Liebe Leser und Leserinnen von juraexamen.info, ich freue mich heute, einen besonderen Gastartikel von Florian veröffentlichen zu können. In seinem Artikel behandelt er ein Thema, das viele Examenskandidaten interessieren dürfte. Auch wir beglückwünschen den Autor (noch nachträglich) zu seinem erfolgreichen Zweitversuch und seiner nun anstehenden Promotion zu einem völkerrechtlichen Thema!
Für jeden Jurastudenten stellt sich spätestens ab dem sechsten Fachsemester die Frage, ob man sich zum Ende des achten Fachsemesters zum berühmten „Freischuss“ anmelden soll. Diese Entscheidung ist nicht leicht und man kann sie nicht „ad-hoc“ fällen, da man sein Studium und seine alltägliche Lebensgestaltung für die nächsten anderthalb Jahre auf die sechs Klausurtage fokussieren muss und man diese nicht mehr aufschieben kann.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich der „ernsthafte Freiversuch“ auf jeden Fall lohnt und man diese Chance nicht verstreichen lassen sollte.
Zu Beginn des sechsten Semesters entschied ich mich, nach langer Bedenkzeit, den „Freischuss“ zum Ende des achten Semesters in Angriff zu nehmen. Mit dieser Entscheidung war die Konsequenz verbunden, dass man den Prüfungstermin nicht mehr nach hinten schieben konnte, sondern sich nun auf einen definitiven Prüfungstermin einrichten musste. Dieser Zustand bereitete mir anfänglich noch erhebliche Bauchschmerzen. Später sah ich es jedoch als Vorteil an, da man dadurch quasi zum Lernen gezwungen wurde.
Wie die meisten Examenskandidaten absolvierte ich ein kommerzielles Repetitorium, lernte viel und schrieb viele Übungsklausuren. So ging ich mental relativ entspannt in die Prüfungsphase des „Freischusses“ hinein. Dies resultierte vor allem daraus, dass ich in meinem Hinterkopf immer den Satz hatte: „Falls es nicht klappt, du kannst es nochmal machen!“ – Rückblickend war dies eine enorme Hilfe gegen die Aufregung und den Prüfungsstress.
Die Klausurenphase schloss ich mit einem wirklich guten Gefühl ab und verabschiedete mich in den wohlverdienten Urlaub. Um die „Todesliste“ machte ich mir deswegen keine Gedanken.
Als ich nach Monaten jedoch den Brief mit meinen Klausurergebnissen öffnete, war das gute Gefühl jedoch leider schnell verschwunden….. Meine Klausurergebnisse waren schlichtweg katastrophal! Nach drei Tagen absoluter Leere kostete es viel Kraft, mich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten. Die Motivationslage war mehr als schlecht und mehr als einmal schlug ich mich mit dem Gedanken, die Prüfung sausen zu lassen und mich auf den „scharfen Versuch“ vorzubereiten. Schließlich verwarf ich aber diese Gedanken und absolvierte noch eine solide mündliche Prüfung.
Im Nachhinein kann ich nur jedem dazu raten, auch bei schlechten Vorpunkten in die mündliche Prüfung zu gehen, man profitiert enorm von dieser Erfahrung und es gilt der Grundsatz: „Man hat nichts zu verlieren!“
Nach der mündlichen Prüfung ging ich zur Einsicht der Klausuren und stellte fest, dass ich zwar über das nötige materielle Wissen verfügte, dieses Wissen aber falsch angewandt hatte und teilweise zu oberflächlich gearbeitet hatte.
Meiner Ansicht nach gibt es also nur zwei Ursachen für ein schlechtes Examen:
– zu wenig gelernt
– falsch gelernt
Bei mir war letzteres der Fall. In den ersten Wochen analysierte ich, was an meiner Vorbereitung falsch gelaufen war und wie ich mein Lernsystem umstellen sollte. Klar war, dass ich wusste, jedoch bei der Vermittlung oder Darstellung des Wissens Schwächen hatte. So entschloss ich mit, mehr Klausuren zu schreiben und zu gliedern, um das „Feintuning“ für das Lösen von Klausuren zu verbessern.
Die Vorbereitung auf den „Zweitversuch“ kostete mich viele Mühen, da meine Freunde alle ihr Ziel im ersten Versuch bereits erreicht hatten und sich anderen Dingen widmeten – nur ich saß immer noch mit einem roten Buch und Karteikarten in der Bibliothek – kein tolles Gefühl! Allgemein war die Vorbereitung auf den Verbesserungsversuch mental keine gute Zeit, aber ich schaffte es über die Zeit mich weiterhin zu motivieren.
Mit einer neuen Lernstrategie und noch mehr Klausurtraining ging ich dann ein Jahr später in den Verbesserungsversuch und schrieb die Klausuren auf eine andere Art und Weise als beim ersten Mal.
Als ich nach ein paar Monaten zum zweiten Mal den Brief mit meinen Ergebnissen öffnete war ich echt überrascht. Ich hatte mich gegenüber dem ersten Mal erheblich verbessert!!
Dieses Gefühl war schlichtweg überragend und all der Stress der letzten Monate war verflogen.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass der „Freischuss“ für mich enorm wichtig war, um genau wissen, was ich bei der Vorbereitung falsch gemacht hatte. Rückblickend kann ich sagen, dass meine größte Leistung im meinem Jurastudium darin bestand, sich selbst und seine Lernmethoden zu hinterfragen und aus diesen Fehlern zu lernen.
Ohne einen „Freischuss“ hätte ich diese Chance nie bekommen und mir stünden heute weit weniger Möglichkeiten offen, wenn die Note des „Freischusses“ meine Examensnote wäre.
Der „Freischuss“ bietet, wenn man die richtigen Schlüsse aus dem ersten Versuch zieht, wirklich die berühmte „zweite Chance“. Vor allem in einem Fach wie Jura, bei dem die Examensnote enorm wichtig ist.
Der „Freischuss“ ermöglicht aber auch die Eingrenzung einer großen Unbekannten:
– Das Prüfungsglück!
Dieses lässt sich meiner Meinung nach nicht mit Lernen kompensieren und wenn man im ersten Versuch kein Glück hatte, wird man es vielleicht im Zweitversuch kennenlernen – bei mir war es jedenfalls so.
Also nehmt den „Freischuss“ unbedingt wahr! Wenn es beim ersten Mal nicht klappt, lernt daraus! Bei einem Erfolg werdet ihr es garantiert nicht bereuen, glaubt mir ich spreche aus Erfahrung!
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