Hier ein Gedächnisprotokoll der zweiten Zivilrechtsklausur (Z II) für diesen Monat aus Hessen, der uns von Corinna zugesandt wurde.
Sachverhalt
Im Termin Hessen Juli 2011 kam in der ZR II Klausur ein Fall dran, der in der NJW 2011, 139 veröffentlicht wurde. Meine ganz grobe Erinnerung, die ich mithilfe der NJW Sachverhaltsangabe zusammengeschustert habe:
Der Veranstalter (V) richtete in der Zeit vom … bis … ein Reit- und Springturnier aus. Dazu ließ er in der Ausgabe der bekannten Zeitschrift „Reiter und Pferde“ eine Ausschreibung mit „Allgemeinen Bestimmungen“ veröffentlichen.
Nummer 5 und 6 dieser „Allgemeinen Bestimmungen“ lauten wie folgt:
5. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den Besuchern, Pferdebesitzern und Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis; mithin ist jede Haftung für Diebstahl, Verletzungen bei Menschen und Pferden ausgeschlossen.
6. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
Die minderjährige (R) meldet sich mit der Zustimmung der Eltern bei dem Turnier an und bekommt mit nochmaliger Vorlage der „Allgemeinen Bestimmungen“ eine Bestätigung ihrer Annahme als Teilnehmerin von V. Da sie kein eigenes Pferd hat, darf R das Pferd Filou von ihrem Onkel (O) nehmen. V beauftragt zum Aufstellen der Hindernisse auf dem Parcours die Poker-?-GmbH, dessen alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der (P) ist.
Beim Turnier kollidiert Filou mit einem Fangständer beim letzten Hindernis und stürzt. Nach erfolgloser Heilbehandlung muss Filou eingeschläfert werden. Ein Sachverständigengutachten ergibt, was der Wahrheit entspricht, dass der Fangständer unsachgemäß aufgestellt wurde. Das Pferd des O war 280.000 Euro wert. O verlangt von V nun „umfassenden Schadensersatz“. Er meint, dass auch ein Schuldverhältnis entstanden sei, wie bei einem Preisausschreiben. V meint, dass R wahrscheinlich falsch geritten sei.
Welche Ansprüche hat O gegen V und vor welchem Gericht kann er sie geltend machen?