorca-Mentalität bei Jurastudenten
@ AZOnline: Parkscheiben in der Bibliothek
Da fragt man sich: Was hätte Chuck Norris gemacht?
Chuck Norris hat mit alldem überhaupt keine Probleme. Chuck Norris hat seine Hausarbeiten nämlich ohne irgendeine juristische Literatur geschrieben und trotzdem immer zweistellige Noten bekommen. 🙂
Die FAZ berichtet heute, dass der Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Hamm der Klage eines Registerrichters Recht gegeben hat, dass er die Arbeit am Computer ablehnen und weiter auf Papier arbeiten darf. Selbst das eigenständige Drucken durch Betätigung des Druckbefehls sei unzumutbar. Dies stelle einen „Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“ dar.
Dieser Artikel soll die herausragenden juristischen Leistungen von Professor Chuck Norris würdigen. Zu seinen bahnbrechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie praktischen Errungenschaften zählen:
- Chuck Norris übereignete erstmals eine Kaufsache nach § 433 Abs. 1 BGB.
- Chuck Norris ist eine Superrevisionsinstanz.
- Chuck Norris ist auch mit 5 Promille noch schuldfähig.
- Chuck Norris hat einen Anspruch auf unmögliche Leistung.
- Was der EuGH sagt, hat Anwendungsvorrang; was Chuck Norris sagt, hat Geltungsvorrang.
- Chuck Norris ist eine Ein-Mann-GbR.
- Chuck Norris hat Schuldrecht auf Lücke gelernt.
- Art. 1 GG behauptet, die Menschenwürde sei unantastbar. Chuck Norris hat mit der Menschenwürde gefummelt.
- Wer mit Chuck Norris einen Dienstvertrag abschließt, schuldet einen Erfolg.
- Professor Di Fabio hat die Einleitung zum Taschenbuch-GG geschrieben. Chuck Norris den Rest.
- Chuck Norris hat eine seriöse Limited.
- Chuck Norris kann auf seine Menschenwürde verzichten und am Zwergenweitwurf teilnehmen.
- Chuck Norris kann § 985 BGB abtreten.
- Chuck Norris hat das Examen mit der BGB-Taschenbuchausgabe geschrieben.
- Die von Chuck Norris aufgestellten Rechtssätze stehen in der Normenhierarchie über Art. 79 Abs. 3 GG.
- Normalerweise bekommt man in der mündlichen Prüfung ein Wasser für den Vortrag. Chuck Norris bekam ein Bier.
- Chuck Norris hat während der Klausuren im Staatsexamen telefoniert.
- Chuck Norris war nur im Uni-Rep.
- Chuck Norris hat sich ohne juraexamen.info auf die mündliche Prüfung vorbereitet.
- Als Chuck Norris studentische Hilfskraft war, hat sein Doktorvater die Fußnoten für seine Diss aktualisiert.
- Die Diss von Chuck Norris ist umfangreicher als der Staudinger.
- Die Chuck-Norris-Theorie: „There are few problems in this world that cannot be solved by a swift roundhouse kick to the face. In fact, there are none.“
- Es gibt keine aA zur Chuck-Norris-Theorie.
Fallen Euch noch weitere juristische Meilensteine aus seiner Laufbahn ein?
Ein Rechtsanwalt saß im Flugzeug einer Blondine gegenüber, langweilte sich und fragte, ob sie ein lustiges Spiel mit ihm machen wolle. Aber sie war müde und wollte schlafen. Der Rechtsanwalt gab nicht auf und erklärte, das Spiel sei nicht nur lustig, sondern auch leicht: „Ich stelle eine Frage und wenn Sie die Antwort nicht wissen, zahlen Sie mir 5 Euro und umgekehrt.“
Die Blondine lehnte ab und stellte den Sitz zum Schlaf zurück. Der Rechtsanwalt blieb hartnäckig und schlug vor: „O.K., wenn Sie die Antwort nicht wissen, zahlen Sie 5 Euro, aber wenn ich die Antwort nicht weiß, zahle ich Ihnen 500 Euro!“
Jetzt stimmte die Blonde zu und der Rechtsanwalt stellte die erste Frage: „Wie groß ist die Entfernung von der Erde zum Mond?“ Die Blonde griff in die Tasche und reichte wortlos 5 Euro rüber. „Danke“ sagte der Rechtsanwalt, „jetzt sind Sie dran.“ Sie fragte ihn: „Was geht den Berg mit 3 Beinen rauf und kommt mit 4 Beinen runter?“
Der Rechtsanwalt war verwirrt, steckte seinen Laptopanschluss ins Bordtelefon, schickte E-Mails an seine wissenschaftlichen Mitarbeiter, fragte bei der Staatsbibliothek und bei allen Suchmaschinen im Internet, aber vergebens, keine Antwort. Nach 1 Stunde gab er auf, weckte die Blonde und gab ihr 500 Euro. „Danke“ sagte sie und wollte gerade aufstehen, da das Flugzeug gerade gelandet war. Der frustrierte Rechtsanwalt aber hakte nach und fragte: „Moment mal, was ist denn jetzt die Antwort?“ Wortlos griff die Blondine in die Tasche und gab ihm 5 Euro!