Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag
“Grundzüge des Rechts der KG” von Professor Dr. Knut Werner Lange
behandelt in Anknüpfung an die Grundlagenbeiträge zur BGB-Gesellschaft und zur offenen Handelsgesellschaft (OHG) überblicksartig das Recht der Kommanditgesellschaft (KG). Die KG hat zwei verschiedene Gesellschaftertypen. Während der Komplementär dem persönlich haftenden Gesellschafter der OHG gleicht, tritt mit dem Kommanditisten ein passiver Gesellschafter hinzu, dessen persönliche Haftung unter bestimmten Voraussetzung beschränkt ist. Von besonderer Bedeutung für Ausbildung und Praxis sind deshalb auch die Vorschriften über die Kommanditistenhaftung nach §§ 171 ff. HGB. Der vorliegende Beitrag erläutert anschaulich das Recht der KG und insbesondere die wichtigsten Grundsätze der Kommanditistenhaftung (Abschnitt IV. und V.).
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